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Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
https://noe.orf.at/stories/3288001/
Analog dazu müsste es ja auch kein Straftatbestand sein wenn statt des Ponys ein Mensch der auf allen Vieren etwas Verlorenes gesucht hat er(an) geschossen wird?
Objektiv betrachtet ist ja beides einfach nur ein Versehen.
Das Jagdgesetz gehört so etwas von reformiert !!
LG Wolfgang
Analog dazu müsste es ja auch kein Straftatbestand sein wenn statt des Ponys ein Mensch der auf allen Vieren etwas Verlorenes gesucht hat er(an) geschossen wird?
Objektiv betrachtet ist ja beides einfach nur ein Versehen.
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LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag

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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Na, da gibt es schon noch Unterschiede. Tiere sind in vielen Belangen noch "Sachen". Es gibt da dann die Tierquälerei - aber die muss man absichtlich begehen. Evt. Sachbeschädigung - aber vermutlich keine Anzeige, da das Pony wahrscheinlich bezahlt wurde ("Sachen" haben einen Wert, denn man zahlen kann). Der Geschädigte hat dann vermutlich keine Anzeige erstellt.
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Nicht alles, was hinkt ist ein Vergleich......Trijikon hat geschrieben: ↑Di 7. Jan 2025, 10:35https://noe.orf.at/stories/3288001/
Analog dazu müsste es ja auch kein Straftatbestand sein wenn statt des Ponys ein Mensch der auf allen Vieren etwas Verlorenes gesucht hat er(an) geschossen wird?
Objektiv betrachtet ist ja beides einfach nur ein Versehen.
Das Jagdgesetz gehört so etwas von reformiert !!
LG Wolfgang
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Da stimme ich dir absolut zu Wolfgang.
Würde bei solch einem Fehlschuss ein Mensch oder gar ein Kind getötet, wäre der Aufschrei in der Bevölkerung unüberhörbar. Aber so .........
Dieses Klientel genießt gewisse Freiheiten.
Würde bei solch einem Fehlschuss ein Mensch oder gar ein Kind getötet, wäre der Aufschrei in der Bevölkerung unüberhörbar. Aber so .........
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MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Würdest du mit dem Auto einen Hund oder Katze erlegen gäbe es ja auch kein Strafverfahren.
Der Seitenhieb auf die Jägerschaft ist also etwas unfair.
Erstaunlich in dem Fall: es wurde angeblich sogar Nachtzieloptik verwendet. Diese sollte eigentlich solche Unfälle vermeiden.
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Mit einem Fahrzeug gebe ich aber keinen "gezielten Schuss" ab !!!Poirot hat geschrieben: ↑Di 7. Jan 2025, 12:23Würdest du mit dem Auto einen Hund oder Katze erlegen gäbe es ja auch kein Strafverfahren.
Der Seitenhieb auf die Jägerschaft ist also etwas unfair.
Erstaunlich in dem Fall: es wurde angeblich sogar Nachtzieloptik verwendet. Diese sollte eigentlich solche Unfälle vermeiden.
Auf etwas zu schießen das ich nicht einwandfrei identifizieren kann, ist für mich grob Fahrlässig.
MfG
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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Darf ein "Jäger" eigentlich schießen wenn er das Ziel nicht zweifelsfrei erkennt?Poirot hat geschrieben: ↑Di 7. Jan 2025, 12:23Würdest du mit dem Auto einen Hund oder Katze erlegen gäbe es ja auch kein Strafverfahren.
Der Seitenhieb auf die Jägerschaft ist also etwas unfair.
Erstaunlich in dem Fall: es wurde angeblich sogar Nachtzieloptik verwendet. Diese sollte eigentlich solche Unfälle vermeiden.
Gibt es in so einem Fall einen Alkotest?
Müsste er nicht eigentlich danach zu einem Amtsarzt um seine Sehkraft zu überprüfen?
Irgendetwas kann ja nicht in Ordnung gewesen sein wenn so etwas passiert.
Ich dachte immer das es unverantwortlich ist auf etwas zu schießen oder auch nur mit der geladenen Waffe zu zielen das nicht einwandfrei ein korrektes Zielobjekt ist.
LG Wolfgang
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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Welches Jagdgesetz?
Gehören Ponys zum jagdbaren Wild?
Nein darf er nicht.Darf ein "Jäger" eigentlich schießen wenn er das Ziel nicht zweifelsfrei erkennt?
Es gibt nirgends einen Alkotest, bis etwas passiert ist. Sei es Autofahren oder Arbeits- bzw. Freizeitunfall.Gibt es in so einem Fall einen Alkotest?
Muss ein Autofahrer zum Amtsarzt, wenn er Auto "übersehen" hat?Müsste er nicht eigentlich danach zu einem Amtsarzt um seine Sehkraft zu überprüfen?
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Wenn er einen Sauschädl auch noch hätte, wäre es wirklich blöd gelaufen. Da wäre ich dann ganz bei dir.Trijikon hat geschrieben: ↑Di 7. Jan 2025, 10:35https://noe.orf.at/stories/3288001/
Analog dazu müsste es ja auch kein Straftatbestand sein wenn statt des Ponys ein Mensch der auf allen Vieren etwas Verlorenes gesucht hat er(an) geschossen wird?
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LG Wolfgang
Ansonsten suche immer noch nach dem Link der sich auf ": Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?". bezieht.

lg Ares
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Dulce bellum inexpertis
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Dulce bellum inexpertis
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
wie kuni schon gesagt hat ist es bei dem pony "nur" sachbeschädigung
bei einem menschen würde vermutlich wegen mord ermittelt werden und evtl dann auf sowas wie fahrlässige körperverletzung mit todesfolge abgeschwächt werden
hat aber schon deutlich andere konsequenzen...
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Stimmt eigentlich alles nicht:punk-of-vk hat geschrieben: ↑Di 7. Jan 2025, 13:14Welches Jagdgesetz?
Gehören Ponys zum jagdbaren Wild?
Nein darf er nicht.Darf ein "Jäger" eigentlich schießen wenn er das Ziel nicht zweifelsfrei erkennt?Es gibt nirgends einen Alkotest, bis etwas passiert ist. Sei es Autofahren oder Arbeits- bzw. Freizeitunfall.Gibt es in so einem Fall einen Alkotest?
Muss ein Autofahrer zum Amtsarzt, wenn er Auto "übersehen" hat?Müsste er nicht eigentlich danach zu einem Amtsarzt um seine Sehkraft zu überprüfen?
Der Bezug zum Jagdgesetz bezog sich nicht auf das Pony sondern auf die Schussabgabe gegen Privatgrund.
Doch darf er quod erat demonstrandum wie die Untersuchung ergab.
Und was ist mit zB Planquadrat? (So etwas bei einer Jagdgesellschaft wäre sicher aufschlussreich )
Abgesehen davon ist ja etwas passiert.
Ganz sicher wenn er angibt das er das Kind mit einem Hund (welchen er überfahren muss wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen) verwechselt hat!
Soll alles nicht polemisch sein aber als Mensch der auf die Unversehrtheit seines Eigentums (Pony, Privatgrund, etc) Wert legt trifft mich das was ein Jäger alles ungestraft machen kann.
LG Wolfgang
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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Mit diesem Satz hast du das eigentliche Problem genau auf den Punkt gebracht !

MfG
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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Und was passiert, wenn ein Autofahrer bei Glatteis aus der Kurve fliegt und bei Dir im Garten (Privatgrund) auf Deinem Rasenmäher (Sache) zu stehen kommt?
Die Haftpflicht bezahlt den Schaden und die Polizei braucht man bei einem reinen Sachschaden auch nicht.
Das der Jäger nach so einer Aktion vom Landesjagdverband ohne eine ordentliche Überprüfung/Verfahren davonkommt ist für mich vollkommen unverständlich.
Die Frage ist natürlich, wie waren die Umstände wirklich? Der ORF Bericht gibt da nicht so viel her.
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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
1. @Trijikon: Was genau hat das Jagdgesetz mir dem gegenständlichen Artikel zu tun? Genau: Gar nichts.
Weil die StA St. Pölten nämlich lediglich festgestellt hat, dass keine strafbare Handlung im Sinne das (Bundes-)StGB stattgefunden hat.
2. Dass dem Jäger deswegen nichts passiert, ist ja noch nicht bekannt. Ein Waffenverbot zB. ist nicht von einer strafrechtlichen Verurteilung abhängig.
3. Falls sich wieder mal irgend jemand fragt, warum man (aka "die Politik") mit uns Legalwaffenbesitzern machen kann was man will: Einfach mal diesen Thread durchlesen und sich ein paar Namen (ja, AUG-andy und Trijikon - ihr seid gemeint) merken.
Weil die StA St. Pölten nämlich lediglich festgestellt hat, dass keine strafbare Handlung im Sinne das (Bundes-)StGB stattgefunden hat.
2. Dass dem Jäger deswegen nichts passiert, ist ja noch nicht bekannt. Ein Waffenverbot zB. ist nicht von einer strafrechtlichen Verurteilung abhängig.
3. Falls sich wieder mal irgend jemand fragt, warum man (aka "die Politik") mit uns Legalwaffenbesitzern machen kann was man will: Einfach mal diesen Thread durchlesen und sich ein paar Namen (ja, AUG-andy und Trijikon - ihr seid gemeint) merken.
LG,
Andi
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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Was soll die Überschrift????
Reines Jägergebashe........
Das dem Genossen gar nix passiert will so ned glauben, das hat sicherlich ein Nachspiel.
Aber was der Trööt hier ist umsonst.
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Das dem Genossen gar nix passiert will so ned glauben, das hat sicherlich ein Nachspiel.
Aber was der Trööt hier ist umsonst.
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
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