gewo hat geschrieben: Fr 15. Aug 2025, 11:00
Grundsätzlich darfst Du mal alles Filmen was Du möchtest, ausser du tust dass zum Zweck des Nachweises dass Du in einer bestimmten Situation im Recht bist.
Wie, bitte, kommst Du darauf?
Damit fällt zb das aufzeichnen von Amtshandlungen aller Art schon mal raus.
Ich wiederhole mich: woher hast Du diese Ansicht? Gerade bei dienstlichem Einschreiten der Polizei gibt es keinerlei „expectation of privacy“, sind Videoaufnahmen (wenn sie die Amtshandlung nicht stören) regelmäßig unproblematisch. Was Du normalerweise nicht darfst, ist Deine Umgebung dauerhaft und unreflektiert aufzunehmen. Ob das jetzt eine Videokamera ist, die den Gehsteig vor Deinem Haus filmt, oder zB eine always-on Dashcam macht dabei im Prinzip keinen Unterschied. Das ist aber nicht strafbar, nur u.U. ein datenschutzrechtliches Problem.
Das aufgezeichnete Material darfst Du grundsätzlich nicht veröffentlichen oder Dritten zugänglich machen.
Das stimmt, wobei es sehr auf die genauen Umstände ankommt. Wenn ich zB den Stephansdom filme und es läuft mir jemand durchs Bild, ändert das nichts. Das alles ist aber noch immer kein strafrechtliches Problem.
Wenn Du also mit Deiner Dashcam weil Dir gerade danach ist die landschaftlichen Schönheiten des Wiener Stadtgebiets filmst, und zufällig unverschuldet in einen Unfall verwickelt wirst, dann stehst Du mit der Aufzeichnung besser da als ohne.
Ja, wobei es trotzdem passieren kann, dass sich die Datenschutzbehörde für Dich interessiert. Aber, ja, strafrechtlich ist das alles nicht relevant, und auch gegen die Verwendung als Beweismittel spricht nichts.
Insgesamt ist für den Bereich des Waffenrechts mit einer Videoaufnahme aber wohl nicht viel zu gewinnen – außer Du hast Kameras in Haus und Garten (das ist erlaubt, wenn sie keinen öffentlichen Bereich filmen) und auf dem Video ist zufällig zu sehen, wie Dich ein Einbrecher bedroht, idealerweise mit Waffengewalt, und Du den Angriff abwehrst …