Ist halt die Frage, wie sehr der AG daran interessiert ist. Wenn's ihm zu mühsam oder teuer wird, kann er sich ja immer noch Personal suchen, das bereits einen WP hat.gewo hat geschrieben: ↑Mi 13. Sep 2023, 10:36wie promo schon ausgefuehrt hat
das ganze ist eigentlich nicht dein thema sondern das deines arbeitgebers
der arbeitgeber muss die entsprechende bestaetigung ausstellen
mit dieser bestaetigung stellt dir die behoerde dann auch den WP aus
ohne bestaetigung nicht
soweit mir bekannt wird bei sicherheitsdiensten schon seit langem nur mehr "personenschutz" als begruendung fuer einen WP akzeptiert. wertschutz oder objektschutz ist normal nicht ausreichend
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Waffenpass Erfahrungen
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Re: Waffenpass Erfahrungen
Re: Waffenpass Erfahrungen
Naja Du kennst das ja bestimmt der Personal Mangel lässt Grüßen.Ist halt die Frage, wie sehr der AG daran interessiert ist. Wenn's ihm zu mühsam oder teuer wird, kann er sich ja immer noch Personal suchen, das bereits einen WP hat.
Es fehlt massiv an Personal letzten Monat kam ich auf 229 Stunden im Monat und das mit Glück eigentlich sollten es 237 sein.
Ich hab den Arbeitgeber Informiert darüber das auch eine WBK offensichtlich geht im diesem fall, die frage ist halt ob ein extra Platz dafür frei sein soll auf der WBK mein Anwalt meinte das jedenfalls so, er meint auch ich dürfte sonst keine Waffe in dieser Kategorie an mich nehmen bzw. abnehmen und verwahren ob das jetzt stimmt weiß ich nicht mittlerweile höre ich von jeder stelle so viele unterschiedliche Meinungen das ich mich frage mit welchen Leuten ich es überhaupt zu tun habe und ob überhaut im diesem fall die beteiligten stellen eine Ahnung haben von irgend etwas.Wenn dein Arbeitgeber der Auffassung ist, dass du zur Ausübung deines Berufes einen Waffenpass benötigst, dann liegt es an diesem dir eine Bestätigung zukommen zu lassen,
Mein Arbeitgeber meint jedenfalls es ist mit der Republik Öster. so ausgemacht das ein WP zwingend notwendig sei.
Da ich zur erneuter Stellungnahme wegen Mangelnder Erklärung des Bedarfes aufgefordert worden bin von der Behörde
habe ich mich nun darauf bezogen das angeblich es zwingend vorgeschrieben ist,
der fehlende WP meinen beruflichen weg beeinträchtigt und das meine WBK voll ist.
Mal schauen was jetzt wieder als nächstes kommt, es dauert jetzt schon doch sehr lange meistens wegen den ständigen erneuten Urlaub des SB.
Währe nicht schlecht mehr personal leider ist das nur ein Wunschtraum, selten das wer eine Security Arbeit will, 12 Stunden Dienste am tag, Tag/Nacht schichten usw.kann er sich ja immer noch Personal suchen, das bereits einen WP hat.
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt
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Re: Waffenpass Erfahrungen
das stimmt so
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Waffenpass Erfahrungen
Wenn dein AG diese Vereinbarung getroffen hat, dann sollte es kein Problem sein dies schriftlich vorzulegen und damit wird auch der SB kein Problem haben einen WP zu genehmigen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
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Re: Waffenpass Erfahrungen
Hallo Maria
Bin durch Zufall auf den alten Thread gestossen, du hast das Ende leider ausgelassen. Mich hätte es schon Interessiert wie die Geschichte ausgegangen ist ??
Re: Waffenpass Erfahrungen
Da hänge ich mich gleich an. Würde mich auch interessierenColtPhyton hat geschrieben: ↑So 2. Mär 2025, 19:00Hallo Maria
Bin durch Zufall auf den alten Thread gestossen, du hast das Ende leider ausgelassen. Mich hätte es schon Interessiert wie die Geschichte ausgegangen ist ??

Re: Waffenpass Erfahrungen
Ja Hallöchen
Ja klar erzähle ich euch den Ausgang bzw. das momentane Update.
Naja die Behörde hat den Erstantrag Abgelehnt wegen unzureichender Begründung seitens der Firma
die Behörde verlangte genaue angaben aber die Firma gab nur stichhaltige Punkte wie z.b.
Personenschutz,
Gerichts Kontrolldienste,
Geld u. Wertgegenstände Transporte.
Die Behörde wollte jedoch wissen wo genau die Gefahr darin liegt.
Nun zum Update:
Mein Anwalt hat die negativ bescheide von der Behörde und den OLG angefochten mit der Begründung
es muss wohl erstmal etwas passieren bevor die Behörde der Ansicht sei den Antrag wegen Notwendigkeit zu bewilligen.
Der fall liegt nun beim Obersten Gerichtshof was wohl mehrere Jahre dauern könnte bis zur Entscheidung.
Naja soweit zum jetzigen Standpunkt des Sachverhaltes.
Mein Fazit: dazu, das ist wohl eine Mischung seitens der Firma mit schlampigen Begründungen und der übertrieben strenge
seitens der Behörde bzw. sogar einiger dortigen Mitarbeiter die von vorhinein dagegen arbeiten.
Aber die Firma hat sich auch zum teil ins eigene Knie geschossen, den sie sagte Sie hat ja eh die WBK und seitens Gericht reiche auch diese aus für Gerichts arbeiten falls es zu abnahmen einiger Waffen kommen sollte die ich vollziehen müsste.
Wenn die Behörde noch zusätzlich eine Begründung anführt man wolle vermeiden das zu viele Waffen im umlauf wehren
frage ich mich schon ernsthaft ob das pure Schikane oder einfach Nichtwissen der dortigen Mitarbeiter ist,
jedenfalls greift man sich da schon am Kopf wie die Vorgehensweise mancher Behörden ist, mein Anwalt spricht in der Begründung der Anfechtung jedenfalls von übertriebener strenge seitens der Behörde.
Ja klar erzähle ich euch den Ausgang bzw. das momentane Update.
Naja die Behörde hat den Erstantrag Abgelehnt wegen unzureichender Begründung seitens der Firma
die Behörde verlangte genaue angaben aber die Firma gab nur stichhaltige Punkte wie z.b.
Personenschutz,
Gerichts Kontrolldienste,
Geld u. Wertgegenstände Transporte.
Die Behörde wollte jedoch wissen wo genau die Gefahr darin liegt.
Nun zum Update:
Mein Anwalt hat die negativ bescheide von der Behörde und den OLG angefochten mit der Begründung
es muss wohl erstmal etwas passieren bevor die Behörde der Ansicht sei den Antrag wegen Notwendigkeit zu bewilligen.
Der fall liegt nun beim Obersten Gerichtshof was wohl mehrere Jahre dauern könnte bis zur Entscheidung.
Naja soweit zum jetzigen Standpunkt des Sachverhaltes.
Mein Fazit: dazu, das ist wohl eine Mischung seitens der Firma mit schlampigen Begründungen und der übertrieben strenge
seitens der Behörde bzw. sogar einiger dortigen Mitarbeiter die von vorhinein dagegen arbeiten.
Aber die Firma hat sich auch zum teil ins eigene Knie geschossen, den sie sagte Sie hat ja eh die WBK und seitens Gericht reiche auch diese aus für Gerichts arbeiten falls es zu abnahmen einiger Waffen kommen sollte die ich vollziehen müsste.
Wenn die Behörde noch zusätzlich eine Begründung anführt man wolle vermeiden das zu viele Waffen im umlauf wehren
frage ich mich schon ernsthaft ob das pure Schikane oder einfach Nichtwissen der dortigen Mitarbeiter ist,
jedenfalls greift man sich da schon am Kopf wie die Vorgehensweise mancher Behörden ist, mein Anwalt spricht in der Begründung der Anfechtung jedenfalls von übertriebener strenge seitens der Behörde.
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Re: Waffenpass Erfahrungen
Ist für Dich die LPD Wien zuständig?Maria hat geschrieben: ↑Sa 8. Mär 2025, 11:48Ja Hallöchen
Ja klar erzähle ich euch den Ausgang bzw. das momentane Update.
Naja die Behörde hat den Erstantrag Abgelehnt wegen unzureichender Begründung seitens der Firma
die Behörde verlangte genaue angaben aber die Firma gab nur stichhaltige Punkte wie z.b.
Personenschutz,
Gerichts Kontrolldienste,
Geld u. Wertgegenstände Transporte.
Die Behörde wollte jedoch wissen wo genau die Gefahr darin liegt.
Nun zum Update:
Mein Anwalt hat die negativ bescheide von der Behörde und den OLG angefochten mit der Begründung
es muss wohl erstmal etwas passieren bevor die Behörde der Ansicht sei den Antrag wegen Notwendigkeit zu bewilligen.
Der fall liegt nun beim Obersten Gerichtshof was wohl mehrere Jahre dauern könnte bis zur Entscheidung.
Naja soweit zum jetzigen Standpunkt des Sachverhaltes.
Mein Fazit: dazu, das ist wohl eine Mischung seitens der Firma mit schlampigen Begründungen und der übertrieben strenge
seitens der Behörde bzw. sogar einiger dortigen Mitarbeiter die von vorhinein dagegen arbeiten.
Aber die Firma hat sich auch zum teil ins eigene Knie geschossen, den sie sagte Sie hat ja eh die WBK und seitens Gericht reiche auch diese aus für Gerichts arbeiten falls es zu abnahmen einiger Waffen kommen sollte die ich vollziehen müsste.
Wenn die Behörde noch zusätzlich eine Begründung anführt man wolle vermeiden das zu viele Waffen im umlauf wehren
frage ich mich schon ernsthaft ob das pure Schikane oder einfach Nichtwissen der dortigen Mitarbeiter ist,
jedenfalls greift man sich da schon am Kopf wie die Vorgehensweise mancher Behörden ist, mein Anwalt spricht in der Begründung der Anfechtung jedenfalls von übertriebener strenge seitens der Behörde.
Dort gilt - wie überall anders scheinbar auch - die Devise, (i) es muss schon was passiert sein und (ii) für die Abwehr von Gefahren ist die Exekutive zuständig - also braucht niemand einen Waffenpass. Und das Gegenargument, gemäß dem Gesetz muss eben nichts passiert sein, sondern nur drohen, und die Polizei kommt im Regelfall zu spät (weil sonst würden wir nicht von so vielen Verbrechen in der Zeitung lesen) wird vom Tisch gewischt.
Beim Verwaltungsgericht als nächste Instanz kann man dann nach meiner Erfahrung Glück oder Pech haben. Spätestens Schluss ist aber beim Verwaltungsgerichtshof - dort hat man null Verständnis und es wird knallhart abgelehnt. Ich habe mir vor ein paar Monaten die Arbeit gemacht, die Rechtsprechung des VwGH der letzten Jahre durchzuschauen. Falls ich nichts übersehen habe, hätte ich nur ein einziges Erkenntnis gefunden, in dem der WP als gerechtfertigt angesehen wurde - und da war der/die Betroffene scheinbar Opfer von zahlreichen Hasspostings im Internet und einer Messerattacke im richtigen Leben.
Dass man den WP jetzt nicht einmal mehr mit beruflicher Begründung bekommt, führt das Ganze aber ins Absurde. Man hätte echt früher dran sein müssen …
Re: Waffenpass Erfahrungen
Nein Graz Umgebung also Ländlich die Bezirkshauptmannschaft.Ist für Dich die LPD Wien zuständig?
Was mich am Anfang etwas stutzig machte ist die aussage am Telefon gewesen der dortigen zuständigen rechts Referentin.
Bevor ich überhaupt den Antrag stellte hatte ich mal dort angerufen um näheres über den Antrag Hergang zu erfahren,
obwohl die mich weder kannte noch sonstiges von mir wusste sagte sie schon ich könne ja Einspruch erheben wenn es abgelehnt würde,
für mich sieht es so aus als ob da Personen im Spiel sind die im Amt sind die aus Persönlichen Ideologien schon von vorhinein negativ eingestellt sind und auch danach handeln in so einem fall gehört so eine Person nach meiner Meinung ausgetauscht.
Am ende wurde auch vom Gericht es abgelehnt man wolle viele Menschen mit Waffen vermeiden.
Wie mein Anwalt sagte im Einspruch scheinbar muss zuerst etwas passieren erst danach bekommt man vielleicht endlich eine zusage.
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Re: Waffenpass Erfahrungen
Nennt sich Weisung. Der/die SachbearbeiterIn kann da nicht viel machen.
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Re: Waffenpass Erfahrungen
Genau auch meine erfahrung bei meinem Verfahren betreffend wp … es kommt von „oben“, dass wp nicht mehr ausgestellt werden … da kann „im ermessen der behörde“ drinn stehen, du argumente bringen, was du willst … es wird abgelehnt …
Ist eines rechtsstaates nicht würdig
Ist eines rechtsstaates nicht würdig
Re: Waffenpass Erfahrungen
Unüblich.
Wenn in der Bestätigung des Dienstgebers drinnen steht, dass der waffenpass beruflich erfordrelich ist, weil der Dienstnehmer zum Personenschutz eingeteilt ist oder werden soll, dann wird in aller Regel genehmigt.
Da gabs nur einmal einen Fall einer Ablehnung in Vorarlberg die aber von der Instanz wieder behoben wurde.
Eine Bestätigung für Werttransporte oder Objektschutz reicht schon seit Jahren bei den allermeisten Behörden nicht mehr für die Ausstellung eines WP.
Es kann natürlich immer auch in der Person des Antragstellers liegen.
Wenn in der Bestätigung des Dienstgebers drinnen steht, dass der waffenpass beruflich erfordrelich ist, weil der Dienstnehmer zum Personenschutz eingeteilt ist oder werden soll, dann wird in aller Regel genehmigt.
Da gabs nur einmal einen Fall einer Ablehnung in Vorarlberg die aber von der Instanz wieder behoben wurde.
Eine Bestätigung für Werttransporte oder Objektschutz reicht schon seit Jahren bei den allermeisten Behörden nicht mehr für die Ausstellung eines WP.
Es kann natürlich immer auch in der Person des Antragstellers liegen.
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