Ja, wie gesagt, das „immer“ haben wir schon relativiert. Auf die Mehrzahl der Fälle wird es wohl trotzdem zutreffen.Master-chief1000 hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 20:16 Also ich kann nur sagen ich hatte meine WBK bevor ich zur Stellung musste.
Nein. § 5 Abs. 5 ZDG sieht ein gesetzliches Verbot für den Erwerb und den Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren ab Eintritt der Zivildienstpflicht.Ich bin danach zum Bundesheer aber ich glaube ich hätte damit vielleicht sogar die Zivildienstsperre umgangen …
Auch wenn Du bereits eine WBK hättest, wäre dir damit der Besitz von genehmigungspflichtigen Waffen generell verboten. Auch wenn sie ev. nicht sofort drauf kommen, ist es auf jeden Fall verboten und strafbar.