Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
- Flying Dog
- .50 BMG
- Beiträge: 590
- Registriert: Mo 17. Jan 2022, 17:00
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
@ gewo: Ist mir klar. Dennoch vielen Dank für die ausführliche, weitere Erläuterung.
Gefährten sucht der Schaffende,
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Ganz streng genommen ist im § 28 Abs 3 im Gegensatz zu Abs 1 und Abs 2 keine Frist definiert, dort heißt es lediglich lapidargewo hat geschrieben: Di 15. Jul 2025, 11:51 Die frist zur meldung von überlassungen beträgt bei privatpersonen sechs wochen. Für händler ebenso.
[..]
Ob und wann die Behörde die übersendeten Meldungen ins Zentrale Waffen Register überträgt, ist im Gesetz nicht festgelegt.
In Ermangelung einer genauen Frist wäre aber näherungsweise vermutlich die 6 Wochen Frist des Abs 1 heranzuziehen. Sollte ein Gewerbetreibender allerdings dafür belangt werden, etwa weil er 2 Monate dafür gebraucht hat, so hätte er mE ein durchwegs schlüssiges Argument.Wird das für die Veräußerung maßgebliche Rechtsgeschäft mit einem im Bundesgebiet ansässigen Gewerbetreibenden abgeschlossen, so hat nur dieser die Überlassung anzuzeigen und zwar jener Behörde, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Zweitbeteiligten ausgestellt hat. Gewerbetreibende, die gemäß § 32 ermächtigt sind, Registrierungen vorzunehmen, haben die Anzeige im Wege des Datenfernverkehrs an die Behörde zu richten.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.