Auch derzeit bekommt ein Zivildiener keine WBK zum Selbstschutz ausgestellt. Ausnahmegenehmigungen werden nur für Sportschützen oder Jäger ausgestellt.Mag Dump hat geschrieben: ↑Mo 10. Feb 2025, 23:33Glaube ich nicht. Es gibt bereits ehemalige Zivildiener, die schießen - rückwirkend wird man das nicht abschaffen können. Es gibt dafür einfach kein haltbares Argument. Das müsste man dann auch vor dem Verfassungsgerichtshof anfechten können, weil es in das Grundrecht auf Selbstverteidigung eingreift.
oesterreich.gv.at:
Für die Jagdausübung, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können jedoch von den Landespolizeidirektionen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Waffenverbot erteilt werden.
Genau das wird aber seit Jahrzehnten - wenn auch inzwischen mit Ausnahmen - mit der Begründung, dass ein Zivildiener "den Dienst an der Waffe ablehnt" getan.Mag Dump hat geschrieben: ↑Mo 10. Feb 2025, 23:33Man kann auch nicht Leute dafür bestrafen, dass sie irgendwann früher eine Entscheidung getroffen haben, die mit dem Thema Waffen im allgemeinen Sinne nichts zu tun hat, weil es dabei ja nicht um die Verwendung von Waffen im allgemeinen Sinne, sondern um die Verwendung von Waffen in einem bestimmten Kontext zu einem bestimmten Zweck ging.