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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Mag Dump
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Mag Dump » So 29. Jun 2025, 14:04

Glock1768 hat geschrieben:
So 29. Jun 2025, 11:59
Mag Dump hat geschrieben:
Sa 28. Jun 2025, 20:32
Laubmasta_reloaded hat geschrieben:
Sa 28. Jun 2025, 17:37
Poirot hat geschrieben:
Sa 28. Jun 2025, 17:27
Die tägliche gezielte Medienbeeinflussung:
https://www.derstandard.at/story/300000 ... fers-nicht
Der Auto Vergleich triggert die AWN richtig :lol:
Der Standard bedient eine recht abgeschlossene Personengruppe und verändert durch seine Artikel verhältnismäßig wenig.
Naja, die Reichweite dieser Medien ist nicht zu unterschätzen …
Niemand ändert seine Meinung wegen des Standard - für oder gegen Waffenbesitz, das ist bei den allermeisten eine emotionale Entscheidung, und sie ist schon unabhängig vom Standard und tragischen Vorfällen gefasst.

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Joewood
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Joewood » Mo 30. Jun 2025, 10:10

Amorphous hat geschrieben:
Mi 25. Jun 2025, 11:57
Wer würde wohl damit beauftragt, eine Infratruktur für den Datenaustausch zwischen Behörden aufzubauen? Eine externe Firma.
Du brauchst je keine Infrastruktur. Es reicht, wenndie Psychologen den Antrag ans BH schicken und dann eine verschlüsselte Datei bekommen oder, die relevante Datei auf einem verschlüsselten Verzeichnis abgelegt wird. Ich sehe hier tatsächlich keine Notwendigkeit, die Daten großflächig zu digitalisieren und zu vernetzen. Die Anfrage an die Stellungskommission sollte aber einfach eine Pflichtveranstaltung für den Psychologen sein. Das lässt sicher verhältnismäßig leicht bewerkstelligen - sowohl technisch als auch administrativ; dauert halt paar Tage länger. Die Stellungskmmission dürfte - was ich hier so gelesen habe - auch einigermaßen auskunftsfreudig sein bei derartigen Anfragen

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Amorphous » Mo 30. Jun 2025, 10:53

Joewood hat geschrieben:
Mo 30. Jun 2025, 10:10
Amorphous hat geschrieben:
Mi 25. Jun 2025, 11:57
Wer würde wohl damit beauftragt, eine Infratruktur für den Datenaustausch zwischen Behörden aufzubauen? Eine externe Firma.
Du brauchst je keine Infrastruktur. Es reicht, wenndie Psychologen den Antrag ans BH schicken und dann eine verschlüsselte Datei bekommen oder, die relevante Datei auf einem verschlüsselten Verzeichnis abgelegt wird. Ich sehe hier tatsächlich keine Notwendigkeit, die Daten großflächig zu digitalisieren und zu vernetzen. Die Anfrage an die Stellungskommission sollte aber einfach eine Pflichtveranstaltung für den Psychologen sein. Das lässt sicher verhältnismäßig leicht bewerkstelligen - sowohl technisch als auch administrativ; dauert halt paar Tage länger. Die Stellungskmmission dürfte - was ich hier so gelesen habe - auch einigermaßen auskunftsfreudig sein bei derartigen Anfragen
Das wäre definitiv sinnvoll, der Ministerratsvortrag ist aber anders formuliert. Die Waffenbehörden sollen direkten Zugriff auf die Stellungsergebnisse erhalten.
Außerdem ist geplant, manche Gesundheitseinrichtungen ebenso miteinzubeziehen. Wie hier der Datenaustausch ausschauen soll, ist völlig unklar.

Das Gesundheitstelematikgesetz normiert, dass Ärzte, die für das BH im Rahmen der Stellung tätig werden, keine ELGA-Dienstleister sind. Insofern haben sie auf die elektronischen Gesundheitsakten auch keinen Zugriff. Stellungsergebnisse werden dort daher auch nicht eingepflegt.

Somit wären die Waffenbehörden nach derzeitig angedachter Lage zentrale Schnittstelle heikler Daten.

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Joewood
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Joewood » Mo 30. Jun 2025, 11:57

Amorphous hat geschrieben:
Mo 30. Jun 2025, 10:53
Joewood hat geschrieben:
Mo 30. Jun 2025, 10:10
Amorphous hat geschrieben:
Mi 25. Jun 2025, 11:57
Wer würde wohl damit beauftragt, eine Infratruktur für den Datenaustausch zwischen Behörden aufzubauen? Eine externe Firma.
Du brauchst je keine Infrastruktur. Es reicht, wenndie Psychologen den Antrag ans BH schicken und dann eine verschlüsselte Datei bekommen oder, die relevante Datei auf einem verschlüsselten Verzeichnis abgelegt wird. Ich sehe hier tatsächlich keine Notwendigkeit, die Daten großflächig zu digitalisieren und zu vernetzen. Die Anfrage an die Stellungskommission sollte aber einfach eine Pflichtveranstaltung für den Psychologen sein. Das lässt sicher verhältnismäßig leicht bewerkstelligen - sowohl technisch als auch administrativ; dauert halt paar Tage länger. Die Stellungskmmission dürfte - was ich hier so gelesen habe - auch einigermaßen auskunftsfreudig sein bei derartigen Anfragen
Das wäre definitiv sinnvoll, der Ministerratsvortrag ist aber anders formuliert. Die Waffenbehörden sollen direkten Zugriff auf die Stellungsergebnisse erhalten.
Außerdem ist geplant, manche Gesundheitseinrichtungen ebenso miteinzubeziehen. Wie hier der Datenaustausch ausschauen soll, ist völlig unklar.

Das Gesundheitstelematikgesetz normiert, dass Ärzte, die für das BH im Rahmen der Stellung tätig werden, keine ELGA-Dienstleister sind. Insofern haben sie auf die elektronischen Gesundheitsakten auch keinen Zugriff. Stellungsergebnisse werden dort daher auch nicht eingepflegt.

Somit wären die Waffenbehörden nach derzeitig angedachter Lage zentrale Schnittstelle heikler Daten.
Also tatsächlich arbeite ich in einer Einrichtung, wo es zumindest teilweise um Gesundheitsdaten geht...
Dass die Waffenbehörden selbst Zugriff da drauf haben sollten, halte ich ohne vorhergehende Umbau deren Infrastruktur gesetzlich für höchst fragwürdig. Weil aktuell sieht es so aus, dass bei diversen Datenschutzgesetzen (Gesundheitstelematik, DSGVO inklusive) die staatlichen bzw. staatsnahen Stellen diejenigen sind, die den größten Nachholedarf haben. Daher meine Vermutung... wenn sie keine großflächige Klagen riskieren wollen, kann es nur über den bilateralen Austausch zwischen den handelnden Ärzten/Psychologen funktionieren. Sagt natürlich keiner öffentlich aber wenn es sich die beteiligten im Zuge des Projektes selbst bisserl ansehen, werden sie zu keinem anderen Schluss kommen. (Natürlich könnten sie die gesetzlichen Vorgaben implementieren aber so recht dran glauben kann ich nicht)

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Amorphous » Mo 30. Jun 2025, 12:49

Joewood hat geschrieben:
Mo 30. Jun 2025, 11:57
Amorphous hat geschrieben:
Mo 30. Jun 2025, 10:53
Joewood hat geschrieben:
Mo 30. Jun 2025, 10:10
Amorphous hat geschrieben:
Mi 25. Jun 2025, 11:57
Wer würde wohl damit beauftragt, eine Infratruktur für den Datenaustausch zwischen Behörden aufzubauen? Eine externe Firma.
...
...
Also tatsächlich arbeite ich in einer Einrichtung, wo es zumindest teilweise um Gesundheitsdaten geht...
Dass die Waffenbehörden selbst Zugriff da drauf haben sollten, halte ich ohne vorhergehende Umbau deren Infrastruktur gesetzlich für höchst fragwürdig. Weil aktuell sieht es so aus, dass bei diversen Datenschutzgesetzen (Gesundheitstelematik, DSGVO inklusive) die staatlichen bzw. staatsnahen Stellen diejenigen sind, die den größten Nachholedarf haben. Daher meine Vermutung... wenn sie keine großflächige Klagen riskieren wollen, kann es nur über den bilateralen Austausch zwischen den handelnden Ärzten/Psychologen funktionieren. Sagt natürlich keiner öffentlich aber wenn es sich die beteiligten im Zuge des Projektes selbst bisserl ansehen, werden sie zu keinem anderen Schluss kommen. (Natürlich könnten sie die gesetzlichen Vorgaben implementieren aber so recht dran glauben kann ich nicht)
Sehe ich ähnlich, es wäre höchst problematisch, aber nicht undenkbar. Eine typisch österreichische Regelung würde mich daher nicht wundern. Ein externer Betrieb mit Parteiverbindungen erhält einen lukrativen Auftrag für die Errichtung der entsprechenden Infrastruktur. Anschließend kippt der VfGH das Gesetz und man muss umdisponieren. Aber wir werden sehen, was die Zukunft bringt. Dass man dieser Thematik nicht wesentlich kritischer gegenübersteht, kann ich jedenfalls nicht nachvollziehen.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Davomon1979 » Mo 30. Jun 2025, 15:45

Joewood hat geschrieben:
Mo 30. Jun 2025, 11:57
Amorphous hat geschrieben:
Mo 30. Jun 2025, 10:53
Joewood hat geschrieben:
Mo 30. Jun 2025, 10:10
Amorphous hat geschrieben:
Mi 25. Jun 2025, 11:57
Wer würde wohl damit beauftragt, eine Infratruktur für den Datenaustausch zwischen Behörden aufzubauen? Eine externe Firma.
Du brauchst je keine Infrastruktur. Es reicht, wenndie Psychologen den Antrag ans BH schicken und dann eine verschlüsselte Datei bekommen oder, die relevante Datei auf einem verschlüsselten Verzeichnis abgelegt wird. Ich sehe hier tatsächlich keine Notwendigkeit, die Daten großflächig zu digitalisieren und zu vernetzen. Die Anfrage an die Stellungskommission sollte aber einfach eine Pflichtveranstaltung für den Psychologen sein. Das lässt sicher verhältnismäßig leicht bewerkstelligen - sowohl technisch als auch administrativ; dauert halt paar Tage länger. Die Stellungskmmission dürfte - was ich hier so gelesen habe - auch einigermaßen auskunftsfreudig sein bei derartigen Anfragen
Das wäre definitiv sinnvoll, der Ministerratsvortrag ist aber anders formuliert. Die Waffenbehörden sollen direkten Zugriff auf die Stellungsergebnisse erhalten.
Außerdem ist geplant, manche Gesundheitseinrichtungen ebenso miteinzubeziehen. Wie hier der Datenaustausch ausschauen soll, ist völlig unklar.

Das Gesundheitstelematikgesetz normiert, dass Ärzte, die für das BH im Rahmen der Stellung tätig werden, keine ELGA-Dienstleister sind. Insofern haben sie auf die elektronischen Gesundheitsakten auch keinen Zugriff. Stellungsergebnisse werden dort daher auch nicht eingepflegt.

Somit wären die Waffenbehörden nach derzeitig angedachter Lage zentrale Schnittstelle heikler Daten.
Also tatsächlich arbeite ich in einer Einrichtung, wo es zumindest teilweise um Gesundheitsdaten geht...
Dass die Waffenbehörden selbst Zugriff da drauf haben sollten, halte ich ohne vorhergehende Umbau deren Infrastruktur gesetzlich für höchst fragwürdig. Weil aktuell sieht es so aus, dass bei diversen Datenschutzgesetzen (Gesundheitstelematik, DSGVO inklusive) die staatlichen bzw. staatsnahen Stellen diejenigen sind, die den größten Nachholedarf haben. Daher meine Vermutung... wenn sie keine großflächige Klagen riskieren wollen, kann es nur über den bilateralen Austausch zwischen den handelnden Ärzten/Psychologen funktionieren. Sagt natürlich keiner öffentlich aber wenn es sich die beteiligten im Zuge des Projektes selbst bisserl ansehen, werden sie zu keinem anderen Schluss kommen. (Natürlich könnten sie die gesetzlichen Vorgaben implementieren aber so recht dran glauben kann ich nicht)
Bingo! - Aus meiner Sicht war schon die Mitteilung über ein negatives Gutachten an die Waffenbehörde nicht mit der Datenschutz Grundverordnung vereinbar. - Das derzeit geplante geplante geht mE auch nicht...

oJo
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von oJo » Mo 30. Jun 2025, 17:54

Davomon1979 hat geschrieben:
Mo 30. Jun 2025, 15:45
Joewood hat geschrieben:
Mo 30. Jun 2025, 11:57
Amorphous hat geschrieben:
Mo 30. Jun 2025, 10:53
Joewood hat geschrieben:
Mo 30. Jun 2025, 10:10

Du brauchst je keine Infrastruktur. Es reicht, wenndie Psychologen den Antrag ans BH schicken und dann eine verschlüsselte Datei bekommen oder, die relevante Datei auf einem verschlüsselten Verzeichnis abgelegt wird. Ich sehe hier tatsächlich keine Notwendigkeit, die Daten großflächig zu digitalisieren und zu vernetzen. Die Anfrage an die Stellungskommission sollte aber einfach eine Pflichtveranstaltung für den Psychologen sein. Das lässt sicher verhältnismäßig leicht bewerkstelligen - sowohl technisch als auch administrativ; dauert halt paar Tage länger. Die Stellungskmmission dürfte - was ich hier so gelesen habe - auch einigermaßen auskunftsfreudig sein bei derartigen Anfragen
Das wäre definitiv sinnvoll, der Ministerratsvortrag ist aber anders formuliert. Die Waffenbehörden sollen direkten Zugriff auf die Stellungsergebnisse erhalten.
Außerdem ist geplant, manche Gesundheitseinrichtungen ebenso miteinzubeziehen. Wie hier der Datenaustausch ausschauen soll, ist völlig unklar.

Das Gesundheitstelematikgesetz normiert, dass Ärzte, die für das BH im Rahmen der Stellung tätig werden, keine ELGA-Dienstleister sind. Insofern haben sie auf die elektronischen Gesundheitsakten auch keinen Zugriff. Stellungsergebnisse werden dort daher auch nicht eingepflegt.

Somit wären die Waffenbehörden nach derzeitig angedachter Lage zentrale Schnittstelle heikler Daten.
Also tatsächlich arbeite ich in einer Einrichtung, wo es zumindest teilweise um Gesundheitsdaten geht...
Dass die Waffenbehörden selbst Zugriff da drauf haben sollten, halte ich ohne vorhergehende Umbau deren Infrastruktur gesetzlich für höchst fragwürdig. Weil aktuell sieht es so aus, dass bei diversen Datenschutzgesetzen (Gesundheitstelematik, DSGVO inklusive) die staatlichen bzw. staatsnahen Stellen diejenigen sind, die den größten Nachholedarf haben. Daher meine Vermutung... wenn sie keine großflächige Klagen riskieren wollen, kann es nur über den bilateralen Austausch zwischen den handelnden Ärzten/Psychologen funktionieren. Sagt natürlich keiner öffentlich aber wenn es sich die beteiligten im Zuge des Projektes selbst bisserl ansehen, werden sie zu keinem anderen Schluss kommen. (Natürlich könnten sie die gesetzlichen Vorgaben implementieren aber so recht dran glauben kann ich nicht)
Bingo! - Aus meiner Sicht war schon die Mitteilung über ein negatives Gutachten an die Waffenbehörde nicht mit der Datenschutz Grundverordnung vereinbar. - Das derzeit geplante geplante geht mE auch nicht...
Natürlich ist das mit der DSGVO vereinbar, wenn es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt.
Aber natürlich ist die Waffenbehörde ein völlig falscher Träger für Gesundheitsdaten. Es geht einfach allgemein um eine Vernetzung der Informationen zum Risikopotential, dass hier die Waffenbehörden Ergebnisse der Stellung bekommen sollen ist aber rein den konkreten Umständen des Vorfalls geschuldet. Es ist völlig sinnbefreit, dass ein Referent der Behörde irgendwelche Ergebnisse von der Stellung auswertet. Genauso wie diese ja auch keine psychologischen Befunde zu interpretieren haben, sondern das eben Aufgabe der Psychologen ist.

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Mag Dump
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Mag Dump » Mo 30. Jun 2025, 18:03

oJo hat geschrieben:
Mo 30. Jun 2025, 17:54
Es ist völlig sinnbefreit, dass ein Referent der Behörde irgendwelche Ergebnisse von der Stellung auswertet. Genauso wie diese ja auch keine psychologischen Befunde zu interpretieren haben, sondern das eben Aufgabe der Psychologen ist.
Wenn ich das richtig verstehe, hat das ja auch niemand vor. Der Ablauf wäre dann folgender:

(1) Stellungskommission ortet eine psychologische Auffälligkeit, d.h jemand fällt dort auf, wird entsprechend genauer untersucht, und dann gibt es ein Resultat, also eine Auswertung durch den Heerespsychologen.

(2) Psychologische Testung für die WBK: Resultat, also Auswertung, durch den Psychologen.

Der Referent hat dann Vorgaben, unter welchen Bedingungen er die WBK ausstellen darf, und unter welchen nicht. Auswerten tut er gar nix. So wie die Behörde ja auch nichts auswertet, wenn sie jemandem die WBK nicht ausstellt, der ein negatives Gutachten vorlegt.

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