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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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XToni
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von XToni » Sa 6. Sep 2025, 09:00

Somit sind gemäß dieser Gesetzesvorlage seit Anfang Juni 2025 ausgestellte WBKs für Personen zwischen 21 und 25 Jahren ungültig, richtig ?

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titan
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von titan » Sa 6. Sep 2025, 09:03

Eigentlich nein. Das sind rechtsgültige Bescheide.

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Snoop
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Snoop » Sa 6. Sep 2025, 09:26

Steppenwolf hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 22:44
howa308 hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 21:54
skrufmaster hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 21:32
fast12 hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 21:08 Von mir aus. Ich sag halt die Umsetzung der EU Richtlinige bzgl. Griffstücken wäre so oder so gekommen. Wir werdens nie erfahren.

Übrigens: Das Messertrageverbotsgesetz ist eine andere Baustelle und hat nicht direkt etwas mit dem Waffengesetz zu tun. Das kommt dann als nächstes, wenn das Waffengesetz durch ist. Man braucht ja schließlich noch weitere Erfolgsgeschichten für die nächsten Monate.
Absurditäten über Absurditäten. Österreich bräuchte eine besser organisierte Interessengemeinschaft in Punkto Waffenrecht, sowas wie eine NRA.

Gibt es eh.

Weniger sudern mehr machen, einfach beitreten.

Der jährliche Beitrag kostet weniger als ein Waffenführerschein oder ein psychologisches Gutachten.

Gemeinsam im Verband sind wir stark.
Klingt wie bei der Gewerkschaft - erst Beitreten dann schau ma mal.
Is zwenig, sorry Leute das Konzept geht ned auf ;)
Auf Grund der Autokorrektur weiß ich jetzt nicht, ob du den Verband mit dem großen, rothaarigen Bundesgeneraloberschützenmeister oder mit den mit einem Rechtsanwalt als Präsidenten meinst.

Dazu sage ich nur, dass der Erstgenannte zwar ständig von Lobbying redet, in dieser Hinsicht aber schlicht nichts unternimmt oder zusammengebracht hat. Außer, man berücksichtigt, dass Pumpguns als Sportgerät aufgrund einer Überflutung der Behörden mit Bestätigungen mittlerweile Geschichte sind und es wegen der fließbandartigen Ausstellung von 11b-Bestätigungen mittlerweile auch andere Sportschützen bei den Behörden schwerer haben.

Der Zweitgenannte ist zumindest in heiklen Phasen, wie jetzt bei bevorstehender Gesetzgebung, und in Wahlkämpfen, hochaktiv. Ob es am Ende etwas bringt, bleibt offen, aber zumindest bekommen sämtliche politische Parteien Fragenkataloge und den Spiegel vorgehalten.

Steyrer
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steyrer » Sa 6. Sep 2025, 09:31

skrufmaster hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 21:29
eierkopf hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 23:40
skrufmaster hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 22:22 Wie lange wirkt sich eine vergangene psychologische Diagnose auf die Zuverlässigkeit aus? War zwischen 18 und 20 nach in Behandlung; bin heute Anfang 40 - muss mit dem neuen Gesetz die Gebietskrankenkasse die Daten von damals an die Behörde weitergegeben? Hab's beim WBK Erwerb vor 4 Jahren zwar frei heraus erzählt, aber die Gutachterin meinte, das sei schon lange her und spiele keine Rolle mehr. Wie sieht es mit anderen Dingen aus? Wenn ich dem Hausarzt erzähle, ich schlafe schlecht und er verschreibt mir dann Xanax (nehme ich vll 2 oder 3 Mal im Jahr), verliere ich dann die Zuverlässigkeit, wenns an die Behörde weitergegeben wird (weil Xanax ist ja ein Benzo)?

Wie ist das, wenn man die Zuverlässigkeit dann aufgrund einer vergangenen psychologischen Behandlung nun verliert? Verfallen dann die Waffen ersatzlos, d.h. wäre ein sofortiger Verkauf am sinnvollsten?

Am besten geht man wirklich nur mehr privat zum Arzt, sonst ist als nächstes der Führerschein auch noch weg. Bleibt nur zu hoffen, dass das nach der nächsten NR Wahl nochmal reformiert wird.
Mach dich net selber deppert, da müssten sämtliche leute mit burnout etc dazuzählen und OBENDREIN würde es heißen das alle Gesundheits/psychologischen Daten aller WBK Besitzer offengelegt werden müssten und das über Jahre/Jahrzente.
Da hat noch niemand geurteilt (mal am baum rütteln...)
Naja es soll ja laut Standard einen laufenden und umfassenden Austausch zwischen Gesundheitseinrichtungen (i.e., Ärzte, Spitäler, Krankenkassen) und Waffenbehörde geben. Wer weiß, ob das nicht irgendwann auch auf die Führerscheinbehörde ausgedehnt wird; eine Debatte zur Limitierung des Führerscheins für Senioren gibt es ja bereits.

Ich werde mir in Zukunft auf jeden Fall alle Medikamente, die über Aspirin hinausgehen, nur mehr via gedrucktem Privatrezept holen. Man weiß nie, was die Zukunft bringen wird.
Man kann ein Abfrage nach DSGVO machen und die Daten löschen lassen. Kann eigentlich keinen Grund der Speicherung geben außer für die Abrechnung. Eine ELGA Abmeldung könnte für die Zukunft auch hilfreich werden. War klar, wenn Daten gespeichert werden, werden sie auch genutzt. Egal was versprochen wird...

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Master-chief1000 » Sa 6. Sep 2025, 09:40

Was für mich das eigenartige ist das die Behörde ja nun das Recht auf Zugriff der Daten hat. Unbenommen bleibt ja aber das Recht laut DSGVO seine Daten löschen zu lassen. Das würde ja heißen wenn jeder seine Daten löschen lässt kann die Behörde erst recht auf nichts zugreifen.

jirgel
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von jirgel » Sa 6. Sep 2025, 09:54

Für das dass sich alle aufregen sind noch wenige Stellungsnahmen abgegeben worden

https://www.parlament.gv.at/gegenstand/ ... dStage=101

Was los mit euch ist keiner gegen Verschärfungen?

Und Just for Fun man könnten Trump sagen das die österreichische Regierung etwas gegen die wunderbaren amerikanischen Produkte hat von
S&W
Marlin
Ruger
etc
Zuletzt geändert von jirgel am Sa 6. Sep 2025, 09:57, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von euvassal » Sa 6. Sep 2025, 09:55

Master-chief1000 hat geschrieben: Sa 6. Sep 2025, 09:40 Was für mich das eigenartige ist das die Behörde ja nun das Recht auf Zugriff der Daten hat. Unbenommen bleibt ja aber das Recht laut DSGVO seine Daten löschen zu lassen. Das würde ja heißen wenn jeder seine Daten löschen lässt kann die Behörde erst recht auf nichts zugreifen.
--------------
Sie können eine Löschung Ihrer Daten verlangen, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe zutrifft (u.a., wenn der Verarbeitungszweck weggefallen ist, eine unrechtmäßige Verarbeitung vorliegt oder sich die Datenverarbeitung auf Ihre Einwilligung stützt und Sie diese widerrufen haben).
Aus gesetzlichen Gründen dürfen wir gewisse Daten nicht löschen.
https://www.gesundheitskasse.at/cdscont ... oegkportal

Wenn sich jemand da genauer auskennt, bitte melden.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von fast12 » Sa 6. Sep 2025, 11:16

Sehe ich das richtig, dass man aus dem Gesetzesentwurf noch nicht klar rauslesen kann ob es Verwahrungskontrollen für Kat C geben wird?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Sa 6. Sep 2025, 11:18

fast12 hat geschrieben: Sa 6. Sep 2025, 11:16 Sehe ich das richtig, dass man aus dem Gesetzesentwurf noch nicht klar rauslesen kann ob es Verwahrungskontrollen für Kat C geben wird?
Ja so kann man es rauslesen, es heißt ja - für Jäger ändert sich nichts :whistle:
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von fast12 » Sa 6. Sep 2025, 11:20

naja, es gibt ja neben Jäger und WBK auch noch die Möglichkeit eine Kat C Waffe als "Altbestand" ohne irgendwas zu besitzen, wenn man sie schon länger als 2 Jahre hat. Da das die Mehrheit sein wird, wäre grad das interessant....

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Sa 6. Sep 2025, 11:28

Keine Ahnung ob es die Mehrheit ist, kenne da keine auswertbare Statistik über Kat C. wer davon Jäger/ WBK hat/ ohne jeglichen Papieren ist.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Master-chief1000 » Sa 6. Sep 2025, 11:29

vielleicht gibt ja neben dem Edelsportschützen bald Edeljäger und damit sie dich in Ruhe lassen brauchst zur Jagdkarte auch ein Parteibuch

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Sa 6. Sep 2025, 11:31

fast12 hat geschrieben: Sa 6. Sep 2025, 11:20 naja, es gibt ja neben Jäger und WBK auch noch die Möglichkeit eine Kat C Waffe als "Altbestand" ohne irgendwas zu besitzen, wenn man sie schon länger als 2 Jahre hat. Da das die Mehrheit sein wird, wäre grad das interessant....
Die Geschichte zeigt uns das man mit solchen Altbestandsregelungen immer verarscht wird. Das läuft die ersten paar Jahre, dann wird eine WBK samt Psychotest gefordert.
Auch die Jäger werden irgendwann, wenn mal wieder eine durchdreht (siehe Wilderer von Annaberg), ihre Privilegien aufgeben müssen. Die 4 Gewalt wird schon Druck machen.
Einzige Chance: die FPÖ hat bis dahin die Absolute aber das wird nicht passieren weil die Wähler in Österreich dafür zu wenig Mut haben.

schönes Interview zu wie ich finde besseren Zeiten:
https://www.derstandard.at/story/300000 ... -servus-tv

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von fast12 » Sa 6. Sep 2025, 11:38

Na gut, ich halt mal fest ob und falls ja für wen Kat C Verwahrungsüberprüfungen kommen ist unklar.

bzgl. Stellungnahmen möchte ich nur nochmal darauf hinweisen, dass das hier der Änderungsantrag ist und das dafür von Privatpersonen keine Stellungnahmen möglich sind.

https://www.parlament.gv.at/gegenstand/ ... dStage=101

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Sa 6. Sep 2025, 11:42

Poirot hat geschrieben: Sa 6. Sep 2025, 11:31
Einzige Chance: die FPÖ hat bis dahin die Absolute aber das wird nicht passieren weil die Wähler in Österreich dafür zu wenig Mut haben.
Komisch, und was soll sich dann ändern wenn die FPÖ die abolute hätte?!

Kennst du das Interview mit Mario Kunasek?!

Ab Minute 9:10



Ich versteh noch immer nicht wieso ich als LWB ohne jagdlichen Hintergrund, die FPÖ wählen soll :think:
Zuletzt geändert von Steppenwolf am Sa 6. Sep 2025, 11:49, insgesamt 1-mal geändert.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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