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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Michl9mm
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Michl9mm » Mi 3. Sep 2025, 20:29

Sicher? :?:
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von kiritsugu » Mi 3. Sep 2025, 20:34

Kleiner Reminder wer sich bei der Verhandlung durchgesetzt hat (und wer es mitgetragen hat):

https://www.derstandard.at/story/300000 ... des-verbot
:at1: SAFE handling & having FUN :D

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Gadai
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Gadai » Mi 3. Sep 2025, 20:34

Michl9mm hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:29 Sicher? :?:
Wo kann man sich beschweren ?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Michl9mm » Mi 3. Sep 2025, 20:38

Gadai hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:34
Michl9mm hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:29 Sicher? :?:
Wo kann man sich beschweren ?
Verfassungsgerichtshof
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Gadai » Mi 3. Sep 2025, 20:51

Michl9mm hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:38
Gadai hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:34
Michl9mm hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:29 Sicher? :?:
Wo kann man sich beschweren ?
Verfassungsgerichtshof
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Gesetzesänderung (Verschärfung) im Folgejahr?
Gesamterfolg?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von trenck » Mi 3. Sep 2025, 20:53

kiritsugu hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:34 Kleiner Reminder wer sich bei der Verhandlung durchgesetzt hat (und wer es mitgetragen hat):

https://www.derstandard.at/story/300000 ... des-verbot
Wenn das so kommt, dann herzliche Grüße an die Umfallerpartei ÖVP und viel Spaß mit dem 3. Platz bei der nächsten NR-Wahl. Und natürlich ebenso viel Spaß bei allen Regionalwahlen bis dahin.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von trenck » Mi 3. Sep 2025, 20:55

Der Text von der APA ist teilweise klarer als der in den div. Schmierblättern:
https://apa.at/news/waffengesetz-pistol ... e-ab-21-2/

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Scout17 » Mi 3. Sep 2025, 20:57

Also schwarz hab ich eh noch nie gewählt, aber ab jetzt wähl ich rot auch nicht mehr! Hoffe, vielen ist das thema auch so wichtig wie mir und sie machen das genau so. Schauen wir mal wie die blauen auf diesen Gesetzesentwurf reagieren.
Suche Mossberg MVP Patrol in .223 Falls wer seine verkaufen würde bzw. wen kennt der eine hat, bitte bei mir melden Vielen Dank!

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Mi 3. Sep 2025, 20:58

Wieso sollte es so nicht kommen, das Zugeständnis WBK für alle Waffenbesitzer ist seitens der Regierung gegeben somit schaffen sie mit den grünen das neue Gesetz. Was die FPÖ da machen kann (haben die überhaupt schon irgend wie reagiert?!) ist nur mehr zuschauen.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Michl9mm » Mi 3. Sep 2025, 20:58

Gadai hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:51
Michl9mm hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:38
Gadai hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:34
Michl9mm hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:29 Sicher? :?:
Wo kann man sich beschweren ?
Verfassungsgerichtshof
Was Kostet? Zeitaufwand? Aussicht auf Erfolg? Kostenerstattung?
Gesetzesänderung (Verschärfung) im Folgejahr?
Gesamterfolg?
Bin kein Jurist, deine Frage war: Wo man sich beschweren kann…
Naja, da ist halt der Verfassungsgerichtshof zuständig.
Mit deinen restlichen Fragen kannst du dich selber beschäftigen.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von glockfun » Mi 3. Sep 2025, 21:00

Das klingt alles medial erstmal ein wenig aufgebauscht und fehlinterpretiert.

Morgen nachlesen soweit öffentlich zugänglich.

Wer jetzt schon eine WBK hat wird wohl raus sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn man jetzt schon die 2te 3tw xte wbk hat (also erweitert, 5 jahre, novelle 2019 bedingte Anpassungen oä ) dann eine neue WBK wegen Kat C Erwerb zu lösen ist.

Gleichzeitig: Wer neu dabei ist hat es nicht leichter, wie so oft im Leben. Einen Gewerbeschein, Mietwohnung mit Preisbindung uvm. haben die Generationen früher auch noch eher bekommen, wie auch Beamtenstatus, Pragmatisierung oder Frühpension.

Wennst heute unter 25 bist frag ich mich auch warum man freiwillig mehr tun will/soll als die Mindestsicherung zu beziehen. Jede Generation muss nutzen was sie an Möglichkeiten hat und eine andere wird ihr dafür der Neider sein.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von trenck » Mi 3. Sep 2025, 21:01

glockfun hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 21:00 Wennst heute unter 25 bist frag ich mich auch warum man freiwillig mehr tun will/soll als die Mindestsicherung zu beziehen. Jede Generation muss nutzen was sie an Möglichkeiten hat und eine andere wird ihr dafür der Neider sein.
Wenn man jung ist, hier die Ausbildung mitnehmen und dann ins Ausland gehen.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Mi 3. Sep 2025, 21:03

Michl9mm hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:21 Verstoßen rückwirkende Gesetzesänderung nicht gegen die Verfassung?
Das kommt darauf an. Im Bereich des Strafrechts ist es auf jeden Fall verboten. Außerhalb ist es es zumindest ziemlich unelegant (freundlich gesagt), wobei es auch durchaus legitime Fälle gibt, zB im Steuerrecht. Wenn ich irgendeinen steuerlichen Tatbestand mit Jahresmitte ändere, dann kann es durchaus sinnvoll sein, diesen Tatbestand rückwirkend (nämlich beim Jahresabschluss) auch schon auf das erste Halbjahr anzuwenden.

Davon kann hier natürlich keine Rede sein. Bisher hatten wir im Waffenrecht eigentlich immer den Grundsatz, dass alle Änderungen nur für die Zukunft gelten. Aber leider ist eine Rückwirkung nicht prinzipiell ausgeschlossen. Der Gesetzgeber wird hier argumentgieren, dass das Vertrauen der Bürger nicht schutzwürdig ist, weil sie ja mit einer Neuregelung rechnen mussten bzw. die Rückwirkung aus Gründen des Gemeinwohls erforderlich war um „Vorzieheffekte“ zu verhindern. Ob diese Argumente im Lichte des rechtsstaatlichen Prinzips etc. stichhaltig sind, kann verbindlich nur der Verfassungsgerichtshof entscheiden, der sich damit hoffenltich befassen wird.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von trenck » Mi 3. Sep 2025, 21:05

Steppenwolf hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:58 Wieso sollte es so nicht kommen, das Zugeständnis WBK für alle Waffenbesitzer ist seitens der Regierung gegeben somit schaffen sie mit den grünen das neue Gesetz. Was die FPÖ da machen kann (haben die überhaupt schon irgend wie reagiert?!) ist nur mehr zuschauen.
Briefe an die ÖVP. Das ist die einzige Möglichkeit, dass die noch kalte Füße kriegt und doch noch die eine oder andere Sache in dem Entwurf entschärft.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von loksi67 » Mi 3. Sep 2025, 21:12

"Kategorie-C-Waffen (Gewehre) von 18 auf 21 Jahre. Eine Ausnahmeregelung ist für Jägerinnen und Jäger geplant."

was machen die ISSF Schützen? erst mit 21 KK Bewerbe schießen???
please take a minute to look at my foto gallery:

https://www.flickr.com/photos/148553807@N08/

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