Unterstützt JETZT unser Forum und macht mit beim PDSV-Cup 2025 -> Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=59526
Schalldämpfer importieren oder selber fertigen
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Schalldämpfer importieren oder selber fertigen
Hallo zusammen,
ich habe mich kürzlich nach einem neuen Schalldämpfer umgesehen. Wenig überrascht war ich, das die günstigsten Angebote nicht aus Österreich stammten. Die Auswahl ist im Ausland auch deutlich besser. (240€ für ein Titandämpfer) Für die Einfuhr brauch man ja eine Einfuhrbewilligung. Hat wer Erfahrung damit? Bürokratischer Krampf und unwirtschaftlich? Wie schaut es mit Kits aus? Also quasi Bausätze bei denen man die Kammern noch aufgebohrt werden muss? Als DI für Maschinenbau und einer voll ausgestatteten betrieblichen Werkstatt traue ich mir das scho zu. Von meiner Bh habe ich da keine Antwort bekommen. Ich kenn den Text von Kirschner, aber ich möchte nichts falsch machen.
Lg und Waidmannsheil
Ps: ich bin natürlich im Besitz einer Jagdkarte
ich habe mich kürzlich nach einem neuen Schalldämpfer umgesehen. Wenig überrascht war ich, das die günstigsten Angebote nicht aus Österreich stammten. Die Auswahl ist im Ausland auch deutlich besser. (240€ für ein Titandämpfer) Für die Einfuhr brauch man ja eine Einfuhrbewilligung. Hat wer Erfahrung damit? Bürokratischer Krampf und unwirtschaftlich? Wie schaut es mit Kits aus? Also quasi Bausätze bei denen man die Kammern noch aufgebohrt werden muss? Als DI für Maschinenbau und einer voll ausgestatteten betrieblichen Werkstatt traue ich mir das scho zu. Von meiner Bh habe ich da keine Antwort bekommen. Ich kenn den Text von Kirschner, aber ich möchte nichts falsch machen.
Lg und Waidmannsheil
Ps: ich bin natürlich im Besitz einer Jagdkarte
9mm, .223, 30-06, 12/76, Kal. 4
Re: Schalldämpfer importieren oder selber fertigen
quelle?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Schalldämpfer importieren oder selber fertigen
wenn Sie eine gültige Jagdkarte besitzen und die Jagd nach den landesüblichen Vorschriften ausüben, dürfen Sie einen Schalldämpfer besitzen.
Der Import/Export ist jedoch mittels Ein/Ausfuhrbewilligung durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Auszug aus der Antwort meiner BH
Der Import/Export ist jedoch mittels Ein/Ausfuhrbewilligung durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Auszug aus der Antwort meiner BH
9mm, .223, 30-06, 12/76, Kal. 4
Re: Schalldämpfer importieren oder selber fertigen
Deine BH liegt falsch. § 37 WaffG gilt nur für Schusswaffen. Insoweit gibt es für verbotene Gegenstände (ein Schalldämpfer ist unbestreitbar keine Schusswaffe) keine vorherige Einfuhrgenehmigung. Der Import kann daher ohne Einfuhrgenehmigung erfolgen.MasterH hat geschrieben: ↑Fr 10. Jan 2025, 10:11wenn Sie eine gültige Jagdkarte besitzen und die Jagd nach den landesüblichen Vorschriften ausüben, dürfen Sie einen Schalldämpfer besitzen.
Der Import/Export ist jedoch mittels Ein/Ausfuhrbewilligung durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Auszug aus der Antwort meiner BH
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Schalldämpfer importieren oder selber fertigen
Solang du eine Jagdkarte hast und es nicht gewerblich machst wird man dir nichts tun können, ob es gern gesehen ist, ist eine andere Frage. Wegen Schalldämpfern gab es schon Hausdurchsuchungen.
Re: Schalldämpfer importieren oder selber fertigen
dann solltest du deine BH mal nach der rechtsgrundlage fragenMasterH hat geschrieben: ↑Fr 10. Jan 2025, 10:11wenn Sie eine gültige Jagdkarte besitzen und die Jagd nach den landesüblichen Vorschriften ausüben, dürfen Sie einen Schalldämpfer besitzen.
Der Import/Export ist jedoch mittels Ein/Ausfuhrbewilligung durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Auszug aus der Antwort meiner BH
wie der kollege schon geschrieben hat
es gibt keine
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Schalldämpfer importieren oder selber fertigen
LOL
Es gibt ja tatsächlich keine Bestimmung dazu.
Das war aber eher nicht geplant oder?
Ich finde ja nicht mal eine Meldepflicht nach der Einfuhr wie bei Kategorie B oder C.
Wie so oft eine schlampige Gesetzesformulierung im BMI, oder?
Es gibt ja tatsächlich keine Bestimmung dazu.
Das war aber eher nicht geplant oder?
Ich finde ja nicht mal eine Meldepflicht nach der Einfuhr wie bei Kategorie B oder C.
Wie so oft eine schlampige Gesetzesformulierung im BMI, oder?
-
- .50 BMG
- Beiträge: 502
- Registriert: Mi 12. Jan 2011, 09:22
Re: Schalldämpfer importieren oder selber fertigen
Es ist verbotener Gegenstand gemäss dem Paragraf 17.Mr. Danger hat geschrieben: ↑Fr 10. Jan 2025, 12:49Warum Meldepflicht? Wenn man sich in AT einen Schalldämpfer kauft wird Der ja auch nicht gemeldet?
Der steht also über den genehmigungspflichtigen und über den meldepflichtigen.
Diese sind nach erfolgter Einfuhr zu melden.
Es wäre logisch anzunehmen, daß der Gesetzgeber es auch wissen will wenn ein verbotener Gegenstand neu ins Land kommt.
Re: Schalldämpfer importieren oder selber fertigen
Ich vermute dafür wird man folgendes benötigen:
https://www.bmaw.gv.at/Themen/Exportkon ... fikat.html
Re: Schalldämpfer importieren oder selber fertigen
Ich habe aus Dtland gekauft - dort musste eine Exportgenehmigung beim Landratsamt eingeholt werden. Dafür musste ich meine Jagdkarte mailen, das war es
Re: Schalldämpfer importieren oder selber fertigen
die deutschen verlangen soweit ich weiss kein IIC für die schalldämpfer ausfuhrPoirot hat geschrieben: ↑Fr 10. Jan 2025, 13:38Ich vermute dafür wird man folgendes benötigen:
https://www.bmaw.gv.at/Themen/Exportkon ... fikat.html
daher brauchst als oesterreicher auch keins vorlegen
das IIC ist ein EXPORTerforderniss dass der auslaendische versender ggf braucht oder eben auch nicht.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 502
- Registriert: Mi 12. Jan 2011, 09:22
Re: Schalldämpfer importieren oder selber fertigen
Ich sehe es als logisch an.
Für große Magazine benötige ich ebenfalls keine Einfuhrgenehmigung (da keine Feuerwaffe) und muss Sie, analog dem Erwerb in AT, registrieren / der Behörde melden.
Beim Schalldämpfer benötige ich ebenfalls keine Einfuhrgenehmigung. Analog zum Erwerb in AT fällt die Meldung / Registrierung ebenfalls weg.
Für große Magazine benötige ich ebenfalls keine Einfuhrgenehmigung (da keine Feuerwaffe) und muss Sie, analog dem Erwerb in AT, registrieren / der Behörde melden.
Beim Schalldämpfer benötige ich ebenfalls keine Einfuhrgenehmigung. Analog zum Erwerb in AT fällt die Meldung / Registrierung ebenfalls weg.
Re: Schalldämpfer importieren oder selber fertigen
da bin ich jetzt ned ganz so sicherMr. Danger hat geschrieben: ↑Fr 10. Jan 2025, 13:49Für große Magazine benötige ich ebenfalls keine Einfuhrgenehmigung (da keine Feuerwaffe)
hatten wir das thema ned schon mal?
Im WaffG m § 17 Abs. 3 steht:
[..] Im Übrigen gelten für den Besitz und das Führen von Waffen oder Vorrichtungen im Sinne des Abs. 1 und 2 die §§ 21 Abs. 4, 23 Abs. 3 sowie 25 bis 28.[..]
... folglich ist § 28 sehr wohl auf Waffen als auch Vorrichtungen (eben: verbotene Magazine, Schalldämpfer, etc.) anzuwenden.
Und im 28 unter Z6 steht:
(6) Menschen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die beabsichtigen, Schusswaffen der Kategorie B oder Munition für Faustfeuerwaffen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu erwerben, kann die Behörde - bei Vorliegen der entsprechenden waffenrechtlichen Bewilligungen - auf Antrag die vorherige Einwilligung zum Erwerb dieser Waffen oder Munition erteilen. Die Erteilung der Bewilligung ist durch die Ausstellung einer Bescheinigung mit einer Gültigkeitsdauer bis zu drei Monaten zu beurkunden.
das dort im 28iger immer nur "schusswaffen" steht mag dem geschuldet sein dass der 28iger schon 1996 gesatzt wurde und man den 25 jahre spaeter nicht auch noch umkrempeln wollte mit der novelle, denn es steht da ja eh eindeutig dass er fuer die waffen und fuer die vorrichtungen gelten soll.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 502
- Registriert: Mi 12. Jan 2011, 09:22
Re: Schalldämpfer importieren oder selber fertigen
Bin jetzt etwas pingelig. Das bedeutet, der Erweb von Schalldämpfern und großen Magazinen aus nicht EU / EWR Ländern (Serbien, Neuseeland, ...) kann auch ohne Bewilligung durchgeführt werden.gewo hat geschrieben: ↑Fr 10. Jan 2025, 14:12...
Und im 28 unter Z6 steht:
(6) Menschen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die beabsichtigen, Schusswaffen der Kategorie B oder Munition für Faustfeuerwaffen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu erwerben, kann die Behörde - bei Vorliegen der entsprechenden waffenrechtlichen Bewilligungen - auf Antrag die vorherige Einwilligung zum Erwerb dieser Waffen oder Munition erteilen. Die Erteilung der Bewilligung ist durch die Ausstellung einer Bescheinigung mit einer Gültigkeitsdauer bis zu drei Monaten zu beurkunden.
das dort im 28iger immer nur "schusswaffen" steht mag dem geschuldet sein dass der 28iger schon 1996 gesatzt wurde und man den 25 jahre spaeter nicht auch noch umkrempeln wollte mit der novelle, denn es steht da ja eh eindeutig dass er fuer die waffen und fuer die vorrichtungen gelten soll.
Bei Schusswaffen der KAT B & C ist es ja auch so, wenn ich eine WBK/WP habe (die KM Geschichten bei HA-Langwaffen einmal ausgenommen).