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Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Beitrag von FdH22 » Sa 12. Apr 2025, 00:26

gewo hat geschrieben:
Do 10. Apr 2025, 21:59
titan hat geschrieben:
Do 10. Apr 2025, 19:58
Glock1768 hat geschrieben:
Do 10. Apr 2025, 18:38
Moment … die probleme bei depot sind, dass ich dort waffen parke wenn ich nicht genug plätze habe um andere waffen zu „besitzen“

Meine waren auf „depot“ um mich vor falschen anschuldigen zu schützen … ich blieb der besitzer, hatte jedoch keinerlei zugriff … das war der sinn dahinter …
Korrekt, es geht ja nicht nur um B Waffen.
fuer kat C geht aber nix mit "parken"
vgl. WaffG §33 (8)


Verstehe ich nicht. Unter §33 (8) hab ich das gefunden.

(8)
Wird mit dem Erwerb nicht auch Eigentum an der Waffe erworben, besteht dennoch die Registrierungspflicht gemäß Abs. 1, wenn die Innehabung entweder gegen Entgelt oder länger als sechs Wochen eingeräumt wird.


Wenn ich um einer Verleumdung zu entgehen meine Kat C Waffen bei dir deponieren will können´s ja weiterhin auf mich im ZWR eingetragen sein bzw bleiben
Der Sinn der Sache: Ich habe keinen Zugriff auf die Waffen.

Habe ich da einen Denkfeher? :confusion-confused:

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Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Beitrag von DOUBLEACTION » Sa 12. Apr 2025, 10:57

FdH22 hat geschrieben:
Sa 12. Apr 2025, 00:26
gewo hat geschrieben:
Do 10. Apr 2025, 21:59
titan hat geschrieben:
Do 10. Apr 2025, 19:58
Glock1768 hat geschrieben:
Do 10. Apr 2025, 18:38
Moment … die probleme bei depot sind, dass ich dort waffen parke wenn ich nicht genug plätze habe um andere waffen zu „besitzen“

Meine waren auf „depot“ um mich vor falschen anschuldigen zu schützen … ich blieb der besitzer, hatte jedoch keinerlei zugriff … das war der sinn dahinter …
Korrekt, es geht ja nicht nur um B Waffen.
fuer kat C geht aber nix mit "parken"
vgl. WaffG §33 (8)


Verstehe ich nicht. Unter §33 (8) hab ich das gefunden.

(8)
Wird mit dem Erwerb nicht auch Eigentum an der Waffe erworben, besteht dennoch die Registrierungspflicht gemäß Abs. 1, wenn die Innehabung entweder gegen Entgelt oder länger als sechs Wochen eingeräumt wird.


Wenn ich um einer Verleumdung zu entgehen meine Kat C Waffen bei dir deponieren will können´s ja weiterhin auf mich im ZWR eingetragen sein bzw bleiben
Der Sinn der Sache: Ich habe keinen Zugriff auf die Waffen.

Habe ich da einen Denkfeher? :confusion-confused:
Laut 33/8 MUSS ich die waffe auf mich ummelden wenn ich sie mehr als sechs wochen innehabe.

Laut BMI schreiben DARF ich sie NICHT aus deinem ZWR bestand auf mich abziehen wenn dafuer nicht geld geflossen ist.

Scheint mir nicht lösbar
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Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Beitrag von FdH22 » Sa 12. Apr 2025, 11:11

DOUBLEACTION hat geschrieben:
Sa 12. Apr 2025, 10:57


Verstehe ich nicht. Unter §33 (8) hab ich das gefunden.

(8)
Wird mit dem Erwerb nicht auch Eigentum an der Waffe erworben, besteht dennoch die Registrierungspflicht gemäß Abs. 1, wenn die Innehabung entweder gegen Entgelt oder länger als sechs Wochen eingeräumt wird.


Wenn ich um einer Verleumdung zu entgehen meine Kat C Waffen bei dir deponieren will können´s ja weiterhin auf mich im ZWR eingetragen sein bzw bleiben
Der Sinn der Sache: Ich habe keinen Zugriff auf die Waffen.

Habe ich da einen Denkfeher? :confusion-confused:
Laut 33/8 MUSS ich die waffe auf mich ummelden wenn ich sie mehr als sechs wochen innehabe.

Laut BMI schreiben DARF ich sie NICHT aus deinem ZWR bestand auf mich abziehen wenn dafuer nicht geld geflossen ist.

Scheint mir nicht lösbar
[/quote]


Verstehe was du schreibst.
Doch m. M. lösbar, indem ich dich dafür bezahlen werde/muß.
In diesem Fall (Vermeidung das die "Böse" mich verleumdet) ist Geld absolut Nebensache :!:
Es geht um´s überleben, = Vermeidung rechtlicher Konsequenzen.

(GsD zur Zt aber eh ned notwendig)

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Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Beitrag von AUG-andy » Sa 12. Apr 2025, 11:28

FdH22 hat geschrieben:
Sa 12. Apr 2025, 11:11
DOUBLEACTION hat geschrieben:
Sa 12. Apr 2025, 10:57


Verstehe ich nicht. Unter §33 (8) hab ich das gefunden.

(8)
Wird mit dem Erwerb nicht auch Eigentum an der Waffe erworben, besteht dennoch die Registrierungspflicht gemäß Abs. 1, wenn die Innehabung entweder gegen Entgelt oder länger als sechs Wochen eingeräumt wird.


Wenn ich um einer Verleumdung zu entgehen meine Kat C Waffen bei dir deponieren will können´s ja weiterhin auf mich im ZWR eingetragen sein bzw bleiben
Der Sinn der Sache: Ich habe keinen Zugriff auf die Waffen.

Habe ich da einen Denkfeher? :confusion-confused:
Laut 33/8 MUSS ich die waffe auf mich ummelden wenn ich sie mehr als sechs wochen innehabe.

Laut BMI schreiben DARF ich sie NICHT aus deinem ZWR bestand auf mich abziehen wenn dafuer nicht geld geflossen ist.

Scheint mir nicht lösbar

Verstehe was du schreibst.
Doch m. M. lösbar, indem ich dich dafür bezahlen werde/muß.
In diesem Fall (Vermeidung das die "Böse" mich verleumdet) ist Geld absolut Nebensache :!:
Es geht um´s überleben, = Vermeidung rechtlicher Konsequenzen.

(GsD zur Zt aber eh ned notwendig)
[/quote]


Was habt ihr alle denn für Weibsbilder? :doh:
Hatte in all den Jahren (40) 2 Trennungen.
Da war es nie ein Thema was die Waffen angeht.
Hat beide Damen absolut nicht interessiert, aber es waren auch sehr vernünftige Partnerinnen. Eine davon hatte selbst eine WBK und Waffen. Hatte nie die Angst dass sie mir wegen meines Waffenbesitzes einen Strick daraus drehen würden.
MfG
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Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Beitrag von FdH22 » Sa 12. Apr 2025, 11:39

AUG-andy hat geschrieben:
Sa 12. Apr 2025, 11:28



(GsD zur Zt aber eh ned notwendig)

Was habt ihr alle denn für Weibsbilder? :doh:
Hatte in all den Jahren (40) 2 Trennungen.
Da war es nie ein Thema was die Waffen angeht.
Hat beide Damen absolut nicht interessiert, aber es waren auch sehr vernünftige Partnerinnen. Eine davon hatte selbst eine WBK und Waffen. Hatte nie die Angst dass sie mir wegen meines Waffenbesitzes einen Strick daraus drehen würden.
[/quote]


Na ja, wer hat auch NUR mit 2 Damen eine "Freundschaft"?
Bissl wenig um Erfahrung zu sammeln. :lol:

Steht ja eh da: "z. Zt ned notwendig"
Denke so wird es auch in Zukunft bleiben.
Aber der Kluge lernt aus Fehlern. :)

In dem Zusammenhang ein Zitat:
"Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung zum Versagen".

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Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Beitrag von Snoop » Sa 12. Apr 2025, 12:09

DOUBLEACTION hat geschrieben:
Sa 12. Apr 2025, 10:57
FdH22 hat geschrieben:
Sa 12. Apr 2025, 00:26
gewo hat geschrieben:
Do 10. Apr 2025, 21:59
titan hat geschrieben:
Do 10. Apr 2025, 19:58

Korrekt, es geht ja nicht nur um B Waffen.
fuer kat C geht aber nix mit "parken"
vgl. WaffG §33 (8)


Verstehe ich nicht. Unter §33 (8) hab ich das gefunden.

(8)
Wird mit dem Erwerb nicht auch Eigentum an der Waffe erworben, besteht dennoch die Registrierungspflicht gemäß Abs. 1, wenn die Innehabung entweder gegen Entgelt oder länger als sechs Wochen eingeräumt wird.


Wenn ich um einer Verleumdung zu entgehen meine Kat C Waffen bei dir deponieren will können´s ja weiterhin auf mich im ZWR eingetragen sein bzw bleiben
Der Sinn der Sache: Ich habe keinen Zugriff auf die Waffen.

Habe ich da einen Denkfeher? :confusion-confused:
Laut 33/8 MUSS ich die waffe auf mich ummelden wenn ich sie mehr als sechs wochen innehabe.

Laut BMI schreiben DARF ich sie NICHT aus deinem ZWR bestand auf mich abziehen wenn dafuer nicht geld geflossen ist.

Scheint mir nicht lösbar
Das BMI sagt ja nur, dass man für eine Verwahrung, bei der der Überlasser Eigentümer bleibt (vulgo "Depot") keinen "Ankauf" im ZWR machen darf. Niemand verbietet eine Treuhand, die zu einem Vollrechtserwerb des Händlers (Eigentum) führt und für die kein Geld fließen muss.

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Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Beitrag von DOUBLEACTION » Sa 12. Apr 2025, 13:49

Snoop hat geschrieben:
Sa 12. Apr 2025, 12:09
DOUBLEACTION hat geschrieben:
Sa 12. Apr 2025, 10:57
FdH22 hat geschrieben:
Sa 12. Apr 2025, 00:26
gewo hat geschrieben:
Do 10. Apr 2025, 21:59


fuer kat C geht aber nix mit "parken"
vgl. WaffG §33 (8)


Verstehe ich nicht. Unter §33 (8) hab ich das gefunden.

(8)
Wird mit dem Erwerb nicht auch Eigentum an der Waffe erworben, besteht dennoch die Registrierungspflicht gemäß Abs. 1, wenn die Innehabung entweder gegen Entgelt oder länger als sechs Wochen eingeräumt wird.


Wenn ich um einer Verleumdung zu entgehen meine Kat C Waffen bei dir deponieren will können´s ja weiterhin auf mich im ZWR eingetragen sein bzw bleiben
Der Sinn der Sache: Ich habe keinen Zugriff auf die Waffen.

Habe ich da einen Denkfeher? :confusion-confused:
Laut 33/8 MUSS ich die waffe auf mich ummelden wenn ich sie mehr als sechs wochen innehabe.

Laut BMI schreiben DARF ich sie NICHT aus deinem ZWR bestand auf mich abziehen wenn dafuer nicht geld geflossen ist.

Scheint mir nicht lösbar
Das BMI sagt ja nur, dass man für eine Verwahrung, bei der der Überlasser Eigentümer bleibt (vulgo "Depot") keinen "Ankauf" im ZWR machen darf. Niemand verbietet eine Treuhand, die zu einem Vollrechtserwerb des Händlers (Eigentum) führt und für die kein Geld fließen muss.

Laut email vom BMI das mir vorliegt ist alles ungültig und eine Umgehungshandlung bei dem nicht geld in angemessener höhe zum wert der waffen fliesst.

Wir hatten fuer die Depos die wir früher noch genommen haben wasserdicht verträge mit 100% eigentumsübergang auf uns die seitens der LPW wien irgendwann 2010 herum geprüft und für einwandfrei erachtet wurden.

Laut BMI email wären die jetzt eine umgehungshandlung da kein geld fliesst.
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Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Beitrag von FdH22 » Sa 12. Apr 2025, 14:13

DOUBLEACTION hat geschrieben:
Sa 12. Apr 2025, 13:49



Das BMI sagt ja nur, dass man für eine Verwahrung, bei der der Überlasser Eigentümer bleibt (vulgo "Depot") keinen "Ankauf" im ZWR machen darf. Niemand verbietet eine Treuhand, die zu einem Vollrechtserwerb des Händlers (Eigentum) führt und für die kein Geld fließen muss.

Laut email vom BMI das mir vorliegt ist alles ungültig und eine Umgehungshandlung bei dem nicht geld in angemessener höhe zum wert der waffen fliesst.

Wir hatten fuer die Depos die wir früher noch genommen haben wasserdicht verträge mit 100% eigentumsübergang auf uns die seitens der LPW wien irgendwann 2010 herum geprüft und für einwandfrei erachtet wurden.

Laut BMI email wären die jetzt eine umgehungshandlung da kein geld fliesst.
[/quote]


Danke für die Erklärungen. :)

Bleibt als einzige Möglichkeit im Anlassfall alle Kat C Waffen mit der Flex unbrauchbar zu machen :mrgreen:

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Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Beitrag von Gadai » Sa 12. Apr 2025, 14:16

So wie ich das jetzt verstehe: also früher als es noch ging.
Z.B. als Mann mit Problemen in der Ehe legte ich die Waffen auf Depot.
Dann wäre aber meine WBK leer gewesen und ich erwerbsberechtigt - ohne Abkühlphase.
Wenn das "Depot" über die Straße ist?
Also eventuell alles bei einem Juristen (inkl. WBK) hinterlegen- mit Datum ab wann es frühestens wieder ausgefolgt wird?
Zuletzt geändert von Gadai am Sa 12. Apr 2025, 14:25, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Beitrag von BR1 » Sa 12. Apr 2025, 14:18

...oder die waffen an einem anderen, weit entfernten ort lagern, wo jemand bezeugen kann, was man dort einlagert bzw. abholt

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Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Beitrag von DOUBLEACTION » Sa 12. Apr 2025, 14:44

Gadai hat geschrieben:
Sa 12. Apr 2025, 14:16
So wie ich das jetzt verstehe: also früher als es noch ging.
Z.B. als Mann mit Problemen in der Ehe legte ich die Waffen auf Depot.
Dann wäre aber meine WBK leer gewesen und ich erwerbsberechtigt - ohne Abkühlphase.
Wenn das "Depot" über die Straße ist?
Also eventuell alles bei einem Juristen (inkl. WBK) hinterlegen- mit Datum ab wann es frühestens wieder ausgefolgt wird?
Als händler habe ich - was hoheitliche handlungen im bezug mit waffen betrifft - eine höhere glaubwürdigkeit wie eine „einfache“ person.

Genau wie einem polizist bei der schätzung deiner fahrgeschwindigkeit eine höhere glaubwürdigkeit zugestanden wird wie dir und deinen beifahrern.
Ihr könnt zu zweit oder zu dritt noch so oft sagen „ es war genau 50kmh“, wenn der polizist sagt „mindestens 90kmh“ dann brennst du für 90.


Weil der polizist bei einer falschangabe viel mehr „riskiert“ wie du als beschuldigter ( du darfst sowieso straffrei lügen) oder deine zeugen (die dürfen nicht lügen, aber deren strafandrohung ist deutlich niedriger als die des polizisten, der hat den 302stgb mit mindeststrafe 6 monate haft wenn er eine falschangabe macht und man es ihm nachweisen kann).

Wenn also ich früher als händler vom KPD gefragt wurde ob a waffen zum fraglichen zeitpunkt bei mir war, dann hat meine schlichte aussage am telefon oder halt ein zweizeiler als email gereicht und eine offensichtliche falschaussage zb wegen bedrohung ist schlagartig implodiert.
Weil ich mit einer falschaussage mit 6 monaten haft (mindeststrafe) zu rechnen hätte , der 302stgb wieder …

Wenn die waffen „nur“ bei einer dritten person liegen dann gehts ned ganz so schnell weil dann wird erst ermittelt.
Ist das so?
Ist der Verwahrer glaubwürdig?
Ist der vorbestraft?
In welchem verhältniss steht er zum(zur) beschuldigten?
Gibts zusätzliche Zeugen?
Wurde die Waffe evt zwischzeitlich ( zb fuer einen bewerb) wieder ruecküberlassen?
Usw

Es ist also keine so „klare gschicht“ wie wenn sich die waffen bei einem zum handel mit waffen berechtigten gewerbetreibenden befinden
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Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Beitrag von AUG-andy » Sa 12. Apr 2025, 15:59

FdH22 hat geschrieben:
Sa 12. Apr 2025, 14:13


Danke für die Erklärungen. :)

Bleibt als einzige Möglichkeit im Anlassfall alle Kat C Waffen mit der Flex unbrauchbar zu machen :mrgreen:
Ich würde mir lieber eine vernünftige bessere Hälfte aussuchen, die mit deinem Hobby entspannt umgeht. ;)
Die inneren Werte sind da halt besser als ein großer Busen oder blonde Haare. :lol:
MfG
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Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Beitrag von Grerdinger » Sa 12. Apr 2025, 17:54

Und was, wenn die Waffen alle fünf Wochen zu einem anderen Händler gebracht werden?
Also: Fünf Wochen bei Händler A, dann wieder fünf Wochen zu Händler B, dann wieder A?

Ist aufwändig, aber rechtssicher?!?
LG,


Andi

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Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Beitrag von FdH22 » Sa 12. Apr 2025, 19:40

AUG-andy hat geschrieben:
Sa 12. Apr 2025, 15:59
FdH22 hat geschrieben:
Sa 12. Apr 2025, 14:13


Danke für die Erklärungen. :)

Bleibt als einzige Möglichkeit im Anlassfall alle Kat C Waffen mit der Flex unbrauchbar zu machen :mrgreen:
Ich würde mir lieber eine vernünftige bessere Hälfte aussuchen, die mit deinem Hobby entspannt umgeht. ;)
Die inneren Werte sind da halt besser als ein großer Busen oder blonde Haare. :lol:
OMG Andy, ich will nicht den thread mit OT zumüllen.
Aber schau einmal über den Tellerrand wie die Realität ist.
Das ist jetzt nicht bös od. abwertend gemeint, aber weil es in deiner Blase ruhig u. friedfertig zugeht, bedeutet es nicht das es überall so ist.

Last but not least, das hat weder mit blonden Haaren od. großen Busen zu tun :roll:

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