Sehe ich auch so, denn ein Polizeibeamter sollte alles tun können/dürfen um seine körperliche Unversehrtheit zu erhalten.combatmiles hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 06:32 die Schutzweste gehört schon seit längerem zur "normalen" Dienstkleidung... Ich persönlich begrüße das...
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Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Wer vor Metall, Holz und Plastik Angst hat, der bräuchte wirklich einen Test für seine Psyche!
Gerhard
9mm Para, .44 Mag, .22lr, Vierling, .223 Rem, .300 Blk, .308 Win, 8x50R, 8x57IS, .338 LM, Gauge 12
Gerhard
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Und es hat in der Vergangenheit bereits Vorfälle gegeben bei denen Beamte bei Verwahrungskontrollen angegriffen wurden.Steirer hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 18:50Sehe ich auch so, denn ein Polizeibeamter sollte alles tun können/dürfen um seine körperliche Unversehrtheit zu erhalten.combatmiles hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 06:32 die Schutzweste gehört schon seit längerem zur "normalen" Dienstkleidung... Ich persönlich begrüße das...
Einen Beamten der allein und/oder ohne Weste zur Kontrolle kommt, würde ich als allzu sorglos empfinden.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Mit einer Schusswaffe?phaesun hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 19:29 Und es hat in der Vergangenheit bereits Vorfälle gegeben bei denen Beamte bei Verwahrungskontrollen angegriffen wurden.
Einen Beamten der allein und/oder ohne Weste zur Kontrolle kommt, würde ich als allzu sorglos empfinden.
Von einem Legalwaffenbesitzer?
Bei der Verwahrungskontrolle?
Glaub ich erst wenn ich den Strafakt sehe ..
- Steppenwolf
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Es geht um die Behauptung des Angriffs, nicht um einen Tinitus aufgrund einer Fehlbedienung.
- Kapselpracker
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Da wurde doch niemand angegriffen!?!
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Meine Kontrolle in Wien war wirklich sehr angenehm. Bisschen Small-talk und als alles fertig war, durfte ich die Kids holen (die wurden gerade zum schlafengehen hingelegt) weil es war für die ein Highlight das ein Polizist zu uns nach Hause kam. Der Polizist hat dann noch ein paar Fragen meiner Kids beantwortet, ihnen ein bisschen von seiner Ausrüstung gezeigt/erklärt und war dann auch wieder weg.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Welche B Waffen hast du denn,die NICHT auf der Liste draufstehen?Wolf1971 hat geschrieben: Fr 4. Jul 2025, 18:42 Die machen nur ihre Arbeit.
Am besten man fragt wie sie gerne kontrollieren wollen.
Normalerweise streng nach Liste.
Er liest vor und ich bringe ihn das gute Stück.
Kontrollieren dürften sie nur B und da auch nur was auf der Liste drauf steht.


♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Neu gekaufte B-Waffen können event. noch nicht auf deren Kontrollliste aufscheinen. Den Fall hatte ich mal, habe die Waffe vorgezeigt (sie lag im Tresor direkt neben meiner anderen Waffe) und die Meldebestätigung des Händlers. War kein Problem.ebner33 hat geschrieben: Fr 11. Jul 2025, 10:40Welche B Waffen hast du denn,die NICHT auf der Liste draufstehen?Wolf1971 hat geschrieben: Fr 4. Jul 2025, 18:42 Die machen nur ihre Arbeit.
Am besten man fragt wie sie gerne kontrollieren wollen.
Normalerweise streng nach Liste.
Er liest vor und ich bringe ihn das gute Stück.
Kontrollieren dürften sie nur B und da auch nur was auf der Liste drauf steht.![]()
![]()
trenck
"Hinter ihrem Gerede von Diversität, Demokratie und Toleranz steckt nichts anderes als der unverhohlene Wunsch, Widerspruch, Kritik und schlussendlich die Freiheit selbst zu eliminieren."
Javier Milei
Javier Milei
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Alles ist möglich....Waffe vor Monaten verkauft und gemeldet , aber Behörde hat das verschlampt ...das soll öfters vorkommen ...
Ohne Hirn ist gut marschieren 

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
WBK Erstausstellung 04.2021
Erweiterung +3 nach 11b 04.2022
Wann findet eurer Meinung nach die Kontrolle statt?
Erweiterung +3 nach 11b 04.2022
Wann findet eurer Meinung nach die Kontrolle statt?
- Steppenwolf
- .50 BMG
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Es ist immer das Datum der Erstausstellung relevant
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
- Flying Dog
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Hatte ich schon in beide Richtungen.trenck hat geschrieben: Fr 11. Jul 2025, 10:49Neu gekaufte B-Waffen können event. noch nicht auf deren Kontrollliste aufscheinen. Den Fall hatte ich mal, habe die Waffe vorgezeigt (sie lag im Tresor direkt neben meiner anderen Waffe) und die Meldebestätigung des Händlers. War kein Problem.ebner33 hat geschrieben: Fr 11. Jul 2025, 10:40Welche B Waffen hast du denn,die NICHT auf der Liste draufstehen?Wolf1971 hat geschrieben: Fr 4. Jul 2025, 18:42 Die machen nur ihre Arbeit.
Am besten man fragt wie sie gerne kontrollieren wollen.
Normalerweise streng nach Liste.
Er liest vor und ich bringe ihn das gute Stück.
Kontrollieren dürften sie nur B und da auch nur was auf der Liste drauf steht.![]()
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trenck
Waffe verkauft, die dann vom Händler wochenlang nicht umregistriert wurde (d.h. sie schien nach wie vor auf meiner Liste auf) und Waffe vom Händler gekauft, die erst nach ein paar Tagen auf der Liste aufschien (ungeachtet der vorhandenen Meldebestätigung).
Davon abgesehen gilt die Kontrolle natürlich nur den Kat B Waffen, nicht C.
Auch eine Tresor-Durchsuchung ist bei der Überprüfung nicht vorgesehen, ganz gleich was der Bundespolizeidirektor in der ZIB sagt.
Gefährten sucht der Schaffende,
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Die frist zur meldung von überlassungen beträgt bei privatpersonen sechs wochen.
Für händler ebenso.
Wenn die Überlassung innerhalb dieser Frist an die zuständige Behörde erfolgt, dann ist die Verpflichtung, die die Privatperson oder der Händler hat, erfüllt.
Ob und wann die Behörde die übersendeten Meldungen ins Zentrale Waffen Register überträgt, ist im Gesetz nicht festgelegt.
Einfach und direkt gesagt, bedeutet das es geht weder die Privatperson noch den Händler was an, ob die gemeldete Waffe im ZWR eingetragen ist oder nicht.
Wenn waffen durch die Behörde nicht innerhalb einer vernünftigen Frist ins ZWR eingetragen werden, dann steht theoretisch zwar ein Amtsmissbrauch im Raum ( vorsätzliche schädigung des Staates an seinem Recht, Waffen im zentralen waffen Register verorten zu können) in der Praxis wird dieser Umstand aber niemals zu einer Verurteilung führen, denn es müsste ein Vorsatz nachgewiesen werden.
Es kann aber jedenfalls niemals dem Händler oder dem Endkunden angelastet werden, wenn eine ordnungsgemäß und fristgerecht übersende Meldung von der Behörde ignoriert wird.
Wichtig ist dabei, nur entsprechende Dokumente aufzuheben, um nachweisen zu können, dass man seiner Frist gemäß Paragraph 28 nachgekommen ist
Für händler ebenso.
Wenn die Überlassung innerhalb dieser Frist an die zuständige Behörde erfolgt, dann ist die Verpflichtung, die die Privatperson oder der Händler hat, erfüllt.
Ob und wann die Behörde die übersendeten Meldungen ins Zentrale Waffen Register überträgt, ist im Gesetz nicht festgelegt.
Einfach und direkt gesagt, bedeutet das es geht weder die Privatperson noch den Händler was an, ob die gemeldete Waffe im ZWR eingetragen ist oder nicht.
Wenn waffen durch die Behörde nicht innerhalb einer vernünftigen Frist ins ZWR eingetragen werden, dann steht theoretisch zwar ein Amtsmissbrauch im Raum ( vorsätzliche schädigung des Staates an seinem Recht, Waffen im zentralen waffen Register verorten zu können) in der Praxis wird dieser Umstand aber niemals zu einer Verurteilung führen, denn es müsste ein Vorsatz nachgewiesen werden.
Es kann aber jedenfalls niemals dem Händler oder dem Endkunden angelastet werden, wenn eine ordnungsgemäß und fristgerecht übersende Meldung von der Behörde ignoriert wird.
Wichtig ist dabei, nur entsprechende Dokumente aufzuheben, um nachweisen zu können, dass man seiner Frist gemäß Paragraph 28 nachgekommen ist
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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