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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von balahu » Mo 29. Sep 2025, 09:12

Ares hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 04:40
gewo hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 01:07
fast12 hat geschrieben: So 28. Sep 2025, 22:34
gewo hat geschrieben: So 28. Sep 2025, 22:07 Heisst es erstmaliger kauf einer waffe pro kategorie oder heisst es kauf der ersten waffe pro kategorie?
Es heißt erstmaliger Kauf einer Waffe pro Kategorie, wobei historische Besitze nicht zählen.

Also Erstkauf = aktuell keine Waffe dieser Kategorie in der "Zentrale Informationssammlung" (frühere Besitze zählen nicht).
Wenn das so stimmt dann bedeutet das ich muss vor jedem(!) waffenverkauf A, B oder C eine ZWR abfrage machen ob der kunde mind 1 waffe der zum kauf beabsichtigten kategorie im ZWR stehen hat, denn ansonsten: 4 wochen wartezeit ….
Dh für den Händler ggf. 4 Wochen länger aufs Geld für die Bezahlung der Rechnungen und Gehälter warten?
Eher für die Kunden einen Monat gesetzliche Gewährleistung verlieren ...

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von balahu » Mo 29. Sep 2025, 09:14

SectionThree hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 06:58 Aus zivilrechtlicher Sicht viel interessanter finde ich die Frage des zufälligen Untergangs, wenn also die bereits gekaufte, aber noch nicht übergebene Waffe zB bei einem Einbruch gestohlen oder in einem Feuer vernichtet wird.
Derzeit ist eher eine Insolvenz des Händlers die grösste Gefahr.

Apropos:
Ist heute wer bei der Versteigerung der Restln vom ehemaligen Fischak Waffen in Wiener Neustadt?

https://www.holzwurm.at/10088365/VERSTEIGERUNG
Zuletzt geändert von balahu am Mo 29. Sep 2025, 09:17, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Mo 29. Sep 2025, 09:16

balahu hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 09:14
SectionThree hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 06:58 Aus zivilrechtlicher Sicht viel interessanter finde ich die Frage des zufälligen Untergangs, wenn also die bereits gekaufte, aber noch nicht übergebene Waffe zB bei einem Einbruch gestohlen oder in einem Feuer vernichtet wird.
Derzeit ist eher eine Insolvenz des Händlers die grösste Gefahr.

Apropos:
Ist heute wer bei der Versteigerung der Restln vom ehemaligen Fischak Laden?
Naja wenn du 100% bezahlst, darf sie nicht mehr in die Konkurs-/ Insolvenzmasse da die Kaufabwicklung ja bereits erfüllt ist und unabhängig von der Abkühlphase sein muss.
Konkurs bzw. Insolvenz mache ich mir da weniger Sorgen.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Mo 29. Sep 2025, 09:17

balahu hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 09:12 Eher für die Kunden einen Monat gesetzliche Gewährleistung verlieren ...
Nein, die Gewährleistungsfrist beginnt immer erst bei Übergabe der Sache zu laufen.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von balahu » Mo 29. Sep 2025, 09:39

Steppenwolf hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 09:16
balahu hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 09:14
SectionThree hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 06:58 Aus zivilrechtlicher Sicht viel interessanter finde ich die Frage des zufälligen Untergangs, wenn also die bereits gekaufte, aber noch nicht übergebene Waffe zB bei einem Einbruch gestohlen oder in einem Feuer vernichtet wird.
Derzeit ist eher eine Insolvenz des Händlers die grösste Gefahr.

Apropos:
Ist heute wer bei der Versteigerung der Restln vom ehemaligen Fischak Laden?
Naja wenn du 100% bezahlst, darf sie nicht mehr in die Konkurs-/ Insolvenzmasse da die Kaufabwicklung ja bereits erfüllt ist und unabhängig von der Abkühlphase sein muss.
Ist das so?

Normal gibts 100% Anzahlungen nicht oder?
20%, 30% oder 50% sind deutlich üblicher.

Damit bist ja dann genauso ein "Gläubiger" wie alle anderen im Insolvenzfall.
Oder übersehe ich da was?

Ich bin auch ned überzeugt dass das bei 100% Anzahlung anders ist.
Die Kaufabwicklung ist mit der Übergabe erfüllt, nicht mit der Zahlung würde ich meinen.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Mo 29. Sep 2025, 10:30

balahu hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 09:39
Steppenwolf hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 09:16
balahu hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 09:14
SectionThree hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 06:58 Aus zivilrechtlicher Sicht viel interessanter finde ich die Frage des zufälligen Untergangs, wenn also die bereits gekaufte, aber noch nicht übergebene Waffe zB bei einem Einbruch gestohlen oder in einem Feuer vernichtet wird.
Derzeit ist eher eine Insolvenz des Händlers die grösste Gefahr.

Apropos:
Ist heute wer bei der Versteigerung der Restln vom ehemaligen Fischak Laden?
Naja wenn du 100% bezahlst, darf sie nicht mehr in die Konkurs-/ Insolvenzmasse da die Kaufabwicklung ja bereits erfüllt ist und unabhängig von der Abkühlphase sein muss.
Ist das so?

Normal gibts 100% Anzahlungen nicht oder?
20%, 30% oder 50% sind deutlich üblicher.

Damit bist ja dann genauso ein "Gläubiger" wie alle anderen im Insolvenzfall.
Oder übersehe ich da was?

Ich bin auch ned überzeugt dass das bei 100% Anzahlung anders ist.
Die Kaufabwicklung ist mit der Übergabe erfüllt, nicht mit der Zahlung würde ich meinen.
Ok ich würde gerade eines besseren belehrt. Ja du hast recht, erst mit Übergabe wäre es nicht in der Konkursmasse.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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WBK jetzt auf 5 Plätze erweitern oder warten?

Beitrag von plainwaviness » Mo 29. Sep 2025, 12:56

Hallo, ich habe den Thread so gut wie möglich überflogen, aber konnte natürlich nicht 191 Seiten lesen. Außerdem wurde das Forum gehackt und ich weiß nicht, ob es zu einem Datenverlust in diesem Thread kam? Also habe ich an der gleichen Stelle weiterlesen können wie davor oder nicht?

Ich bin ein relativ neuer Schütze, aber habe meine WBK schon seit 2018. Wie ich im Nachhinein erfahren habe, war es ein Fehler, diese nicht nach 5 Jahren sofort von 2 auf 5 Plätze zu erhöhen lassen.

Ich habe von der Ankündigung von den geplanten Waffengesetzänderungen gelesen und gedacht, dass ich sicherlich noch eine Woche oder zwei habe um ein passendes Passfoto und einen Termin bei der Polizei zu machen. Aber das war wohl falsch gedacht, so schnell wurde gefühlt noch nie ein Gesetz umgesetzt.

Nun bin ich ein komischer Situation.

Ich habe eine WBK mit Ausstellungsdatum Oktober 2018 und könnte sie seit Oktober 2023 auf 5 Plätze erweitern. Ich hatte auch schon eine Verwahrungskontrolle hinter mir, wo alles gepasst hat. Jedoch bin ich mir nicht sicher, ob ich die Erweiterung auf 5 Plätze nun machen soll. Also erhalte ich dann eine befristete WBK und eine verschärfte Verlässlichkeitskontrolle? Ich habe gelesen, dass es für Sportschützen eventuell einfacher ist, oder gilt das wie vorher erst über 5 Plätze, oder sollte ich mich bei einem Schützenverein laut §11b anmelden und quasi ein Jahr lang warten bis ich als Sportschütze gelte, in dem ich alle notwendigen Anforderungen erfülle? Habe ich dadurch irgendwelche Vorteile bei der Erweiterung von 2 auf 5 Plätze?

Außerdem frage ich mich, ob wir derzeit in einem Zeitraum sind, wo sich niemand wirklich auskennt, was genau die Vor- und Nachteile der Gesetzesänderung sind und da zuerst Juristen darüber lesen müssen, um es für normale Leute zu übersetzen. Also abgesehen davon, dass die Änderungen hauptsächlich legale Sport(schützen) treffen und nichts gegen illegale Waffenbesitzer machen. Denn als illegaler Waffenbesitzer folge ich keiner der neuen Regeln, also kommt mir das nur nach Schikane vor.

Ich selber habe derzeit eine Glock 44 (.22lr für billiges Schießen) und eine Glock 45 MOS (9mm, mit dem GTLII Licht zur Selbstverteidigung, eventuell montiere ich in Zukunft noch ein Red Dot Visier). In Zukunft würde ich an einem Pistolenkurs von Halveti Partner teilnehmen, dem 4-tägigen Kurs „Pistole Basic & Perfektion statisches Sportschießen“, jeweils 60-90 Minuten, abhängig von der Teilnehmeranzahl. Der Inhalt klingt gut und ich möchte meine Schießkünste verbessern und mir nicht selber irgendwelche falschen Techniken beibringen, die ich später nur schwer loswerde. Denn in meiner Familie oder meinem Freundeskreis schießt keiner mit Waffen und hat eher Angst davor und würde wahrscheinlich für ein komplettes Verbot stimmen. Außerdem darf man auf dem Schießstand ohne Mitgliedschaft innerhalb von Wien (leider im 22. Bezirk) mit Langwaffen schießen. Man kann sogar eine AK-47 oder AR-15 ausleihen. Beim Seidler sind ja nur Pistolen erlaubt, wobei ich bei manchen Waffen überrascht bin, dass das als Pistole zählt (z.B. B&T APC9 Pro G), was Glock Magazine aktzeptiert.

Wegen Sportschützenvereinen laut §11b habe ich beim I*B eingeschrieben, da ich dachte das wäre der Dachverband von Österreich und mehreren EU Ländern. (Ist es verboten diesen Verein oder generell Vereine zu erwähnen, denn er wird zensiert? Ich kann ihn gerne entfernen. Es wäre schade um meinen langen Beitrag, nur weil ich einen Verein erwähnt habe, der wohl nicht erlaubt ist. Außerdem würde mich interessieren warum? Ist der unseriös? Denn der ÖSB und SSLVW wird nicht zensiert oder ich habe mich vertippt bei den ganzen Abkürzungen.) Zudem kann man sich bis Ende Jahr gratis einschreiben und erhält mehrere Goodies inkl. einen Mitgliedsausweis und ein Schießbuch. Zudem können Sie Genehmigungen für Sportschützen und große Magazine ausstellen, wenn man die Anforderungen alle erfüllt. Aber anscheinend gibt es auch den ÖSB, der wohl mehr Mitglieder (in Österreich) hat? Spezifisch für Wien gibt es den Sportschützenlandesverband Wien (SSLVW), der Teil vom ÖSB ist. Vor allem Schießstände in Wien sind wohl eher dort Mitglied? Bisher war ich jedoch nur bei drei Schießständen in Wien (der Rest scheint nur für Vereine zu sein, bei einem war ich als Tagesmitglied ohne Vereinsmitgliedschaft zum Probeschiessen, aber es war mir zu verraucht und zu dunkel. Zudem weiß ich nicht, ob ich es gut finden soll, dass bei einem Schießverein bzw. Schießstand Alkohol ausgeschenkt wird?) und habe vor irgendwann zum Shootingpark Leobersdorf zu fahren, was mit dem Zug eine ganze Weile dauert aus Wien.

Also für ein Einsteiger ist das ganze ziemlich verwirrend, da man nicht direkt Mitglied vom ÖSB oder SSLVW werden kann. Viele Clubs haben Aufnahmestops oder sind mir etwas zu extrem. Also ich möchte „aus Spaß“ an Wettbewerben teilnehmen und nicht wie ein Eliteathlet regelmäßig Blutkontrollen abgeben müssen für Dopingkontrollen (und quasi mein Leben danach richten, dass ich ja keine verbotene Substanz konsumiere) und meine Waffen und sonstige Ausrüstung aufs Äußerste optimieren, damit ich eine Chance habe, in einem Club aufgenommen zu werden. Eine Ausnahme hier wäre wohl der „Plinking Club Seidler“, der jeden aufnimmt gegen eine Gebühr von 80€ (?) und auch als §11b Verein zählt.

Ich war im September mehrmals schießen, aber habe noch kein Schießbuch. Das könnte ich mir zwar kaufen, aber vom Verein, der nicht genannt werden darf, würde ich wohl einen Mitgliedsausweis von einem §11b Verein erhalten (damit kann ich wohl 9mm Hohlspitzgeschosse kaufen oder muss ich da zuerst als Sportschütze gelten? Außer das wurde geändert?) und ein Schießbuch. Zudem würde ich wohl nur einen Eintrag verpassen, da man ja (durchschnittlich) nur 1x pro Monat auf den Schießstand muss. Hingegen habe ich beim Seidler an einem Wettbewerb teilgenommen, den ich wohl ebenfalls dort eintragen kann. Obwohl der Wettbewerb mehrere Monate läuft, zahlt wohl das Enddatum und nicht der Tag, an dem ich geschossen habe, wo es ein PDF mit den Rekorden (und meinem Namen & Punkten) gibt? Oder dürfte ich für die Behörde die Schießstandbesuche vom September nachtragen, obwohl ich noch kein Mitglied vom Club war?

Was ich bei dem Verein gut fand: Der veranstaltet wohl regelmäßig internationale Wettbewerbe, z.B. in einem angrenzenden EU Land, und Wettbewerbe für große Magazine, welche unter Kategorie A fallen. Also zumindest vor der Änderung vom Waffengesetz. Ob sich da was geändert hat, weiß ich nicht. Aber aktuell bzw. schon vor der Gesetzesänderung heißt es auf der Website:
„Um die Bedingungen für eine Ausnahmegenehmigung für große Magazine als Sportschütze zu erfüllen, müsst ihr auch mindestens an 3 Bewerben in diesem Zeitraum teilgenommen haben, bei welchen große Magazine zwingend erforderlich sind. Hier besteht die Möglichkeit von „Leihmagazinen“, diese sind auf einem behördlich genehmigten Schießplatz erlaubt.“

Das alleine wäre schon ein guter Grund mich dort einzuschreiben, damit ich in Zukunft für meine AR-15 auch Magazine mit mehr als 10 Schuss kaufen darf. Zudem überlege ich noch, ob ich mich auch beim „Plinking Club Seidler“ registrieren soll. Aber laut deren Aussage gibt es keine zusätzlichen Vorteile. Es wäre nur, falls der Verein, wo ich derzeit eingeschrieben bin, dicht macht, was mich wundern würde. Also ich müsste auch alles doppelt eintragen (in beide Schießbücher), weil ich nicht weiß, ob die Polizei zwei Schießbücher akzeptiert oder nur eines wollen, das alles enthält.

Sollte ich mich versehentlich bei einem unseriösen Verein angemeldet haben, schickt mir bitte eine PN was der Grund ist und was eine Alternative wäre. Denn ich kann natürlich nicht nach einem Wort, das zensiert wird, suchen. Ist nur der „Plinking Club Seidler“ eine Alternative für Hobbyschützen, der jedoch keine Wettbewerbe für große Magazine veranstaltet?

Sorry, der Beitrag wurde relativ lang. Ich bin mir nicht sicher, ob das einen eigenen Thread rechtfertigt, aber ich kann gerne einen erstellen. Sagt das nur bitte im Vorhinein und löscht nicht sofort das Kommentar. Wobei ich sollte zur Sicherheit wohl ein Backup machen.

Edit: Das ist übrigens mein erstes Kommentar, bisher habe ich nur mitgelesen. Also entschuldigt, falls ich was falsch gemacht habe.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Maria » Mo 29. Sep 2025, 13:00

Man weiß ja nicht mal ab wann das neue WaffG in Kraft treten wird oder gibt es schon ein effektives Datum ?!
Ist es nicht angeblich ab 01.11.2025?
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt :mrgreen:

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von 30Mauser » Mo 29. Sep 2025, 13:12

SectionThree hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 06:58
Ares hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 04:40 Dh für den Händler ggf. 4 Wochen länger aufs Geld für die Bezahlung der Rechnungen und Gehälter warten?
Aber nicht doch. Die Wartefrist beginnt erst mit Abschluss des Rechtsgeschäftes. Wir dürfen unterstellen, dass der Vertrag damit perfekt und der Kaufpreis fällig wird: erst danach beginnt die 4-wöchige Frist, während der die Schusswaffe bei einem Gewerbetreibenden zu lagern ist, dem dafür natürlich ein angemessenes Entgelt gebührt. (Aus zivilrechtlicher Sicht viel interessanter finde ich die Frage des zufälligen Untergangs, wenn also die bereits gekaufte, aber noch nicht übergebene Waffe zB bei einem Einbruch gestohlen oder in einem Feuer vernichtet wird.)
Interessanter Gedanke. Was würden wir (oder die Regierung) tun, wenn alle Geschäfte sich aufgrund von Versicherungs-/Haftungsrisiken weigern würden, die Waffen während der Wartefrist aufzubewahren?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von plainwaviness » Mo 29. Sep 2025, 13:24

Maria hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 13:00
Man weiß ja nicht mal ab wann das neue WaffG in Kraft treten wird oder gibt es schon ein effektives Datum ?!
Ist es nicht angeblich ab 01.11.2025?
Moment, sollte ich meine WBK so schnell wie möglich von 2 auf 5 Plätze erweitern?

Ich dachte das Gesetz würde sofort und sogar rückwirkend gelten. Frag mich aber nicht, wo ich das gelesen habe.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Coolhand1980 » Mo 29. Sep 2025, 13:41

Nach Allem was wir bisher wissen:

Jetzt erweitern.
Jetzt noch freie Teile kaufen.

Es steht extra drinnen, dass die neuen Verlässlichkeits-Überprüfungen nicht für Erweiterungsanträge von "alten" WBKs gelten.
(Das ist keine Neuaustellung in dem Fall.)

Dass das alles nicht besser wird, wissen wir.
Dass es Bestandsschutz gibt, wissen wir auch.
...und dass in Zukunft sehr viele den Jagdkurs machen werden und die Mitgliederzahlen der LJV explodieren werden...

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Dante-Mante » Mo 29. Sep 2025, 13:41

plainwaviness hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 13:24
Maria hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 13:00
Man weiß ja nicht mal ab wann das neue WaffG in Kraft treten wird oder gibt es schon ein effektives Datum ?!
Ist es nicht angeblich ab 01.11.2025?
Moment, sollte ich meine WBK so schnell wie möglich von 2 auf 5 Plätze erweitern?

Ich dachte das Gesetz würde sofort und sogar rückwirkend gelten. Frag mich aber nicht, wo ich das gelesen habe.
Gilt glaub ich nur für erst Ausstellung, ich würde trotzdem es auf 5 Plätze erweitern wenn du deine 5 Jährige Waffenüberprüfung hinter dir hast .
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Von den Sumerern

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Michl9mm » Mo 29. Sep 2025, 13:43

plainwaviness hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 13:24
Maria hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 13:00
Man weiß ja nicht mal ab wann das neue WaffG in Kraft treten wird oder gibt es schon ein effektives Datum ?!
Ist es nicht angeblich ab 01.11.2025?
Moment, sollte ich meine WBK so schnell wie möglich von 2 auf 5 Plätze erweitern?

Ich dachte das Gesetz würde sofort und sogar rückwirkend gelten. Frag mich aber nicht, wo ich das gelesen habe.
Du hast ja die „alte“ WBK. Soweit ich es verstanden habe ändert sich für dich nichts.
Auch nicht, wenn du erst im November erweiterst.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Mo 29. Sep 2025, 13:46

Was man hat, das hat man - besser heute noch erweitern als morgen. Gerade bei "ALT" WBK Besitzer.
Ich werde mir auch nocht eine günstige C Bixn organisieren. ich mag es gerne Hürdenfrei haben.
Zuletzt geändert von Steppenwolf am Mo 29. Sep 2025, 13:57, insgesamt 1-mal geändert.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Mo 29. Sep 2025, 13:55

Ja, ich würde dir raten, jetzt noch tätig zu werden. Schaden kann es auf gar keinen Fall.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)

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