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WBK-Kategorie B Plätze bei Einfuhr von Waffen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: WBK-Kategorie B Plätze bei Einfuhr von Waffen

Beitrag von gewo » Di 29. Jul 2025, 14:53

Promo hat geschrieben: Di 29. Jul 2025, 09:11 Kann ich so nicht bestätigen....
Tja, so macht halt jeder seine eigenen Erfahrungen ...

Bei der zB Swiss cargo :
TERMINAL HANDLING CHARGES
SWISSPORT CARGO SERVICES Austria GMBH
EFFECTIVE FROM 1ST February 2025

Position 4006 Dangerous Goods Custody Fee € 7,60 / 100kg ( € 165,55 minimum per Day)

Quelle:
Swissport Cargo Services - THC Template VIE 01.02.2025.pdf

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Re: WBK-Kategorie B Plätze bei Einfuhr von Waffen

Beitrag von Promo » Di 29. Jul 2025, 15:31

Ich schreib dir direkt andere Empfehlung für Logistikfirma, hab da einen Tipp für dich.. oder du fragst mich bei deinem nächsten Import einfach.
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Re: WBK-Kategorie B Plätze bei Einfuhr von Waffen

Beitrag von gewo » Di 29. Jul 2025, 15:40

Promo hat geschrieben: Di 29. Jul 2025, 15:31 Ich schreib dir direkt andere Empfehlung für Logistikfirma, hab da einen Tipp für dich.. oder du fragst mich bei deinem nächsten Import einfach.
gern
danke

aber eigentlich geht alles was waffen betrifft am VIE nur ueber den klaus (metin) ...
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Re: WBK-Kategorie B Plätze bei Einfuhr von Waffen

Beitrag von escard » Di 29. Jul 2025, 15:41

Wenn es sich wirklich lohnt, dh die Waffen einen Wert haben (der auch hier in AT was darstellt), würde ich den Import von Deinem BüMa auf dessen Waffenbuch machen lassen und erst danach peu a peu - nach erhaltener Erweiterung - beim BüMa wieder auslösen.
Was solch ein Service (Import und Einlagerung) kostet kann dir der betreffende BüMa sicherlich mitteilen. :idea:

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Re: WBK-Kategorie B Plätze bei Einfuhr von Waffen

Beitrag von gewo » Di 29. Jul 2025, 15:46

escard hat geschrieben: Di 29. Jul 2025, 15:41 Wenn es sich wirklich lohnt, dh die Waffen einen Wert haben (der auch hier in AT was darstellt), würde ich den Import von Deinem BüMa auf dessen Waffenbuch machen lassen und erst danach peu a peu - nach erhaltener Erweiterung - beim BüMa wieder auslösen.
Was solch ein Service (Import und Einlagerung) kostet kann dir der betreffende BüMa sicherlich mitteilen. :idea:
schoen waere es
"Depot" ist seit ueber einem jahr laut runderlass des BMI nicht mehr zulässig
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Re: WBK-Kategorie B Plätze bei Einfuhr von Waffen

Beitrag von Promo » Di 29. Jul 2025, 18:06

escard hat geschrieben: Di 29. Jul 2025, 15:41 Wenn es sich wirklich lohnt, dh die Waffen einen Wert haben (der auch hier in AT was darstellt), würde ich den Import von Deinem BüMa auf dessen Waffenbuch machen lassen und erst danach peu a peu - nach erhaltener Erweiterung - beim BüMa wieder auslösen.
Was solch ein Service (Import und Einlagerung) kostet kann dir der betreffende BüMa sicherlich mitteilen. :idea:
Das ist genau das Gegenteil von dem was sinnvoll ist. Er hat zu keiner Stelle mitgeteilt, um wie viele Waffen es geht - glaubst du ernsthaft, die Behörde bewilligt stückweise die Erweiterung auf z.B. 50 Kat.B Pistolen? Wenn dann hat er jetzt mit der Übersiedelung den besten Grund eine Erweiterung zu erhalten, sicher nicht aber "zuzerlweise" in der Zukunft.
Abseits davon kann ich jedem BüMa ausdrücklich davon abraten sich dafür zur Verfügung zu stellen. Wenn er die Waffen überlässt, dann muss er den CIP Beschuss durchführen und auch die Kennzeichnung gemäß SchKG durchführen lassen. Falls eine Waffe den Beschuss nicht überlebt, dann hat er ein Haftungsthema für fremdes Eigentum.
Ich kann daher ausdrücklich nur davon abraten so vorzugehen.
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Re: WBK-Kategorie B Plätze bei Einfuhr von Waffen

Beitrag von escard » Fr 1. Aug 2025, 05:57

gewo hat geschrieben: Di 29. Jul 2025, 15:46
schoen waere es
"Depot" ist seit ueber einem jahr laut runderlass des BMI nicht mehr zulässig
Oh, dass es diese Möglichkeit nicht mehr gibt ist mir leider entgangen...... :shock:

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