escard hat geschrieben: Di 29. Jul 2025, 15:41
Wenn es sich wirklich lohnt, dh die Waffen einen Wert haben (der auch hier in AT was darstellt), würde ich den Import von Deinem BüMa auf dessen Waffenbuch machen lassen und erst danach peu a peu - nach erhaltener Erweiterung - beim BüMa wieder auslösen.
Was solch ein Service (Import und Einlagerung) kostet kann dir der betreffende BüMa sicherlich mitteilen.
Das ist genau das Gegenteil von dem was sinnvoll ist. Er hat zu keiner Stelle mitgeteilt, um wie viele Waffen es geht - glaubst du ernsthaft, die Behörde bewilligt stückweise die Erweiterung auf z.B. 50 Kat.B Pistolen? Wenn dann hat er jetzt mit der Übersiedelung den besten Grund eine Erweiterung zu erhalten, sicher nicht aber "zuzerlweise" in der Zukunft.
Abseits davon kann ich jedem BüMa ausdrücklich davon abraten sich dafür zur Verfügung zu stellen. Wenn er die Waffen überlässt, dann muss er den CIP Beschuss durchführen und auch die Kennzeichnung gemäß SchKG durchführen lassen. Falls eine Waffe den Beschuss nicht überlebt, dann hat er ein Haftungsthema für fremdes Eigentum.
Ich kann daher ausdrücklich nur davon abraten so vorzugehen.