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Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Jetzt ist es logisch also nur was über deinen Ladentisch auch wirklich läuft. Für diese Personen darfst du nachsehen.
Danke
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Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Fastjirgel hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 06:48 Jetzt ist es logisch also nur was über deinen Ladentisch auch wirklich läuft. Für diese Personen darfst du nachsehen.
Danke
Nur für das was über den ladentisch geht
Nicht für die personen
Bereits ein gesamtausdruck des aktuellen besitzstandes, was fast jeder gern hätte bei einem kauf, wäre für den händler strafbar.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Interessant. Wenn ich zB eine Kat. C privat verkaufen will und beim Händler des Vertrauens nachfragen will ob der eh kein Waffenverbot hat dann geht das nicht? Ich habe ja als Privater keine Möglichkeit das zu überprüfen. Und bei der Meldung ist es i.d.R. ja "zu spät".gewo hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 08:10Fastjirgel hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 06:48 Jetzt ist es logisch also nur was über deinen Ladentisch auch wirklich läuft. Für diese Personen darfst du nachsehen.
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Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Nein das ist nicht möglich.kiritsugu hat geschrieben: Di 26. Aug 2025, 17:51Interessant. Wenn ich zB eine Kat. C privat verkaufen will und beim Händler des Vertrauens nachfragen will ob der eh kein Waffenverbot hat dann geht das nicht? Ich habe ja als Privater keine Möglichkeit das zu überprüfen. Und bei der Meldung ist es i.d.R. ja "zu spät".gewo hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 08:10Fastjirgel hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 06:48 Jetzt ist es logisch also nur was über deinen Ladentisch auch wirklich läuft. Für diese Personen darfst du nachsehen.
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Bereits ein gesamtausdruck des aktuellen besitzstandes, was fast jeder gern hätte bei einem kauf, wäre für den händler strafbar.
Auch die Behörde darf dir so eine Auskunft über einen Dritten nicht geben.
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Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
hat jemand erfahrung mit dem antrag eines waffenpasses in kärnten? in wien wird das aktuell ja überaus streng gehandhabt…0
- SectionThree
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Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Wien? Ganz Österreich.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
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ColtPhyton
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Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Wenn du uns verrätst für was du den WP benötigst bekommst du sicher schneller eine Einschätzung.raalix hat geschrieben: So 14. Sep 2025, 19:55 hat jemand erfahrung mit dem antrag eines waffenpasses in kärnten? in wien wird das aktuell ja überaus streng gehandhabt…0
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punk-of-vk
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Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Liebe Forumsmitglieder!
Gerne würde ich um eure Meinung bitten:
Gestern stellte ich den Antrag auf einen Waffenpass, da ich ein beeidetes Forstschutzorgan bin und hier lt. Gesetz auch eine Rechtfertigung dazu habe.
Kann ich natürlich machen, aber wenn ich dann einen negativen Bescheid bekomme, bin ich € 186 los und das würde ich gerne vermeiden.
Hat von euch jemand denn hier einen Tipp für mich?
Gerne würde ich um eure Meinung bitten:
Gestern stellte ich den Antrag auf einen Waffenpass, da ich ein beeidetes Forstschutzorgan bin und hier lt. Gesetz auch eine Rechtfertigung dazu habe.
Jetzt hat mich der Bearbeiter von der BH aber angerufen und mir mitgeteilt, dass is hier in NÖ scheinbear eine Judikatur gibt, wo das jetzt doch nicht so einfach ist und ich deswegen eine Rechtfertigung dazu einbringen müsste, sprich warum ich den Bedarf dafür habe.§ 111 ForstG Das Forstschutzorgan als Organ der öffentlichen Aufsicht
(1)Absatz einsDas Forstschutzorgan hat die durch § 112 eingeräumten Rechte eines Organs der öffentlichen Aufsicht und ist befugt, in Ausübung seines Dienstes, unbeschadet der Bestimmungen des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997, eine Faustfeuerwaffe zu führen.Das Forstschutzorgan hat die durch Paragraph 112, eingeräumten Rechte eines Organs der öffentlichen Aufsicht und ist befugt, in Ausübung seines Dienstes, unbeschadet der Bestimmungen des Waffengesetzes 1996, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 12 aus 1997,, eine Faustfeuerwaffe zu führen.
(2)Absatz 2Das Forstschutzorgan genießt in Ausübung seines Dienstes, wenn es das landesgesetzlich vorgeschriebene Dienstabzeichen trägt, den Schutz, der Beamten (§ 74 Z 4 StGB) gewährt wird. Auf Verlangen hat das Forstschutzorgan den Dienstausweis vorzuweisen.Das Forstschutzorgan genießt in Ausübung seines Dienstes, wenn es das landesgesetzlich vorgeschriebene Dienstabzeichen trägt, den Schutz, der Beamten (Paragraph 74, Ziffer 4, StGB) gewährt wird. Auf Verlangen hat das Forstschutzorgan den Dienstausweis vorzuweisen.
Kann ich natürlich machen, aber wenn ich dann einen negativen Bescheid bekomme, bin ich € 186 los und das würde ich gerne vermeiden.
Hat von euch jemand denn hier einen Tipp für mich?
- Wilhelmshoehe
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Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Wie groß ist die Fläche denn?punk-of-vk hat geschrieben: Mi 25. Mär 2026, 09:53 Gestern stellte ich den Antrag auf einen Waffenpass, da ich ein beeidetes Forstschutzorgan bin
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punk-of-vk
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Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Nur 6ha. Aber das ist meiner Meinung nach überhautp nicht relevant.Wilhelmshoehe hat geschrieben: Mi 25. Mär 2026, 09:56Wie groß ist die Fläche denn?punk-of-vk hat geschrieben: Mi 25. Mär 2026, 09:53 Gestern stellte ich den Antrag auf einen Waffenpass, da ich ein beeidetes Forstschutzorgan bin
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Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Netter Versuch, viel Glück, ich würd mir die € 186 + Gerichts- und Anwaltskosten sparen...punk-of-vk hat geschrieben: Mi 25. Mär 2026, 10:02Nur 6ha. Aber das ist meiner Meinung nach überhautp nicht relevant.Wilhelmshoehe hat geschrieben: Mi 25. Mär 2026, 09:56Wie groß ist die Fläche denn?punk-of-vk hat geschrieben: Mi 25. Mär 2026, 09:53 Gestern stellte ich den Antrag auf einen Waffenpass, da ich ein beeidetes Forstschutzorgan bin
Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Das sind weniger als 250x 250m..
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Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Habe jetzt den Akt dazu gefunden https://360.lexisnexis.at/d/entscheidun ... inview=STM
Für mich liest sich das so, dass es in diesem speziellen Fall um einen uneingeschrnkten Waffenpass handeln soll. Oder sehe ich das falsch?
Für mich liest sich das so, dass es in diesem speziellen Fall um einen uneingeschrnkten Waffenpass handeln soll. Oder sehe ich das falsch?
- Wilhelmshoehe
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Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Im LVwG Urteil geht's um komplett was anderes: Bist du Masseverwalter der bereits zwei bis drei Mordversuche überlebt hat?
Ohne dir hier Nahe treten zu wollen, stellt sich mir die Frage warum man sich überhaupt für 6 ha Wald (ich nehme an auf Eigengrund) als Forstschutzorgan vereidigen lässt... Allein die Ausbildungskosten plus Verwaltungskosten/abgaben für die Beeidigung rechnen sich doch nie?
Das ganze kommt mir etwa so vor wie wenn der Bürgemeister einer 50 Seelen Gemeinde meint einen eigenen Wachkörper gründen zu müssen, damit der Sohnemann dann als einziger Teilzeit Dorfschandi einen WP bekommt?
Ohne dir hier Nahe treten zu wollen, stellt sich mir die Frage warum man sich überhaupt für 6 ha Wald (ich nehme an auf Eigengrund) als Forstschutzorgan vereidigen lässt... Allein die Ausbildungskosten plus Verwaltungskosten/abgaben für die Beeidigung rechnen sich doch nie?
Das ganze kommt mir etwa so vor wie wenn der Bürgemeister einer 50 Seelen Gemeinde meint einen eigenen Wachkörper gründen zu müssen, damit der Sohnemann dann als einziger Teilzeit Dorfschandi einen WP bekommt?
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punk-of-vk
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Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Naja ich mache einige Ausbildungen/Kurse aus Eigeninteresse und klar kosten sie Geld. Das ist dann sowas wie ein Hobby
Und wenn man dann vielleicht noch gewisse Vorteile aus diesen Ausbildungen ziehen kann, dann sollte man sie doch nutzen auch, oder?
Viele haben ja z.B. auch einen LKW-Führerschein und wissen, dass sie nie einen LKW fahren werden
Und wenn man dann vielleicht noch gewisse Vorteile aus diesen Ausbildungen ziehen kann, dann sollte man sie doch nutzen auch, oder?
Viele haben ja z.B. auch einen LKW-Führerschein und wissen, dass sie nie einen LKW fahren werden

