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Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?

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Plinker
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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?

Beitrag von Plinker » Mi 8. Jan 2025, 00:13

FdH22 hat geschrieben:
Di 7. Jan 2025, 22:59
Laubmasta_reloaded hat geschrieben:
Di 7. Jan 2025, 21:07
Irgendwann wär der Gaul sowieso gstorben, weiß ned was da für a Aufriss gmacht wead.
jetzt sind´s schon 3 user welche die Angelegenheit pragmatisch betrachten. :D
Warum bloß einige Menschen behaupten dass viele Jäger ein Problem damit hätten einen Psychotest positiv zu bestehen? :think:

kuni
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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?

Beitrag von kuni » Mi 8. Jan 2025, 08:49

Poirot hat geschrieben:
Di 7. Jan 2025, 12:23
AUG-andy hat geschrieben:
Di 7. Jan 2025, 11:49

Dieses Klientel genießt gewisse Freiheiten. :whistle:
Würdest du mit dem Auto einen Hund oder Katze erlegen gäbe es ja auch kein Strafverfahren.
Der Seitenhieb auf die Jägerschaft ist also etwas unfair.

Erstaunlich in dem Fall: es wurde angeblich sogar Nachtzieloptik verwendet. Diese sollte eigentlich solche Unfälle vermeiden.
Laut anderen Berichten wurde nur ein Wärmebildhandgerät zum Beobachten genommen, auf der Weide waren tatsächlich mehre Stück Schwarzwild (Aussage Schütze) und geschossen wurde mit einem normalen Zielfernrohr.

PS: Ich schreibe das ohne Wertung und ohne persönliche Meinung

Poirot
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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?

Beitrag von Poirot » Mi 8. Jan 2025, 10:03

kuni hat geschrieben:
Mi 8. Jan 2025, 08:49

Laut anderen Berichten wurde nur ein Wärmebildhandgerät zum Beobachten genommen, auf der Weide waren tatsächlich mehre Stück Schwarzwild (Aussage Schütze) und geschossen wurde mit einem normalen Zielfernrohr.
Dann ist so ein Fehler nachvollziehbar. Kann passieren.

Evilcannibal79
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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?

Beitrag von Evilcannibal79 » Mi 8. Jan 2025, 10:41

Poirot hat geschrieben:
Mi 8. Jan 2025, 10:03
kuni hat geschrieben:
Mi 8. Jan 2025, 08:49

Laut anderen Berichten wurde nur ein Wärmebildhandgerät zum Beobachten genommen, auf der Weide waren tatsächlich mehre Stück Schwarzwild (Aussage Schütze) und geschossen wurde mit einem normalen Zielfernrohr.
Dann ist so ein Fehler nachvollziehbar. Kann passieren.
Es ist zwar nachvollziehbar aber trotzdem deppert.
Ich verwende für die SW Jagd ausschließlich Nacht bzw. Wärmebildtechnik.
Zum Ansprechen ein Handgerät und für die Waffe eine Wärmebild-Optik.
Ich würde nie auf einen dunklen Fleck schießen.
1. kannst du den Treffersitz nicht 100% bestimmen, vor allem bist sofort einige cm vom optimalen Treffersitz entfernt und die Gefahr eines "Krankschiessen" des Stückes ist sehr hoch und eine Nachsuche vorprogrammiert. Vom langsamen, qualvollen Verenden des Stückes brauch ma gar ned sprechen :(
2. wenn, wie in diesem Fall, mehrere Stücke auf der Wiese stehen, kannst du nie Sicher sein ob sich die Stücke nicht wieder bewegt haben.
Vom wegpacken des Handgerätes bis zum anvisieren durch die Optik kann sich die Situation schon wieder geändert haben.
3. wenn dann doch mal ein Fehlschuss passiert und das Stück geht noch, warum wurde keine Nachschau gemacht und ein Fangschuss angetragen?

Ja, shit happens und kann passieren.
Aber in diesem Fall unterstelle ich dem Jäger grobe Fahrlässigkeit.

trotzdem ist der Titel des Threads inakzeptabel.
Und wenn jemand meint, wir Jäger dürfen eh alles, machts halt selber den Jagdschein dann dürfts ihr auch alles :headslap: (achtung Sarkasmus)
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

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Mr. Danger
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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?

Beitrag von Mr. Danger » Mi 8. Jan 2025, 10:58

Anekdote von einem Berufsjäger (und passt perfekt zu dem Post von Evilcannibal79):
Hat einen Keiler in der Dämmerung mit seinem lichtstarken Fernglas angesprochen. Keiler blickte / stand Richtung links.
Hat das Fernglas abgelegt und mit der Büchse mit schwächerem Zielfernrohr aufs Blatt gezielt und geschossen. Der Keiler ist nach RECHTS durchgestartet. --> Der Keiler hat sich in den paar Sekunden um 180° gedreht und ist wieder breit gestanden. Hat Ihn dann natürlich "hinten" erwischt, was nicht so toll ist.
Hat Ihn Gott sei Dank trotzdem schnell erlegen können.

Also, Augen auf und im Zweifelsfall den Finger lang lassen.

raze4711
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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?

Beitrag von raze4711 » Mi 8. Jan 2025, 11:36

Das mit dem... nicht schießen wenn nicht sicher , hat er gemacht.
Er war sich sicher das es eine Sau ist . War es aber nicht .
Und wer noch nie gejagt hat , noch nie in der Nacht auf Schwarzwild angesessen hat . Der kann das sehr schwer verstehen .
Es bedarf auch mit WBK viel Erfahrung um sicher ansprechen zu können .
Zwar wird es mit jeder neuen Generation WBK's sicherer , aber trotzdem gehört noch viel üben dazu .
Und wenn jemand mit WBK anspricht, und dann mit einfachem ZF schießt hat ein doppeltes Problem .

Sauen und Ponys, Rinder, Schafe.... können sehr schnell ihre Position beim Wechsel von WBK auf Zielfernrohr vornehmen .

Schat man in tiefer Nacht auf ein beleuchtetes Display , dann braucht das Auge Zeit zum Adaptieren .
Auch wenn man mit linken Auge durch WBK schaut , und mit dem rechten Auge durch das ZF.

Das Hirn macht aus beiden Einzelbildern ein Gesamtbild.
Macht aus bildet aus beiden Helligkeiten einen Mittelwert.
Kann jeder selbst testen . In dunkler Nacht so 15 Min den Waldrand beobachten .

Das rechte Auge schließen , und mit dem linken Auge ein paar Sekunden in das Licht einer Taschenlampe schauen .
Dann Lampe aus. Linkes Auge schließen und rechtes Auge öffnen .
Nicht erstaunt sein , was man dann noch sieht...... nicht mehr viel .

Bedeutet , daß man viel weniger erkennen kann , wenn man dann in der Dunkelheit durch ein ZF schaut .

Plinker
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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?

Beitrag von Plinker » Mi 8. Jan 2025, 14:39

raze4711 hat geschrieben:
Mi 8. Jan 2025, 11:36
Das mit dem... nicht schießen wenn nicht sicher , hat er gemacht.
Er war sich sicher das es eine Sau ist . War es aber nicht .
Und wer noch nie gejagt hat , noch nie in der Nacht auf Schwarzwild angesessen hat . Der kann das sehr schwer verstehen .
Es bedarf auch mit WBK viel Erfahrung um sicher ansprechen zu können .
Zwar wird es mit jeder neuen Generation WBK's sicherer , aber trotzdem gehört noch viel üben dazu .
Und wenn jemand mit WBK anspricht, und dann mit einfachem ZF schießt hat ein doppeltes Problem .

Sauen und Ponys, Rinder, Schafe.... können sehr schnell ihre Position beim Wechsel von WBK auf Zielfernrohr vornehmen .

Schat man in tiefer Nacht auf ein beleuchtetes Display , dann braucht das Auge Zeit zum Adaptieren .
Auch wenn man mit linken Auge durch WBK schaut , und mit dem rechten Auge durch das ZF.

Das Hirn macht aus beiden Einzelbildern ein Gesamtbild.
Macht aus bildet aus beiden Helligkeiten einen Mittelwert.
Kann jeder selbst testen . In dunkler Nacht so 15 Min den Waldrand beobachten .

Das rechte Auge schließen , und mit dem linken Auge ein paar Sekunden in das Licht einer Taschenlampe schauen .
Dann Lampe aus. Linkes Auge schließen und rechtes Auge öffnen .
Nicht erstaunt sein , was man dann noch sieht...... nicht mehr viel .

Bedeutet , daß man viel weniger erkennen kann , wenn man dann in der Dunkelheit durch ein ZF schaut .
Korrigiere mich bitte wenn ich falsch liege aber soll man bei unmittelbarer Nähe zu Nutztieren nicht generell von der Schussabgabe absehen?

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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?

Beitrag von Evilcannibal79 » Mi 8. Jan 2025, 14:46

Genau das meine ich.
Ich war die letzten Jahre relativ oft Nachts auf Raub und Schwarzwild unterwegs.
Obwohl ich öfter hätte schießen könnne ist mein Finger lang geblieben.
Warum?
Weil man auf 200m auch mit Wärmebild einfach ned zuverlässig ansprechen kann.
Ein Schaf und eine Sau haben in etwa die gleiche Grösse, auch vielleicht das Pony, wenn ich mir aber ned 100%ig sicher bin was jetzt genau für ein Stück ist auf das ich ziele bleibt der Finger lang, Punkt.

Jeder Jäger hat schon seine Lehrstunden erlebt.
Da schließe ich mich nicht aus, aber ein Pony mit einer Sau verwechseln........ da brauchst schon ein besonderes Talent dazu.

Wo Nachtsichttechnik erlaubt ist, würde ich dringend empfehlen diese Möglichkeit auch konsequent zu nutzen.
Wenn man diese richtig und mit dem nötigen Respekt vor dem Lebewesen eingesetzt wird, kann so was gar nicht passieren.
Nur weil die ältere Generation die neue Technik verpönt und nach wie vor mit uralt Technik (jaja das 56er Schmid und Bender is eh so top das es die Nacht fast zum Tag macht, Bullshit) waidwerkt, werden solche Fehler passieren.
Augen werden älter und lassen nach, auch die vermeintliche Erfahrung trügt schon das eine oder mal die Entscheidung abzudrücken.
Die wenigsten werden zugeben das sie ein Stück weichgeschossen haben oder nur angefleckt.
Das wird ja am Stammtisch ned erzählt.
Nachgesucht wird dann auch ned immer, weil man könnte sich zum Gespött der Jagdkollegen machen.
Das sind halt dann die Kandidaten die ein schlechtes Licht auf uns alle werfen und die landen dann mit solchen Aktionen in den Medien.
Nur damit sich dann wieder andere echauffieren können wie unverantwortlich die komplette Jägerschaft doch ist.
Zum speibn des ganze.
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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?

Beitrag von Evilcannibal79 » Mi 8. Jan 2025, 14:47

Plinker hat geschrieben:
Mi 8. Jan 2025, 14:39
raze4711 hat geschrieben:
Mi 8. Jan 2025, 11:36
Das mit dem... nicht schießen wenn nicht sicher , hat er gemacht.
Er war sich sicher das es eine Sau ist . War es aber nicht .
Und wer noch nie gejagt hat , noch nie in der Nacht auf Schwarzwild angesessen hat . Der kann das sehr schwer verstehen .
Es bedarf auch mit WBK viel Erfahrung um sicher ansprechen zu können .
Zwar wird es mit jeder neuen Generation WBK's sicherer , aber trotzdem gehört noch viel üben dazu .
Und wenn jemand mit WBK anspricht, und dann mit einfachem ZF schießt hat ein doppeltes Problem .

Sauen und Ponys, Rinder, Schafe.... können sehr schnell ihre Position beim Wechsel von WBK auf Zielfernrohr vornehmen .

Schat man in tiefer Nacht auf ein beleuchtetes Display , dann braucht das Auge Zeit zum Adaptieren .
Auch wenn man mit linken Auge durch WBK schaut , und mit dem rechten Auge durch das ZF.

Das Hirn macht aus beiden Einzelbildern ein Gesamtbild.
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Das rechte Auge schließen , und mit dem linken Auge ein paar Sekunden in das Licht einer Taschenlampe schauen .
Dann Lampe aus. Linkes Auge schließen und rechtes Auge öffnen .
Nicht erstaunt sein , was man dann noch sieht...... nicht mehr viel .

Bedeutet , daß man viel weniger erkennen kann , wenn man dann in der Dunkelheit durch ein ZF schaut .
Korrigiere mich bitte wenn ich falsch liege aber soll man bei unmittelbarer Nähe zu Nutztieren nicht generell von der Schussabgabe absehen?
Würde mir im Traum ned einfallen auf einer Weide zu jagen wo auch noch Nutztiere anwesend sind.
Es sei denn einen Angriff von Raubwild abwehren, ...... sofern möglich.
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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?

Beitrag von kuni » Mi 8. Jan 2025, 15:09

Ich bin auch voll der Meinung, dass man die GRundregel "nur auf das schießen, was man eindeutig anspricht" immer einhalten muss. Aber wir machen es uns auch künstlich schwer. Wir dürfen in der Steiermark auf Schwarzwild, auf landwirtschaftlichen Flächen, mit z.b. Wärmebild jagen. Im Wald nicht. Dort müssen wir ein normales Zielfernrohr nehmen und auf Mond etc. hoffen (Schnee war früher noch eine Möglichkeit - gibts halt net mehr bei uns).

Auf Raubwild dürfen wir nur mit normalen Zielfernrohr jagen - auch in der Nacht...

UND: Ansprechen mit Wärmebild bedarf Erfahrung, man vertut sich sehr leicht bei Entfernungen und Größen.

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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?

Beitrag von raze4711 » Mi 8. Jan 2025, 15:17

Plinker hat geschrieben:
Mi 8. Jan 2025, 14:39
raze4711 hat geschrieben:
Mi 8. Jan 2025, 11:36
Das mit dem... nicht schießen wenn nicht sicher , hat er gemacht.
Er war sich sicher das es eine Sau ist . War es aber nicht .
Und wer noch nie gejagt hat , noch nie in der Nacht auf Schwarzwild angesessen hat . Der kann das sehr schwer verstehen .
Es bedarf auch mit WBK viel Erfahrung um sicher ansprechen zu können .
Zwar wird es mit jeder neuen Generation WBK's sicherer , aber trotzdem gehört noch viel üben dazu .
Und wenn jemand mit WBK anspricht, und dann mit einfachem ZF schießt hat ein doppeltes Problem .

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Schat man in tiefer Nacht auf ein beleuchtetes Display , dann braucht das Auge Zeit zum Adaptieren .
Auch wenn man mit linken Auge durch WBK schaut , und mit dem rechten Auge durch das ZF.

Das Hirn macht aus beiden Einzelbildern ein Gesamtbild.
Macht aus bildet aus beiden Helligkeiten einen Mittelwert.
Kann jeder selbst testen . In dunkler Nacht so 15 Min den Waldrand beobachten .

Das rechte Auge schließen , und mit dem linken Auge ein paar Sekunden in das Licht einer Taschenlampe schauen .
Dann Lampe aus. Linkes Auge schließen und rechtes Auge öffnen .
Nicht erstaunt sein , was man dann noch sieht...... nicht mehr viel .

Bedeutet , daß man viel weniger erkennen kann , wenn man dann in der Dunkelheit durch ein ZF schaut .
Korrigiere mich bitte wenn ich falsch liege aber soll man bei unmittelbarer Nähe zu Nutztieren nicht generell von der Schussabgabe absehen?
Kommt darauf an . Ich habe schon am Rand der Pferdekoppel auf Schwarzwild gejagt.
Dann habe ich aber die Pferdekoppel im Rücken, einen Zaun zwischen mir und Pferde , und ich schieße genau in die andere Richtung.

Die Pferde sind oft so neugierig , daß sie sehr nahe ran kommen .
Beim Schuss mit Schalldämpfer gab es keine Fluchten .

Aber Sauen , die zwischen den Pferden stehen ..... nee.

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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?

Beitrag von Ares » Mi 8. Jan 2025, 16:02

Wie wäre es in so einem Fall mit Wolf, Bären oder freilaufendem Beisshund? Zuschauen und :text-+1: vergeben?
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?

Beitrag von Evilcannibal79 » Mi 8. Jan 2025, 16:11

Wolf und Bär sind in diesem Fall nicht relevant weil sie nicht bejagt werden dürfen.
Ein wildernder oder bissiger Hund ist ein anderes Thema.
Uns wurde vom Jagdherren ausdrücklich das Schießen wildernder Hunde untersagt.
("Es wird nix geschossen was einen Namen hat !")
Das wäre dann Sache der Polizei und nicht die der Jägerschaft.
Wenn ich jetzt ein und denselben Hund wiederholt beim wildern sehe und das Gespräch mit dem Besitzer nicht fruchtet weiß ich nicht ob ich meinen Finger lang lassen kann......aber in diese Situation bin ich bis jetzt noch nicht gekommen.
Vielleicht hat diese Erfahrung hier schon mal jemand machen müssen?
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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?

Beitrag von kuni » Do 9. Jan 2025, 10:19

Ares hat geschrieben:
Mi 8. Jan 2025, 16:02
Wie wäre es in so einem Fall mit Wolf, Bären oder freilaufendem Beisshund? Zuschauen und :text-+1: vergeben?
Wolf, Bär ist geschützt - wie oben geschrieben. Und Hunde sind in der Steiermark dürfen nur Hunde, die abseits von Häusern, Wirtschaftsgebäuden, Herden und Wegen Wild jagend angetroffen werden, vom Jagdausübungsberechtigten/vom Jagdausübungsberechtigten oder vom beeideten Jagdschutzpersonal oder von mit schriftlicher Erlaubnis versehenen Jagdgästen getötet werden. Als in einer Weide geht das mal net - und zusätzlich empfiehlt die Steirische Landesjägerschaft von diesem Recht nur in absoluten Sonderfällen Gebrauch zu machen. (eigentlich soll man es gar nicht machen)

Grerdinger
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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?

Beitrag von Grerdinger » Do 9. Jan 2025, 11:52

Ist bei uns (OÖ Zentralraum) ähnlich. Den (u.u. jahrelangen) Ärger , wegen einem gerissenen Hasen oder selbst Kitz einen Hund zu erschießen tut sich keiner an.
Bei einer beschlagenen Geiß kurz vor dem Setzen schaut das u.U. anders aus, aber ich wüsste zum Glück keinen derartigen Vorfall in den letzten 10 Jahren.
Wobei es natürlich schon oft ärgerlich (mehr als ärgerlich) isr, wenn Hunde das ganze Jahr in der Au frei herumlaufen. Und wir haben da so eine Spezialistin (Hundetrainerin!), die ihre Hunde trotz wiederholter Ansprache täglich revieren lässt. Bzw. hatten, weil sie jetzt endlich weggezogen ist.
LG,


Andi

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