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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Gibt es eigentlich einen rechtlichen Grundsatz zum Thema "verhindern von Schaden/Gefahrenabwehr" bzw. was wäre für den Gesetzgeber das korrekte Verhalten?
Beispielhaftes Szenario: Person A die dazu berechtigt ist eine Waffe zu führen bemerkt, dass für eine andere Person B unmittelbare Gefahr in Form eines Angriffs durch eine Person C besteht.
Der Gesetzgeber würde dann wie das korrekte Verhalten sehen?
a) nicht einschreiten
b) zur Abwehr des Angriffs auf Person B einschreiten...auch wenn für Person A selbst keine direkte Gefahr besteht?
Geht mir jetzt nicht um "da rufen wir die Polizei" oder ähnliches, das versteht sich von selbst....mir geht es um die Frage ob der Gesetzgeber eine Hilfestellung eher befürwortet oder verurteilt.
Beispielhaftes Szenario: Person A die dazu berechtigt ist eine Waffe zu führen bemerkt, dass für eine andere Person B unmittelbare Gefahr in Form eines Angriffs durch eine Person C besteht.
Der Gesetzgeber würde dann wie das korrekte Verhalten sehen?
a) nicht einschreiten
b) zur Abwehr des Angriffs auf Person B einschreiten...auch wenn für Person A selbst keine direkte Gefahr besteht?
Geht mir jetzt nicht um "da rufen wir die Polizei" oder ähnliches, das versteht sich von selbst....mir geht es um die Frage ob der Gesetzgeber eine Hilfestellung eher befürwortet oder verurteilt.
"Nukular, das Wort heißt Nukular." - Homer Simpson
- SectionThree
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Es gibt rechtlich keinen Unterschied zwischen Notwehr und Nothilfe: Wann immer Du Dich selbst verteidigen darfst, darfst Du das auch zugunsten Dritter. Aber Achtung: „Gefahr“ reicht normalerweise nicht aus, es muss ein (gegenwärtiger, rechtswidriger) Angriff schon begonnen haben oder zumindest unmittelbar (!) bevorstehen – aber das ist bei der eigenen Notwehr ja auch so.SquirrelwithaGun hat geschrieben: Fr 1. Aug 2025, 13:46 Gibt es eigentlich einen rechtlichen Grundsatz zum Thema "verhindern von Schaden/Gefahrenabwehr" bzw. was wäre für den Gesetzgeber das korrekte Verhalten?
§ 3 StGB hält fest (ausnahmsweise einmal komplett zitiert):
(1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.
(2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
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- 9mm Para
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Danke für die Info 
Hätte nicht gedacht, dass es so klar geregelt ist...
Hätte nicht gedacht, dass es so klar geregelt ist...
"Nukular, das Wort heißt Nukular." - Homer Simpson
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Es gibt schon einen Grund warum viele eine Nothilfesituation nicht sehen und weitergehen.
Mit jeder aktiven Handlung kann man sich angreifbar machen.
Mit jeder aktiven Handlung kann man sich angreifbar machen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Was wäre, hätte der Angegriffene den Einbrecher mit gezielten Schüssen in die Beine gestoppt....könnte das vor Gericht Probleme bereiten, weil er ja so "cool" war, gezielt zu Schießen und damit eine lebensbedrohliche Situation angezweifelt werden kann?
Was sagen die juristisch gebildeten User dazu?
Was sagen die juristisch gebildeten User dazu?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wegen einem Amoktäter in Graz wird unser Waffengesetz verschärft - gesetzestreue Legalwaffenbesitzer werden unter Generalverdacht gestellt.
Immer häufiger liest man in den Medien von Tätern die von der Exekutive lobenswerterweise vor der Tat abgefangen werden wodurch die Justiz die Möglichkeit hat diese Personen zu verurteilen um unsere Gesellschaft zu schützen.
Aktueller Fall:
https://www.derstandard.at/story/300000 ... versteckte
Auszug aus dem Artikel:
Der unbescholtene Schüler war nicht nur überzeugter Anhänger der Terrororganisation "Islamischer Staat", sondern auch mit jenem 14-Jährigen bekannt, der in der Vorwoche wegen eines geplanten Anschlags auf den Wiener Westbahnhof nicht rechtskräftig verurteilt wurde. Darüber hinaus hatte C. über ein Dutzend Anleitungen zum Bombenbau aus dem Internet heruntergeladen und ein Kampfmesser im Spind seiner Schule versteckt.
Der 15-Jährige wird anklagekonform zu zwei Jahren Haft verurteilt, acht Monate davon sind unbedingt.
Was auffällt: mit Psychotests wird man solche Täter im Vorfeld nie aussortieren können weil unsere Politik diese nur für die extrem unauffällige Gruppe der Legalwaffenbesitzer andenkt ! Zum Glück hat unsere Regierung nicht vor gegen die Krankheit HIV vorzugehen sonst würden vermutlich lediglich Priester und Nonnen zum Handkuss von Pflichttests kommen
Schilda lässt grüßen.
Immer häufiger liest man in den Medien von Tätern die von der Exekutive lobenswerterweise vor der Tat abgefangen werden wodurch die Justiz die Möglichkeit hat diese Personen zu verurteilen um unsere Gesellschaft zu schützen.
Aktueller Fall:
https://www.derstandard.at/story/300000 ... versteckte
Auszug aus dem Artikel:
Der unbescholtene Schüler war nicht nur überzeugter Anhänger der Terrororganisation "Islamischer Staat", sondern auch mit jenem 14-Jährigen bekannt, der in der Vorwoche wegen eines geplanten Anschlags auf den Wiener Westbahnhof nicht rechtskräftig verurteilt wurde. Darüber hinaus hatte C. über ein Dutzend Anleitungen zum Bombenbau aus dem Internet heruntergeladen und ein Kampfmesser im Spind seiner Schule versteckt.
Der 15-Jährige wird anklagekonform zu zwei Jahren Haft verurteilt, acht Monate davon sind unbedingt.
Was auffällt: mit Psychotests wird man solche Täter im Vorfeld nie aussortieren können weil unsere Politik diese nur für die extrem unauffällige Gruppe der Legalwaffenbesitzer andenkt ! Zum Glück hat unsere Regierung nicht vor gegen die Krankheit HIV vorzugehen sonst würden vermutlich lediglich Priester und Nonnen zum Handkuss von Pflichttests kommen

- Steppenwolf
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
recht haben und recht bekommen ist vor Gericht immer die große ungewissheit. Sorry, aber du weißt nie wie der Richter welchem Thema wie gesinnt ist.euvassal hat geschrieben: Fr 1. Aug 2025, 15:23 Was wäre, hätte der Angegriffene den Einbrecher mit gezielten Schüssen in die Beine gestoppt....könnte das vor Gericht Probleme bereiten, weil er ja so "cool" war, gezielt zu Schießen und damit eine lebensbedrohliche Situation angezweifelt werden kann?
Was sagen die juristisch gebildeten User dazu?
Daher - alles kannst du für und gegen jemanden auslegen. wir werden den Prozess abwarten müssen. Ich (meine Meinung) gehe schwer von Notwehr aus auch wenn die Informationen noch sehr sperrlich sind.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
- SectionThree
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Nein, man kann doch nicht aus der Art der Verteidigung rückwirkend schließen, ob sie notwendig war … ? Gerade Schüsse, gerade unter Stress sind gut gezielt auch gar nicht immer möglich. Selbst gut trainierte Polizisten können den Waffengebrauch nicht immer entsprechend dosieren (weshalb der „lebensgefährdende“ Waffengebrauch, von Fällen echter Notwehr abgesehen, auch nur unter sehr speziellen Bedingungen zulässig ist.)euvassal hat geschrieben: Fr 1. Aug 2025, 15:23 Was wäre, hätte der Angegriffene den Einbrecher mit gezielten Schüssen in die Beine gestoppt....könnte das vor Gericht Probleme bereiten, weil er ja so "cool" war, gezielt zu Schießen und damit eine lebensbedrohliche Situation angezweifelt werden kann?
Meist stellt sich die Frage aber sowieso umgekehrt: ob nicht ein „weniger eingriffsintensiver Schusswaffengebrauch“ auch gereicht hätte? Dazu spricht der OGH aus, dass man die Anforderungen hier nicht überspannen darf:
OGH 13 Os 83/72 (RS0088900) hat geschrieben: Die Zufügung einer tödlichen statt einer zur Unschädlichmachung des Angreifers hinreichenden Verwundung ist dem Angegriffenen dann nicht als Verschulden anzulasten, wenn er zur Tatzeit psychisch überfordert war, um die richtige Entscheidung zu treffen.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Den Druck der 4 Gewalt darf man auch nicht vergessen. Ich denke diese können einen signifikanten Anteil an Urteilen haben.Steppenwolf hat geschrieben: Fr 1. Aug 2025, 15:49
Daher - alles kannst du für und gegen jemanden auslegen. wir werden den Prozess abwarten müssen.
Die Google KI spuckt aus:
Medien haben einen deutlichen Einfluss auf Gerichtsurteile, sowohl direkt als auch indirekt, durch die Beeinflussung der öffentlichen Meinung und der beteiligten Personen. Studien zeigen, dass mediale Berichterstattung, insbesondere wenn sie emotional aufgeladen ist, die Urteile von Richtern, Staatsanwälten und sogar Geschworenen beeinflussen kann.
Und ein neuer Faktor: Urteile werden künftig auch KI generiert wodurch diese noch unberechenbarer werden könnten
https://www.derstandard.at/story/300000 ... ueckziehen
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
SectionThree hat geschrieben: Fr 1. Aug 2025, 15:57Nein, man kann doch nicht aus der Art der Verteidigung rückwirkend schließen, ob sie notwendig war … ? Gerade Schüsse, gerade unter Stress sind gut gezielt auch gar nicht immer möglich. Selbst gut trainierte Polizisten können den Waffengebrauch nicht immer entsprechend dosieren (weshalb der „lebensgefährdende“ Waffengebrauch, von Fällen echter Notwehr abgesehen, auch nur unter sehr speziellen Bedingungen zulässig ist.)euvassal hat geschrieben: Fr 1. Aug 2025, 15:23 Was wäre, hätte der Angegriffene den Einbrecher mit gezielten Schüssen in die Beine gestoppt....könnte das vor Gericht Probleme bereiten, weil er ja so "cool" war, gezielt zu Schießen und damit eine lebensbedrohliche Situation angezweifelt werden kann?
Meist stellt sich die Frage aber sowieso umgekehrt: ob nicht ein „weniger eingriffsintensiver Schusswaffengebrauch“ auch gereicht hätte? Dazu spricht der OGH aus, dass man die Anforderungen hier nicht überspannen darf:
OGH 13 Os 83/72 (RS0088900) hat geschrieben: Die Zufügung einer tödlichen statt einer zur Unschädlichmachung des Angreifers hinreichenden Verwundung ist dem Angegriffenen dann nicht als Verschulden anzulasten, wenn er zur Tatzeit psychisch überfordert war, um die richtige Entscheidung zu treffen.
Das Urteil ist halt leider über 50 jahre alt.
Und seitdem gibt es leider regelmässig Urteile, in denen die Formulierung "unangemessene Verteidigung" im 3 StgB so ausgelegt wird, dass jedes "sich aktiv und ohne zwingende Notwendigkeit in die Situation hineinbegeben" als Tatbestand für "unangemessen" gewertet wird.
Aber wir werden es ja sehen was rauskommt.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wenn das stimmt, was die Krone verlautbart, dann steckt der "Verteidiger" aber sauber im Dreck.
- Steppenwolf
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Schweirig, das passt aber dann alles irgend wie nicht zusammen. Wieso sollte er mit einem Messerbedroht werden wenn er dem Aggressor eine Kugel von hinten verpasst hat. Kopfschuss wurde zwar bestätigt, in den Hinterknopf klingt mal wieder nach einer medialen Finte. Sollte das der Fall sein, würde er vermutlich nicht auf freiem Fuß rumlaufen...aber dazu kenn ich mich zu wenig aus.XToni hat geschrieben: Fr 1. Aug 2025, 16:38 Wenn das stimmt, was die Krone verlautbart, dann steckt der "Verteidiger" aber sauber im Dreck.
https://www.krone.at/3857764
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Die ganzen Spekulationen bringen nichts. Der Staatsanwalt wird entscheiden, ob er Anklage erhebt oder nicht.
- SectionThree
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Dann zitiere bitte eines. „Angemessenheit“ gibt's nur bei „offensichtlich bloß geringen Nachteilen“.balahu hat geschrieben: Fr 1. Aug 2025, 16:27 Und seitdem gibt es leider regelmässig Urteile, in denen die Formulierung "unangemessene Verteidigung" im 3 StgB so ausgelegt wird, dass jedes "sich aktiv und ohne zwingende Notwendigkeit in die Situation hineinbegeben" als Tatbestand für "unangemessen" gewertet wird.
Ja, eh.Aber wir werden es ja sehen was rauskommt.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
gehört zwar eigentlich nicht hierher, aber unglaublich:
https://salzburg.orf.at/stories/3316100/
siehe Video
"lt. Gesetz müssen Waffen und Munition getrennt gelagert werden"
"ein geübter Schütze muss (in einer Notwehr Situation) auf die Beine zielen"
unglaublich, welche fahrlässigen Falschaussagen hier vom ORF gesendet werden
https://salzburg.orf.at/stories/3316100/
siehe Video
"lt. Gesetz müssen Waffen und Munition getrennt gelagert werden"
"ein geübter Schütze muss (in einer Notwehr Situation) auf die Beine zielen"
unglaublich, welche fahrlässigen Falschaussagen hier vom ORF gesendet werden
