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Erweiterung der WBK
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Erweiterung der WBK
Ich habe eine Frage, und leider habe ich nichts im Forum gefunden, vielleicht kann mir jemand helfen:
Ich werde nächste Woche die Erweiterung meiner WBK beantragen. Termin am Kommissariat ist gebucht.
Ich habe bisher 2 Plätze.
Brauche ich dazu eine Sportschützenbestätigung meines Vereins?
Danke für Hilfe!
Ich werde nächste Woche die Erweiterung meiner WBK beantragen. Termin am Kommissariat ist gebucht.
Ich habe bisher 2 Plätze.
Brauche ich dazu eine Sportschützenbestätigung meines Vereins?
Danke für Hilfe!
Re: Erweiterung der WBK
Wenn wbk schon länger als 5 jahre: Nichts notwendig, ein reiner antrag auf erweiterung reicht.
Re: Erweiterung der WBK
DANKE!BR1 hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 17:51 Wenn wbk schon länger als 5 jahre: Nichts notwendig, ein reiner antrag auf erweiterung reicht.
Re: Erweiterung der WBK
War bei mir letzte Woche genau das gleiche und ist auch im (derzeitigen) WaffG §23/2 so verankert.
Glock 19
OA 15 BL
OA 15 BL
Re: Erweiterung der WBK
Same - ich habe selbst einen 2Zeiler verfasst mit 5 B Plätzen. War kein Problem
Re: Erweiterung der WBK
Müssen die 2 Plätze belegt sein um um auf 5 Plätze nach §23/2 zu erweitern?
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.
Re: Erweiterung der WBK
Nicht unbedingt.
Re: Erweiterung der WBK
Hallo allerseits!
Ich erlaube mir, meine Frage in diesem Thread zu stellen, da der "WBK erweitern in Wien"-Thread seit 2020 anscheinend tot ist.
Habe vor, bei der LPD Wien meine WBK vorzeitig (vor Ablauf der ersten 5 Jahre) von 2 auf 5 Plätze erweitern zu lassen.
Rechtlichen Anspruch auf die Erweiterung nach Ablauf der 5 Jahre hätte ich im Frühjahr 2026. Aufgrund der aktuellen Situation würd ich das aber gerne noch diesen Sommer erledigen.
Meine Frage:
Muss beim Referat SVA 4 der LPD Wien ein Termin im Voraus vereinbart werden oder kann ich dort einfach zu Parteienverkehrszeiten hin?
Was würdet ihr alles in den Antrag reinschreiben?
Hab derzeit einen Grobentwurf meines Antrags fertig, bei dem angeführt ist welche Waffen ich derzeit besitze, welche Bewerbe ich damit geschossen habe und welche Bewerbe ich mit Leihwaffen geschossen hab. Dazu eine Ausführung, auf welche Disziplinen ich mich zukünftig konzentrieren möchte (die mit den Leihwaffen), warum Leihwaffen nicht praktikabel sind etc.
Außerdem noch eine Ausführung, welche Verwahrungsmöglichkeiten ich zusätzlich angeschafft habe, Ergebnislisten. Sportschützenbestätigung §11b (1)(2)(3) hab ich, Absatz 4 für die großen Magazine fehlt mir leider noch, leider ein halbes Jahr zu spät dran
Meint ihr reicht das, oder fehlt noch was?
Wie läuft so ein "Antragsgespräch" ab?
Nehme an, es ist sinnvoll, alle möglichen Dokumente in Kopie mitzuhaben um sie ggf den SB vorlegen zu können?
Braucht man sonst noch was mit? Passfoto, etc.?
Vielen Dank schon mal!
Ich erlaube mir, meine Frage in diesem Thread zu stellen, da der "WBK erweitern in Wien"-Thread seit 2020 anscheinend tot ist.
Habe vor, bei der LPD Wien meine WBK vorzeitig (vor Ablauf der ersten 5 Jahre) von 2 auf 5 Plätze erweitern zu lassen.
Rechtlichen Anspruch auf die Erweiterung nach Ablauf der 5 Jahre hätte ich im Frühjahr 2026. Aufgrund der aktuellen Situation würd ich das aber gerne noch diesen Sommer erledigen.
Meine Frage:
Muss beim Referat SVA 4 der LPD Wien ein Termin im Voraus vereinbart werden oder kann ich dort einfach zu Parteienverkehrszeiten hin?
Was würdet ihr alles in den Antrag reinschreiben?
Hab derzeit einen Grobentwurf meines Antrags fertig, bei dem angeführt ist welche Waffen ich derzeit besitze, welche Bewerbe ich damit geschossen habe und welche Bewerbe ich mit Leihwaffen geschossen hab. Dazu eine Ausführung, auf welche Disziplinen ich mich zukünftig konzentrieren möchte (die mit den Leihwaffen), warum Leihwaffen nicht praktikabel sind etc.
Außerdem noch eine Ausführung, welche Verwahrungsmöglichkeiten ich zusätzlich angeschafft habe, Ergebnislisten. Sportschützenbestätigung §11b (1)(2)(3) hab ich, Absatz 4 für die großen Magazine fehlt mir leider noch, leider ein halbes Jahr zu spät dran

Meint ihr reicht das, oder fehlt noch was?
Wie läuft so ein "Antragsgespräch" ab?
Nehme an, es ist sinnvoll, alle möglichen Dokumente in Kopie mitzuhaben um sie ggf den SB vorlegen zu können?
Braucht man sonst noch was mit? Passfoto, etc.?
Vielen Dank schon mal!
Re: Erweiterung der WBK
Die Abgabe eines Antrags erfolgt am jeweiligen Polizeikommissariat. Dazu ist zwingend eine Online-Terminvereinbarung erforderlich.
Die SB am Polizeikommissariat übernimmt das Antragsformular mit deiner Unterschrift, dein aktuelles Passfoto und deine sonstigen Unterlagen und leitet alles an die LPD weiter. Die SB bei der LPD ruft dich an, wenn sie was klären will oder erklärt haben will. Sie fragt dich hauptsächlich, wieviele und welche Kategorie A du willst. Es gibt kein Antragsgespräch. Du hast dein Antragsschreiben ja eh schriftlich vorgelegt. Es zählt nur schriftliches, weil niemand merkt sich deine mündlichen Erläuterungen.
§11b(3)-Nachweis hast du von deinem Vereinsobmann bekommen.
§11b(4)-Nachweis kriegst du als Mitglied vom IPSC-Verband. Was sollte da zu spät sein?

Re: Erweiterung der WBK
Erstmal Danke für die Beantwortung meiner Frage. Wäre glatt zum Schottenring gefahrenmikonis hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 17:23
§11b(3)-Nachweis hast du von deinem Vereinsobmann bekommen.
§11b(4)-Nachweis kriegst du als Mitglied vom IPSC-Verband. Was sollte da zu spät sein?
Bezüglich §11b:
Kurz gesagt, bin in mehreren Vereinen Mitglied.
Verein A: Training und kleinere Bewerbe, hauptsächlich Präzision. Mehrere Jahre Mitglied, Sportschützenbestätigung §11b(3)
Verein B: Bewerbe mit großen Magazinen, 3 absolviert, inkl. Internationaler Bewerb, Mitglied weniger als ein Jahr. Bestätigung bekomm ich erst nach mind 12 Monaten Mitgliedschaft
Ipsc derzeit aufgrund Zeitmangel noch kein Thema, ist aber geplant