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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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SectionThree
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Mi 3. Sep 2025, 21:23

Bei der APA gibt es einen etwas unaufgeregteren Text, insb. auch hinsichtlich der Überprüfung nach 5 Jahren. Offenbar soll hier eine Art „Probezeit“ (einmalig) eingeführt werden, an deren Ende der Psychotest noch einmal zu wiederholen ist, oder so ähnlich?
https://apa.at/news/waffengesetz-pistol ... e-ab-21-2/
Die strengeren Regeln werden teilweise auch rückwirkend gelten. Personen, die nicht Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind und die zwischen dem 1. Juni 2025 und dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine waffenrechtliche Urkunde beantragt haben, „haben der Waffenbehörde bis zur nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit ein klinisch-psychologisches Gutachten (…) beizubringen“. Wenn dieses Gutachten nicht erbracht wird oder ergibt, dass der Betroffene insbesondere unter psychischer Belastung dazu neigt, mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden, habe die Waffenbehörde die Bewilligung zu entziehen, heißt es in dem Gesetzesentwurf.
Zuletzt geändert von SectionThree am Mi 3. Sep 2025, 21:25, insgesamt 1-mal geändert.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun.
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Steppenwolf
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Mi 3. Sep 2025, 21:23

Langfristig wird sich keiner mehr für traditionelleSchützenvereine interessieren (-können) da die Hürden zu umfangreich sind.

Wieder eine österreichische Tradition die, längerfristig gesehen, für immer verschwinden wird. Die grünen müssen nicht regieren um Traditionen zu vernichten das ist schon ein ordentliches Stück.

Das sich das auf noch negativ auf den Waffenhandel, Preisfindung und und noch auswirkt kommt noch on Top.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

Laubmasta_reloaded
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Laubmasta_reloaded » Mi 3. Sep 2025, 21:48

Steppenwolf hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 21:23 Die grünen müssen nicht regieren um Traditionen zu vernichten das ist schon ein ordentliches Stück.
ÖVP,SPÖ,Grüne,KPÖ und NEOS. Alles dieselbe Suppe.

MichaelChr
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von MichaelChr » Mi 3. Sep 2025, 22:12

Gadai hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 17:36 Und was hätte das Ganze in Graz gebracht?
Er hätt keine Wbk bekommen.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von MichaelChr » Mi 3. Sep 2025, 22:14

XToni hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 17:41 Das heißt, wenn ich mir als langjähriger Sportschütze ein weiteres Kleinkalibergewehr (Kat. C) zulegen will, brauche ich nun zu meiner bisherigen Kat. B - WBK eine weitere WBK für Kat. C.
Was ist mit dem älteren Bestand an Kat. C - Waffen, die ja ohnehin im ZWR registriert sind ?
So ein Blödsinnsentwurf muß einem erst mal einfallen.
Wie kommst auf den Schmarrn?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von RBM » Mi 3. Sep 2025, 22:15

SectionThree hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 21:03
Michl9mm hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:21 Verstoßen rückwirkende Gesetzesänderung nicht gegen die Verfassung?


Davon kann hier natürlich keine Rede sein. Bisher hatten wir im Waffenrecht eigentlich immer den Grundsatz, dass alle Änderungen nur für die Zukunft gelten. Aber leider ist eine Rückwirkung nicht prinzipiell ausgeschlossen. Der Gesetzgeber wird hier argumentgieren, dass das Vertrauen der Bürger nicht schutzwürdig ist, weil sie ja mit einer Neuregelung rechnen mussten bzw. die Rückwirkung aus Gründen des Gemeinwohls erforderlich war um „Vorzieheffekte“ zu verhindern. Ob diese Argumente im Lichte des rechtsstaatlichen Prinzips etc. stichhaltig sind, kann verbindlich nur der Verfassungsgerichtshof entscheiden, der sich damit hoffenltich befassen wird.
Laut orf.at:
"Wer in den vergangenen beiden Jahren eine Waffe der Kategorie C – etwa ein Jagdgewehr – erworben hat, muss innerhalb der nächsten beiden Jahre einen neuen Antrag für eine Waffenbesitzkarte stellen. Für die Bewilligung ist auch die Verlässlichkeitsprüfung einschließlich eines klinisch-psychologischen Gutachtens nachzuholen."

2 Jahre vorher mit einer Neuregelung rechnen?? Klingt etwas gewagt....

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von MichaelChr » Mi 3. Sep 2025, 22:17

titan hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 18:10 Da werden die Psychotests im Ausland aber boomen..

Betreffend wiederkehrender Verlässlichkeit. Für mich ließt sich das so, dass der Waffenführerschein nun halt auch die C Waffen abdeckt bzw Kontrollen ebenfalls.
Psychotest im Ausland?

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Martin_Q
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Martin_Q » Mi 3. Sep 2025, 22:20

MichaelChr hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 22:12
Gadai hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 17:36 Und was hätte das Ganze in Graz gebracht?
Er hätt keine Wbk bekommen.
Wäre für uns besser.
Wenn er diese Tat nämlich mit illegal besessenen Waffen ausgeführt hätte, wäre kein Anlaß für so einen Schwachsinn gegeben.
Es wird ja niemand glauben, daß mit diesem Unsinn diese Tat wirklich zu verhindern gewesen wäre.
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karlruzizka
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von karlruzizka » Mi 3. Sep 2025, 22:21

WBK Kat.C
Wie wird es dann mit dem Altbestand der Kat.C Waffen gehandhabt, was wenn ich Sammler bin und 20 oder mehr Waffen besitze,..
Werden die dann alle in die WBK eingetragen,...

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von skrufmaster » Mi 3. Sep 2025, 22:22

Wie lange wirkt sich eine vergangene psychologische Diagnose auf die Zuverlässigkeit aus? War zwischen 18 und 20 nach in Behandlung; bin heute Anfang 40 - muss mit dem neuen Gesetz die Gebietskrankenkasse die Daten von damals an die Behörde weitergegeben? Hab's beim WBK Erwerb vor 4 Jahren zwar frei heraus erzählt, aber die Gutachterin meinte, das sei schon lange her und spiele keine Rolle mehr. Wie sieht es mit anderen Dingen aus? Wenn ich dem Hausarzt erzähle, ich schlafe schlecht und er verschreibt mir dann Xanax (nehme ich vll 2 oder 3 Mal im Jahr), verliere ich dann die Zuverlässigkeit, wenns an die Behörde weitergegeben wird (weil Xanax ist ja ein Benzo)?

Wie ist das, wenn man die Zuverlässigkeit dann aufgrund einer vergangenen psychologischen Behandlung nun verliert? Verfallen dann die Waffen ersatzlos, d.h. wäre ein sofortiger Verkauf am sinnvollsten?

Am besten geht man wirklich nur mehr privat zum Arzt, sonst ist als nächstes der Führerschein auch noch weg. Bleibt nur zu hoffen, dass das nach der nächsten NR Wahl nochmal reformiert wird.
Zuletzt geändert von skrufmaster am Mi 3. Sep 2025, 22:28, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von MichaelChr » Mi 3. Sep 2025, 22:27

Gadai hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 19:15
jirgel hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 18:14 Aber egal sollte das so kommen hat die Regierung gewonnen sie können meine Waffen haben der Aufwand ist es mir nicht mehr wert drauf geschießen
Die will dann aber keiner mehr.
Du kannst sie aber eventuell in alten traditionellen Waffenläden z.B. in einen Lodenmantel umtauschen, weil Du Dir die Heizkosten nicht mehr leisten kannst.
Würd schon reichen, er unterlässt die Geschichtsverfälschung.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von MichaelChr » Mi 3. Sep 2025, 22:45

Martin_Q hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 22:20
MichaelChr hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 22:12
Gadai hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 17:36 Und was hätte das Ganze in Graz gebracht?
Er hätt keine Wbk bekommen.
Wäre für uns besser.
Wenn er diese Tat nämlich mit illegal besessenen Waffen ausgeführt hätte, wäre kein Anlaß für so einen Schwachsinn gegeben.
Es wird ja niemand glauben, daß mit diesem Unsinn diese Tat wirklich zu verhindern gewesen wäre.
Datenaustausch zwischen Behörden wird wieder ermöglicht.
Erwerb der Wbk und legaler Waffen, wäre für die Kreatur verunmöglicht gewesen.

Kompetenz sich illegal Waffen zu beschaffen sei dahingestellt.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von MichaelChr » Mi 3. Sep 2025, 23:10

Sorry für die Posting Diarrhö.

Bin im Urlaub und hab schon 8-10 Bier.
Üblicherweise reicht mir das Mitlesen, derzeit geht's hier zu wie im Standard Forum.

Halt nix von der Zuckerlkoalition (nix mit Ampel) und schon gar nix von der Anlassgesetzgebung, um a paar Punkte zu sammeln.
Zuletzt geändert von MichaelChr am Mi 3. Sep 2025, 23:21, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von MikeV » Mi 3. Sep 2025, 23:13

glockfun hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 21:00 Das klingt alles medial erstmal ein wenig aufgebauscht und fehlinterpretiert.

Morgen nachlesen soweit öffentlich zugänglich.

Wer jetzt schon eine WBK hat wird wohl raus sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn man jetzt schon die 2te 3tw xte wbk hat (also erweitert, 5 jahre, novelle 2019 bedingte Anpassungen oä ) dann eine neue WBK wegen Kat C Erwerb zu lösen ist.
Hoffentlich kann man bald selbst nachlesen… ist ja hahnebüchern was man aktuell lesen kann..
Lässt mehr Fragen offen als beantwortet werden

WBK für Langwaffen und trotzdem 4 Wochen Abkühlphase?
Eigene WBK für Kat C? Stückbegrenzung wie bei Kat B?oder doch nur eine Erwerbserlaubnis-WBK
Da gleiche Voraussetzungen, darf dann jeder Kat C WBK Besitzer automatisch auch 2 Kat B erwerben? Oder muss er dann nich den tollen Waffenführerschein für Kat B machen.
Waffenführerschein für Kat B? Mit Übungsschießen alle 5 Jahre?
WBK für Kat C mit 21, und dann eine zweite mit 25 für Kat B? Und wann muss man dann zum Psychologen? Mit 21, 25, 26 (21+5) und dann nochmal mit 30 (25+5)
Was ist mit den WBK Besitzern, die die WBK „erst“ 4 Jahre haben… müssen die dann nochmal zum Psychologen?
Jäger sind ausgenommen… wovon? Nötigkeit von WBK für den Erwerb von Kat C? Und was ist, wenn man dann die Jagdkarte ein Jahr nicht löst? Muss man dann die WBK nachmachen, oder die Waffen mitsamt den Schalldämpfern einem Berechtigten übergeben?
Wie bisher kein Psychologe für Jäger?
Wieder x Ausnahmen für Sportschützen, oder müssen die Nachwuchssportschützen bis 21 mit Papis KK-Gewehr zum Biathlon antreten, während die Jungjäger mit 18 mit geladener Waffe durch das Revier streifen?

Eigentlich kann man dazu nur ein Zitat von Asterix und Obelix zitieren:
Die spinnen, die Römer…

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eierkopf
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von eierkopf » Mi 3. Sep 2025, 23:40

skrufmaster hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 22:22 Wie lange wirkt sich eine vergangene psychologische Diagnose auf die Zuverlässigkeit aus? War zwischen 18 und 20 nach in Behandlung; bin heute Anfang 40 - muss mit dem neuen Gesetz die Gebietskrankenkasse die Daten von damals an die Behörde weitergegeben? Hab's beim WBK Erwerb vor 4 Jahren zwar frei heraus erzählt, aber die Gutachterin meinte, das sei schon lange her und spiele keine Rolle mehr. Wie sieht es mit anderen Dingen aus? Wenn ich dem Hausarzt erzähle, ich schlafe schlecht und er verschreibt mir dann Xanax (nehme ich vll 2 oder 3 Mal im Jahr), verliere ich dann die Zuverlässigkeit, wenns an die Behörde weitergegeben wird (weil Xanax ist ja ein Benzo)?

Wie ist das, wenn man die Zuverlässigkeit dann aufgrund einer vergangenen psychologischen Behandlung nun verliert? Verfallen dann die Waffen ersatzlos, d.h. wäre ein sofortiger Verkauf am sinnvollsten?

Am besten geht man wirklich nur mehr privat zum Arzt, sonst ist als nächstes der Führerschein auch noch weg. Bleibt nur zu hoffen, dass das nach der nächsten NR Wahl nochmal reformiert wird.
Mach dich net selber deppert, da müssten sämtliche leute mit burnout etc dazuzählen und OBENDREIN würde es heißen das alle Gesundheits/psychologischen Daten aller WBK Besitzer offengelegt werden müssten und das über Jahre/Jahrzente.
Da hat noch niemand geurteilt (mal am baum rütteln...)

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