Ein Grund könnte zB sein, auf dem Weg zum Beschussamt.gewo hat geschrieben: ↑So 24. Nov 2024, 10:30ich weiss nicht was da jetzt so überraschend dran ist.
ich wuesste auch nicht dass mitarbeiter im waffenhandel waffen transportieren
wozu sollten sie das
versandhandel ect ist verboten
so what
und jemand der im steinbruch mit militarischen kriegswaffen schiesst und sich dabei filmen laesst …. ich kenne solche videos nicht … aber der hat wohl tendenziell andere problemeals nur eine fehlende berechtigung ……
lies einfach den VfgH rechtssatz noch mal nach
da steht es klipp und klar drinnen
VfgH rechtssatz schlägt rechtsansicht irgendeiner mickeymouse BH oder auch des BMI
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Verkäufer oder anderer Mitarbeiter in Waffengeschäft
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- approach_lowg
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- Registriert: Do 29. Mär 2012, 17:08
- Wohnort: Österreich
Re: Verkäufer oder anderer Mitarbeiter in Waffengeschäft
Numquam Retro
Re: Verkäufer oder anderer Mitarbeiter in Waffengeschäft
Abholungen von Waffen bzw. Konvoluten bei Verlassenschaften, Großhändler wo die Mitarbeiter mit 100 Waffen im Auto zum Beschussamt und zurück fahren, Händler die Waffen zu Reparaturen bringen, Händler die Waffen zur Post bringen weil Rückversand zum Großhändler etc., Import/Export. Ich kenne viele Händler bzw. ihre Angestellten die permanent irgendwelche Waffen herumführen.
Das Urteil bezieht sich auf jemanden der Schalldämpfer privat zu Hause liegen hatte, da gibts dann natürlich Probleme... Die Ausnahme ist sicher nicht dafür gedacht dass die Händler z.B. ein MG42 unterm Bett liegen haben... Aber dass Transporte etc. jetzt auf einmal illegal wären halte ich für weit hergeholt.
-
- .223 Rem
- Beiträge: 230
- Registriert: So 18. Dez 2016, 20:28
Re: Verkäufer oder anderer Mitarbeiter in Waffengeschäft
Ich frag' mich gerade, wie wie WBK vom Fahrer ausschaut, der eine LKW-Ladunf voller AUG zum ÖBH transportiert.
Hat der 10.000 Kat. A-Plätze?!?
Hat der 10.000 Kat. A-Plätze?!?
LG,
Andi
Andi
Re: Verkäufer oder anderer Mitarbeiter in Waffengeschäft
mach den überbringer der nachricht ned zu deren unterstuetzer
ich hab genau nix bewertet dazu
frag das beim VfgH nach
der rechtssatz ist eindeutig.
ich kann nix dafür dass der so ist wie er ist
der bundesheer LKW mit den Kat A waffen unterliegt uebrigens anderen bestimmungen
der ist nicht gegenständlich
und verurteilt wurde ein mitarbeiter wegen des SD damals und nicht irgend ein privater
transporte werden üblicherweise von transportfirmen durchgeführt
für diese gibts die entsprechenden ausnahmen im WaffG
ich hab genau nix bewertet dazu
frag das beim VfgH nach
der rechtssatz ist eindeutig.
ich kann nix dafür dass der so ist wie er ist
der bundesheer LKW mit den Kat A waffen unterliegt uebrigens anderen bestimmungen
der ist nicht gegenständlich
und verurteilt wurde ein mitarbeiter wegen des SD damals und nicht irgend ein privater
transporte werden üblicherweise von transportfirmen durchgeführt
für diese gibts die entsprechenden ausnahmen im WaffG
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Verkäufer oder anderer Mitarbeiter in Waffengeschäft
Ich lese da heraus, dass die private Wohnung keine Betriebsstätte ist und daher dies als privater Besitz (Innehabung) gewertet wurde.
Re: Verkäufer oder anderer Mitarbeiter in Waffengeschäft
Es gibt da insgesamt 4 aufstrebende Jung-Waffenhändler von 2 Betrieben / Youtube Kanälen, die seit JAHREN außerhalb ihrer Betriebsstätte mit KM herumballern, aktuell mit jeweils 70-80.000 Followern, wie funktioniert das rechtlich wenn das deiner Rechtsansicht nach nicht zulässig ist ? Glaubst du den Behörden ist das bei der Reichweite noch nicht aufgefallen ?
Re: Verkäufer oder anderer Mitarbeiter in Waffengeschäft
Was genau ist nun so schlimm an dieser Tatsache?yoda hat geschrieben: ↑Sa 23. Nov 2024, 20:28§ 142.
(1)Gewerbetreibende, die zur Erzeugung, Bearbeitung oder Instandsetzung von nichtmilitärischen Waffen (§ 139 Abs. 1 Z 1 lit. a) berechtigt sind, sind auch zur Bearbeitung, Instandsetzung und Umarbeitung von militärischen Handfeuerwaffen berechtigt.
Aber "nur" Handfeuerwaffen, also keine Panzer etc.
Diese ganzen öffentlichen Videos diverser Herren in Österreich mit Vollautomaten schaden uns aber meiner Meinung nach reichlich, der öffentlich wird bewusst dass solche Dinge hier legal für einige wenige Personen verfügbar sind.
Selbst in Deutschland wo alles vollkommen übertrieben streng ist,gibts diese Leute/Sammler.
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠
Re: Verkäufer oder anderer Mitarbeiter in Waffengeschäft
Dürfte ne Anspielung auf die "Waffenhof Gurtner" Jungs sein.gewo hat geschrieben: ↑So 24. Nov 2024, 10:30ich weiss nicht was da jetzt so überraschend dran ist.
ich wuesste auch nicht dass mitarbeiter im waffenhandel waffen transportieren
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und jemand der im steinbruch mit militarischen kriegswaffen schiesst und sich dabei filmen laesst …. ich kenne solche videos nicht … aber der hat wohl tendenziell andere problemeals nur eine fehlende berechtigung ……
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Was genau ist nun das große Problem daran?
Sie haben die notwendige Kriegswaffenlizenz,und schießen in nem Steinbruch kannst bei passenden Vorraussetzungen auch als "normaler" WBK Besitzer mit deiner Kat B Waffe.
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Re: Verkäufer oder anderer Mitarbeiter in Waffengeschäft
Ich hab mit youtube nix am hut. Ich kenn die videos nicht. Und ich muss die auch nicht bewerten. Ist nicht mein job.yoda hat geschrieben: ↑So 24. Nov 2024, 14:23Es gibt da insgesamt 4 aufstrebende Jung-Waffenhändler von 2 Betrieben / Youtube Kanälen, die seit JAHREN außerhalb ihrer Betriebsstätte mit KM herumballern, aktuell mit jeweils 70-80.000 Followern, wie funktioniert das rechtlich wenn das deiner Rechtsansicht nach nicht zulässig ist ? Glaubst du den Behörden ist das bei der Reichweite noch nicht aufgefallen ?
Vermutlich hat noch keiner eine sachverhaltsdarstellung an die zuständige staatsanwaltschaft geschickt.
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Re: Verkäufer oder anderer Mitarbeiter in Waffengeschäft
Als Soldat des österreichischen Bundesheers hantierte ich täglich mit vollautomatischen WaffenColtPhyton hat geschrieben: ↑Sa 23. Nov 2024, 10:12Glaube nicht das jeder Gewerbeinhaber mit vollautomatischen Waffen hantieren darf.
Mehr als mir lieb war!
Vom Gatsch befreien, auseinandernehmen (wir durften nicht sagen zerlegen, wäü zerlegen tuat ma a Bokhendl), putzen, schleppen, laden, mit K-Patronen schießen, mit scharfer Munition schießen.
Ich wollte dann ein Jahr lang nicht einmal mit der Flinte Trap schießen gehen!
Re: Verkäufer oder anderer Mitarbeiter in Waffengeschäft
Du meinst also man kann über 5 Jahre lang illegale Tätigkeiten auf Youtube mit Millionen von Aufrufen mit dem Firmennamen zeigen und die Behörden sehen es nicht bzw. machen nichts ?
Wenn du bei Willhaben oder Waffengebraucht das Falsche reinstellst, hast du binnen weniger Tage den Verfassungsschutz im Haus, ich weiß von solchen Fällen. Das Internet wird mittlerweile sehr gut überwacht, und dass die Behörden insbesondere im Bereich Waffenbesitz von sich aus tätig werden beweisen z.B. die Wechselsysteme...
-
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Re: Verkäufer oder anderer Mitarbeiter in Waffengeschäft
Ich nehme stark an das diese Leute in Ihren WP einen Zusatzeintrag haben der sie zum führen von vollautomatischen Waffen der Kategorie A berechtigt, daher dürfen sie auf jeder Anlage wo es Ihnen erlaubt wird auch mit ihnen schießen.gewo hat geschrieben: ↑So 24. Nov 2024, 23:20Ich hab mit youtube nix am hut. Ich kenn die videos nicht. Und ich muss die auch nicht bewerten. Ist nicht mein job.yoda hat geschrieben: ↑So 24. Nov 2024, 14:23Es gibt da insgesamt 4 aufstrebende Jung-Waffenhändler von 2 Betrieben / Youtube Kanälen, die seit JAHREN außerhalb ihrer Betriebsstätte mit KM herumballern, aktuell mit jeweils 70-80.000 Followern, wie funktioniert das rechtlich wenn das deiner Rechtsansicht nach nicht zulässig ist ? Glaubst du den Behörden ist das bei der Reichweite noch nicht aufgefallen ?
Vermutlich hat noch keiner eine sachverhaltsdarstellung an die zuständige staatsanwaltschaft geschickt.
Re: Verkäufer oder anderer Mitarbeiter in Waffengeschäft
Das wird ja immer absurder hier. Habt ihr keine anderen Hobbys als Rätselraten und Verdächtigungen?
-
- .50 BMG
- Beiträge: 502
- Registriert: Mi 12. Jan 2011, 09:22
Re: Verkäufer oder anderer Mitarbeiter in Waffengeschäft
Bitte wo ist das Problem wenn jemand mit einer Kat A Berechtigung diese Waffen auch benützt? Kann ja auch ein Funktionstest sein oder Optik einschießen.
Kat A nach §18 (Kriegsmaterial) darf man auch überall schießen wo es nicht verboten ist und das Umfeld passt. Die BT96(k) ist auch KM und kannst am Schießstand benützen. Darf man halt Niemandem ohne Genehmigung borgen (auch nicht am behördlich genehmigten Schießstand).
Man kann man auch mit einem Panzer im Steinbruch schießen.
Wir sind nicht in der Schweiz wo man für FA-Schießen eine kantonale Sonderbewilligung benötigt.
Und warum andauernd WP? Für den Transport reicht eine WBK. Gibt genug Leute die zwar eine KM-Ausnahmegenehmigung haben, aber trotzdem nur eine WBK.
Kat A nach §18 (Kriegsmaterial) darf man auch überall schießen wo es nicht verboten ist und das Umfeld passt. Die BT96(k) ist auch KM und kannst am Schießstand benützen. Darf man halt Niemandem ohne Genehmigung borgen (auch nicht am behördlich genehmigten Schießstand).
Man kann man auch mit einem Panzer im Steinbruch schießen.
Wir sind nicht in der Schweiz wo man für FA-Schießen eine kantonale Sonderbewilligung benötigt.
Und warum andauernd WP? Für den Transport reicht eine WBK. Gibt genug Leute die zwar eine KM-Ausnahmegenehmigung haben, aber trotzdem nur eine WBK.
Re: Verkäufer oder anderer Mitarbeiter in Waffengeschäft
Sehe ich auch so, selbsternannte Hilfspolizisten und Denunzianten sind wie Krebs und Cholera.
Obrigkeitsgläubigkeit und vorauseilender Gehorsam gefährden die Freiheit aller.
Stoppt die EU bevor es zu spät ist. Freie Waffen für freie Bürger.
Ich fürchte ich mich mehr vor den EU-Politikern und ihren Schergen als vor Terroristen oder einem Virus.
Stoppt die EU bevor es zu spät ist. Freie Waffen für freie Bürger.
Ich fürchte ich mich mehr vor den EU-Politikern und ihren Schergen als vor Terroristen oder einem Virus.