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Kein Wechselsystem mehr möglich?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Danke @Promo - generell für deine offenbar qualifizierten postings - nicht nur hier.
Ich wollte mit meinem Posting eigentlich nur zwei Punkte hervorheben:
1) Die Diskussion darüber ob das Griffstück gasdruckbelastet war, geht am eigentlichen Thema vorbei und ist irrelevant.
2) Es besteht eine realistische Chance, dass das Urteil aus Eisenstadt nicht im Widerspruch zur Rechtsansicht des BMI steht (wir wissen es einfach nicht, weil das Urteil nicht im Detail darauf eingeht)
Aktuell können wir eh nur Abwarten, Teetrinken und auf weitere Judikatur warten.
Ich wollte mit meinem Posting eigentlich nur zwei Punkte hervorheben:
1) Die Diskussion darüber ob das Griffstück gasdruckbelastet war, geht am eigentlichen Thema vorbei und ist irrelevant.
2) Es besteht eine realistische Chance, dass das Urteil aus Eisenstadt nicht im Widerspruch zur Rechtsansicht des BMI steht (wir wissen es einfach nicht, weil das Urteil nicht im Detail darauf eingeht)
Aktuell können wir eh nur Abwarten, Teetrinken und auf weitere Judikatur warten.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Wenn der Sachverhalt der gleiche ist, ok..!Promo hat geschrieben: ↑Mi 31. Jul 2024, 13:11Das Urteil sagt nur zum konkreten Fall etwas aus. Und aus diesem geht nicht hervor, ob "bloß" ein Wechselsystem übergeben wurde (und getrennt ein Griffstück), oder eine zusammengebaute Waffe. Daraus eine Bestätigung der Rechtsansicht des BMI abzuleiten halte ich für sehr verwegen.
Ich gehe aufgrund der aktuellen Umstände aber davon aus, dass wir in Kürze vermutlich auch Judikatur zur Rechtsansicht des BMI erhalten werden, da - so wurde mir gesagt - mittlerweile einige Behörden als Reaktion hierauf Verfahren eingeleitet haben.
Aber sonst ist das Schreiben des BMI doch die für untergeordnete Behörden bindende Rechtsansicht. Dürfen Behörden trotz dieses Schreibens dann nach eigenem Gutdünken einfach Verfahren eröffnen?
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Ich weiß nicht, ob ein Schreiben des BMI an die BH XY auch für die BH YZ bindend ist, da ich nicht mal weiß, ob das BMI derartige Schreiben dann flächendeckend auch an alle Behörden verteilt. Im Zweifelsfall wird ohnehin Behörde YZ sagen können, dass sie das Schreiben nicht bekommen hat, respektive aufgrund der "neuen Judikatur" jetzt "an eine andere Sichtweise gebunden ist". Vielleicht waren das auch nur blöde Zufälle und im Zuständigkeitsbereich von BH YZ gab es im Zuge einer Verwahrungskontrolle ein "zusammengebautes Wechselsystem" mit einhergehender Plätzeüberschreitung .. was weiß ich. Verfahren sind jedenfalls am Laufen, und ich gehe davon aus, dass das BMI entsprechend des Ausganges ebendieses dann die Rechtsansicht anpassen/bestätigend auf die Judikatur verweisen wird, und wir dann wissen, woran wir sind.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Der einzig große Unterschied bislang war, dass bis zu diesem Urteil der Händler generell als rechtssicher galt wenn es um das Thema Plätze ging. Nicht auf einmal mehr Kat B aushändigen als auf WBK Limit stehen. Folgerichtig bei den Wechselsystemen auch kein Dilemma da vor 2019 üblich nur auf Bescheid und danach hier auch Plätze(Stückzahl)regelung.
Für die Allgemeinheit ändert sich alles spätestens wenn nicht der Gasdruckbelastung unterliegende aber im Waffg genannte Bauteile oder jedenfalls Pistolengriffstücke der Registrierungspflicht unterliegen.
Dann sind diese auch Gegenstand der Verwahrungskontrollen.
Für die Allgemeinheit ändert sich alles spätestens wenn nicht der Gasdruckbelastung unterliegende aber im Waffg genannte Bauteile oder jedenfalls Pistolengriffstücke der Registrierungspflicht unterliegen.
Dann sind diese auch Gegenstand der Verwahrungskontrollen.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
https://www.facebook.com/story.php?id=1 ... 38531&_rdr
Damit wird es nun noch deutlich seltsamer.
Diese Rechtsansicht wurde offenbar beim Verfahren des LG Eisenstadt seitens des BMI beigestellt (siehe die Aktenzahl links oben auf der Rechtsansicht).
Trotzdem wurde der Händler verurteilt.
Wenn es sich nicht wirklich um den Sonderfall eines gasdruckbelaststet Griffstückes gehandelt hat dann ist das Urteil am LG Eisenstadt kaum mehr erklärlich.
Damit wird es nun noch deutlich seltsamer.
Diese Rechtsansicht wurde offenbar beim Verfahren des LG Eisenstadt seitens des BMI beigestellt (siehe die Aktenzahl links oben auf der Rechtsansicht).
Trotzdem wurde der Händler verurteilt.
Wenn es sich nicht wirklich um den Sonderfall eines gasdruckbelaststet Griffstückes gehandelt hat dann ist das Urteil am LG Eisenstadt kaum mehr erklärlich.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
(Doppelt gepostet)
Zuletzt geändert von nils am Do 1. Aug 2024, 14:11, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
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- Beiträge: 2
- Registriert: So 4. Feb 2024, 13:30
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
[ich hatte bei meinem Händler nachgefragt, der die Ummeldung auch durchführen würde.
Der meinte, das Gerichtsurteil interessiert sich nicht für die Behörde und ist ihm auch mehr wert, da wr kein halbes Jahr bedingte Haft für eine solche Ummeldung bekommen möchte.
Der meinte, das Gerichtsurteil interessiert sich nicht für die Behörde und ist ihm auch mehr wert, da wr kein halbes Jahr bedingte Haft für eine solche Ummeldung bekommen möchte.
Promo hat geschrieben: ↑Mo 29. Jul 2024, 16:13Darf ich fragen wo du gefragt hast? Bei deiner Behörde oder bei einem Händler?HGKonsalik hat geschrieben: ↑Mo 29. Jul 2024, 10:16ich habe heute versucht, eine Glock, die ich bereits besitze auf Wechselsystem umzumelden.
Ich habe alle Plätze belegt, alle Wechselsystemplätze noch frei.
Habe gesagt bekommen, daß das nicht mehr gemacht wird, wegen eines aktuellen Urteils von letzter Woche (glaube es war in Burgenland?)
Das ist eine Vermutung, es ist aus dem Urteil nicht klar ersichtlich, wie die Waffe ausgefolgt wurde (zerlegt oder zusammengebaut, mit allen Teilen, ...). Es bestätigt bislang auch noch nicht die BMI-Rechtsansicht, steht aber mutmaßlich noch nicht (vollständig) im Widerspruch dazu. Ich möchte weiters darauf hinweisen, dass vor längerer Zeit auf waffengebraucht.at zeitweise auch M1 Carbine gelistet waren, welche als Wechselsystem angeboten wurden, weil der Schaft demontiert worden sei (wäre so, als würde man die SIG Sauer Mosquito ohne Griffschalen als Wechselsystem verkaufen); und das angeblich mit Bestätigung einer Behörde.kawaz hat geschrieben: ↑Mo 29. Jul 2024, 14:54Meine Vermutung: der Händler hat eine Sig KK Pistole wie z.B. Mosquito oder P322 verkauft und als Wechselsystem eingetragen...Problem: die Modelle kann man nicht als Wechselsystem eingetragen da der Lauf fest mit dem Griffstück "verbunden" ist....eine Walther PPK oder CZ VZOR 50/70 kann man aus dem Grund auch nicht auf Wechselsystem ummelden
Es wäre aus meiner Sicht dazu abzuwarten, ob das BMI die bisherige Rechtsauslegung beibehält, oder adaptiert.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Ich bin mir nicht sicher was du sagen willst. Kannst du erläutern mit "das Gerichtsurteil interessiert sich nicht für die Behörde und ist ihm auch mehr wert" genau meinst???HGKonsalik hat geschrieben: ↑Sa 10. Aug 2024, 06:39[ich hatte bei meinem Händler nachgefragt, der die Ummeldung auch durchführen würde.
Der meinte, das Gerichtsurteil interessiert sich nicht für die Behörde und ist ihm auch mehr wert, da wr kein halbes Jahr bedingte Haft für eine solche Ummeldung bekommen möchte.
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Das sich dieser Verkäufer nicht an Behördenauslegungen orientiert, sondern für ihn das Gerichtsurteil relevant ist und er seine Verkaufspraxis an diesem anlehnt …Promo hat geschrieben: ↑Sa 10. Aug 2024, 12:45Ich bin mir nicht sicher was du sagen willst. Kannst du erläutern mit "das Gerichtsurteil interessiert sich nicht für die Behörde und ist ihm auch mehr wert" genau meinst???HGKonsalik hat geschrieben: ↑Sa 10. Aug 2024, 06:39[ich hatte bei meinem Händler nachgefragt, der die Ummeldung auch durchführen würde.
Der meinte, das Gerichtsurteil interessiert sich nicht für die Behörde und ist ihm auch mehr wert, da wr kein halbes Jahr bedingte Haft für eine solche Ummeldung bekommen möchte.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Das BMI hat dazu etwas an alle Waffenbehörden und alle Waffenhändler ausgesendet. Dies lautet auszugsweise:
Das BMI weist also an, dass eine Waffe, auch wenn sie zerlegt oder in Einzelteilen verkauft wird, als ganze Schusswaffe erfolgen muss.
(Formatierung fett entsprechend dem originalen Schreiben)Wird eine Schusswaffe der Kat. A oder B verkauft, hat der Waffenhändler (Überlasser), wie bisher, die Überlassermeldung im Wege des ZWR durchzuführen (§ 28 Abs. 3 WaffG). Dabei ist die Schusswaffe als ganze Schusswaffe zu registrieren.
Eine Registrierung lediglich eines wesentlichen Teiles oder wesentlicher Teile im Sinne des § 2 Abs. 2 WaffG hat diesfalls nicht zu erfolgen. Dies gilt auch, wenn eine ganze Schusswaffe der Kat. A oder B zerlegt in Einzelteilen verkauft wird.
Eine Recherche bzw. Überprüfung, ob der Käufer noch „Plätze“ auf seiner waffenrechtlichen Urkunde frei hat, braucht seitens des Waffenhändlers nicht zu erfolgen. Allfällige Überschreitungen des Besitzstandes werden der Waffenbehörde im ZWR angezeigt und die Waffenbehörde führt in der Folge die entsprechenden Abklärungen durch.
Weiß jedoch der Waffenhändler (aus welchem Grund auch immer), dass der Käufer keine „Plätze“ auf seiner waffenrechtlichen Urkunde mehr frei hat, dann darf ein Verkauf (Überlassung) einer Schusswaffe der Kat. A oder B nicht stattfinden.
Das BMI weist also an, dass eine Waffe, auch wenn sie zerlegt oder in Einzelteilen verkauft wird, als ganze Schusswaffe erfolgen muss.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Ist bekannt wieso das BMI seine Rechtsansicht geändert hat? Gibt es (außer dem viel diskutieren Urteil aus Eisenstadt) neue Judikatur zu dem Thema?
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
GROSSARTIG!!
Somit sind WS ab nun an Geschichte. Alle bisherigen WS Besitzer, darf die BH nun entweder mit Plätzen ausstatten oder die WS gegen Einwurf von Scheinen die Waffen abkaufen.
Es wird immer kurioser...
Somit sind WS ab nun an Geschichte. Alle bisherigen WS Besitzer, darf die BH nun entweder mit Plätzen ausstatten oder die WS gegen Einwurf von Scheinen die Waffen abkaufen.
Es wird immer kurioser...
From My Cold, Dead Hands
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Es wurde ja immer wieder aus vielen verschiedenen Richtungen drauf hingewiesen,dass dies früher oder später passieren wird.
Die Leute wurden aber immer nur ausgelacht bzw als Feiglinge dargestellt...

Aber wie sie die vorhandenen Wechselsystem Eintragungen rückwirkend nun lösen wollen,darauf bin ich auch echt gespannt!
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