Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.

INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Archbishop Gumby
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 53
Registriert: Mi 11. Dez 2019, 11:50

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Archbishop Gumby » Mi 24. Sep 2025, 18:02

Emil hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 17:00 Auch der neu hinzugekommene § 107c StGB [...] - da reicht theoretisch ein Posting mit einer derberen Beleidigung für ein paar Tage online gestellt schon aus.
Glaube nicht, dass das die Voraussetzungen für "länger Zeit" bzw. "fortdauernd" erfüllen würde.
Emil hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 17:00 z.B. ist jetzt auch der § 218 1b umfasst [...] Da reicht es theoretisch aus, z.B. betrunken irgendein Foto von einem Politiker mit einem menschlichen Genital zu fotoshoppen weil man das vermeintlich "lustig" findet und das jemandem zu schicken der einem dann irgendwann böse ist.
Kein Mitleid, wenn sich jemand so wenig im Griff hat.
Emil hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 17:00 Jeglicher Verstoß gegen das Verbotsgesetz sowieso.
Und das ist gut so.


Wiederholte und/oder schwerer Straftäter (bei einem erstmaligen kleinen Vergehen bekommt eh fast jeder eine Diversion) will ich als gesetzestreuer Waffenbesitzer sicher nicht in Schutz nehmen. Eine der wenigen Änderungen im Gesetz, die ich sinnvoll finde.

Benutzeravatar
Maria
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 375
Registriert: Di 28. Sep 2021, 12:19

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Maria » Mi 24. Sep 2025, 18:05

Ist der gesamt Entwurf abgelehnt worden?
Irgendwas ist abgelehnt, was bleibt jetzt noch?
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt :mrgreen:

Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2975
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Mi 24. Sep 2025, 18:13

:think:
Nein, er wurde heute angenommen, das neue WaffG tritt somit in Kraft.

https://orf.at/#/stories/3406437/
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

mikonis
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 602
Registriert: Do 25. Jul 2013, 21:16

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von mikonis » Mi 24. Sep 2025, 18:23

fast12 hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 15:38
….. In Zukunft kann man es sich als Jäger mit WBK dann aussuchen ob man die Kat C Waffen als Jäger oder als WBK Besitzer hat - abhängig davon werden dann die Kat C Waffen auch einer Verwahrungskontrolle unterzogen.

Hätt ich halt jetzt so verstanden... ;-)
Eher nicht.

Ein WBK-C-Besitzer wird kontrolliert. Wird er zu einem späteren Zeitpunkt Jäger, wird er als WBK-Besitzer wohl weiterhin kontrolliert.

Ein Jäger ohne WBK wird wohl zu keinem Zeitpunkt kontrolliert.
Bild

Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2975
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Mi 24. Sep 2025, 18:28

mikonis hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 18:23
fast12 hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 15:38
….. In Zukunft kann man es sich als Jäger mit WBK dann aussuchen ob man die Kat C Waffen als Jäger oder als WBK Besitzer hat - abhängig davon werden dann die Kat C Waffen auch einer Verwahrungskontrolle unterzogen.

Hätt ich halt jetzt so verstanden... ;-)
Eher nicht.

Ein WBK-C-Besitzer wird kontrolliert. Wird er zu einem späteren Zeitpunkt Jäger, wird er als WBK-Besitzer wohl weiterhin kontrolliert.

Ein Jäger ohne WBK wird wohl zu keinem Zeitpunkt kontrolliert.
in Zukunft wird es nicht so viele geben die in so eine Eventualität kommen.
Wenn, wird man Jäger oder Sportschütze. Alles andere wird in die Bedeutungslosigkeit (ist ja auch so gewollt undmacht Sinn) verschwinden.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

fast12
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1845
Registriert: Mi 22. Mär 2017, 19:27

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von fast12 » Mi 24. Sep 2025, 18:34

mikonis hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 18:23 Eher nicht.

Ein WBK-C-Besitzer wird kontrolliert. Wird er zu einem späteren Zeitpunkt Jäger, wird er als WBK-Besitzer wohl weiterhin kontrolliert.

Ein Jäger ohne WBK wird wohl zu keinem Zeitpunkt kontrolliert.
Ich seh da jetzt eigentlich keinen Widerspruch.

Ich bin Jäger und WBK Besitzer. Als Jäger hab ich vermutlich keine Kat C Verwahrungskontrolle (zumindest seh ich keine rechtliche Grundlage dafür), als (B)WBK Besitzer schon. Als jmd. der über 21 Jahre alt ist und Kat C Waffen schon länger als 2 Jahre besitzt, hab ich wohl auch keine Verwahrungskontrolle.

Ich bin also dreifach berechtigt Kategorie C Waffen zu haben, aus einer der drei Berechtigungen ergibt sich potenziell eine Verwahrungskontrolle ("Kat B WBK")

Mir is es eigentlich eh wurscht obs die KatC auch anschauen oder nicht. Es ist nur eine von vielen Absurditäten.

Benutzeravatar
Maria
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 375
Registriert: Di 28. Sep 2021, 12:19

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Maria » Mi 24. Sep 2025, 18:42

Als jmd. der über 21 Jahre alt ist und Kat C Waffen schon länger als 2 Jahre besitzt, hab ich wohl auch keine Verwahrungskontrolle.
Was heißt das jetzt? Rückwirkung bis 2 Jahre?
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt :mrgreen:

Benutzeravatar
Atscha
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 13
Registriert: Do 4. Sep 2025, 18:36
Wohnort: Nö Mitte

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Atscha » Mi 24. Sep 2025, 18:47

Gibt es das neue beschlossene Gesetz schon irgendwo zum Nachlesen?

euvassal
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 308
Registriert: Sa 5. Dez 2015, 19:56

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von euvassal » Mi 24. Sep 2025, 18:50

ENTSCHL/ESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung , insbesondere der Bu ndesminister für Inneres, wird
aufgefordert ein bundesweites , gezieltes Rückgabeprogramm für illegale Waffen
einzurichten . Es benötigt gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Anreize zur Rückgabe, um
den illegalen Waffenbesitz nachhaltig zu reduzieren ."
Für diesen Antrag wurde von der Opposition, also Grüne und FPÖ, dafür, von den Regierungsparteien dagegen gestimmt. Was soll man dazu noch sagen :shock:
Sie sind Heuchler, wenn sie behaupten, es geht um Menschenleben!

Folgender Antrag wurde ebenfalls beschlossen. Meldung Zubehör 1 Jahr anstelle 2 Jahren etc.
https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 711977.pdf

mikonis
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 602
Registriert: Do 25. Jul 2013, 21:16

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von mikonis » Mi 24. Sep 2025, 18:52

fast12 hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 18:34
mikonis hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 18:23 Eher nicht.

Ein WBK-C-Besitzer wird kontrolliert. Wird er zu einem späteren Zeitpunkt Jäger, wird er als WBK-Besitzer wohl weiterhin kontrolliert.

Ein Jäger ohne WBK wird wohl zu keinem Zeitpunkt kontrolliert.
Ich seh da jetzt eigentlich keinen Widerspruch.

Ich bin Jäger und WBK Besitzer. Als Jäger hab ich vermutlich keine Kat C Verwahrungskontrolle (zumindest seh ich keine rechtliche Grundlage dafür), als (B)WBK Besitzer schon. Als jmd. der über 21 Jahre alt ist und Kat C Waffen schon länger als 2 Jahre besitzt, hab ich wohl auch keine Verwahrungskontrolle.

Ich bin also dreifach berechtigt Kategorie C Waffen zu haben, aus einer der drei Berechtigungen ergibt sich potenziell eine Verwahrungskontrolle ("Kat B WBK")

Mir is es eigentlich eh wurscht obs die KatC auch anschauen oder nicht. Es ist nur eine von vielen Absurditäten.
Sinn ist es wohl, alle Waffenbesitzer einer regelmäßigen Kontrolle zu unterziehen und alle Waffen zu zählen. Sobald du irgendeine WBK besitzt, wird alles kontrolliert. Wo sollte dir da dein Jagdschein helfen?

Die Absurdität dabei liegt mE darin, dass Jäger ohne WBK gar nicht kontrolliert werden.
Bild

mikonis
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 602
Registriert: Do 25. Jul 2013, 21:16

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von mikonis » Mi 24. Sep 2025, 19:02

Maria hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 18:42
Als jmd. der über 21 Jahre alt ist und Kat C Waffen schon länger als 2 Jahre besitzt, hab ich wohl auch keine Verwahrungskontrolle.
Was heißt das jetzt? Rückwirkung bis 2 Jahre?
Du musst gar nichts machen, außer Griffstücke melden. Alle anderen Waffen sind registriert. Du hast eine WBK-B und es werden alle deine Waffen alle 5 Jahre kontrolliert und die Magazine Kategorie A gezählt.
Bild

Benutzeravatar
SectionThree
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 324
Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Mi 24. Sep 2025, 19:15

mikonis hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 18:52 Sobald du irgendeine WBK besitzt, wird alles kontrolliert.
Bisher war das eben gerade nicht so: Bei der Fünfjährigen dürfen sich die Polizisten die FFWs anschauen, und sonst nichts. Die Langwaffen waren, auch nachdem sie registriert waren, nicht von der Kontrolle umfasst. Zum neuen Gesetz kann man erst etwas sagen, wenn es im BGBl. veröffentlich ist.
Die Absurdität dabei liegt mE darin, dass Jäger ohne WBK gar nicht kontrolliert werden.
Langwaffenbesitzer (also ohne WBK) wurden das bisher auch nicht. „Absurd“ finde ich das eigtl. nicht.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)

euvassal
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 308
Registriert: Sa 5. Dez 2015, 19:56

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von euvassal » Mi 24. Sep 2025, 19:24

SectionThree hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 19:15Bisher war das eben gerade nicht so: Bei der Fünfjährigen dürfen sich die Polizisten die FFWs anschauen, und sonst nichts. Die Langwaffen waren, auch nachdem sie registriert waren, nicht von der Kontrolle umfasst.
Kat.B und Kat.A wurde kontrolliert, Kat.C nicht. (auch wenn es manchmal versucht wurde). Gibt ja auch Kat.B (A) Langwaffen!

fast12
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1845
Registriert: Mi 22. Mär 2017, 19:27

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von fast12 » Mi 24. Sep 2025, 20:00

Wenn man keine WBK hat und eine Kat C (oder ehemalige D) Waffe länger als zwei Jahre hat, hat man auch keine Kontrolle.

Das macht auch Sinn - wenn die wirklich jede Kat C Waffe im ZWR kontrollieren würden, wären die Behörden mal 2 Jahre mit Bereinigungen des ZWR beschäftigt....

Benutzeravatar
SectionThree
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 324
Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Mi 24. Sep 2025, 20:23

euvassal hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 19:24 Gibt ja auch Kat.B (A) Langwaffen!
Einverstanden, Halbautomaten & Co. natürlich auch. Aber eben, wie Du schreibst, nicht die regulären C-Waffen. (Wobei man natürlich den Ausdruck aus dem ZWR mithatte, und Nachfragen durchaus vorgekommen sein sollen.)
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)

Antworten