Würdest du dich die Probe auf Exempel trauen ?Kapselpracker hat geschrieben: Sa 19. Jul 2025, 17:12Vergiss es, hier die Verordnung von der Waffenverbotszone Praterstern,Mag Dump hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 09:10 Eigentlich haben wir hier etwas erfahren, was ziemlich übel ist:
Laut Auskuft der LPD Wien - so hat es ein user hier angeblich worgetreu zitiert - bedeutet Waffenverbotszone, das Legalwaffenbesitzer mit WBK oder ohne WBK aber mit C-Waffen ihre Waffen nicht mehr aus der Wohnung bewegen dürfen, ohne sich strafbar zu machen, was üble Folgen beim Legalwaffenbesitz nach sich zieht.
....
In den anderen Verordnungen, zum Beispiel der am Reumannplatz, steht derselbe Paragraf drin.Schutzzweck §1
Abs (2)
Das Verbot gilt nicht für Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder auf Grund einer waffenrechtlichen Bewilligung mit sich führen.
Das „Führen” bezieht sich nicht nur auf Waffenpassinhaber, das wurde anderorts schon besprochen.
ehrliche frage