Alberttt93 hat geschrieben: Mo 18. Aug 2025, 19:14
Vielen Dank für deine ausführliche Nachricht, dann werd ich mich das "trauen". Ich hab mein Wunsch-Setup momentan so abgespeckt, dass ich mit 5 Plätzen glücklich werde haha und versuche gar nicht erst an mehr zu denken, habe echt schon mehrmals gehört dass das dann schwierig wird von 5 aufwärts. Aber mit 5 sollte dann alles passen, danke!
Bzgl. der Kat. A Plätzen kann ich dir die Schnellfeuerbewerbe vom Verein empfehlen. Habe davon 3 Stück jeweils mit Kurzwaffe und Langwaffe und den von ihnen vor Ort für den Bewerb zur Verfügung gestellten großen Magazinen geschossen und aus meinen 2 B Plätzen 2 Kat. A Plätze, einmal Ziffer 7 und einmal Ziffer 8 gemacht. Dauert circa ein halbes Jahr, da die Bewerbe nicht so oft stattfinden.
Hoffe das hilft, LG
Trugor hat geschrieben: Mo 18. Aug 2025, 18:09
Hi,
long story short: nein, sie schaut nicht. Was sollen sie machen? Dich zwingen? Du bekommst Plätze. Thats it. Wenn sich deine Meinung bzw dein Plan sich geändert hat, dann ist das so.
Mir haben sie gesagt, wenn man dann von 5 auf mehr erweitern möchte (vor der vorgegebenen Zeit), dann schauens schon. Aber auch da: was wollens machen.
Ich hab das vor 1,5 Jahren gemacht. Bei Pulverdampf (also Gewo) und den Shooting Bros zig Bewerbe gemacht (wollte auf 8) und hat prinzipiell gut funktioniert (habe nur 5 bekommen). Jeweils 3-5 Bewerbe für 45er, 22er und 357er in verschiedenen Kategorien gemacht, nettes Schreiben aufgesetzt inkl einem Begleitbrief vom Verein, dessen Name man nicht nennen darf. Und das wars.
Mühsam wird es Bewerbe für die 30er zu finden…
LG
Ginge das von 2 auf 5 überhaupt?
Siehe Par 23:
(2b)Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte, mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Absatz 2, eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist dem Mitglied eines Vereins gemäß Paragraph 3, VerG, dessen Zweck die Ausübung des Schießsports umfasst, eine um höchstens zwei größere aber insgesamt zehn Schusswaffen nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1.Ziffer eins
seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2.Ziffer 2
keine Übertretungen des Waffengesetzes 1996 vorliegen,
3.Ziffer 3
glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.
Edit: müsste gehen, da du ja unter 2) und dann Par 11 fällst.