Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.

Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
SectionThree
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 177
Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47

Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Beitrag von SectionThree » Di 5. Aug 2025, 19:03

Ganz so schlimm ist es auch wieder nicht. Wenn der Einbrecher bewaffnet war, hat man idR gute Chancen, auch bei lebensgefährdendem Waffengebrauch – dass man in der „Hitze des Gefechts“ nicht verlässlich auf zB die Beine zielen kann, wissen auch die Gerichte. Trotzdem ist ein Schuss in den Hinterkopf natürlich selten ideal, weil das schon indiziert, dass der Angriff bereits abgeschlossen war. Wegen „echtem“ Mord, also mit vollem Tötungsvorsatz wird kaum jemand verurteilt (wobei es im kriminellen Milieu durchaus zu entsprechenden Schutzbehauptungen kommen soll), aber auch eine fahrlässige Tötung oder Körperverletzung ist natürlich unschön.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)

Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2774
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort:

Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Beitrag von Steppenwolf » Di 5. Aug 2025, 20:17

Was ich in diesem Fall sehr empfehlen kann, sind die Kurse Selbstverteidigung mit der Schusswaffe und rechtliche Angelegenheiten von einem Anbieter (Name darf ja nicht genannt werden) in Sollenau.

Der 100€ sind wirklich gut investiert.

Bei Interesse gern per PN ( darf man ja keinen Link. mehr reinstellen :roll: )
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

Benutzeravatar
Michl9mm
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 357
Registriert: Sa 6. Mär 2021, 10:54
Wohnort: most4tel

Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Beitrag von Michl9mm » Di 5. Aug 2025, 20:37

In Zeiten wie diesen erwarte ich von Einbrechern ein Mindestmaß an Professionalität.

Ein Anruf zehn Minuten vor dem Einbruch sollte doch wohl drin sein!
Schließlich braucht auch der verantwortungsbewusste Waffenbesitzer ein bisschen Vorlaufzeit.

Ohne Vorbereitung könnte ich ja glatt die falsche Waffe erwischen – oder noch schlimmer: Ich hetze meine Frau auf ihn. :o

Spaß bei Seite,
meine Waffen sind alle ungeladen im Koffer sicher im Tresor versperrt.
Baseballschläger habe ich neben dem Bett stehen, ich denke wenn ich ihm damit eine auflege werde ich keine Probleme bekommen.
Mir laungts, dass i woas
dass i kunnt waun i mechat

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37148
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Beitrag von gewo » Di 5. Aug 2025, 20:47

Steppenwolf hat geschrieben: Di 5. Aug 2025, 20:17 Was ich in diesem Fall sehr empfehlen kann, sind die Kurse Selbstverteidigung mit der Schusswaffe und rechtliche Angelegenheiten von einem Anbieter (Name darf ja nicht genannt werden) in Sollenau.

Der 100€ sind wirklich gut investiert.

Bei Interesse gern per PN ( darf man ja keinen Link. mehr reinstellen :roll: )
Sagt wer?

Poste doch bitte den Link zu einem Selbstverteidigungskurs.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2774
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort:

Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Beitrag von Steppenwolf » Di 5. Aug 2025, 20:51

gewo hat geschrieben: Di 5. Aug 2025, 20:47
Steppenwolf hat geschrieben: Di 5. Aug 2025, 20:17 Was ich in diesem Fall sehr empfehlen kann, sind die Kurse Selbstverteidigung mit der Schusswaffe und rechtliche Angelegenheiten von einem Anbieter (Name darf ja nicht genannt werden) in Sollenau.

Der 100€ sind wirklich gut investiert.

Bei Interesse gern per PN ( darf man ja keinen Link. mehr reinstellen :roll: )
Sagt wer?

Poste doch bitte den Link zu einem Selbstverteidigungskurs.
Geht ned, wird ausgebessert mit Waffenhandel anstelle von Edelw…..und der Link geht ins nirvana

https://Waffenhandel.world/product-categor ... teidigung/
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37148
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Beitrag von gewo » Di 5. Aug 2025, 21:02

Kann ja eh jeder hingehen wenn er mag. Der Link ist ja eh gut erkennbar
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

fast12
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1771
Registriert: Mi 22. Mär 2017, 19:27

Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Beitrag von fast12 » Di 5. Aug 2025, 22:37

Michl9mm hat geschrieben: Di 5. Aug 2025, 20:37
Baseballschläger habe ich neben dem Bett stehen, ich denke wenn ich ihm damit eine auflege werde ich keine Probleme bekommen.
Kommt auf die Definition von "Probleme" an. Wenn du jmd eine auflegst (auch ohne Baseballschläger) kriegst auf jeden Fall eine Anzeige wegen Körperverletzung und ein vorläufiges Waffenverbot.

Ob es zu einem Prozess kommt, wie der ausgeht, obs Waffenverbot verlângert wird usw. steht auf einen anderen Blatt - aber fürs erste ist der Waffenschrank mal leer und du bist Beschuldigter einer Gewalttat...

Btw - fürs Waffenverbot reicht übrigens schon die Drohung. zB "Schleich die oder i brack dir ane" ist schon eine gefährliche Drohung...

Benutzeravatar
Mag Dump
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 451
Registriert: So 1. Jan 2023, 11:42

Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Beitrag von Mag Dump » Mi 6. Aug 2025, 09:53

fast12 hat geschrieben: Di 5. Aug 2025, 22:37
Michl9mm hat geschrieben: Di 5. Aug 2025, 20:37
Baseballschläger habe ich neben dem Bett stehen, ich denke wenn ich ihm damit eine auflege werde ich keine Probleme bekommen.
Kommt auf die Definition von "Probleme" an. Wenn du jmd eine auflegst (auch ohne Baseballschläger) kriegst auf jeden Fall eine Anzeige wegen Körperverletzung und ein vorläufiges Waffenverbot.

Ob es zu einem Prozess kommt, wie der ausgeht, obs Waffenverbot verlângert wird usw. steht auf einen anderen Blatt - aber fürs erste ist der Waffenschrank mal leer und du bist Beschuldigter einer Gewalttat...

Btw - fürs Waffenverbot reicht übrigens schon die Drohung. zB "Schleich die oder i brack dir ane" ist schon eine gefährliche Drohung...
Das Gesetz funktioniert so, dass faktisch rauskommt: Wer Legalwaffenbesitzer ist, darf sich praktisch niemals und auf keine Weise wehren, weil immer die Möglichkeit besteht, dass das böse Konsequenzen in einem Bereich hat, der gar nichts mit der Sache zu tun hat. Man wird unschuldig in einen Raufhandel verwickelt, weil man jemandem helfen will, der auf offener Strasse attackiert wurde, eine Frau wir beispielsweise aggressiv belästigt, und dann legt man dem Unhold eine auf, dann ist die Polizei zugegen und der Knilch jammert und klagt über Schmerzen wegen der Watschn... mehr brauchst ned.

Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2774
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort:

Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Beitrag von Steppenwolf » Mi 6. Aug 2025, 10:40

war schon immer so, nur wer "hat" kann man es wegnehmen. Wer nie was "hatte" wird nie was verlieren.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

twin2000
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 412
Registriert: Mi 17. Aug 2022, 13:30

Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Beitrag von twin2000 » Mi 6. Aug 2025, 12:38

Mag Dump hat geschrieben: Mi 6. Aug 2025, 09:53 Das Gesetz funktioniert so, dass faktisch rauskommt: Wer Legalwaffenbesitzer ist, darf sich praktisch niemals und auf keine Weise wehren
Erstens:
Nein, nicht das Gesetz.
Die jahrzehntelang links eingefärbte Judikatur ist es welche das eigentlich angemessene Gesetz um interpretiert hat.

Zweitens:
"niemals wehren" stimmt nicht.
Aber wenn man eine reele Chance haben will dass man seien Waffen nach Ablauf der 4-Wochen Frist des vorübergehenden polizeilichen waffenverbots wieder abholen kann dann muss man sich nicht an das Gesetz halten (welches ein Zurückweichen eigentlich nicht vorschreibt) sondern an die langjährige Judikatur welche ein NICHT Zurückweichen als "quasi Vorsatz sich in einen Waffengebrauch hineinzubegeben" unterstellt.

Dh:
Im Fall der Vermutung, dass sich ein Täter im Haus befindet, sich in den letztmöglichen Raum (oft das Schlafzimmer) zurückziehen, Türe versperren, Polizei rufen "Kommen Sie schnell, ich glaub da ist ein Täter anwesend". Man kann das durchaus auch bei schlichter Vermutung machen. Niemand machte wem einen Vorwurf wenns doch nur die Katze vom Nachbarn war.
Sollte der Täter die Türe eintreten bevor die Polizei kommt (und man hat weder Pfefferspray noch Baseballschläger im Schlafzimmer stehen) dann wird ein evt. notwendiger Schusswaffengebrauch - unabhängig vom Ausgang - mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nicht zu einem gerichtlichen Waffenverbot führen (ein vorübergehendes polizeiliches - inkl. Waffenabnahme - hast bei bei sowas IMMER).

Benutzeravatar
Wilhelmshoehe
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 323
Registriert: Mi 9. Okt 2019, 18:55

Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Beitrag von Wilhelmshoehe » Mi 6. Aug 2025, 12:45

twin2000 hat geschrieben: Mi 6. Aug 2025, 12:38 (ein vorübergehendes polizeiliches - inkl. Waffenabnahme - hast bei bei sowas IMMER).
Unter anderem ein Grund warum es in jedem Mehrpersonenhaushalt mit WBK mehr als eine WBK geben sollte ;)

Benutzeravatar
titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1595
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Beitrag von titan » Mi 6. Aug 2025, 13:16

Gibts nicht wo ein Urteil, in dem die Einbehaltung einer Waffe bis zum vollständigen Waffenverbot, trotz des vorläufigen Verbots, als Art Verteidigungsnotstand als rechtens erkannt wurde? Irgenwo wurde das mal gepostet.

Benutzeravatar
titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1595
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Beitrag von titan » Mi 6. Aug 2025, 13:23

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0091029X01

Zumindest rechtfertigt lt. Urteil das Einbehalten bis zum Gerichtsprozess kein dafür verhängtes Waffenverbot.

Der_David
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 63
Registriert: Do 7. Apr 2016, 22:06

Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Beitrag von Der_David » Mi 6. Aug 2025, 14:57

Das Urteil ist von 2009.
Ist es nicht mittlerweile so, das wenn die Polizei bei dir zu Hause ist (zb. nach einer Einbruchssituation, wo auch Waffen mit im Spiel waren) und vor Ort ein Waffenverbot ausspricht, der Schrank sofort ausgeräumt wird?

usu792
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 243
Registriert: So 24. Jan 2016, 11:39

Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Beitrag von usu792 » Mi 6. Aug 2025, 15:05

Natürlich flüchtet man samt Familie, aber die naturgemäß erste Reaktion in echten Gefahrensituationen ist immer die Flucht hab ich gemeint ;)

Antworten