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Waffenrechtsnovelle 2025 - Stellungnahme zu 372/A - Unterstützungserklärungen zu den Stellungnahmen abgeben - JETZT !!!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Tacticoll
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Re: Waffenrechtsnovelle 2025 - Stellungnahme zu 372/A - Unterstützungserklärungen zu den Stellungnahmen abgeben - JETZT

Beitrag von Tacticoll » Mo 15. Sep 2025, 23:50

Steppenwolf hat geschrieben: Mo 15. Sep 2025, 21:17 *Hüstl* Hat sich wer schon die Stellungnahme vom Berufsverband der Psychologinen durchgelesen?
u.a. Eine halbjährliche Untersuchen halten sie für sinnvoll gestehen aber ein, dass es zu kostspielig sein würde und zu zeitintensiv ;)
Fazit
1. Erweiterung des Verlässlichkeitsbegriffs in § 8 WaffG um risikorelevante Persönlichkeits- und Verhaltensmerkmale
2. Überprüfung der unterschiedlichen Altersgrenze anhand empirischer Daten sowie die Einführung einer amtlichen Statistik zu Delikten nach Waffenkategorien
3. Streichung der Ausnahme für die klinisch-psychologische Begutachtung für BesitzerInnen von gültigen Jagdkarten (§ 41 Abs. 1 WaffG) und Harmonisierung mit landesgesetzlichen Regelungen
4. Ablehnung der verpflichtenden vorab-Benennung des/der GutachterIn im Antrag (§ 41 Abs. 1)
5. Klarstellungen zur Meldepflicht negativer Gutachten (§ 41 Abs. 3)
6. Anlassbezogene Untersuchungen der Verlässlichkeit (§ 41a Abs. 2)
7. Anpassung und Indexierung der Honorare in der WaffG-DVO
8. Verpflichtung der Waffenbehörde zur Information an die Landesbehörden hinsichtlich negativer Gutachten
9. Keine Übermittlung von Daten an die einzelnen GutachterInnen gem. § 56 a Abs 6
10. Automatischer Verlust der Berechtigung des Waffenbesitzes nach Ende der Gültigkeit einer Jagdkarte (§ 35 Abs 3)
11. Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung der Bestimmungen des § 58
12. Einbezug des BÖP bei der Ausarbeitung der Verordnung gem. § 41 Abs 4
Ja, und ich bin entsetzt. Weiß nicht, was ich sonst noch dazu sagen soll.

Sehr befremdlich ist auch die Stellungnahme der PVA; dort scheint man sich darauf zu freuen, Waffenbesitzer in Zukunft "verpetzen" zu können wenn wenn sie im Zuge ihrer "medizinischen Leistungsfeststellungsverfahren" (im Zuge eines Pflegegeldantrags o.Ä.) den Anschein bekommt, das jemand aufgrund von Gebrechlichkeit o.Ä. "untauglich" als Waffenbesitzer ist. Zum Glück bin ich einerseits alt genug um die WBK lange vor den Rückwirkungsfristen gemacht zu haben, andererseits jung und fit genug das ich hoffentlich noch sehr lange nichts mit der PVA zu tun haben werde...

Das Erben von Waffen dürfte da übrigens auch schwierig werden, wenn man sie dem Erblasser im Regelfall noch zu Lebzeiten wegnimmt.

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Re: Waffenrechtsnovelle 2025 - Stellungnahme zu 372/A - Unterstützungserklärungen zu den Stellungnahmen abgeben - JETZT

Beitrag von twin2000 » Di 16. Sep 2025, 00:02

Tacticoll hat geschrieben: Mo 15. Sep 2025, 23:50 Zum Glück bin ich einerseits alt genug um die WBK lange vor den Rückwirkungsfristen gemacht zu haben…
Welche Rückwirkungsfristen glaubst du da herauslesen zu können?

Die Informationsübermittlung ist nicht auf ein bestimmtes Ausstellungsdatum eingeschränkt. Diese rückwirkende Informationsübermittlung trifft alle WBK Inhaber (für welche eine psychologische Überprüfung in Frage kommt).

Und der PVA gehts wohl eher nicht um das Pflegegeld sondern um die Berufsunfähigkeitsverfahren zB wegen Burnout ect.

Poirot
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Re: Waffenrechtsnovelle 2025 - Stellungnahme zu 372/A - Unterstützungserklärungen zu den Stellungnahmen abgeben - JETZT

Beitrag von Poirot » Di 16. Sep 2025, 00:12

twin2000 hat geschrieben: Di 16. Sep 2025, 00:02 Und der PVA gehts wohl eher nicht um das Pflegegeld sondern um die Berufsunfähigkeitsverfahren zB wegen Burnout ect.
Oder die PVA schreibt was vorgegeben wurde.
Schließlich handelt es sich um eine politisch motivierte Gesetzesänderung.


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Re: Waffenrechtsnovelle 2025 - Stellungnahme zu 372/A - Unterstützungserklärungen zu den Stellungnahmen abgeben - JETZT

Beitrag von Tacticoll » Di 16. Sep 2025, 00:28

twin2000 hat geschrieben: Di 16. Sep 2025, 00:02
Tacticoll hat geschrieben: Mo 15. Sep 2025, 23:50 Zum Glück bin ich einerseits alt genug um die WBK lange vor den Rückwirkungsfristen gemacht zu haben…
Welche Rückwirkungsfristen glaubst du da herauslesen zu können?

Die Informationsübermittlung ist nicht auf ein bestimmtes Ausstellungsdatum eingeschränkt. Diese rückwirkende Informationsübermittlung trifft alle WBK Inhaber (für welche eine psychologische Überprüfung in Frage kommt).

Und der PVA gehts wohl eher nicht um das Pflegegeld sondern um die Berufsunfähigkeitsverfahren zB wegen Burnout ect.
Das jetzt nicht im Bezug auf die PVA sondern im Bezug auf die notwendigen zweiten Gutachten bei zu neuen WBK usw.

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