Dieses Detail ist Sozialisten meist egal.
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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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- .50 BMG
- Beiträge: 1621
- Registriert: Mi 4. Aug 2021, 20:14
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Nicht nur den Sozialisten.
Was alles geht, haben wir ja zu Zeiten Coronas gesehen und da waren nicht die Sozialisten in der Regierung.
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- .50 BMG
- Beiträge: 1973
- Registriert: Fr 30. Jan 2015, 13:46
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
So eine Rückwirkung ist verfassungsrechtlich zumindest fragwürdig.
Ich halte sie aber für technisch nicht umsetzbar im ZWR.
Ich halte sie aber für technisch nicht umsetzbar im ZWR.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Spannend - was genau wäre da die technische Herausforderung?Coolhand1980 hat geschrieben: Mi 13. Aug 2025, 10:59 Ich halte sie aber für technisch nicht umsetzbar im ZWR.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich denke bürokratisch und juristisch könnte es spannender werden.fast12 hat geschrieben: Mi 13. Aug 2025, 11:12Spannend - was genau wäre da die technische Herausforderung?Coolhand1980 hat geschrieben: Mi 13. Aug 2025, 10:59 Ich halte sie aber für technisch nicht umsetzbar im ZWR.
Mit ZWR kann man alle C Käufe(r) mit Alter 18 -<25 identifizieren, die im ZWR gemeldet wurden.
Und dann müsste man alle, mit Frist, zwingen eine WBK zu machen um die Waffen weiter legal besitzen zu können.
Besteht einer den Psychotest nicht, droht die Enteignung.
Und während man die braven Legalwaffenbesitzer weiter schikaniert, haben Kriminelle nichts zu fürchten. Die müssen ja keinen Psychotest machen, brauchen keine WBK, haben aber trotzden Waffen, Drogen, Nazizeugs usw. Natürlich nur so lange bis die so doof sind und das via social media veröffentlichen

https://www.derstandard.at/story/300000 ... -gebunkert
Auszug aus dem Artikel: "Darüber hinaus fanden die Beamten trotz eines aufrechten behördlichen Waffenverbots mehrere Waffen".
Scheinen super zu wirken die Waffenverbote....
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Frage wäre ....ein z.B.: 19jähriger hat gestern oder vorgestern ....egal ....eine Kat C gekauft ....dürfte er dann überhaupt auf eine WBK einreichen, wegen seines Alters ? Wird sicher lustig aber mehr traurig werden....
Ohne Hirn ist gut marschieren 

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Die ÖVP hat sich die Sozis freiwillig ausgesucht. Das es nur im Chaos enden kann wurde in der Vergangenheit bewiesen.spareribs hat geschrieben: Mi 13. Aug 2025, 13:12 Frage wäre ....ein z.B.: 19jähriger hat gestern oder vorgestern ....egal ....eine Kat C gekauft ....dürfte er dann überhaupt auf eine WBK einreichen, wegen seines Alters ? Wird sicher lustig aber mehr traurig werden....
Hier ein aktuelles Interview mit Basti Kurz - Minute 1.30 - die ÖVP hat sich also absichtlich für die schlechteren Partner entschieden, zu unserem Nachteil:
https://youtu.be/qg4K3SNzDoQ
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich kann mit September (was ich auch vor gehabt habe) die WBK erstmals von 2 auf 5 Plätze erweitern. Jetzt hab ich nur "Angst", dass ich schon unwissend in eine Neuregelung fallen könnte und meine WBK befristet wird.
Was würdet Ihr machen? Warten?
Was würdet Ihr machen? Warten?

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich hab letzte Woche noch eine Erweiterung beantragt. Worauf willst du warten? Leichter wird es sicher nicht.MsAnne hat geschrieben: Mi 13. Aug 2025, 14:26 Ich kann mit September (was ich auch vor gehabt habe) die WBK erstmals von 2 auf 5 Plätze erweitern. Jetzt hab ich nur "Angst", dass ich schon unwissend in eine Neuregelung fallen könnte und meine WBK befristet wird.
Was würdet Ihr machen? Warten?
Irgendwelche Neuregelungen sind ungewiss, die Plätze auf der WBK hingegen hast du höchstwahrscheinlich für den Rest deines Lebens.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich habe keinerlei Insider Wissen über das, was hier kommen soll aber lösen lässt sich das natürlich schon alles.spareribs hat geschrieben: Mi 13. Aug 2025, 13:12 Frage wäre ....ein z.B.: 19jähriger hat gestern oder vorgestern ....egal ....eine Kat C gekauft ....dürfte er dann überhaupt auf eine WBK einreichen, wegen seines Alters ? Wird sicher lustig aber mehr traurig werden....
Waffenbesitzkarte könnte es in Zukunft ab 18 Jahre geben. Diese wäre aber bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr nur für Kategorie C gültig. Und für den Kauf und Besitz von Kategorie C Waffen könnte sie in Zukunft für Personen unter 25 Jahren auch zwingend vorgeschrieben sein.
Zb
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Mit der Aussage wäre ich vorsichtig.rider650 hat geschrieben: Mi 13. Aug 2025, 14:44 die Plätze auf der WBK hingegen hast du höchstwahrscheinlich für den Rest deines Lebens.
Keiner weis was passiert wenn wieder einer, vollgepumpt mit Antidepressiva vom Psychodoc, auszuckt.
Es gibt übrigens Gerichtsurteile - die Psychogötter in Weiss sind immer fein raus wenn was passiert:
https://www.derstandard.at/story/200003 ... gen-aerzte
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Braucht ein Psychologe auch einen Psychotest für die WBK? 

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- .357 Magnum
- Beiträge: 144
- Registriert: Di 31. Mai 2016, 10:04
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
..und darf er sich selbst testen?Gadai hat geschrieben: Mi 13. Aug 2025, 16:54 Braucht ein Psychologe auch einen Psychotest für die WBK?![]()

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Personen mit akademischem Abschluss dürften wohl generell weniger als Verursacher von Gewaltdelikten in Frage kommen, weil diese Art von Konfliktaustragung nicht dem des Kopfmenschen entspricht.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Würde ich nicht unterschreiben.titan hat geschrieben: Mi 13. Aug 2025, 20:00 Personen mit akademischem Abschluss dürften wohl generell weniger als Verursacher von Gewaltdelikten in Frage kommen, weil diese Art von Konfliktaustragung nicht dem des Kopfmenschen entspricht.
Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Sechs Menschen getötet.
Der Täter arbeitete zuvor in der Salus-Klinik in Bernburg im Salzlandkreis als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und war seit 2020 im Maßregelvollzug für suchtkranke Menschen beschäftigt.
Nur ein Fall den ich auf die schnelle bei google gefunden habe.
Man darf auch nicht vergessen, dass auf jeden Mord mindestens ein unentdeckter kommt. Stichwort: clevere Täter mit akademischen Abschlüssen ?