Im Zusammenhang mit meinem Beitrag macht das keinen Sinn.Davomon1979 hat geschrieben: Mo 30. Jun 2025, 20:14Artikel 9 g) Datenschutzgrunfverordnung erlaubt die Datenverarbeitung nach dem Recht des Mitgliedsstaates von Gesundheitsdaten nur nur aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesse. - wenn der Betroffene keine Gefahr darstellt, wird es schwierig so ein erhebliches öffentliches Interesse nachzuweisen.Mag Dump hat geschrieben: Mo 30. Jun 2025, 18:03Wenn ich das richtig verstehe, hat das ja auch niemand vor. Der Ablauf wäre dann folgender:oJo hat geschrieben: Mo 30. Jun 2025, 17:54 Es ist völlig sinnbefreit, dass ein Referent der Behörde irgendwelche Ergebnisse von der Stellung auswertet. Genauso wie diese ja auch keine psychologischen Befunde zu interpretieren haben, sondern das eben Aufgabe der Psychologen ist.
(1) Stellungskommission ortet eine psychologische Auffälligkeit, d.h jemand fällt dort auf, wird entsprechend genauer untersucht, und dann gibt es ein Resultat, also eine Auswertung durch den Heerespsychologen.
(2) Psychologische Testung für die WBK: Resultat, also Auswertung, durch den Psychologen.
Der Referent hat dann Vorgaben, unter welchen Bedingungen er die WBK ausstellen darf, und unter welchen nicht. Auswerten tut er gar nix. So wie die Behörde ja auch nichts auswertet, wenn sie jemandem die WBK nicht ausstellt, der ein negatives Gutachten vorlegt.
Empfehle hierzu Paragraf 39b Absatz 3 unterbringungsgesetz. - Recht viel mehr wird nicht gehen…
Das Forum ist wieder in Betrieb. Es wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Zwei Anmeldeprobleme (Meldung "Ungültiges Formular" und "zu viele falsche Einloggversuche") wurden behoben.
Es scheint dzt noch ein Problem mit Neuregistrierungen (SQL-Fehler) zu bestehen, das ist in Arbeit.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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- Registriert: Fr 15. Nov 2019, 18:59
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Heute Antrag der Grünen zur Verschärfung des waffengesetzes im Innenausschuss.
https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 687703.pdf
https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 687703.pdf
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Steppenwolf hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 22:29
Es geht ja nicht gegen den Jäger an sich, bitte da etwas mehr über den Tellerrand schauen.
Es geht darum, dass alle LWB und Nichtjäger eigentlich unter Generalverdacht stehen bzw. herhalten müssen, aufgrund eines kranken Typen.
Und mit verlaub, beschwerden bitte direkt an die Regierung senden denn die sind es, die einenSpalt in den LWB kerben indem Sie die Jägerschaft auf einen anderen Sockel stellen.
Und somit nochmal…manche sind vor dem Gesetz gleicher …alles andere ist naiv

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Semantik. Diese Aussage ist meiner Meinung nach kompletter Müll. Dieses Krankheitsbild (das übrigens sehr viele verschiedene Ausprägungen kennt) beinhaltet grundsätzlich keinerlei Indikator, der auch nur eine dieser beiden Tätigkeiten ausschließt. Menschen auf Grund von Krankheiten kategorisch von der Teilhabe am alltäglichen Leben ausschließen zu wollen finde ich persönlich abscheulich. Sowas in die Diskussion um Gefährder einzubringen ist nichts außer Polemik.balahu hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 20:50Sollte nicht.oJo hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 14:12Jemand mit Burn-out Syndrom kann keine Waffen besitzen oder Auto fahren? Na servas, du kennst dich aus.balahu hat geschrieben: Mo 30. Jun 2025, 20:30 Wenn jemand ein Burn-out hat ist er wohl auch eindeutig nicht in der Lage dazu Waffen zu besitzen oder Auto zu fahren.
Diese Daten gehören zusammengespielt in eine Datenbank sodass ein Psychologe der jemand überprüft auch weiss, dass derjenige evt von zwei Jahren bei der Stellung aus psychischen Gründen nicht genommen wurde, oder jemand aus psychischen Gründen kein Fahrzeug mehr Lenken darf.
Das ist doch das mindeste.
Und das ist vollständig im öffentlichen Interesse.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Im alten Forum war es ein Sakrileg, aufgrund von Vermutungen irgendwelche Verschärfungen zu diskutieren, die nicht einmal auf einem Papier standen, und sozusagen Zündstoff und Vorlagematerial für etwaige Regelungen einzubringen. Manche hier zeigen wirklich keinerlei Verstand. Hauptsache, sich ein verbales Scharmützel liefern und 5 Minuten den Selbstwert steigern...
Diskutieren kann man etwas, das wir als LWB ablehnen mit Begründung, warum.
Diskutieren kann man etwas, das wir als LWB ablehnen mit Begründung, warum.