gewo hat geschrieben: ↑Do 10. Apr 2025, 21:59fuer kat C geht aber nix mit "parken"titan hat geschrieben: ↑Do 10. Apr 2025, 19:58Korrekt, es geht ja nicht nur um B Waffen.Glock1768 hat geschrieben: ↑Do 10. Apr 2025, 18:38Moment … die probleme bei depot sind, dass ich dort waffen parke wenn ich nicht genug plätze habe um andere waffen zu „besitzen“
Meine waren auf „depot“ um mich vor falschen anschuldigen zu schützen … ich blieb der besitzer, hatte jedoch keinerlei zugriff … das war der sinn dahinter …
vgl. WaffG §33 (8)
Verstehe ich nicht. Unter §33 (8) hab ich das gefunden.
(8)
Wird mit dem Erwerb nicht auch Eigentum an der Waffe erworben, besteht dennoch die Registrierungspflicht gemäß Abs. 1, wenn die Innehabung entweder gegen Entgelt oder länger als sechs Wochen eingeräumt wird.
Wenn ich um einer Verleumdung zu entgehen meine Kat C Waffen bei dir deponieren will können´s ja weiterhin auf mich im ZWR eingetragen sein bzw bleiben
Der Sinn der Sache: Ich habe keinen Zugriff auf die Waffen.
Habe ich da einen Denkfeher?
