Jetzt ist es logisch also nur was über deinen Ladentisch auch wirklich läuft. Für diese Personen darfst du nachsehen.
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Waffenpaß, Antrag richtig stellen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Fastjirgel hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 06:48 Jetzt ist es logisch also nur was über deinen Ladentisch auch wirklich läuft. Für diese Personen darfst du nachsehen.
Danke
Nur für das was über den ladentisch geht
Nicht für die personen
Bereits ein gesamtausdruck des aktuellen besitzstandes, was fast jeder gern hätte bei einem kauf, wäre für den händler strafbar.
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Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Interessant. Wenn ich zB eine Kat. C privat verkaufen will und beim Händler des Vertrauens nachfragen will ob der eh kein Waffenverbot hat dann geht das nicht? Ich habe ja als Privater keine Möglichkeit das zu überprüfen. Und bei der Meldung ist es i.d.R. ja "zu spät".gewo hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 08:10Fastjirgel hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 06:48 Jetzt ist es logisch also nur was über deinen Ladentisch auch wirklich läuft. Für diese Personen darfst du nachsehen.
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Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Nein das ist nicht möglich.kiritsugu hat geschrieben: Di 26. Aug 2025, 17:51Interessant. Wenn ich zB eine Kat. C privat verkaufen will und beim Händler des Vertrauens nachfragen will ob der eh kein Waffenverbot hat dann geht das nicht? Ich habe ja als Privater keine Möglichkeit das zu überprüfen. Und bei der Meldung ist es i.d.R. ja "zu spät".gewo hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 08:10Fastjirgel hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 06:48 Jetzt ist es logisch also nur was über deinen Ladentisch auch wirklich läuft. Für diese Personen darfst du nachsehen.
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Auch die Behörde darf dir so eine Auskunft über einen Dritten nicht geben.
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