Die Jagdkarte ist KEIN waffenrechtliches Dokument lt. Definition des BMI. Die Jagdkarten werden auch nicht im ZWR geführt. Waffenpässe gibt es verschwindend wenige und sind damit bei dieser Frage vernachlässigbar.Steyrer hat geschrieben: ↑Di 24. Jun 2025, 16:13Es gibt nicht wenige mit 2 oder mehr waffenrechtlichen Dokumenten.
Jäger mit WBK.
WBK + Waffenpass
Jagdaufsichtsorgan kann Jagdkarte, Waffenpass und WBK haben.
Also mehr als 20%, vermutlich wesentlich mehr. Es gibt ca. 130.000 Jäger, ein beträchtlicher Anteil hat auch die WBK
Hinweis zur Formulierung Eurer Beiträge betreffend der geplanten Waffenrechtsänderung: viewtopic.php?f=20&t=60130
INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Die Verzögerung wird immer beim Legalwaffenbesitzer aufschlagen.Coolhand1980 hat geschrieben: ↑Di 24. Jun 2025, 15:47Die Wartezeiten für die Untersuchungen sind den Behörden völlig egal. Die haben erst Arbeit, wenn der Termin von einem WBK Anwärter erledigt wurde. Abgesehen davon richtet sich das Angebot an Psy Untersuchungen nach dem Markt. Je mehr Nachfrage besteht, desto mehr Psychologen werden es anbieten und Kohle abgreifen.Mag Dump hat geschrieben: ↑Di 24. Jun 2025, 14:57Im Bereich der WBK-Inhaber, bei den Terminen für die Psychologischen Testungen, sobald selbige en masse fällig werden.
Aber die Anträge für neue WBKs, welche Worst Case nötig werden, die würden die Behörden lähmen, und das auf Jahre. Das wird fix nicht passieren. Da ist nix mit Mehrbedarf an Service und folglicher Personalaufstockung.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
D.h. aber Aufgrund der Gleichberechtigung müssten Frauen die eine wbk wollen,dann alle vorher vom Amtsarzt begutachtet werden.Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Di 24. Jun 2025, 15:40Wennst bei der Musterung durchfällst, warum auch immer, sollte das schon irgendwo nachvollziehbar sein.
Auf jeden Fall sollte das dem Amtsarzt vorgelegt werden und der sollte dann entscheiden wie weiter verfahren wird.
Ob ein zusätzliches psych. Gutachten benötigt wird, zusätzlich zum WBK Gutachten.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Nur damit man die Zahlen (aus 2025) für Österreich etwas besser abschätzen kann:
370.000 Legalwaffenbesitzer
132.000 gültige Jagdkarten
258.051 Waffenbesitzkarten
72.629 Waffenpässe
Kann natürlich auch sein, das eine Person alle 3 Dokumente besitzt (Jagdkarte, WBK und WP), aber nicht zu den Legalwaffenbesitzern gehört
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Kann natürlich auch sein, das eine Person alle 3 Dokumente besitzt (Jagdkarte, WBK und WP), aber nicht zu den Legalwaffenbesitzern gehört

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Jäger hatten traditionell vor 2019 fast NIE eine WBK.
Seit jaeger ex lege im revier waehrend der faktischen jagdausuebung faustfeuerwaffen tragen dürfen hat sich derf anteil der jaeger mit WBk massiv erhoeht.
ich wuerde sogar sagen in den letzten fuenf jahren waren es ueberwiegend jaeger welche sich neue WBKs haben ausstellen lassen.
trotzdem wuerde ich "betraechtlicher anteil" so mal nicht unterschreuben wollen.
es sind viel mehr wie vor 2019, das stimmt aber
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Die müssen ja für die wbk Sowiso den psych Test machen. Meine Frau hat auch vor Jahren die wbk gemacht. Unser Psychiater in Kufstein hat seinen Job schon ziemlich ernst genommen. Der Test hat mit umfangreichen Gespräch gut 3 h gedauert.moretti hat geschrieben: ↑Di 24. Jun 2025, 16:54D.h. aber Aufgrund der Gleichberechtigung müssten Frauen die eine wbk wollen,dann alle vorher vom Amtsarzt begutachtet werden.Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Di 24. Jun 2025, 15:40Wennst bei der Musterung durchfällst, warum auch immer, sollte das schon irgendwo nachvollziehbar sein.
Auf jeden Fall sollte das dem Amtsarzt vorgelegt werden und der sollte dann entscheiden wie weiter verfahren wird.
Ob ein zusätzliches psych. Gutachten benötigt wird, zusätzlich zum WBK Gutachten.
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Das müssen wir Männer ja auch alle. Mein Kommentar galt dem Fakt das bei Männern zusätzlich der Psychotest vom Bundesheer ausschlaggebend sein soll.Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Di 24. Jun 2025, 19:00Die müssen ja für die wbk Sowiso den psych Test machen. Meine Frau hat auch vor Jahren die wbk gemacht. Unser Psychiater in Kufstein hat seinen Job schon ziemlich ernst genommen. Der Test hat mit umfangreichen Gespräch gut 3 h gedauert.moretti hat geschrieben: ↑Di 24. Jun 2025, 16:54D.h. aber Aufgrund der Gleichberechtigung müssten Frauen die eine wbk wollen,dann alle vorher vom Amtsarzt begutachtet werden.Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Di 24. Jun 2025, 15:40Wennst bei der Musterung durchfällst, warum auch immer, sollte das schon irgendwo nachvollziehbar sein.
Auf jeden Fall sollte das dem Amtsarzt vorgelegt werden und der sollte dann entscheiden wie weiter verfahren wird.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Psychiater können keinen Psychologischen Test durchführen.Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Di 24. Jun 2025, 19:00Die müssen ja für die wbk Sowiso den psych Test machen. Meine Frau hat auch vor Jahren die wbk gemacht. Unser Psychiater in Kufstein hat seinen Job schon ziemlich ernst genommen. Der Test hat mit umfangreichen Gespräch gut 3 h gedauert.moretti hat geschrieben: ↑Di 24. Jun 2025, 16:54D.h. aber Aufgrund der Gleichberechtigung müssten Frauen die eine wbk wollen,dann alle vorher vom Amtsarzt begutachtet werden.Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Di 24. Jun 2025, 15:40Wennst bei der Musterung durchfällst, warum auch immer, sollte das schon irgendwo nachvollziehbar sein.
Auf jeden Fall sollte das dem Amtsarzt vorgelegt werden und der sollte dann entscheiden wie weiter verfahren wird.
Ob ein zusätzliches psych. Gutachten benötigt wird, zusätzlich zum WBK Gutachten.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Die beträchtliche Gruppengröße wäre gegeben. Was völlig fehlt, ist der Wille zur effektiven Vernetzung.Mr. Danger hat geschrieben: ↑Di 24. Jun 2025, 17:09Nur damit man die Zahlen (aus 2025) für Österreich etwas besser abschätzen kann:
370.000 Legalwaffenbesitzer
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Kann natürlich auch sein, das eine Person alle 3 Dokumente besitzt (Jagdkarte, WBK und WP), aber nicht zu den Legalwaffenbesitzern gehört.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
naja, nur wenns auffällig waren so wie in diesem Fall.moretti hat geschrieben: ↑Di 24. Jun 2025, 19:55Das müssen wir Männer ja auch alle. Mein Kommentar galt dem Fakt das bei Männern zusätzlich der Psychotest vom Bundesheer ausschlaggebend sein soll.Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Di 24. Jun 2025, 19:00Die müssen ja für die wbk Sowiso den psych Test machen. Meine Frau hat auch vor Jahren die wbk gemacht. Unser Psychiater in Kufstein hat seinen Job schon ziemlich ernst genommen. Der Test hat mit umfangreichen Gespräch gut 3 h gedauert.moretti hat geschrieben: ↑Di 24. Jun 2025, 16:54D.h. aber Aufgrund der Gleichberechtigung müssten Frauen die eine wbk wollen,dann alle vorher vom Amtsarzt begutachtet werden.Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Di 24. Jun 2025, 15:40Wennst bei der Musterung durchfällst, warum auch immer, sollte das schon irgendwo nachvollziehbar sein.
Auf jeden Fall sollte das dem Amtsarzt vorgelegt werden und der sollte dann entscheiden wie weiter verfahren wird.
Ob ein zusätzliches psych. Gutachten benötigt wird, zusätzlich zum WBK Gutachten.
Hatte auch einen in meinem Zug, der hat nach der Grundausbildung keine Waffe mehr bekommen.
Nicht mal Rasenmähen habens den zum Schluss gelassen weil er mit dem Sprit gezündelt hat......irgenwann hat er dann nur noch einen Besen und einen Rechen bekommen um Laub etc aufzufegen....
War, gelinde gesagt, ein ziemlich eigenartiger Zeitgenosse und nach Graz hab ich wieder mal den denken müssen.
In solchen seltenen Fällen wäre es nicht schlecht wenn nochmal jemand drüberschaut bevor so einer eine Waffe ausgehändigt bekommt.
Das sollte schon im Bescheid des BH irgendwie vermerkt werden den man bringen muss.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Die Umgehung der Wehrpflicht kann bereits mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden, Verfolgungsverjährung sollte daher also nach 3 Jahren eintreten. Darüber hinaus Konsequenzen zu fordern ist wohl weder verhältnismäßig noch verfassungskonform.Poirot hat geschrieben: ↑Di 24. Jun 2025, 13:38Und wenn er nur erfolgreich simuliert um eine Untauglichkeit vorzutäuschen, sollte auch das Folgen haben (Waffen, Führerschein, Berufsausübung).Joewood hat geschrieben: ↑Di 24. Jun 2025, 13:02Wenn hingegen bei der Stellung rauskommt, dass der Typ latent aggressiv ist, eine super-kurze Zündschnur hat und mit einer Waffe in der Hand eine ernsthafte Gefahr für sich und die anderen Soldaten darstellt, dann sollte er wohl hoffentlich auch privat keine Waffe bekommen dürfen...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Sollten die Testergebnisse und Befunde tatsächlich nur zwischen Psychologen und Stellungskommission ausgetauscht werden, würde ich das als legitim erachten. Die Waffenbehörden selbst sollten (und dürften) hier nur rudimentäre Informationen erhalten, die für die Abwicklung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Die Gefahr des Datenverlusts wäre einfach zu groß. Wer würde wohl damit beauftragt, eine Infratruktur für den Datenaustausch zwischen Behörden aufzubauen? Eine externe Firma. An das Datenleck des GIS muss ich hoffentlich niemanden erinnern.. Und das waren "nur" Meldedaten.Joewood hat geschrieben: ↑Di 24. Jun 2025, 13:02ich habe jetzt nicht alles gelesen, ab er den Beitrag muss ich kommentieren...Amorphous hat geschrieben: ↑Do 19. Jun 2025, 08:59
Man darf aber die Zweckmäßigkeit der Stellung nicht vergessen. Es soll die Belastbarkeit und Gesundheit in Kontext des Grundwehrdienstes evaluiert werden. Beim Bundesheer ist man Belastungen ausgesetzt, die im zivilen Leben praktisch nicht vorkommen. Ob jemand beispielsweise einen Waschzwang hat, wird - solange dieser ein gewisses Maß nicht überschreitet - beim Autofahren und/oder für den Waffenbesitz nicht großartig relevant sein. Beim Zusammenleben in der Kaserne aber sehr wohl. Dasselbe lässt sich wahrscheinlich von zig anderen Erkrankungen sagen. Jedenfalls sollte das von Psychologen entschieden werden. Nicht von Mitarbeitern der Waffenbehörden.
Gar nicht mal negativ...im Gegenteil: ich sehe es genau so. Und genau deswegen ist es wichtig, dass sich die Behörden vernetzen. Wenn beim BH Stellungstest rauskommt, dass der - um bei dem Beispiel zu bleiben - wegen eines Waschzwanges psychisch nicht tauglich ist, dann wird das einem Privatwaffenbesitz nicht entgegenstehen - das kann ein Psychologe, der die Informationen von der Stelluungskommission bekommt, nämlich sehr wohl unterscheiden und beurteilen.
Wenn hingegen bei der Stellung rauskommt, dass der Typ latent aggressiv ist, eine super-kurze Zündschnur hat und mit einer Waffe in der Hand eine ernsthafte Gefahr für sich und die anderen Soldaten darstellt, dann sollte er wohl hoffentlich auch privat keine Waffe bekommen dürfen...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Nur sollten staatlich anerkannte psychische Auffälligkeiten bei der Musterung auch Folgen haben.Amorphous hat geschrieben: ↑Mi 25. Jun 2025, 11:47Die Umgehung der Wehrpflicht kann bereits mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden, Verfolgungsverjährung sollte daher also nach 3 Jahren eintreten. Darüber hinaus Konsequenzen zu fordern ist wohl weder verhältnismäßig noch verfassungskonform.
Also mehr als nur der Wehrpflicht zu entgehen.
Was würde so eine Person beispielsweise daran hindern eine Pilotenausbildung zu absolvieren um einen Lubitz zu machen ?
https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Lubitz
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Es spricht ja nichts dagegen, wenn eine (psychische) Untauglichkeit bei einem Auswahlverfahren bzw. flugmedizinischen Untersuchung berücksichtigt wird (sofern das nicht sowieso schon passiert). Tatsache ist aber, dass solche Erkrankungen in jedem Lebensalter auftreten können, also auch, wenn die Ausbildung bereits absolviert wurde. Hier einen gläsernen Patienten bzw. automatischen Datenaustausch zu fordern würde mMn eher dazu führen, dass sich niemand mehr Hilfe sucht, wenn er sie tatsächlich braucht, als dass es die herausfilert, die den Beruf nicht ausüben sollten. Ein Restrisiko bleibt sowieso immer.Poirot hat geschrieben: ↑Mi 25. Jun 2025, 12:34Nur sollten staatlich anerkannte psychische Auffälligkeiten bei der Musterung auch Folgen haben.Amorphous hat geschrieben: ↑Mi 25. Jun 2025, 11:47Die Umgehung der Wehrpflicht kann bereits mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden, Verfolgungsverjährung sollte daher also nach 3 Jahren eintreten. Darüber hinaus Konsequenzen zu fordern ist wohl weder verhältnismäßig noch verfassungskonform.
Also mehr als nur der Wehrpflicht zu entgehen.
Was würde so eine Person beispielsweise daran hindern eine Pilotenausbildung zu absolvieren um einen Lubitz zu machen ?
https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Lubitz
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Entschließung des Nationalrates vom 16. Juni 2025
unter anderem:
Waffenrecht und Behördenkoordination
x Deutliche Verschärfung des Waffengesetzes durch strengere Eignungsvoraussetzungen zum
Waffenbesitz und Einschränkungen zum Zugang von Waffen bei bestimmten Personengruppen.
Die Verlässlichkeit zum Waffenbesitz berechtigter Personen ist in geeigneter Weise
sicherzustellen
x Besserer Datenaustausch zwischen den Behörden und Waffenbesitzeinschränkungen bei
individueller Gefährdungslage
x Anhebung der Alterslimits und Abkühlphasen bei Ersterwerb von Schusswaffen
unter anderem:
Waffenrecht und Behördenkoordination
x Deutliche Verschärfung des Waffengesetzes durch strengere Eignungsvoraussetzungen zum
Waffenbesitz und Einschränkungen zum Zugang von Waffen bei bestimmten Personengruppen.
Die Verlässlichkeit zum Waffenbesitz berechtigter Personen ist in geeigneter Weise
sicherzustellen
x Besserer Datenaustausch zwischen den Behörden und Waffenbesitzeinschränkungen bei
individueller Gefährdungslage
x Anhebung der Alterslimits und Abkühlphasen bei Ersterwerb von Schusswaffen