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Kein Wechselsystem mehr möglich?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Ich verstehe die Argumentation der betroffenen Behörde nicht ganz (bzw. Ich habe hier etwas falsch verstanden). Lt. Gerichtsurteil argumentierte die Behörde mit einem Schreiben welches meines Wissens im August 2024 ausgeschickt wurde (lt. dem wenn Waffen der Kat. B komplett überlassen werden (auch zerlegt) als vollständige Kat B zu registrieren sind).
Davor richtete das BMI ein Schreiben an (zumindest) eine BH dass solche (wenn zerlegt übergeben und blablabla) als Wechselsystem zu betrachten sind.
Wenn ich den Sachverhalt richtig gelesen habe, wurden besagte Waffen vor August 2024 angeschafft - also zu einem Zeitpunkt zu dem dies lt. Aussage der obersten Waffenbehörde (BMI) zulässig war....
Davor richtete das BMI ein Schreiben an (zumindest) eine BH dass solche (wenn zerlegt übergeben und blablabla) als Wechselsystem zu betrachten sind.
Wenn ich den Sachverhalt richtig gelesen habe, wurden besagte Waffen vor August 2024 angeschafft - also zu einem Zeitpunkt zu dem dies lt. Aussage der obersten Waffenbehörde (BMI) zulässig war....
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Das Verwaltungsgericht macht um dieses heiße Eisen einen Bogen und sagt im Wesentlichen, es spielt keine Rolle, welche dieser beiden Rechtsansichten stimmt, weil im vorliegenden Fall nur der Händler registrierungspflichtig war und daher der Kunde schon grundsätzlich keine Registrierungspflicht verletzt haben kann.DumbDummy hat geschrieben: ↑Do 20. Feb 2025, 00:40Ich verstehe die Argumentation der betroffenen Behörde nicht ganz (bzw. Ich habe hier etwas falsch verstanden). Lt. Gerichtsurteil argumentierte die Behörde mit einem Schreiben welches meines Wissens im August 2024 ausgeschickt wurde (lt. dem wenn Waffen der Kat. B komplett überlassen werden (auch zerlegt) als vollständige Kat B zu registrieren sind).
Davor richtete das BMI ein Schreiben an (zumindest) eine BH dass solche (wenn zerlegt übergeben und blablabla) als Wechselsystem zu betrachten sind.
Wenn ich den Sachverhalt richtig gelesen habe, wurden besagte Waffen vor August 2024 angeschafft - also zu einem Zeitpunkt zu dem dies lt. Aussage der obersten Waffenbehörde (BMI) zulässig war....
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Guten Morgen,
Ja, korrekt - so sah es das Gericht.
Nur bezieht sich besagte Behörde auf ein Schriftstück welches nach dem Kauf ausgegeben wurde, und lässt scheinbar völlig außer Acht welche Rechtsansicht zum Zeitpunkt der Übernahme herrschte.
Ja, korrekt - so sah es das Gericht.
Nur bezieht sich besagte Behörde auf ein Schriftstück welches nach dem Kauf ausgegeben wurde, und lässt scheinbar völlig außer Acht welche Rechtsansicht zum Zeitpunkt der Übernahme herrschte.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Gerichte sind an solche rechtsansichten des BMI nicht gebunden
- Flying Dog
- .50 BMG
- Beiträge: 585
- Registriert: Mo 17. Jan 2022, 17:00
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Es muss aber ein tatsächliches Vergehen vorliegen, wenn man jemanden vor Gericht zerrt. Dessen sind wir uns wohl hoffentlich einig, oder?
Ansonsten verstehe ich nicht ganz, was genau die Leute hierzulande an Putins Russland oder Kim Jong-uns kleinem, nordkoreanischem Paradies schlecht finden....
Ansonsten verstehe ich nicht ganz, was genau die Leute hierzulande an Putins Russland oder Kim Jong-uns kleinem, nordkoreanischem Paradies schlecht finden....

Gefährten sucht der Schaffende,
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Wenn dem so wäre, dann würde es vor Gericht nur Schuldsprüche und nie Freisprüche geben. Insoweit sind hier einfach unterschiedliche Rechtsauffassungen gegeben, wo in dem Fall der LVwG NÖ zugunsten des Beschuldigten entschieden hat.Flying Dog hat geschrieben: ↑Do 20. Feb 2025, 09:52Es muss aber ein tatsächliches Vergehen vorliegen, wenn man jemanden vor Gericht zerrt. Dessen sind wir uns wohl hoffentlich einig, oder?
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
- Flying Dog
- .50 BMG
- Beiträge: 585
- Registriert: Mo 17. Jan 2022, 17:00
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Da habe ich mich unzureichend ausgedrückt, sorry.Promo hat geschrieben: ↑Do 20. Feb 2025, 09:56Wenn dem so wäre, dann würde es vor Gericht nur Schuldsprüche und nie Freisprüche geben. Insoweit sind hier einfach unterschiedliche Rechtsauffassungen gegeben, wo in dem Fall der LVwG NÖ zugunsten des Beschuldigten entschieden hat.Flying Dog hat geschrieben: ↑Do 20. Feb 2025, 09:52Es muss aber ein tatsächliches Vergehen vorliegen, wenn man jemanden vor Gericht zerrt. Dessen sind wir uns wohl hoffentlich einig, oder?
Die Entscheidung jemanden vor Gericht zu zerren, sollte auf einer vorhandenen, argumentierbaren Rechtsgrundlage passieren. Das kann ich in diesem Fall nicht erkennen, sondern maximal eine "Rechtsauffassung", wie du schon geschrieben hast, die allerdings jeglicher Grundlage entbehrt, ungeachtet dessen von welcher Seite aus man es betrachtet. Da hakt es von vornherein an viel zu vielen Stellen.
Meiner Meinung nach, war da bei der Behörde einfach jemand allzu übereifrig, ohne geringstes Verständnis der Sachlage. Entsprechend ist es vor Gericht auch abgeblitzt.
Was bleibt ist Schikane und würde das Rechtssystem so funktionieren wie es sollte, sollte es entsprechende Konsequenzen für den/die Initiatorin geben. Was natürlich nicht passiert, wie jeder weiß.
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Händlern ,die die verkauft haben ...werden die nur gestreichelt ?
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Meines Erachtens ist den Händlern bis zum Stichtag des Erscheinens der geänderten Rechtsmeinung aus dem BMI kein Vorwurf zu machen. An was hätten sie sich denn sonst halten sollen? Das gilt natürlich nur, wenn ein WS tatsächlich dazu tauglich ist, ein WS zu sein und nicht wie im Urteil des LG Eisenstadt.
- combatmiles
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- Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
..und das Gleiche gilt auch für Käufer.. die Rechtslage (und nicht die Rechts"Meinung" irgendeiner Behörde) hat sich eben NICHT geändert...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Total super ....beim nächsten Kauf nimmt man einen Rechtsverdreher , sprich Anwalt mit, der einem alles erklärt ...schöne neue kranke Welt ...
- Skill Issue
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Der muss aber seine Kristallkugel mitnehmen, damit er weiß, wie die "Rechtslage" ein paar Monate später aussehen kann.

- Flying Dog
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
...die daraus entstehenden, je nach Behörde bisweilen komplett im Widerspruch stehenden, "Rechtsauffassungen" nicht zu vergessen.Skill Issue hat geschrieben: ↑Do 20. Feb 2025, 11:54Der muss aber seine Kristallkugel mitnehmen, damit er weiß, wie die "Rechtslage" ein paar Monate später aussehen kann.![]()



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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Wird jetzt mit schwarz-rot sicher nicht besser.Flying Dog hat geschrieben: ↑Do 20. Feb 2025, 12:45...die daraus entstehenden, je nach Behörde bisweilen komplett im Widerspruch stehenden, "Rechtsauffassungen" nicht zu vergessen.Skill Issue hat geschrieben: ↑Do 20. Feb 2025, 11:54Der muss aber seine Kristallkugel mitnehmen, damit er weiß, wie die "Rechtslage" ein paar Monate später aussehen kann.![]()
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Soweit mir bekannt hat die betreffende Behörde auch ein Verfahren gegen den Händler mittels Strafanzeige angeleitet, dieses Verfahren wurde aber von der StA nach Sichtung aller Unterlagen eingestellt.
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