Poirot hat geschrieben: Di 5. Aug 2025, 12:24
Ein versehentlich beim reinigen gelöster Schuss, der nicht das Grundstück verlassen hat und keine Personen gefährten konnte, reicht definitiv nicht für ein Waffenverbot.
Vorab mal: Sorry, ich hab heute keine guten Tag.
Arbeit ohne Ende.
Gesundheitlich ned zu 100% fit.
Ärger mit Kunden und Mitarbeitern.
Ich versuche es trotzdem so freundlich wie möglich zu formulieren:
"...reicht definitiv nicht für ein Waffenverbot..."
WTF?
Was bist Du bitte dass Du sowas schreibst?
Innenminister?
Staatsanwalt?
Rechtsanwalt?
Was davon?
Ich habe früher mehrfach Waffen übernommen von Waffenbesitzern denen genau deshalb das Waffendokument entzogen wurde und denen ein gerichtliches Waffenverbot ausgesprochen wurde. Seit der Gesetzesänderung geht das übernehmen der Waffen nicht mehr da die Waffen bereits mit dem Aussprechen des polizeilichen Waffenverbots "weg" sind.
Und ein "waffenrechtlich unzuverlässig", d.h. keine WBK und keine Kat A und Kat B und detto "Waffen weg" "gibts" auch schon für viel weniger ...
Warum schreibt ihr bitte solchen Kram mit "definitiv" wenn ihr offensichtlich keine ahnung habt ...?