Geplant wäre ein PCC 9mm, HA 9mm und beim 3 Platz schwanke ich noch zwischen einer Glock 34 oder einer AR im Kaliber .308Steppenwolf hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 00:46du sammelst alle Waffen in 22lr, 9 mm bzw. 223 wird natürlich ned gehen.maa_308 hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 00:42Funktioniert das "einfach so"?Steppenwolf hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 00:30 Du könntest dich auch noch auf Waffensammler berufen. Auch das ist "noch" zulässig
Ich bilde mir ein gelesen zu haben, dass beim Thema Sammeln von Seiten der Behörde doch recht hohe Hürden aufgestellt werden. (Bestätigung durch Gutachter, etc.)
Und um ehrlich zu sein wüsste ich auch gar nicht, was ich als Sammelthema angeben sollte, außer evtl. alte Ordonanzprügel, die aber eh meisten Kat. C sind![]()
Kenne aber jemanden persönlich der einen 5 Seiter geschreiben hat, sehr ausführlich um eine Marke und hat es bewilligt bekommen.
Mit was würdest denn die Plätze besetzen?
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Erweiterung der WBK
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Erweiterung der WBK
Re: Erweiterung der WBK
Das Gesetz verlangt, um eine Bestätigung auszustellen, eine längerdauernde Sportschützentätigkeit in einem Verein. Wenn der Verband, der sich auch als Verein engagiert, solches für seine Tätigkeit fordert, möchte er wohl gerne beides machen: Bestätigungen nach §11b(3) und §11b(4) ausstellen. Anscheinend werden zwei Bereiche, die mMn nichts miteinander zu tun haben, miteinander verknüpft.maa_308 hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 00:27 Ich hätte aus dem Gesetz jetzt auch nicht rausgelesen, dass sich die 12 Monate auf die Mitgliedschaft im Verein/Verband beziehen, der die Bestätigung ausstellt. Bin aber auch kein Jurist.
Jedenfalls schauts so aus, dass entsprechender Verband erst ab 12 Monaten Mitgliedschaft die §11b(4) Bestätigung ausstellt. Wär mir grundsätzlich auch egal gewesen, die paar Monate hätte ich auch noch abwarten können, wenn, ja wenn da nicht unsere tolle Anlassgesetzgebung wäre wo niemand abschätzen kann, was da rauskommt.
Verwaltungsgesetze werden meist mit ausreichenden Übergangsfristen erlassen, da die Voraussetzungen oft mühsam zu schaffen sind. Ich glaube daher an keine rasche Beschränkung für Erweiterungen. Aber du hast wohl recht, zuerst die Erweiterung und später erst die Adaptierung auf Kategorie A anzustreben.

Re: Erweiterung der WBK
Vielen Dank nochmals für den Input. Werde die Erweiterung in den nächsten Tagen beantragen und die Adaptierung auf Kat A, sobald ich die §11b(4) Bestätigung hab.mikonis hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 09:52Das Gesetz verlangt, um eine Bestätigung auszustellen, eine längerdauernde Sportschützentätigkeit in einem Verein. Wenn der Verband, der sich auch als Verein engagiert, solches für seine Tätigkeit fordert, möchte er wohl gerne beides machen: Bestätigungen nach §11b(3) und §11b(4) ausstellen. Anscheinend werden zwei Bereiche, die mMn nichts miteinander zu tun haben, miteinander verknüpft.maa_308 hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 00:27 Ich hätte aus dem Gesetz jetzt auch nicht rausgelesen, dass sich die 12 Monate auf die Mitgliedschaft im Verein/Verband beziehen, der die Bestätigung ausstellt. Bin aber auch kein Jurist.
Jedenfalls schauts so aus, dass entsprechender Verband erst ab 12 Monaten Mitgliedschaft die §11b(4) Bestätigung ausstellt. Wär mir grundsätzlich auch egal gewesen, die paar Monate hätte ich auch noch abwarten können, wenn, ja wenn da nicht unsere tolle Anlassgesetzgebung wäre wo niemand abschätzen kann, was da rauskommt.
Verwaltungsgesetze werden meist mit ausreichenden Übergangsfristen erlassen, da die Voraussetzungen oft mühsam zu schaffen sind. Ich glaube daher an keine rasche Beschränkung für Erweiterungen. Aber du hast wohl recht, zuerst die Erweiterung und später erst die Adaptierung auf Kategorie A anzustreben.
Ganz blöde Frage zum Abschluss:
Wie macht ihr die Terminvereinbarungen?
Ich hätte einfach bei der PI Favoriten angerufen und einen Termin vereinbart.
Bin jetzt aber bei der Suche nach der Telefonnummer über dieses online Terminvereinbarungstool des BMI gestoßen:
https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fns ... ?locale=de
Wollen die, das man das verwendet oder ist es ihnen wurscht? da gibt's zwar den Punkt WBK Antrag, aber nichts mit Erweiterung
Re: Erweiterung der WBK
Ja, das ist es. Sie wollen genau das. "Waffen - Waffenbesitzkarte - Ausstellung" mit komplettem Personen-Datensatz. Anders bekommst du keinen Termin zum Abgeben des Antrags auf deinem zuständigen Amt.maa_308 hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 12:29 Bin jetzt aber bei der Suche nach der Telefonnummer über dieses online Terminvereinbarungstool des BMI gestoßen:
https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fns ... ?locale=de
Wollen die, das man das verwendet oder ist es ihnen wurscht? da gibt's zwar den Punkt WBK Antrag, aber nichts mit Erweiterung

Re: Erweiterung der WBK
Super, danke dir!mikonis hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 15:25Ja, das ist es. Sie wollen genau das. "Waffen - Waffenbesitzkarte - Ausstellung" mit komplettem Personen-Datensatz. Anders bekommst du keinen Termin zum Abgeben des Antrags auf deinem zuständigen Amt.maa_308 hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 12:29 Bin jetzt aber bei der Suche nach der Telefonnummer über dieses online Terminvereinbarungstool des BMI gestoßen:
https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fns ... ?locale=de
Wollen die, das man das verwendet oder ist es ihnen wurscht? da gibt's zwar den Punkt WBK Antrag, aber nichts mit Erweiterung