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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Hi,
was glaubts, wie spannend wirds für jene,
die eine beim Händler zum Wechselsystem aufgetrennte B-Waffe (WS + Griffstück nummerngleich) besitzen und das Griffstück nachregistrieren?
Da gabs ja einander sich aufhebende Rechtsansichten des Innenministeriums ok 2019 nicht ok 2024...
mfg
was glaubts, wie spannend wirds für jene,
die eine beim Händler zum Wechselsystem aufgetrennte B-Waffe (WS + Griffstück nummerngleich) besitzen und das Griffstück nachregistrieren?
Da gabs ja einander sich aufhebende Rechtsansichten des Innenministeriums ok 2019 nicht ok 2024...
mfg
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich dachte ein Griffstück braucht keine Nummer?tiberius hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 16:43 Hi,
was glaubts, wie spannend wirds für jene,
die eine beim Händler zum Wechselsystem aufgetrennte B-Waffe (WS + Griffstück nummerngleich) besitzen und das Griffstück nachregistrieren?
Da gabs ja einander sich aufhebende Rechtsansichten des Innenministeriums ok 2019 nicht ok 2024...
mfg
Wo stand das bei einem freien Teil eine Nummer drauf sein muss?
LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 350 Legend, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,45GAP,454Casull,500 S&W,
36,44VL,12/70
6,5CM,6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .300 Win Mag

36,44VL,12/70
6,5CM,6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .300 Win Mag

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Das Griffstücke registrierungpflichtig werden ist einer der wenigen Punkte die schon seit Jahren klar waren.
Es steht in der EU-Richtlinie
Es steht im Regierungprogramm
Es stand im ersten Waffengesetz-Verschärfungsentwurf lange vor "Graz"
Jeder der heute ein WS + passendes Griffstück zu Hause hat, hat genug Zeit gehabt sich zu überlegen wie er damit umgehen wird (bzw. hat er jetzt noch 2 Jahre Zeit)...
Es steht in der EU-Richtlinie
Es steht im Regierungprogramm
Es stand im ersten Waffengesetz-Verschärfungsentwurf lange vor "Graz"
Jeder der heute ein WS + passendes Griffstück zu Hause hat, hat genug Zeit gehabt sich zu überlegen wie er damit umgehen wird (bzw. hat er jetzt noch 2 Jahre Zeit)...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich wollte es auch gerade schreiben.Trijikon hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 16:49Ich dachte ein Griffstück braucht keine Nummer?tiberius hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 16:43 Hi,
was glaubts, wie spannend wirds für jene,
die eine beim Händler zum Wechselsystem aufgetrennte B-Waffe (WS + Griffstück nummerngleich) besitzen und das Griffstück nachregistrieren?
Da gabs ja einander sich aufhebende Rechtsansichten des Innenministeriums ok 2019 nicht ok 2024...
mfg
Wo stand das bei einem freien Teil eine Nummer drauf sein muss?
LG Wolfgang
Ist ja das Gleiche wie bei den Magazinen damals.
Das kann doch sowieso niemand mehr nachverfolgen...
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠
-
- .223 Rem
- Beiträge: 152
- Registriert: Di 31. Mai 2016, 10:04
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Gibt es einen Grund, sich etwas überlegen zu müssen? Meines Wissens ist der gleichzeitige Besitz von WS+Griffstück nicht verboten, oder habe ich da was übersehen?fast12 hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 17:16 Das Griffstücke registrierungpflichtig werden ist einer der wenigen Punkte die schon seit Jahren klar waren.
Es steht in der EU-Richtlinie
Es steht im Regierungprogramm
Es stand im ersten Waffengesetz-Verschärfungsentwurf lange vor "Graz"
Jeder der heute ein WS + passendes Griffstück zu Hause hat, hat genug Zeit gehabt sich zu überlegen wie er damit umgehen wird (bzw. hat er jetzt noch 2 Jahre Zeit)..
Ob irgendwann die Registrierung der Griffstücke/Lower dazu verwendet wird, um potentielle Stückzahlüberschreitungen zu berechnen, und diese dann rückwirkend zu verbieten, steht auf einem anderen Blatt.
Bitte korrigiert mich, wenn ich irre.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
AUG-andy hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 16:27Da es absehbar war, was in den nächsten Jahren so abgehtTrijikon hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 15:26Mit dem Wunsch bist Du nicht alleine!combatmiles hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 13:58 ich hoffe bei mir bricht bald wer ein und "erlöst" mich von dem ganzen zeugs..
LG Wolfgang
(totales Waffenverbot EU weit), habe ich meinen Bestand noch um gutes Geld deutlich reduziert. Die paar FFW tun mir nicht mehr so weh wenn die Preise in den Keller rasseln weil viele das Handtuch werfen.![]()
Ja am liebsten alle unschuldigen Bürger entwaffnen, damit die Verbrecher noch mehr Sicherheit haben, siehe heute der Bericht in der Krone: https://www.krone.at/3888872
Und viele sagen das trifft mich nicht, aber es werden noch genug andere Gesetzte kommen, die jeden einzelnen betreffen und dann ist es für alle zu spät !!!!!!!
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Das ist die Angst von vielen! Wobei dieses Szenario als eher mehr als fraglich und unglaubwürdig zu betrachten ist a dies mit Sicherheit mehrere TAUSEND WBK Besitzer erwischen würde. Sie können nicht einfach so alle als kriminell abstempeln und dann auch noch in den strafrechtlichen Raum stellen.
Der Besitz war/ist bis Dato ex lege legal. Ob die Nummer gleich ist oder nicht ist dabei mehr als nur zweitrangig. Wenn dies ein Problem sein sollte wird dies ein reines Händlerproblem da er dir das WS dann so verkauft hat und ja ich weiß, dass die so die Übung war.
Der einfachste Weg wäre die Griffstücke im ZWR eintragen und gut ist! Glaube auch das dies auch die Idee sein wird da alles andere Administrativ nicht machbar sein wird.
Der Besitz war/ist bis Dato ex lege legal. Ob die Nummer gleich ist oder nicht ist dabei mehr als nur zweitrangig. Wenn dies ein Problem sein sollte wird dies ein reines Händlerproblem da er dir das WS dann so verkauft hat und ja ich weiß, dass die so die Übung war.
Der einfachste Weg wäre die Griffstücke im ZWR eintragen und gut ist! Glaube auch das dies auch die Idee sein wird da alles andere Administrativ nicht machbar sein wird.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wie sollte man den damit umgehen?Jeder der heute ein WS + passendes Griffstück zu Hause hat, hat genug Zeit gehabt sich zu überlegen wie er damit umgehen wird (bzw. hat er jetzt noch 2 Jahre Zeit)...
Mit Veräußerung meinst verkauf oder ähnliches..?Wer keine freien Zubehörplätze hat bekommt zusätzliche Plätze für exakt die altbesessenen Griffstücke, die mit Veräußerung der individuellen Griffstücke wieder entzogen werden.
Im ZWR eintragen ist den das jetzt schon möglich?Der einfachste Weg wäre die Griffstücke im ZWR eintragen und gut ist! Glaube auch das dies auch die Idee sein wird da alles andere Administrativ nicht machbar sein wird.
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Die Griffstücke werden als Zubehör im ZWR eingetragen. Das ist schon länger bekannt und im ZWR (neben den Einsteckläufen) auch schon im Q2 implementiert worden.
Wenn man die Kombi WS + Griffstück hat, hat man aus meiner Sicht folgende Optionen (das meinte ich mit "sich zu überlegen wie er damit umgehen wird"):
1) Griffstück mit gleicher Nummer wie WS melden: Hier besteht ein gewisses Risiko, dass eine Waffenbehörde darin eine Stückzahlüberschreitung sieht und eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft macht. Die kann das Verfahren einstellen oder nicht. Wenn sie es nicht einstellt gehts vor Gericht, dann wird das Thema ausjudiziert.
2) Griffstück ohne Nummer melden (bei einem freien Teil kann ich ja damit aktuell machen was ich will - Nummer entfernen, ändern...) Edit: Prinzipiell gleicher Sachverhalt wie bei 1), aber halt für die Behörde nicht so offensichtlich
3) Griffstück vor Ablauf der nächsten zwei Jahre veräußern.
Wie man damit umgehen will, muss jeder für sich selbst entscheiden und ich denke jeder der sowas hat, hat sich seine Meinung schon gebildet.
Wenn man die Kombi WS + Griffstück hat, hat man aus meiner Sicht folgende Optionen (das meinte ich mit "sich zu überlegen wie er damit umgehen wird"):
1) Griffstück mit gleicher Nummer wie WS melden: Hier besteht ein gewisses Risiko, dass eine Waffenbehörde darin eine Stückzahlüberschreitung sieht und eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft macht. Die kann das Verfahren einstellen oder nicht. Wenn sie es nicht einstellt gehts vor Gericht, dann wird das Thema ausjudiziert.
2) Griffstück ohne Nummer melden (bei einem freien Teil kann ich ja damit aktuell machen was ich will - Nummer entfernen, ändern...) Edit: Prinzipiell gleicher Sachverhalt wie bei 1), aber halt für die Behörde nicht so offensichtlich
3) Griffstück vor Ablauf der nächsten zwei Jahre veräußern.
Wie man damit umgehen will, muss jeder für sich selbst entscheiden und ich denke jeder der sowas hat, hat sich seine Meinung schon gebildet.
Zuletzt geändert von fast12 am Fr 5. Sep 2025, 18:42, insgesamt 1-mal geändert.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Nochmal: Wir diskutieren hier einen Entwurf. Also nein, ist aktuell noch nicht möglich
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich bin seit letztem November 21 und könnte mir jetzt die Haare ausreißen, den Antrag nicht früher gemacht zu haben. Dachte mir, ich hätte ja keinen Stress... Naja.
Jetzt liegt seit Montag mein Antrag bei der BH St. Pölten und wenn ich den Gesetzesentwurf richtig verstanden habe, sollte ich nach §56b (30) immerhin mit dem Alter für den Kauf von Kat. B Waffen aus dem Schneider sein (sofern ich die Karte noch rechtzeitig bekomme).
Bezüglich des neuen Gutachten Systems habe ich allerdings nicht ganz verstanden, ob ich jetzt nach §56b (30a) nochmal ein Gutachten machen lassen muss innerhalb der nächsten fünf Jahre bis zur nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit weil das alte nicht mehr gilt oder bleibt mir das nach §41 (2) 1.) erspart? Am Ende der Befristung muss ich ja so oder so wieder eines machen lassen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Alles andere wäre ja wohl ein Scherz, schließlich war ich letzte Woche erst beim Psychologen und bin 240€ losgeworden.
Nochmal der Link zum Entwurf: https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 707647.pdf
Jetzt liegt seit Montag mein Antrag bei der BH St. Pölten und wenn ich den Gesetzesentwurf richtig verstanden habe, sollte ich nach §56b (30) immerhin mit dem Alter für den Kauf von Kat. B Waffen aus dem Schneider sein (sofern ich die Karte noch rechtzeitig bekomme).
Bezüglich des neuen Gutachten Systems habe ich allerdings nicht ganz verstanden, ob ich jetzt nach §56b (30a) nochmal ein Gutachten machen lassen muss innerhalb der nächsten fünf Jahre bis zur nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit weil das alte nicht mehr gilt oder bleibt mir das nach §41 (2) 1.) erspart? Am Ende der Befristung muss ich ja so oder so wieder eines machen lassen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Alles andere wäre ja wohl ein Scherz, schließlich war ich letzte Woche erst beim Psychologen und bin 240€ losgeworden.
Nochmal der Link zum Entwurf: https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 707647.pdf
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wenn du nach dem 1.6.25 beantragt hast...Befristung....2.Gutachten nach 5Jahren für unbefristete WBK.
Warum sollte dein kürzlich gemachtes Gutachten nicht die nächsten 5Jahre gelten? Klar gilt das.
Warum sollte dein kürzlich gemachtes Gutachten nicht die nächsten 5Jahre gelten? Klar gilt das.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Leute...erst 22 Stellungnahmen zum Entwurf eingelangt. (Einer bin ich)
Wos is mit eich?
Wos is mit eich?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wenn Du etwas Anderes auf Deiner Wunschliste hattest eh gut. Aber auf der Bank ist es bei dieser Inflation genau so ein Verlust.AUG-andy hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 16:27Da es absehbar war, was in den nächsten Jahren so abgehtTrijikon hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 15:26Mit dem Wunsch bist Du nicht alleine!combatmiles hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 13:58 ich hoffe bei mir bricht bald wer ein und "erlöst" mich von dem ganzen zeugs..
LG Wolfgang
(totales Waffenverbot EU weit), habe ich meinen Bestand noch um gutes Geld deutlich reduziert. Die paar FFW tun mir nicht mehr so weh wenn die Preise in den Keller rasseln weil viele das Handtuch werfen.![]()
Besser zerflexen als auf d er Ba n k
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Mal sehen, was länger existieren wird, das Recht auf Waffenbesitz oder der Brüsseler Völkerkerker.AUG-andy hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 16:27Da es absehbar war, was in den nächsten Jahren so abgehtTrijikon hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 15:26Mit dem Wunsch bist Du nicht alleine!combatmiles hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 13:58 ich hoffe bei mir bricht bald wer ein und "erlöst" mich von dem ganzen zeugs..
LG Wolfgang
(totales Waffenverbot EU weit), ...
trenck
"Hinter ihrem Gerede von Diversität, Demokratie und Toleranz steckt nichts anderes als der unverhohlene Wunsch, Widerspruch, Kritik und schlussendlich die Freiheit selbst zu eliminieren."
Javier Milei
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