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Wechselsystem und neues Gesetz
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Wechselsystem und neues Gesetz
Wenn man ein Wechselsystem inkl. Griff besitzt und im neuen Gesetz wird beschlossen, dass dieses als zusätzlicher b Platz anzusehen ist und umgetragen wird: muss dann jeder mit einem ebensolchen eine neue WBK beantragen und bekommt somit eine Befristung über die Hintertür?
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- Registriert: So 20. Feb 2022, 16:55
Re: Wechselsystem und neues Gesetz
Das kann dir nur jemand mit einer Glaskugel und hellseherischer Begabung beantworten.
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Online
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- Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52
Re: Wechselsystem und neues Gesetz
Vorallem seh ich in einer möglichen Befristung das kleinste Problem. Als Beispiel jemand hat 5 besetzte Plätze und 10x Wechselsystem inkl Griffstück/Lower.
Option 1 die erweitern ihn die WBK von 5 auf 15 Plätze.
Option 2 sie machen es nicht und sehr viele Griffstücke verschwinden komplett vom Radar der Behörde.
Ich glaube mit keiner der beiden Optionen wären sie besonders glücklich
Option 1 die erweitern ihn die WBK von 5 auf 15 Plätze.
Option 2 sie machen es nicht und sehr viele Griffstücke verschwinden komplett vom Radar der Behörde.
Ich glaube mit keiner der beiden Optionen wären sie besonders glücklich
Re: Wechselsystem und neues Gesetz
Die ÖVP hat bestimmt das passende Fachpersonal schließlich hatten wir sogar mal eine Energetikerin als Wirtschaftsministerin:GoodReason hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 21:05 Das kann dir nur jemand mit einer Glaskugel und hellseherischer Begabung beantworten.
https://www.diepresse.com/5395317/wirts ... rgetikerin
Spaß muss sein

Re: Wechselsystem und neues Gesetz
Probier mal Kartenlegen, vielleicht findest du so eine Antwort auf diese Frage.
Re: Wechselsystem und neues Gesetz
Du das ist kein Spaß mehr wenn Personen welche an übersinnliche Dinge glauben uns regieren.Poirot hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 22:26Die ÖVP hat bestimmt das passende Fachpersonal schließlich hatten wir sogar mal eine Energetikerin als Wirtschaftsministerin:GoodReason hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 21:05 Das kann dir nur jemand mit einer Glaskugel und hellseherischer Begabung beantworten.
https://www.diepresse.com/5395317/wirts ... rgetikerin
Spaß muss sein![]()



Re: Wechselsystem und neues Gesetz
Dafür gab es im Entwurf für die Novelle, der im Frühjahr kursiert ist, schon Bestimmungen; und ich gehe nicht davon aus, dass beim „großen Wurf“ im Herbst daran viel geändert wird.Master-chief1000 hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 22:02 Vorallem seh ich in einer möglichen Befristung das kleinste Problem. Als Beispiel jemand hat 5 besetzte Plätze und 10x Wechselsystem inkl Griffstück/Lower.
Option 1 die erweitern ihn die WBK von 5 auf 15 Plätze.
Option 2 sie machen es nicht und sehr viele Griffstücke verschwinden komplett vom Radar der Behörde.
Ich glaube mit keiner der beiden Optionen wären sie besonders glücklich
Man bekäme bei einer solchen „vollen“ WBK für die zusätzlich zu registrierenden Griffstücke zusätzliche Plätze für Zubehör, in deinem Beispielfall zehn Stück; diese sind allerdings gebunden an die konkret registrierten Griffstücke, werden bei deren Veräußerung also nicht frei, sondern sind wieder weg.
Ergo: Teure Griffstücke als Platzhalter zu horten, bringt nichts, wenn man sie nicht wirklich braucht.
- Kapselpracker
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Re: Wechselsystem und neues Gesetz
Ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass ihr für die Griffstücke einen zusätzlichen B-Platz bekommt. Die Griffstücke werden ganz einfach "nur" registrierungspflichtig. An der Anzahl der B Plätze wird sich nichts ändern.
Re: Wechselsystem und neues Gesetz
Eh - ich schreibe ja „Plätze für Zubehör“. Man bekommt also zweckgewidmet für Griffstücke, für die man keine Zubehörplätze frei hat, mehr als die normalen 2 pro „echtem“ Platz.Kapselpracker hat geschrieben: Sa 19. Jul 2025, 05:25 Ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass ihr für die Griffstücke einen zusätzlichen B-Platz bekommt. Die Griffstücke werden ganz einfach "nur" registrierungspflichtig. An der Anzahl der B Plätze wird sich nichts ändern.
Re: Wechselsystem und neues Gesetz
Nach Graz neue B Plätze "geschenkt" bekommenMannOMann hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 20:53 Wenn man ein Wechselsystem inkl. Griff besitzt und im neuen Gesetz wird beschlossen, dass dieses als zusätzlicher b Platz anzusehen ist und umgetragen wird: muss dann jeder mit einem ebensolchen eine neue WBK beantragen und bekommt somit eine Befristung über die Hintertür?

Der war echt gut. Die Glaskugel sagt: Frag in zirka 2 Monaten nach.
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Re: Wechselsystem und neues Gesetz
Mir ist der Plan mit den gebundenen Griffstücken und extra Plätzen als Zubehör schon bekannt. Es ändert aber nichts daran das dann eine Person mit eigentlich nur 5 Plätzen inoffiziell 15 komplette B Waffen haben könnte. Und nachdem das BMI ja der Rechtsansicht ist das man kein Wechselsystem mit dazu passendem Griffstück bei einem Händler kaufen darf, wäre es absurd wenn sie es dann zulassen wenn eine Person Wechselsystem mit der Seriennummer 1234 und Griffstück mit der Seriennummer 1234 parallel als Wechselsystem auf der WBK hat. Damit würden sie ja tatsächlich genau so etwas eintragen was sie Händlern explizit verbieten.
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Re: Wechselsystem und neues Gesetz
Die Besitzer von Griffstück + Wechselsystem aufzufordern beides als Komplettwaffe zu registrieren und gegebenenfalls Zusatzplätze zu genehmigen wäre denke ich die einzige "saubere" Option für die Behörden. Sonst werden sie ewig die Thematik mit den "zerlegten" Waffen ohne Platz haben.
Re: Wechselsystem und neues Gesetz
Der Witz war nicht schlecht.Master-chief1000 hat geschrieben: Sa 19. Jul 2025, 09:47 Die Besitzer von Griffstück + Wechselsystem aufzufordern beides als Komplettwaffe zu registrieren und gegebenenfalls Zusatzplätze zu genehmigen wäre denke ich die einzige "saubere" Option für die Behörden. Sonst werden sie ewig die Thematik mit den "zerlegten" Waffen ohne Platz haben.

Glaubst du das ernsthaft?
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Wechselsystem und neues Gesetz
Wie mit dem Thema umgegangen werden soll, ist ja wie erwähnt bereits im WaffG Verschärfungsentwurf "vor Graz" enthalten. Zusatzplätze sind nicht vorgesehen.
Aktuell sieht es so aus: Griffstücke müssen registriert werden. Wenn man es nicht tut, ist es ein Verstoß gegen das WaffG, ähnlich wie wenn man früher seine Kat C oder D nicht gemeldet hat. Nicht registrierten "Altbestand" wird es wie bei allen Registrierungspflichten der Vergangenheit immer geben.
Nachdem die Griffstücke registriert sind, hat die Berhörde schwarz auf weiß, wer was hat - auch wer WS und passende Griffstücke hat.
Einige Waffenbehörden werden dass bei der Staatsanwaltschaft anzeigen wegen Platzüberschreitung. Irgendein Staatsanwalt wird auch mal drauf anspringen. Dann wird es ausjudiziert. Dann wissen wirs...
Aktuell sieht es so aus: Griffstücke müssen registriert werden. Wenn man es nicht tut, ist es ein Verstoß gegen das WaffG, ähnlich wie wenn man früher seine Kat C oder D nicht gemeldet hat. Nicht registrierten "Altbestand" wird es wie bei allen Registrierungspflichten der Vergangenheit immer geben.
Nachdem die Griffstücke registriert sind, hat die Berhörde schwarz auf weiß, wer was hat - auch wer WS und passende Griffstücke hat.
Einige Waffenbehörden werden dass bei der Staatsanwaltschaft anzeigen wegen Platzüberschreitung. Irgendein Staatsanwalt wird auch mal drauf anspringen. Dann wird es ausjudiziert. Dann wissen wirs...
Re: Wechselsystem und neues Gesetz
Kann ich mir kaum vorstellen. Wenn das so stimmen würde, wäre ja das einzige rechtskonforme Verhalten, Verschlüsse und Griffstücke zu haben, die nicht zueinander passen – oder?fast12 hat geschrieben: Sa 19. Jul 2025, 10:31 Wie mit dem Thema umgegangen werden soll, ist ja wie erwähnt bereits im WaffG Verschärfungsentwurf "vor Graz" enthalten. Zusatzplätze sind nicht vorgesehen.
Aktuell sieht es so aus: Griffstücke müssen registriert werden. Wenn man es nicht tut, ist es ein Verstoß gegen das WaffG, ähnlich wie wenn man früher seine Kat C oder D nicht gemeldet hat. Nicht registrierten "Altbestand" wird es wie bei allen Registrierungspflichten der Vergangenheit immer geben.
Nachdem die Griffstücke registriert sind, hat die Berhörde schwarz auf weiß, wer was hat - auch wer WS und passende Griffstücke hat.
Einige Waffenbehörden werden dass bei der Staatsanwaltschaft anzeigen wegen Platzüberschreitung. Irgendein Staatsanwalt wird auch mal drauf anspringen. Dann wird es ausjudiziert. Dann wissen wirs...