Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.

Abkühlphase - Neu

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
SectionThree
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 324
Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47

Re: Abkühlphase - Neu

Beitrag von SectionThree » Mi 1. Okt 2025, 09:26

AndyA hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 07:50 Wo steht hier dann die 4 Wochen Abkühlphase...?
Die kommt erst mit dem neuen Gesetz. Bisher sind es 3 Werktage, aber nur für C-Waffen die man als Nicht-WBK-Besitzer bei einem Gewerbetreibenden kauft.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)

AndyA
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 338
Registriert: Mi 27. Okt 2021, 11:44

Re: Abkühlphase - Neu

Beitrag von AndyA » Mi 1. Okt 2025, 09:40

Steppenwolf hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 09:03
AndyA hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 07:50
SectionThree hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 22:14 Du zeigst dem Verkäufer deine WBK, bezahlst die Waffe und übernimmst sie. Innerhalb von 6 Wochen müssen Käufer und Verkäufer dann der Waffenbehörde des Käufers den Kauf melden (Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffe, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung) damit sie ins ZWR eingetragen werden kann. § 28 WaffG hat alle Details.
Wo steht hier dann die 4 Wochen Abkühlphase...?
:lol:

ähm...kauf da bitte die gebrauchte Waffe BEVOR das neue Gesetz in Kraft tritt und mach dir die Übergabe usw. mit dem Verkäufer aus.

Kleiner Tip am Rande - die "neue" Abkühlphase von 4 Wochen betrifft das "neue" Gesetz was noch nicht in Kraft getreten ist weshalb du auch jetzt eine Waffe nach altem Recht kaufen solltest....

Hammas jetzt?

Anbei das "noch" geltende Gesetz - guckst du

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
Ja, das verstehe ich alles. Ich möchte wissen, wie das mit dem neuen Gesetz gehen würde.

Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2975
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort:

Re: Abkühlphase - Neu

Beitrag von Steppenwolf » Mi 1. Okt 2025, 09:44

AndyA hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 09:40

Ja, das verstehe ich alles. Ich möchte wissen, wie das mit dem neuen Gesetz gehen würde.
Hast du dir diese Antwort durchgelesen die dir gegeben wurde? :think:
gewo hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 15:07
AndyA hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 15:04
SectionThree hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 14:52 In Zukunft gilt die Wartefrist für jeden „Ersterwerb“ (pro Kategorie). Wenn alle Waffen einer Kategorie verkauft wurden, gilt das beim nächsten Kauf wieder als Ersterwerb. Mann muss also schon eine gleiche Waffe besitzen, um nicht auf weitere Waffen jeweils 4 Wochen warten zu müssen.
Ich habe WBK, aber derzeit keine Waffen. Eine (neue-erste) Kat-B Pistole zu kaufen muß ich auch 4 Wochen abwarten, oder was?
solang die durchführungsverordnung ned herussen ist, und das wird wohl viele wochen oder monate dauern, muss man davon ausgehen dass das so zu verstehen ist.
Solange die Verordnung, respektive das neue Gesetz noch nicht verschriftlicht wurde mit all den Änderungen und noch nicht in Kraftgetreten ist, ist es weiterhin im Konjunktiv zu betrachten was sein wird.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

Benutzeravatar
SectionThree
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 324
Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47

Re: Abkühlphase - Neu

Beitrag von SectionThree » Mi 1. Okt 2025, 09:50

AndyA hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 09:40 Ja, das verstehe ich alles. Ich möchte wissen, wie das mit dem neuen Gesetz gehen würde.
So wie es aktuell aussieht, wird es reine Privat-zu-Privat-Verkäufe nicht mehr geben. Du brauchst also in jedem Fall einen Büchsenmacher, der dann auch für die Einhaltung der 4-Wochen-Frist verantwortlich ist, wenn du nicht schon eine Waffe derselben Kategorie besitzt.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)

Wulpe
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 290
Registriert: Fr 3. Nov 2017, 22:57
Wohnort: Salzburg

Re: Abkühlphase - Neu

Beitrag von Wulpe » Mi 1. Okt 2025, 13:02

AndyA hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 09:40
Ja, das verstehe ich alles. Ich möchte wissen, wie das mit dem neuen Gesetz gehen würde.
Privat zu privat ohne Dritten?

Gar nicht.
8 x 57 IS /// .357 Magnum /// 9mm Para /// .308 Win

Benutzeravatar
titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1665
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: Abkühlphase - Neu

Beitrag von titan » Mi 1. Okt 2025, 13:38

Die Abkühlphase ist sowieso Schwachsinn. Wenn man privat aus dem Ausland importiert, gibt es gar keine Abkühlphase. So viel dazu..

moretti
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 87
Registriert: Fr 21. Jan 2022, 10:17
Wohnort: Wien

Re: Abkühlphase - Neu

Beitrag von moretti » Mi 1. Okt 2025, 14:13

SectionThree hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 22:18
moretti hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 21:53 Wer nur eine Kat B besitzt und beim Neukauf einer neuen Waffe seine 1 in Besitz befindliche Waffe in Zahlung gibt, muss 4 Wochen warten? Weil eigentlich ist das ein "ich gebe dir meine alte und du gibst mir dafür eine neue preisreduziert" Geschäft.
Ein Austausch wird wohl, allen Legaldefinitionen zum Trotz, kein „Neuerwerb“ sein können. Die Hingabe der alten und Erwerb der neuen Waffe erfolgen somit logisch zum selben Zeitpunkt.
Es ist ja kein Austausch. Ich erhalte eine preislich reduzierte Waffe, weil ich meine (einzige) Waffe vorher dem Waffenhändler überlasse.
Die Besitzreihenfolge ist somit ja klar. Sollte es dafür Ausnahmen geben, muss das ins WaffG.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas

bino71
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4093
Registriert: Mi 4. Jun 2014, 12:41
Wohnort: NÖ / Wiener Becken

Re: Abkühlphase - Neu

Beitrag von bino71 » Mi 1. Okt 2025, 14:22

titan hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 13:38 Die Abkühlphase ist sowieso Schwachsinn. Wenn man privat aus dem Ausland importiert, gibt es gar keine Abkühlphase. So viel dazu..
Wird aber in Zukunft nicht funktionieren, da auch da der Händler immer dazwischen sitzen wird.

Benutzeravatar
SectionThree
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 324
Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47

Re: Abkühlphase - Neu

Beitrag von SectionThree » Mi 1. Okt 2025, 14:52

moretti hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 14:13 Ich erhalte eine preislich reduzierte Waffe, weil ich meine (einzige) Waffe vorher dem Waffenhändler überlasse.
Die Besitzreihenfolge ist somit ja klar.
Dann könnte aber jemand argumentieren, dass du für eine logische Sekunde keine Waffe besitzt. Und dann greift Abs. 2:
Als erstmaliger Erwerb gilt jeder mit einer Eigentumsübertragung verbundene Erwerb, sofern für den Erwerber aktuell keine Schusswaffe dieser Kategorie in der Zentralen Informationssammlung eingetragen ist.
Man wird also die Waffe nicht löschen dürfen, bevor man die neue einträgt. Ist aber kein Problem, weil man ja eh zwei Plätze hat. Und wenn der andere bereits belegt ist, dann ist es so oder so kein Ersterwerb …
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)

Benutzeravatar
titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1665
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: Abkühlphase - Neu

Beitrag von titan » Mi 1. Okt 2025, 14:56

bino71 hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 14:22
titan hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 13:38 Die Abkühlphase ist sowieso Schwachsinn. Wenn man privat aus dem Ausland importiert, gibt es gar keine Abkühlphase. So viel dazu..
Wird aber in Zukunft nicht funktionieren, da auch da der Händler immer dazwischen sitzen wird.
Das stimmt halt leider nicht. Ich spreche nicht von einem Import über einen Händler sondern einer eigenen Einfuhr aus einem Drittland, oder aus einem EU Land via EU Importformular. Hier wird die Waffe selbst mitgebracht und lediglich bei der Behörde direkt gemeldet oder beim Händler. Das unterscheidet sich genau gar nicht von dem, was ein Händler macht.

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2812
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Abkühlphase - Neu

Beitrag von Promo » Mi 1. Okt 2025, 15:30

moretti hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 21:53 Wer nur eine Kat B besitzt und beim Neukauf einer neuen Waffe seine 1 in Besitz befindliche Waffe in Zahlung gibt, muss 4 Wochen warten? Weil eigentlich ist das ein "ich gebe dir meine alte und du gibst mir dafür eine neue preisreduziert" Geschäft.
Das kann allenfalls für diejenigen Personen problematisch sein, die WBK/WP für lediglich eine einzige Waffe der Kat.B haben. In allen anderen Fällen wird halt dann vom Gewerbetreibenden zuerst die neu gekaufte Waffe gemeldet, bevor die "eingetauschte" Waffe angekauft wird. Wenn jemand für 2 Kat.B WBK/WP hat, dann ist entweder sowieso der zweite Platz belegt (dann macht die Reihenfolge auch keinen Unterschied), und wenn nicht, dann wie im Satz zuvor geschrieben verfahren.

Spannender finde ich die Frage, wenn jemand die Waffen erbt, der vielleicht schon eine leere WBK hat (oder extra dafür beantragt). Zählt dann die Abwicklung der Verlassenschaft bereits zur Abkühlphase dazu? ;) (und nicht Thema des Threads, aber brauche ich dann dazu auch einen Händler, oder meldet im Falle einer Verlassenschaft Kat.B weiterhin die Behörde um?).
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Antworten