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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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ebner33
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von ebner33 » Do 18. Sep 2025, 14:03

the_kole hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 13:37
Michl9mm hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 13:30
jirgel hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 13:20 https://www.ots.at/presseaussendung/OTS ... t-bestehen

Ohne Worte
...Auch der illegale Waffenhandel wird durch das Gesetz erschwert...
Aha?!
Wie das????
Ich vermute damit ist die definition von Griffstücken als wesentlicher Teil gemeint. Aber woher die Schweden Lauf und Verschluss bekommen, das hat sich von dem Haufen noch keiner überlegt.
Genau das Thema beschäftigt mich auch immer wieder....
Ein Kunststoffgriffstück ist doch in Zeiten der 3D Drucker das allerkleinste Problem.

Bei den Amis bekommst fix fertige vorkonfigurierte 3D Drucker um dir Griffstück und bei Bedarf auch komplette Schalldämpfer fix fertig zu drucken,und Lauf+Schlitten bekommst bei denen in gewissen Bundesstaaten frei.

Hat man im Nachgang bei dem Brian Thompson Mord in Amerika gesehen.
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walter33
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von walter33 » Do 18. Sep 2025, 14:24

Michl9mm hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 13:30
jirgel hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 13:20 https://www.ots.at/presseaussendung/OTS ... t-bestehen

Ohne Worte
...Auch der illegale Waffenhandel wird durch das Gesetz erschwert...
Aha?!
Wie das????
Na endlich gibt es keine Straftaten mit illegalen Waffen mehr in Österreich !!!! und wenn doch wieder, müssen wir halt das Waffengesetz nochmals nachschärfen!!!! ;) ;) ;)

befluegeltkostbarer
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von befluegeltkostbarer » Do 18. Sep 2025, 14:46

"Köllner verweist auf das blau-schwarze Verhandlungsprotokoll. Darin stehe klar geschrieben: Die FPÖ wollte verbotene Waffen wie Pumpguns erlauben und die Stückzahlbeschränkungen bei B-Waffen aufheben. „Unter einem Kanzler Kickl wäre unser Land mit noch mehr Waffen geflutet worden“, so Köllner."

Oha!!! 😁 Danke.fur die Werbung, neuen Wähler gewonnen!

jirgel
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von jirgel » Do 18. Sep 2025, 14:56

Steppenwolf hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 13:55
jirgel hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 13:39
the_kole hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 13:35 "Karner betonte, dass die Jägerschaft von den Verschärfungen ausgenommen sei, habe diese doch eine entsprechende Ausbildung zu durchlaufen."
Es ist ein Wahnsinn wie oft diese Unwarheit wiederholt wird...
Siebenmal ich wiederhole siebmal ist die magische Zahl beim siebtenmal da wird es wahr....

Was erwartest das ist pure anlass Gesetzgebung hier geht's um reine Show Politik.
Naja, vor dem Gesetzesentwurf hat Karner noch gemeint für Jäger und Sportschützen ändere sich nichts..... Jetzt betont er nur mehr für Jäger .....Ich habe mich umgehört bei uns, selbst die Jäger glauben ihm nicht mehr :lol:
Tja die Jagdverbände haben es schon gerafft aber zu Spät sieht man an denn datum der Stellungsnahmen nun ist es zu spät.

Poirot
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Do 18. Sep 2025, 15:44

the_kole hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 13:35 "Karner betonte, dass die Jägerschaft von den Verschärfungen ausgenommen sei, habe diese doch eine entsprechende Ausbildung zu durchlaufen."
Es ist ein Wahnsinn wie oft diese Unwarheit wiederholt wird...
Wer regieren will müss lügen können

Poirot
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Do 18. Sep 2025, 15:46

Michl9mm hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 13:30 ...Auch der illegale Waffenhandel wird durch das Gesetz erschwert...
Aha?!
Wie das????
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trenck
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von trenck » Do 18. Sep 2025, 15:46

befluegeltkostbarer hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 14:46 "Köllner verweist auf das blau-schwarze Verhandlungsprotokoll. Darin stehe klar geschrieben: Die FPÖ wollte verbotene Waffen wie Pumpguns erlauben und die Stückzahlbeschränkungen bei B-Waffen aufheben. „Unter einem Kanzler Kickl wäre unser Land mit noch mehr Waffen geflutet worden“, so Köllner."

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Na bitte. Soviel zu div. Forumsteilnehmern hier, die meinen, die FPÖ tue nichts für uns.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Davomon1979 » Do 18. Sep 2025, 16:04


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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von jirgel » Do 18. Sep 2025, 16:48

Tja ich frag mich wie sich das verbot der erwerb der Munition auf das Wiederladen auswirken wird...

Ich brauch da nur an Dia 429 429,5 430 denken und an meine Marlin 444....

Oder .30 für 308 30-30 30-06 usw....
.22 cal

Ist nur so ein Gedanke da man ja zukünftig nur mehr die Munition für seine Waffen besitzen und Erwerben darf.. aber die Geschosse in eine große reihe von Patronen passen..

Oder ob das Wiederladen von nun an tot ist in Österreich.

balahu
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von balahu » Do 18. Sep 2025, 17:03

Davomon1979 hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 16:04 Da ist das neue Gesetz:

https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/I/204
Auf den ersten Blick sehen ich keine Änderungen gegenüber dem Erstentwurf.

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Gadai
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Gadai » Do 18. Sep 2025, 17:05

jirgel hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 16:48 Tja ich frag mich wie sich das verbot der erwerb der Munition auf das Wiederladen auswirken wird...

Ist nur so ein Gedanke da man ja zukünftig nur mehr die Munition für seine Waffen besitzen und Erwerben darf..
Wie soll das gehen? Jedes Mal eine Abfrage Machen, geht ja laut GEWO nicht...

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eierkopf
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von eierkopf » Do 18. Sep 2025, 17:17

balahu hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 17:03
Davomon1979 hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 16:04 Da ist das neue Gesetz:

https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/I/204
Auf den ersten Blick sehen ich keine Änderungen gegenüber dem Erstentwurf.
Das war ja so gewollt (und ja, nach xxxx Stellungnahmen selbst Ministerien zu ignorieren ist schon ein starkes Stück).

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titan
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von titan » Do 18. Sep 2025, 17:45

Nirgendwo steht, dass Munition nur das Kaliber haben darf. Da es aber Kat C mit und ohne WBK gibt, wird hier differenziert. Weiters für Kat B und Kat C, auch wenn sich Überschneidungen ergeben.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von gewo » Do 18. Sep 2025, 17:58

Gadai hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 17:05
jirgel hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 16:48 Tja ich frag mich wie sich das verbot der erwerb der Munition auf das Wiederladen auswirken wird...

Ist nur so ein Gedanke da man ja zukünftig nur mehr die Munition für seine Waffen besitzen und Erwerben darf..
Wie soll das gehen? Jedes Mal eine Abfrage Machen, geht ja laut GEWO nicht...
Live Abfrage auf Waffenverbot geht schon
und auch Check wegen der Kaliber.
Dauert max 2 Minuten.

Das Nachsehen oder Ändern im ZWR ist ja nur ein kleiner Teil der Arbeit.

Der Hauptteil bei ZWR Meldungen ist das dokumentieren
- WER mit
- WELCHEN DATEN,
- WAS
registrieren lässt, alle Dokumente dazu scannen und speichern
und weiters
- die neuen Bestätigungen
- AUSDRUCKEN
- UNTERSCHREIBEN und STEMPELN, und
- wieder EINSCANNEN, und
- VERSENDEN
und dann alle dokumente an dem Vorgang so benennen und abspeichern dass man in der zukunft sie finden und auch darauf zugreifen kann.

Alle dieses Sachen benötigt man beim Check des Kalibers nicht.
Da ist nix zu dokumentieren, bestenfalls die ZWR registrierungsnummer zu dem munitionsverkauf abzuspeichern aus Sicherheitsgründen...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

euvassal
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von euvassal » Do 18. Sep 2025, 18:05

Folender Satz (fett) wurde ergänzt:
115. Dem § 56a wird folgender Abs. 5 und 6 angefügt:
„(5) Die Behörden des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie die Träger der Sozialversicherung
sind ermächtigt und auf Anfrage verpflichtet, der Waffenbehörde personenbezogene Daten –
einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO – von
Personen zu übermitteln, soweit eine Weiterverarbeitung dieser Daten durch die Waffenbehörde in
Verfahren betreffend die Prüfung oder Überprüfung der Verlässlichkeit erforderlich sind. Insbesondere ist die Übermittlung von Ergebnissen medizinischer und psychologischer Untersuchungen gemäß § 55a
Abs. 1a WG 2001 zulässig.
Diese Daten dürfen von der Waffenbehörde nur an den gemäß § 41 Abs.[...]
Warum explizit auf die Daten der Stellungskommission verwiesen? War das nach dem ursprünglichen Entwurf nicht möglich?

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