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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Auslandsoester
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Auslandsoester » Di 9. Sep 2025, 14:35

titan hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 14:25 Nochmal. Wenn man Fragen beantworten soll, die mit einer objektiven Beurteilung nichts zu tun haben, nämlich ob man psychisch zuverlässig ist, dann ist das eine subtile Machtausübung für die es keinen Grund gibt, mitzuspielen. Wer dabei aus Angst umfällt, selber schuld. Ja, als junger Mensch macht man das vielleicht mit. Was solls.. die Diskussion führt zu nichts. Rückgrat, seine Interessen aufgeschlossen, aber selbstbewusst zu vertreten, hat man, oder eben nicht.. man ist deswegen auch nicht automatisch ein Querulant.
Damit sind wir uns ja größtenteils einig.

Aber trotzdem noch zu Deinem Beispiel:
Du hättest damit den Psychologen nicht nur in dieser Situation (die ja zunächst mal nur Dich betrifft) korrigiert und zurechtgewiesen (Botschaft: "Diese Frage haben Sie nicht zu stellen und ich habe sie Ihnen auch nicht zu beantworten"), sondern dann müßte er ja, wenn er Dir dann Recht geben müßte, indirekt einräumen, dass er den 1000 WBK-Werbern vor dir ebenfalls eine unzulässige Frage gestellt hat. Und wäre das nicht irgendwie ein Angriff auf seine Expertise?
Da würde es also automatisch um mehr gehen, als nur Dein WBK-Gutachten, nämlich um ganz Grundsätzliches seine Arbeit betreffend.

Du verstehst nun, wie es zur "Verhärtung der Fronten" und "Kippen des Gesprächs" ganz leicht kommen kann, wenn man Fragen nicht oder nicht zufriedenstellend beantwortet?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Di 9. Sep 2025, 14:39

Coolhand1980 hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 13:42 Ja, die Zubehörteile werden in Zukunft einzeln vermerkt werden.
Villeicht will die Behörde das auch als Kontrollmechanismus einführen ob auch alle Bauteile korrekt nach Schusswaffen Kennzeichnungsverordnung (seit 2021 gültig) gekennzeichnet sind.
Wenn nicht, hätten die wieder einen Hebel :roll:

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Scout17 » Di 9. Sep 2025, 14:39

Poirot hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 10:34
HS911 hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 10:26 Normales Verhalten ist solche unangenehmen Szenarien auszublenden und Hinweise auf ein mögliches Eintreten so gut wie möglich zu ignorieren.
sieht der Staat anders:

https://www.oesterreich.gv.at/de/themen ... e.29500328

Die google ki sagt:
Es gibt keine festen Zeitangaben, wann Plünderungen nach einem Blackout beginnen, da sie von vielen Faktoren abhängen, doch die allgemeine öffentliche Ordnung und die Versorgungssicherheit könnten bereits nach wenigen Tagen zusammenbrechen, wodurch das Risiko von Plünderungen steigt. Studien zufolge können nach drei bis vier Tagen Engpässe bei Lebensmitteln und Trinkwasser auftreten, da die Menschen ihre Vorräte aufgebraucht haben, was die soziale Unruhe und die Gefahr von Plünderungen erhöht.

Eine der Gefahren für einen großflächigen Blackout wäre aktuell übrigens eine weitere Eskalation im Osten Europas, an der man ja unter dem Decknamen "Friedensbemühungen" fleissig arbeitet:

https://de.wikipedia.org/wiki/Starfish_Prime
https://www.spiegel.de/netzwelt/tech/e- ... 42078.html
https://militaeraktuell.at/emp-waffen-d ... bedrohung/
In den USA in New Orleans nach dem Hurrikan Katharina ist es schon nach ein paar Stunden zu großflächigen Plünderungen gekommen!
Also das wird bei einem Blackout schneller kommen als es sich manche vorstellen können!

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von panhandle » Di 9. Sep 2025, 14:43

Coolhand1980 hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 13:42 Ja, die Zubehörteile werden in Zukunft einzeln vermerkt werden.
Tatsächlich halte ich das auch für sinnvoll, da es keine Möglichkeiten für inkompetente BHs gibt, hier rechtschaffenen LWB einen Strick zu drehen. Das ist in der Vergangenheit passiert. Zum Glück hat der LWB gewonnen...
Dass vermutlich nicht mehr Plätze fürs Zubehör zur Verfügung gestellt werden, ist ein Nachteil. Allerdings werden alle Teile aus dem Altbestand weiterbesessen werden können.

Hat irgendwer einen Passus gefunden, wie das mit den WS in Zukunft geregelt werden soll? Ich mein, auch wenn die Griffstücke jetzt relevante Teile werden, dann braucht es eben 3 Zubehörplätze statt 2 für einen "extra Platz"... :violin:
Es scheint dann doch auch dahingehend (Zusätzl. Genehmigung ) etwas "angedacht" zu sein....
Zumindest meine ich das so verstanden zu haben...

Siehe: Dem § 58 werden folgende Abs. 23 bis 38 angefügt:....

„(23) Wer zum gemäß§ 62 Abs. 23 kundzumachenden Zeitpunkt einen wesentlichen Bestandteil für
Schusswaffen der Kategorie A oder B besitzt, der davor nicht unter § 2 Abs. 2 oder § 5 Abs. 1 Z 2 fiel,
sowie über die entsprechende waffenrechtliche Bewilligung verfügt, hat diesen der Behörde oder - sofern
es sich um Kriegsmaterial handelt - dem Bundesminister für Landesverteidigung innerhalb von zwei Jahren
zu melden oder einem Berechtigten zu überlassen. Die Behörde hat, sofern die Anzahl der erlaubten
wesentlichen Bestandteile gemäß § 23 Abs. 3 bereits ausgeschöpft ist, dem Betroffenen eine zusätzliche
Bewilligung gemäß § 23 Abs. 3 für diesen wesentlichen Bestandteil zu erteilen. Handelt es sich hierbei um
wesentliche Bestandteile für Kriegsmaterial, hat der Bundesminister für Landesverteidigung mit Bescheid
eine zusätzliche Bewilligung zum Besitz dieses wesentlichen Bestandteils zu erteilen (§ 23 Abs. 3). Die
zusätzliche Bewilligung erlischt, sobald der Berechtigte nicht mehr Inhaber dieses wesentlichen
Bestandteils ist.


Quelle: https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 707647.pdf

g
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Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Di 9. Sep 2025, 14:48

Kaum geht die Schule los gibt es in den staatlichen Institutionen schon wieder Opfer von Gewaltverbrechen.
Irgendwie glaube ich nicht das unser Zaubereiministerium das nur durch Verschärfungen des Waffenrechts in den Griff bekommt :)

Auszug aus dem Tagesprophet:
https://www.derstandard.at/story/300000 ... e-gefunden

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Atscha » Di 9. Sep 2025, 14:51

Für mich kam das auch unerwartet, als ich hörte, dass ein Gespräch nach dem Test nicht vorgeschrieben sei?
Alle meine Bekannten mit WBK (jeder hat’s woanders gemacht) hatten sowohl den Fragebogen als auch ein Gespräch danach, mich mit eingeschlossen.

Ich bin von der Psychologin auch gefragt worden, was der Grund für die WBK sei. Ich habe wahrheitsgemäß mit Sportschießen geantwortet und damit war dieses Thema mehr oder weniger abgeschlossen. Ich wusste gar nicht, dass diese Frage eigentlich nicht gestellt werden darf, sehe aber auch kein großes Problem darin, diese zu beantworten (und ist wahrscheinlich auch besser, wenn man sie beantwortet)…

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von titan » Di 9. Sep 2025, 14:53

@Auslandsösterreicher

Ich habe nie gesagt, dass man das so formulieren muss, wie du das beschreibst um dem Psychologen seine Grenzen aufzuzeigen. Wennst mit der Tür ins Haus fällst,.brauchst dich nicht wundern. Trotzdem kann man eine Frage auch dahingehend diplomatisch beantworten. Ich hab dazu nicht mehr zu sagen. Wer seine Positionen nicht freundlich bzw. der Situation angepasst, kommunizieren kann, sofern er/sie das nicht möchte, dem hilft sonst wohl auch nichts. Ich kann dir da nicht helfen.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Auslandsoester » Di 9. Sep 2025, 14:59

titan hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 14:53 @Auslandsösterreicher

Ich habe nie gesagt, dass man das so formulieren muss, wie du das beschreibst um dem Psychologen seine Grenzen aufzuzeigen. Wennst mit der Tür ins Haus fällst,.brauchst dich nicht wundern. Trotzdem kann man eine Frage auch dahingehend diplomatisch beantworten. Ich hab dazu nicht mehr zu sagen. Wer seine Positionen nicht freundlich bzw. der Situation angepasst, kommunizieren kann, sofern er/sie das nicht möchte, dem hilft sonst wohl auch nichts. Ich kann dir da nicht helfen.
Habe keinerlei Hilfe von Dir in irgendwas erfragt noch erwartet.
Wir führen hier eine Sachdiskussion mit Beispielen.
Weiss eigentlich auch gar nicht, wie du überhaupt von dieser Sachdiskussion mit Beispielen auf diese persönliche Ebene "Kann dir da nicht helfen" kommst.
Ich kann dir übrigens leider auch nicht helfen (bei was auch immer).

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von titan » Di 9. Sep 2025, 15:09

Vielleicht hilft dir dein eigener Beitrag von 14:35 weiter, wo niemand anderer als du selbst, mit jener auf persönlichen Ebene stattfindenen Beispielen begonnen hast, die du nun kritisierst, und zwar mit einer ausformulierten Aussage, wie ich sie niemandem empfehlen würde. Was soll man dazu sagen.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Auslandsoester » Di 9. Sep 2025, 15:22

titan hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 15:09 Vielleicht hilft dir dein eigener Beitrag von 14:35 weiter, wo niemand anderer als du selbst, mit jener auf persönlichen Ebene stattfindenen Beispielen begonnen hast, die du nun kritisierst, und zwar mit einer ausformulierten Aussage, wie ich sie niemandem empfehlen würde. Was soll man dazu sagen.
OMG :roll: . Nochmal richtig lesen, Konjunktiv im Beispiel beachten und auch das vorgestellte "Botschaft:" als Markierung des Folgenden als Zusammenfassung eined dann ja wohl kommunizierten Mottos, was du anscheinend mit einem Zitat oder sowas verwechselst. Das war kein vorformulierter Satz, den man so dem Psychologen sagen sollte.

Wie kann man das nur so missverstehen? :roll:
Ich glaube andere haben das irgendwie zutreffender verstanden...

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von titan » Di 9. Sep 2025, 15:33

Ok! Du schreibst ausdrücklich von mir in der Möglichkeitsform (Konjunktiv) und beschreibst eine Situation mit einem Satz, in der ich mich befinden würde (tue und werde ich mich nicht). Bitte komm mir und dem Forum nicht so dermaßen blöd.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Auslandsoester » Di 9. Sep 2025, 15:39

titan hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 15:33 Ok! Du schreibst ausdrücklich von mir in der Möglichkeitsform (Konjunktiv) und beschreibst eine Situation mit einem Satz, in der ich mich befinden würde (tue und werde ich mich nicht). Bitte komm mir und dem Forum nicht so dermaßen blöd.
:roll:

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Auslandsoester » Di 9. Sep 2025, 15:48

titan hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 11:43 Der Ausstellungsgrund geht den Psychologen eigentlich nichts an. Die korrekte Antwort ist immer, das sei Sache zwischen mir und der Behörde. Gleiches gilt bei der Verwahrungskontrolle, wenn ein Beamter/eine Beamtin wissen möchte, warum man das hat/ braucht.
Lies nochmal, was du da geschrieben hast.

Und so als Lösung: Dann ersetz doch den dir unliebsamen Satz in meinem Beispiel mit deinem:

"Botschaft: "Das ist Sache zwischen mir und der Behörde"."

Der Rest bleibt gleich, denn es würde auf das gleiche hinauslaufen, was mein Beispiel anschaulich machen soll:
Du hättest damit dem Psychologen die Frage nicht beantwortet und das Drama würde vermütlich - wie von mir beschrieben - seinen Lauf nehmen, außer natürlich, man hat ein sehr vernünftiges und professionelles Gegenüber.

MrRiesa
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von MrRiesa » Di 9. Sep 2025, 15:50

titan hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 15:33 Ok! Du schreibst ausdrücklich von mir in der Möglichkeitsform (Konjunktiv) und beschreibst eine Situation mit einem Satz, in der ich mich befinden würde (tue und werde ich mich nicht). Bitte komm mir und dem Forum nicht so dermaßen blöd.
/ig hilft ungemein.. siehe der andere Thread wo dieses Thema von ihm auf und ab diskutiert wird..



Zurück zum Thema..

Mich würde die Griffstück Thematik interessieren

Cz P10 SC Verschluss, Lauf defekt, Griffstück (als Wechselverschluss gemeldet)
Cz p10 or Verschluss, Lauf, Griffstück verkauft (als ganze Waffe gemeldet)


Wenn ich das Griffstück mit der alten SR Nr (also von der SC melde) melde, belegt es mir einen Zubehör Platz.. wie würdet ihr vorgehen?

nils
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von nils » Di 9. Sep 2025, 16:04

Du kannst normalerweise das Griffstück der „alten“ P10 SC zur „neuen“ P10 OR eintragen lassen, sozusagen als zweite Seriennummer.
Dann gehört das Griffstück zur „ganzen“ dazu und belegt folglich auch keinen Zubehörplatz.

Ob das nur die BH macht oder auch ein Händler, weiß ich leider nicht.

Es kann auch sein, dass du in dem Fall nachweisen musst, dass du das ursprüngliche Griffstück nicht mehr hast.

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