Wenn ich das wörtlich nehme, dann heißt das: Wer ab Geltungszeitpunkt des neuen Gesetzes zum ersten Mal eine Waffe erwirbt, die WBK-pflichtig ist, bekommt diese nur befristet. Wer schon eine WBK UND eine WBK-pflichtige Waffe hat, bleibt verschont. Dann wirds etwas unklar, weil da je nach Auslegung sehr unterschiedlicher Verwaltungsaufwand entsteht, und obendrein könnte das juristisch komplexer werden. Wenn alle, die eine WBK haben, aber noch keine WBK-pflichtige Waffe quasi nach dem Erwerbsdatum einer solchen Waffe bewertet werden, dann müssten sie nachträglich die Befristung akzeptieren. Die einfachste Lösung wäre: Ab Stichtag jede WBK nur mehr befristet. Längerfristig würde das dann ohnehin sein, es geht also nur um die Übergangsfälle.
Ich würde jedem, der eine WBK aber noch keine entsprechende Waffe hat, raten, eine zu kaufen, bevor das neue Gesetz kommt.
Hm ja aber da sind noch andere Punkte wie die daten austausche verschiedener Behörden
oder gilt das nur für die Stellung beim Heer..?,das wehre dann auch noch irgendwie schwammig ob das nur die Erstbesitzer betrifft oder nachträglich doch alle dann wehre jeder der nur irgendwie mit Psychologie was zu tun hatte sofort im Nachteil.
Die Neos haben ohnehin die Früh Pensionisten am Kicker.
Na, dann bist Du zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Gesetzes kein Erstbesitzer mehr
Muss nicht sein wenn nachträglich ein bestimmter besitzzeitraum definiert wird.
Also ich habe noch 2 Plätze frei und muss ehrlich sagen,
Du Glücklicher ich dürfte erst in 2 Jahren erweitern, und jetzt etwas zu versuchen würde ich nicht riskieren wollen bei dieser Situation die jetzt herrscht.