Wer soll mich klagen? Der Weg ist nirgends vermerkt und keiner hat ein Nutzungsrecht.
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Frust- und Ärger v8.0
Re: Frust- und Ärger v8.0
wie auch immer
man hoert halt immer von geschichten wo waldbesitzer geklagt werden weil
a.) ein durchgang unpassierbar gemacht wird weil zb gefahr durch bruchholz droht (besonders charmant immer dann wenn renaturierungsgebiet und der waldbesitzer das bruchholz nicht entfernen darf), und andererseits
b.) passierende personen klagen weil sie durch herabfallendes bruchholz verletzt wurden
und es leut gibt die sich genau erinnern dass der weg schon seit mehr als 30 jahren passierbar war und es daher ein ersessenes recht der bevoelkerung gibt.
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Re: Frust- und Ärger v8.0
https://www.schneider-rechtsanwaelte.at ... gerechten/
Wird ein Weg über 30 Jahre lang ungestört und gutgläubig (also in der Meinung, man sei dazu berechtigt) genutzt, entsteht schließlich ein Recht. Der Eigentümer muss den Weg dulden und kann die Benützung nicht mehr untersagen. Wenn aus den Umständen allerdings hervorgeht, dass der Eigentümer mit der Nutzung nicht einverstanden ist oder sie wesentlich einschränkt, besteht eine solche Gutgläubigkeit nicht. Diese an sich strenge Regelung hat der Oberste Gerichtshof mit einer Entscheidung ((OGH 30. August 2016, 4 Ob 49/16h) gebrochen. Seither ist klar: Ein Verbotsschild kann ein entsprechender Hinweis sein, reicht aber nicht immer. Im Anlassfall hatten die Bürger einer Gemeinde den als „Privatweg” gekennzeichneten Weg zu Fuß und mit Fahrrädern mehr als 50 Jahre lang unbeanstandet genutzt. Der Eigentümer wusste dies, unternahm aber nichts dagegen. Das Gericht interpretierte die Passivität des Eigentümers als stillschweigende Genehmigung. Die Nutzer durften dies ebenso auffassen, haben das fremde Grundstück also in der Überzeugung, dazu berechtigt zu sein, genutzt. Im Sinne der Rechtssprechung waren sie also „gutgläubig”. Ein Verbotsschild mit der Aufschrift „Privatweg” reicht also nicht unbedingt aus, um die Ersitzung eines Geh- und Fahrrechts zu verhindern
.Die wichtigste Ausnahme sind dabei ersessene Dienstbarkeiten. Ersessene Wegerechte gelten auch, wenn sie nicht im Grundbuch eingetragen sind. Warum eine Eintragung im Grundbuch wichtig ist und wie eine Dienstbarkeit ersessen wird erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wegrechte entstehen meistens entweder durch Vertrag oder durch Ersitzung. Bei der Ersitzung erwirbt eine Person ein Wegerecht über ein Grundstück, das sie regelmäßig genutzt hat, auch ohne dass ein formeller Vertrag oder eine Vereinbarung mit dem Eigentümer des Grundstücks vorliegt.
Wie wird ein Wegerecht ersessen?
Für die Ersitzung eines Wegerechts muss das fremde Grundstück grundsätzlich über einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren begangen oder befahren werden. Das Geh- und Fahrrecht muss in diesem Zeitraum regelmäßig und gutgläubig ausgeübt worden ist.
Die gutgläubige Ausübung des Rechts ist dann gegeben, wenn man glaubt, dass man über das fremde Grundstück gehen darf, ohne dafür die Zustimmung oder Bewilligung einholen zu müssen. Weitere Voraussetzung ist, dass derjenige, über dessen Grundstück gegangen oder gefahren wird, dies auch erkennen kann
Wird ein Weg über 30 Jahre lang ungestört und gutgläubig (also in der Meinung, man sei dazu berechtigt) genutzt, entsteht schließlich ein Recht. Der Eigentümer muss den Weg dulden und kann die Benützung nicht mehr untersagen. Wenn aus den Umständen allerdings hervorgeht, dass der Eigentümer mit der Nutzung nicht einverstanden ist oder sie wesentlich einschränkt, besteht eine solche Gutgläubigkeit nicht. Diese an sich strenge Regelung hat der Oberste Gerichtshof mit einer Entscheidung ((OGH 30. August 2016, 4 Ob 49/16h) gebrochen. Seither ist klar: Ein Verbotsschild kann ein entsprechender Hinweis sein, reicht aber nicht immer. Im Anlassfall hatten die Bürger einer Gemeinde den als „Privatweg” gekennzeichneten Weg zu Fuß und mit Fahrrädern mehr als 50 Jahre lang unbeanstandet genutzt. Der Eigentümer wusste dies, unternahm aber nichts dagegen. Das Gericht interpretierte die Passivität des Eigentümers als stillschweigende Genehmigung. Die Nutzer durften dies ebenso auffassen, haben das fremde Grundstück also in der Überzeugung, dazu berechtigt zu sein, genutzt. Im Sinne der Rechtssprechung waren sie also „gutgläubig”. Ein Verbotsschild mit der Aufschrift „Privatweg” reicht also nicht unbedingt aus, um die Ersitzung eines Geh- und Fahrrechts zu verhindern
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Frust- und Ärger v8.0
Da bin ich jetzt entspannter als ihr. Wie gesagt hab ich sowieso nicht das Recht jemandem das Betreten des Waldes zu verwehren. Wenn mich wer verklagen will weil der Waldweg langsam wieder zuwächst dann soll er halt sein Glück versuchen.
Ich bin sehr gespannt wie Tagesauflügler einem Richter weismachen wollen daß sie Anrecht auf ein Wegerecht haben
Ich bin sehr gespannt wie Tagesauflügler einem Richter weismachen wollen daß sie Anrecht auf ein Wegerecht haben
Re: Frust- und Ärger v8.0
Servus.
Nach einigen Zusagen, die GLS nicht eingehalten hat, ist gestern mein Paket doch zugestellt worden (es wurde am 12. Mai als nicht zustellbar gekennzeichnet).
Super Zeitspanne.....
Nach einigen Zusagen, die GLS nicht eingehalten hat, ist gestern mein Paket doch zugestellt worden (es wurde am 12. Mai als nicht zustellbar gekennzeichnet).
Super Zeitspanne.....
Sportliche Grüße
Karl
Karl
Re: Frust- und Ärger v8.0
Ärgerlich, das manche Waffenhändler für eine ZWR Eintragung mehr als 4 Wochen brauchen ...wäre ja egal, aber wenn man weiterverkaufen möchte , weil der Prügel doch nicht gefällt und ein anderer gerne gleich kaufen möchte ...
Ohne Hirn ist gut marschieren 

Re: Frust- und Ärger v8.0
Streng genommen, brauchst Du die Eintragung im ZWR nicht für den Weiterverkauf. Eigentümer im zivilrechtlichen und Besitzer im waffenrechtlichen Sinn bist Du auch so und kannst ohne Weiteres einem Käufer überlassen.
Re: Frust- und Ärger v8.0
In meiner Wohnanlage spielen sich grad zwei Parteien als "Block Sheriff's" auf
, echt zum
, da wird vernadert, da wird angeprangert, Fotos gemacht, "ich hab was gesehen was der nicht machen darf", "ich sag's der Hausverwaltung",...
Es kommt jetzt beinah jede Woche ein Rundschreiben der Hausverwaltung das dies nicht passt, das man jenes nicht darf, die Fliesen sind schmutzig, die Kinder zu laut, in der Tiefgarage riechts nach Abgasen, die Sonne scheint zu hell und es regnet zu viel...
Ausziehen wollls auch nicht weil woanders zu teuer, reden mit de Leit wollen's a nit weil dann müsst ma des persönlich machen, ... war mal echt eine tolle Hausgemeinschaft hier, schad das sich das so negativ in den letzten Jahren verändert hat


Es kommt jetzt beinah jede Woche ein Rundschreiben der Hausverwaltung das dies nicht passt, das man jenes nicht darf, die Fliesen sind schmutzig, die Kinder zu laut, in der Tiefgarage riechts nach Abgasen, die Sonne scheint zu hell und es regnet zu viel...

Ausziehen wollls auch nicht weil woanders zu teuer, reden mit de Leit wollen's a nit weil dann müsst ma des persönlich machen, ... war mal echt eine tolle Hausgemeinschaft hier, schad das sich das so negativ in den letzten Jahren verändert hat

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Re: Frust- und Ärger v8.0
Sowas wird wohl mehr die Regel als die Ausnahme.the_law hat geschrieben: ↑So 25. Mai 2025, 09:16In meiner Wohnanlage spielen sich grad zwei Parteien als "Block Sheriff's" auf, echt zum
, da wird vernadert, da wird angeprangert, Fotos gemacht, "ich hab was gesehen was der nicht machen darf", "ich sag's der Hausverwaltung",...
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Wir haben generell verlernt, an einem Strang zu ziehen.
Re: Frust- und Ärger v8.0
Ein wenig Rücksichtnahme auf seine Mitbewohner würde schon reichen.Skill Issue hat geschrieben: ↑Mi 28. Mai 2025, 11:13Sowas wird wohl mehr die Regel als die Ausnahme.the_law hat geschrieben: ↑So 25. Mai 2025, 09:16In meiner Wohnanlage spielen sich grad zwei Parteien als "Block Sheriff's" auf, echt zum
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Es kommt jetzt beinah jede Woche ein Rundschreiben der Hausverwaltung das dies nicht passt, das man jenes nicht darf, die Fliesen sind schmutzig, die Kinder zu laut, in der Tiefgarage riechts nach Abgasen, die Sonne scheint zu hell und es regnet zu viel...![]()
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Wo viele Menschen miteinander leben muss es ein gewisses Maß an Regeln geben sonst macht jeder was er will.
MfG
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Re: Frust- und Ärger v8.0
Leicht gesagt, aber leider gibt's so viele kranke Ärsche ,die einfach nix kapieren und mit denen man leider auch nicht reden kann ....Fazit : Die Gestörten werden immer mehr ...und leider bringt man solche Individuen im sozialen Wohnbau unter ...selber erlebt ...mit 40 Jahren in Frühpension und dann a bisserl dealen in der Wohnung ..
Ohne Hirn ist gut marschieren 

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Re: Frust- und Ärger v8.0
Ich hab so ein Exemplar neben mir...
Wirft ihre Zigaretten regelmäßig in den Garten des Bewohners darunter, schüttelt ihr Fussmatten über den Balkon, spuckt runter usw...
Alles gut zureden völlig sinnlos.. Wixxer is noch das netteste Wort das da zurück kommt..
Aber sie geht nur 25h arbeiten weil: sonst kann ich mir die 90m2 Wohnung die das Amt zahlt net leisten...
Wirft ihre Zigaretten regelmäßig in den Garten des Bewohners darunter, schüttelt ihr Fussmatten über den Balkon, spuckt runter usw...
Alles gut zureden völlig sinnlos.. Wixxer is noch das netteste Wort das da zurück kommt..
Aber sie geht nur 25h arbeiten weil: sonst kann ich mir die 90m2 Wohnung die das Amt zahlt net leisten...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: Frust- und Ärger v8.0
Ja auch bei mir so eine Person! Ist 22 Jahre weiblich(Migrationshintergrund) und arbeitet nicht !!! Bekommt alles vom Staat !! Bereits 2x Wohnschirm erhalten, fast 2 Jahre keine Miete bezahlt !! Zahlt keinen Strom, keine Fernwärme etc..., kann man doch nicht abschalten !!Fliegt auf Heimaturlaub nach Ägypten. Habe sie angezeigt, endlich muss sie mal 2500.- Mindestsicherung zurückzahlen, aber nur in Raten von 50 Euro usw...Stört alle anderen Mieter immer weiter !!
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Re: Frust- und Ärger v8.0
Traurigerweise habe ich eher die Erfahrung gemacht, dass es am Besten funktioniert, wenn man den Nachbarn möglichst aus dem Weg geht und keine Angriffsfläche bietet.AUG-andy hat geschrieben: ↑Mi 28. Mai 2025, 11:59Ein wenig Rücksichtnahme auf seine Mitbewohner würde schon reichen.Skill Issue hat geschrieben: ↑Mi 28. Mai 2025, 11:13Sowas wird wohl mehr die Regel als die Ausnahme.the_law hat geschrieben: ↑So 25. Mai 2025, 09:16In meiner Wohnanlage spielen sich grad zwei Parteien als "Block Sheriff's" auf, echt zum
, da wird vernadert, da wird angeprangert, Fotos gemacht, "ich hab was gesehen was der nicht machen darf", "ich sag's der Hausverwaltung",...
Es kommt jetzt beinah jede Woche ein Rundschreiben der Hausverwaltung das dies nicht passt, das man jenes nicht darf, die Fliesen sind schmutzig, die Kinder zu laut, in der Tiefgarage riechts nach Abgasen, die Sonne scheint zu hell und es regnet zu viel...![]()
Ausziehen wollls auch nicht weil woanders zu teuer, reden mit de Leit wollen's a nit weil dann müsst ma des persönlich machen, ... war mal echt eine tolle Hausgemeinschaft hier, schad das sich das so negativ in den letzten Jahren verändert hat![]()
Wir haben generell verlernt, an einem Strang zu ziehen.
Wo viele Menschen miteinander leben muss es ein gewisses Maß an Regeln geben sonst macht jeder was er will.
Man weiß ja nie, wann man an ein gelangweiltes Arschloch gelangt.
Re: Frust- und Ärger v8.0
Gilt für alle homo sapiens. Inkl Staat und seine Exekutive.Skill Issue hat geschrieben: ↑Fr 30. Mai 2025, 11:07
Traurigerweise habe ich eher die Erfahrung gemacht, dass es am Besten funktioniert, wenn man den Nachbarn möglichst aus dem Weg geht und keine Angriffsfläche bietet.
Man weiß ja nie, wann man an ein gelangweiltes Arschloch gelangt.