Willkommen auf www.pulverdampf.com - dem österreichischen Waffenforum!!

Six Needler - Rechtslage in Österreich

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7395
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Weinviertel

Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich

Beitrag von AUG-andy » So 9. Feb 2025, 12:11

FdH22 hat geschrieben:
So 9. Feb 2025, 10:45
spareribs hat geschrieben:
Sa 8. Feb 2025, 22:36
Aber auf Ratten oder Wühlmäuse darf man schon , oder ? gibt's da auch Bedenken ? :whistle:
Ich habe Bedenken weil diese Nadeln "nur" Verletzungen aber nicht den sofortigen Tod verursachen. :shock:

Daher betrachte ich es als Tierquälerei (auch wenn der Tod zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt).
Egal ob es sich um Ratten od. andere Schädlinge handelt. :!:
Gut geschrieben :clap:
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

spareribs
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2392
Registriert: Mi 19. Mai 2010, 10:57
Wohnort: Banana-Republik-Ost

Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich

Beitrag von spareribs » So 9. Feb 2025, 16:56

Okay, hat sich bei mir eh erledigt...habe keinen Garten mehr , früher habe ich die Wühlmäuse mit dem Luftdruckgewehr erlegt .
Ohne Hirn ist gut marschieren :mrgreen:

AndyA
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 314
Registriert: Mi 27. Okt 2021, 11:44

Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich

Beitrag von AndyA » Mo 10. Feb 2025, 10:24

In Ungarn ist das ebenso wie in D: Luftgewehr unter 7,5J.

Benutzeravatar
Hasenfuss
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1088
Registriert: So 9. Mai 2010, 19:12

Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich

Beitrag von Hasenfuss » Mo 10. Feb 2025, 10:30

spareribs hat geschrieben:
Sa 8. Feb 2025, 22:36
Aber auf Ratten oder Wühlmäuse darf man schon , oder ? gibt's da auch Bedenken ? :whistle:
Nein, darf man nicht. Diese weit verbreitete Geringschätzung des Lebens widert mich an. Viel zu oft endet diese Geringschätzung nicht bei Ratten und Wühlmäusen, sondern erstreckt sich fast über das gesamte Spektrum des Lebens.
Wenn sowas schon sein muss, dann gefälligst nicht mit einem Spielzeug, sondern mit einem adäquaten Werkzeug, das den Job schnell und zuverlässig erledigt.
Vielleicht sollten manche hier einmal ihren moralischen Kompass auf Ganggenauigkeit überprüfen...
Wenn sie ein Bild von der Zukunft haben wollen, so stellen sie sich einen Stiefel vor, der auf ein Gesicht tritt. Unaufhörlich.

Poirot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 524
Registriert: Mi 8. Jul 2015, 13:11

Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich

Beitrag von Poirot » Mo 10. Feb 2025, 11:01

Hasenfuss hat geschrieben:
Mo 10. Feb 2025, 10:30
spareribs hat geschrieben:
Sa 8. Feb 2025, 22:36
Aber auf Ratten oder Wühlmäuse darf man schon , oder ? gibt's da auch Bedenken ? :whistle:
Nein, darf man nicht.
Gibt es für deine Aussage auch eine rechtliche Basis ?

Plinker
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 155
Registriert: Fr 11. Sep 2020, 10:52

Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich

Beitrag von Plinker » Mo 10. Feb 2025, 11:59

Poirot hat geschrieben:
Mo 10. Feb 2025, 11:01
Hasenfuss hat geschrieben:
Mo 10. Feb 2025, 10:30
spareribs hat geschrieben:
Sa 8. Feb 2025, 22:36
Aber auf Ratten oder Wühlmäuse darf man schon , oder ? gibt's da auch Bedenken ? :whistle:
Nein, darf man nicht.
Gibt es für deine Aussage auch eine rechtliche Basis ?
Paragraph 4 Tierschutzgesetz. Auch bei der Schädlingsbekämpfung ist darauf zu achten daß diese fachgerecht und mit dem geringst möglichen Leid durchgeführt wird.

Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7395
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Weinviertel

Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich

Beitrag von AUG-andy » Mo 10. Feb 2025, 12:08

Tierschutzgesetz § 4
(1) Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) in einem Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

Benutzeravatar
Skill Issue
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 690
Registriert: Mi 6. Sep 2023, 11:01

Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich

Beitrag von Skill Issue » Mo 10. Feb 2025, 12:13

Zusammengefasst: Einfach Katzen anschaffen.

Katzen erledigen das und scheren sich nicht um Dinge wie Tierschutzgesetze oder die Genfer Konventionen.

Plinker
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 155
Registriert: Fr 11. Sep 2020, 10:52

Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich

Beitrag von Plinker » Mi 12. Feb 2025, 14:34

Falls es noch jemanden interessiert.

Das Gerät dürfte in Österreich tatsächlich unter die Kategorie B fallen
Begründung: Nach den Angaben von Herrn Spräve werden damit Geschoße im Kaliber von 9mm verschossen. Druckluftwaffen die ein Kaliber über 6mm verwenden sind zumindest in der Kategorie C.
Jetzt ist zusätzlich noch ein Doubleaction Abzug verbaut worden und ist somit mehrschüssig.
Das bedeutet zumindest für mich Kategorie B.

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2751
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich

Beitrag von Promo » Mi 12. Feb 2025, 16:39

Plinker hat geschrieben:
Mi 12. Feb 2025, 14:34
Falls es noch jemanden interessiert.

Das Gerät dürfte in Österreich tatsächlich unter die Kategorie B fallen
Begründung: Nach den Angaben von Herrn Spräve werden damit Geschoße im Kaliber von 9mm verschossen. Druckluftwaffen die ein Kaliber über 6mm verwenden sind zumindest in der Kategorie C.
Jetzt ist zusätzlich noch ein Doubleaction Abzug verbaut worden und ist somit mehrschüssig.
Das bedeutet zumindest für mich Kategorie B.
Nachdem § 45 Z 3 wegen Kaliber > 6mm nicht greift: es ist eine Faustfeuerwaffe, damit Kat.B. Kat.C käme nur für eine Langwaffe in Frage.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.


Antworten