Hinweis zur Formulierung Eurer Beiträge betreffend der geplanten Waffenrechtsänderung: viewtopic.php?f=20&t=60130

INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Nordi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1165
Registriert: Mo 21. Nov 2016, 13:05

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Nordi » Mi 18. Jun 2025, 15:04

Mag Dump hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 15:00
coldi hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 14:52
Als „großen Meilenstein“ sieht Babler die beschlossene Befristung der Waffenbesitzkarte auf acht Jahre für neue Waffenbesitzer. Ausbauen und verbessern will die Regierung auch waffenpsychologische Gutachten. Hier soll ein mehrstufiges Verfahren kommen.
https://orf.at/stories/3397103/

Scheint wohl tatsächlich nur für NEUE Waffenbesitzer gültig zu sein. Na ich bin mal sehr gespannt auf die Gesetzesvorlage.
Vergiss den ORF. In dem Parlamentstext ist von Neuausstellung die Rede - wenn Du eine WBK hast und die um einen Platz erweitern lassen möchtest, wird das automatisch eine Neuausstellung. Da entkommst Du nicht.
Ausser du hast ne 40 Plätze WBK und nur ca 10-15 Plätze belegt + große Magazine Erlaubniss auf der WBK eingetragen usw. Dann ist man quasi auf JAHRE versorgt mit leeren Plätzen.

Byebye Austria

cover_me
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 51
Registriert: Mo 1. Apr 2019, 13:54

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von cover_me » Mi 18. Jun 2025, 15:15

gewo hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 14:18
cover_me hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 13:23
Also bei allem Verständnis für die politische Diskussion (wie auch immer geführt) - aber was die Händlermitwirkung bringen soll irgendwelche tatsächlichen Lücken zu schließen ist mir völlig schleierhaft - wundert mich dass ihnen nicht einfällt die Händler zum Verwaltungsorgan in der Sache Übertragung von Schusswaffenbesitz zu machen und einen Gebührenkatalog aufzustellen - Gratulation der Bürokratieoffensive.
Das sind sie doch.

Alles, wozu der Waffengewerbetreibende im Gesetz oder der Verordnung ermächtigt ist übt er im selben Status aus wie ein Amt bzw dessen Beamte.
Es hat dabei die selben Rechte und die selben Pflichten.
Wenn dafür das Verlangen einer Gebühr im Gesetz vorgesehen ist dann darf er eine verlangen.
Wo keine Gebühr vorgesehen ist dort ist ihm das verboten (es wäre ein Amtsmissbrauch).

Er unterliegen alle die Tätigkeiten ausüben zu denen sie im Gesetz beliehen werden den Bestimmungen des Amtsmissbrauchs.

Von daher ändert sich nix.

Eintragungsgebühr für Kat C ist bei uns dzt. immer noch € 22,-
Das ist aber kaum kostendeckend.
Wenn das in Zukunft in Echtzeit erfolgen soll dann wird der Preis kaum zu halten sein.
Hah, tatsächlich - danke für die Info. Wie sieht es da mit dem Verband aus? Tut sich was im Bezug auf diese Bestimmungen - sollte ja genügend Anlass zum Einbringen von Kommentaren im Begutachtungsverfahren geben?

moretti
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 53
Registriert: Fr 21. Jan 2022, 10:17
Wohnort: Wien

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von moretti » Mi 18. Jun 2025, 15:24

Mag Dump hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 15:00

Vergiss den ORF. In dem Parlamentstext ist von Neuausstellung die Rede - wenn Du eine WBK hast und die um einen Platz erweitern lassen möchtest, wird das automatisch eine Neuausstellung. Da entkommst Du nicht.
Auf oe24.TV (geht jetzt bitte nicht um Bewertung des Senders) wurde gerade das Wort "Erstwaffenbesitzer" verwendet. Das würde ja bedeuten, daß bei Neuausstellungen diese 8 Jahre Regelung dann nicht auch bei Erweiterungen oder Verlust zutrifft. Das würde m.M. Nach auch mehr Sinn ergeben.
Zuletzt geändert von moretti am Mi 18. Jun 2025, 15:27, insgesamt 1-mal geändert.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas

Benutzeravatar
Mag Dump
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 258
Registriert: So 1. Jan 2023, 11:42

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Mag Dump » Mi 18. Jun 2025, 15:25

Auf Bitte eines besorgten Forumsteilnehmers entfernt.
Zuletzt geändert von Mag Dump am Mi 18. Jun 2025, 20:36, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Mag Dump
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 258
Registriert: So 1. Jan 2023, 11:42

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Mag Dump » Mi 18. Jun 2025, 15:28

Auf Bitte eines besorgten Forumsteilnehmers entfernt.
Zuletzt geändert von Mag Dump am Mi 18. Jun 2025, 20:35, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Maria
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 326
Registriert: Di 28. Sep 2021, 12:19

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Maria » Mi 18. Jun 2025, 15:29

Auf or24.TV (geht jetzt bitte nicht um Bewertung des Senders) wurde gerade das Wort "Erstwaffenbesitzer" verwendet. Das würde ja bedeuten, daß bei Neuausstellungen diese 8 Jahre Regelung dann nicht auch bei Erweiterungen oder Verlust zutrifft. Das würde m.M. Nach auch mehr Sinn ergeben.
Ich habe da ganz schlechte Neuigkeiten, eine Grüne versucht in die angebliche 8 Jahresfrist auch für bestehende Jäger u. WBK Besitzer durchzusetzen.
Seht selbst: https://www.youtube.com/watch?v=4I1ii1LS0rc&t=338s
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt :mrgreen:

GoodReason
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 252
Registriert: So 20. Feb 2022, 16:55

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von GoodReason » Mi 18. Jun 2025, 15:31

Maria hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 15:29
Auf or24.TV (geht jetzt bitte nicht um Bewertung des Senders) wurde gerade das Wort "Erstwaffenbesitzer" verwendet. Das würde ja bedeuten, daß bei Neuausstellungen diese 8 Jahre Regelung dann nicht auch bei Erweiterungen oder Verlust zutrifft. Das würde m.M. Nach auch mehr Sinn ergeben.
Ich habe da ganz schlechte Neuigkeiten, eine Grüne versucht in die angebliche 8 Jahresfrist auch für bestehende Jäger u. WBK Besitzer durchzusetzen.
Seht selbst: https://www.youtube.com/watch?v=4I1ii1LS0rc&t=338s
Das sehe ich gelassen.

Benutzeravatar
Mag Dump
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 258
Registriert: So 1. Jan 2023, 11:42

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Mag Dump » Mi 18. Jun 2025, 15:33

Auf Bitte eines besorgten Forumsteilnehmers entfernt.
Zuletzt geändert von Mag Dump am Mi 18. Jun 2025, 20:35, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Maria
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 326
Registriert: Di 28. Sep 2021, 12:19

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Maria » Mi 18. Jun 2025, 15:35

Hah, tatsächlich - danke für die Info. Wie sieht es da mit dem Verband aus? Tut sich was im Bezug auf diese Bestimmungen - sollte ja genügend Anlass zum Einbringen von Kommentaren im Begutachtungsverfahren geben?
Hab nachgefragt die meinten nur sie sind dabei, wer weiß vielleicht kommt ja der Vorstand wieder mit der Goldenen Brücke ;).
Aber angeblich Begrüßen sie die alter Anhebungen und den Daten Austausch zwischen den Behörden .
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt :mrgreen:

Benutzeravatar
Mag Dump
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 258
Registriert: So 1. Jan 2023, 11:42

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Mag Dump » Mi 18. Jun 2025, 15:36

Auf Bitte eines besorgten Forumsteilnehmers entfernt.
Zuletzt geändert von Mag Dump am Mi 18. Jun 2025, 20:35, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Doktorkuh
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 34
Registriert: Mo 23. Aug 2021, 21:50

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Doktorkuh » Mi 18. Jun 2025, 15:36

Maria hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 15:29
Auf or24.TV (geht jetzt bitte nicht um Bewertung des Senders) wurde gerade das Wort "Erstwaffenbesitzer" verwendet. Das würde ja bedeuten, daß bei Neuausstellungen diese 8 Jahre Regelung dann nicht auch bei Erweiterungen oder Verlust zutrifft. Das würde m.M. Nach auch mehr Sinn ergeben.
Ich habe da ganz schlechte Neuigkeiten, eine Grüne versucht in die angebliche 8 Jahresfrist auch für bestehende Jäger u. WBK Besitzer durchzusetzen.
Seht selbst: https://www.youtube.com/watch?v=4I1ii1LS0rc&t=338s
Die Grünen haben da nix mitzureden, die fordern viel, wenn die Sitzung im Nationalrat lang ist.

Benutzeravatar
ebner33
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1199
Registriert: Fr 4. Dez 2015, 15:35
Wohnort: Kärnten

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von ebner33 » Mi 18. Jun 2025, 15:41

gewo hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 13:58
ebner33 hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 13:53
Wie soll das funktionieren?
Wenn jemand nen Ausweis gestohlen hat,wie kommt er an dessen Adresse?
Und zusätzlich muss er sich ja auch beim Postboten ausweisen,um an das Paket zu kommen.
Wenn dort nun jemand vollkommen anderes steht wie am Ausweis,wird ihm der Postbote das Paket nicht geben.
wieso "dessen adresse"?
der taeter gibt irgendeine "passende" adresse an wo er bequem im park sitzen und warten kann bis der postbote mit dem paket antanzt am folgetag zwische 09:30 und 13:00 und "fängt ihn dann ab" am haustor, weist sich mit dem - gestohlenen - ausweis aus und feddich
Ich habe ja geschrieben,dass ICH persönlich nur an Adressen die auf den Namen des bekommenen Ausweises lauten schicke.
In Kombination mit der Ausweispflicht bei der"persönliche Übergabe" Option,bin ich für mich abgesichert.
Derjenige von dem er den Ausweis klaut,wird ja nicht zufällig auch noch 1:1 gleich aussehen.
Zudem ist es gerade am Land ja auch oft noch so,dass Postler die Bewohner auch ohne Ausweis kennen.

Das es trotzdem Missbrauchsmöglichkeiten gibt ist klar,aber die gibt es immer und überall,sind für mich also nicht relevant.
Zuletzt geändert von ebner33 am Mi 18. Jun 2025, 15:42, insgesamt 1-mal geändert.
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠

Benutzeravatar
Mag Dump
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 258
Registriert: So 1. Jan 2023, 11:42

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Mag Dump » Mi 18. Jun 2025, 15:42

Auf Bitte eines besorgten Forumsteilnehmers entfernt.
Zuletzt geändert von Mag Dump am Mi 18. Jun 2025, 20:35, insgesamt 1-mal geändert.

Amorphous
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 38
Registriert: Di 13. Sep 2022, 16:40

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Amorphous » Mi 18. Jun 2025, 15:43

vsfn hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 15:02
Amorphous hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 14:52
Eine generelle Datenweitergabe aller (psychisch) Untauglichen bzw. deren Tests, Befunde und Gutachten an die Waffenbehörden wäre ohnehin verfassungswidrig. Ich kann mir gut vorstellen, dass auffällige Personen selektiert und gemeldet werden. Dass eine weitere Vernetzung stattfinden wird, halte ich nicht für ausgeschlossen, aber eher unwahrscheinlich.
Vorstellbar wäre auch eine Bestätigung die der Antragsteller, vermutlich gegen Gebühr, beim BH einholt und beim beantragen der WBK vorzeigen muss als weiteres Dokument.

Des weiteren Frage ich mich wie das bei Anstragstellern gehandhabt wird deren Stellung 10-20 Jahre her ist. Hat das BH überhaupt noch entsprechende Unterlagen ?
Na ja, fraglich, was dann auf so einer Bestätigung stehen müsste, um sicherzugehen, dass der Antragsteller nicht gefährlich ist.. Denkbar ist vieles, die praktische Umsetzung wird mMn schwer.

Die Infrastruktur für eine automatisierte Datenweitergabe wird schwer aufzubauen sein. Problematisch ist nämlich, dass § 8 WaffG definiert, dass keine Verlässlichkeit gegeben ist, wenn man"psychisch krank oder geistesschwach" ist. Nachdem eine Bestimmung bzgl. der generellen Datenweitergabe an die Waffenbehörde nicht möglich sein wird, ohne Gefahr zu laufen, dass der VfGH sie aufhebt, besteht die Frage, wer wie anhand welcher psychischen Erkrankungen selektieren soll, welche Informationen weitergegeben werden dürfen und welche nicht. Nach der Definition des WaffG sind ja alle psychisch Kranken ex lege nicht zuverlässig, den Gegenbeweis dieser Generalklausel kann man nur vor Gericht antreten. Insofern wären waffenrechtlich eigentlich alle Daten der negativen psychischen Tests bzw. Diagnosen relevant.

Wehrpflichtig ist man - sofern ich das richtig im Kopf habe - in Ö. bis zum 50 Lebensjahr, (auch als Untauglicher befindet man sich praktisch im Reservestand) daher bewahrt das BH auch entsprechende Unterlagen aller auf, die zwischen 18-50 sind. Ob man sich der Unterlagen danach entledigt, weiß ich nicht. Ich erinnere mich, mal ein Erkenntnis gelesen zu haben, in dem ein Untauglicher, der das 50te Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, die Löschung seiner Daten seitens des Bundesheeres begehrt hat, damit aber gescheitert ist.
Zuletzt geändert von Amorphous am Mi 18. Jun 2025, 15:49, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Maria
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 326
Registriert: Di 28. Sep 2021, 12:19

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Maria » Mi 18. Jun 2025, 15:44

Ich denke, dass der Begriff "Neuausstellung" bei der WBK so gewählt ist, dass die aktuellen WBK-Inhaber ins Boot geholt werden, sobald sie irgendetwas ändern, das eine Neuaustellung erforderlich macht.
Das würde dann auch die Jäger betreffen die haben ja auch WBK zumindest viele, ob die das so wollen da die Jäger offenbar gleicher als gleich sind..?
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt :mrgreen:

Antworten