Guter Einwand. Aber ich denke leider, dass das ursprüngliche Thema ein grausliches Menü ist, das größtenteils gegessen ist. Bleibt nur noch, auf den Nachschlag zu warten (Durchführungsverordnung), der sicher für uns Feinschmecker auch kein kulinarisches Highlight sein wird.the_law hat geschrieben: Mo 6. Okt 2025, 19:15 Könnn ma uns bitte wieder hier auf das ursprüngliche Thema zurück besinnen, wird echt xtrem mühselig seit 4 Seiten brauchbare Infos zu filtern![]()
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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
That rifle hanging on the wall of the working-class flat or laborer's cottage is the symbol of democracy.
George Orwell

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wahre Worte!Hephaistos hat geschrieben: Di 7. Okt 2025, 10:26 Guter Einwand. Aber ich denke leider, dass das ursprüngliche Thema ein grausliches Menü ist, das größtenteils gegessen ist. Bleibt nur noch, auf den Nachschlag zu warten (Durchführungsverordnung), der sicher für uns Feinschmecker auch kein kulinarisches Highlight sein wird.
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If you see your glass as half empty, pour it into a smaller glass and stop bitching!
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Irgendwie eine Doppelmoral. Letzten Endes ist in den USA der Präsident Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Gilt das für ihn auch?trenck hat geschrieben: So 5. Okt 2025, 22:48Ares hat geschrieben: Sa 4. Okt 2025, 20:10 Sogar das Österreichische Bundesheer hat schon mit einer entsprechenden Charmeoffensive darauf reagiert
![]()
Die Amerikaner inzwischen:
https://www.krone.at/3914378
Trumps „Kriegsminister“ kritisiert „fette“ Truppen
„Es ist ermüdend, dicke Truppen in Kampfformationen zu sehen. Gleichzeitig ist es komplett inakzeptabel, fette Generäle und Kommandeure zu sehen“, erklärte Hegseth seinem Top-Personal.![]()
trenck
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Der Präsident ist Politiker, kein Angehöriger der Streitkräfte.Hephaistos hat geschrieben: Di 7. Okt 2025, 14:06Irgendwie eine Doppelmoral. Letzten Endes ist in den USA der Präsident Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Gilt das für ihn auch?trenck hat geschrieben: So 5. Okt 2025, 22:48Ares hat geschrieben: Sa 4. Okt 2025, 20:10 Sogar das Österreichische Bundesheer hat schon mit einer entsprechenden Charmeoffensive darauf reagiert
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Die Amerikaner inzwischen:
https://www.krone.at/3914378
Trumps „Kriegsminister“ kritisiert „fette“ Truppen
„Es ist ermüdend, dicke Truppen in Kampfformationen zu sehen. Gleichzeitig ist es komplett inakzeptabel, fette Generäle und Kommandeure zu sehen“, erklärte Hegseth seinem Top-Personal.![]()
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
zitat Orf:mikonis hat geschrieben: Fr 3. Okt 2025, 12:30 Deine Wortmeldung beruht wohl auf einer völlig unreflektiert übernommenen Schlagzeile aus den Medien und ist fester Unsinn.
Um dich zu Zitieren "Fester Unsinn " ist es davon auszugehen das seine eigene Meinung die einzig richtige Meinung ist. Und kannst du meine Aussage sachlich ohne diffamieren Widerlegen ?Die Partei NEOS argumentiert, dass eine Helmpflicht eine Freiheitseinschränkung darstellen würde, weshalb weiterhin auf Freiwilligkeit zumindest bei Erwachsenen gesetzt werden solle.
Ich habe Quellen und fakten beigefügt und du?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich stimme dir zu, dass es zu so ziemlich jedem Thema auch gegenteilige Meinungen gibt und geben muss. Und meine ist bloß eine x-beliebige, ohne jeden Anspruch auf Richtigkeit. Deine Kritik dazu und an meiner Wortwahl nehme ich gerne an.jirgel hat geschrieben: Di 7. Okt 2025, 16:06zitat Orf:mikonis hat geschrieben: Fr 3. Okt 2025, 12:30 Deine Wortmeldung beruht wohl auf einer völlig unreflektiert übernommenen Schlagzeile aus den Medien und ist fester Unsinn.Um dich zu Zitieren "Fester Unsinn " ist es davon auszugehen das seine eigene Meinung die einzig richtige Meinung ist. Und kannst du meine Aussage sachlich ohne diffamieren Widerlegen ?Die Partei NEOS argumentiert, dass eine Helmpflicht eine Freiheitseinschränkung darstellen würde, weshalb weiterhin auf Freiwilligkeit zumindest bei Erwachsenen gesetzt werden solle.
Ich habe Quellen und fakten beigefügt und du?
Warum ich deine Meinung abgetan habe, liegt wohl an deinem Umgang mit der angeführten Quelle. Der ORF-Bericht beschreibt in genau einem einzigen Satz den Widerspruch der NEOS. Und einen einzigen Satz als Begründung für eine doch recht harsche Kritik anzuführen, halte ich für sehr mutig. Und für unsinnig, da ich folgenden Bericht gelesen hatte.
"Eine Helmpflicht wäre nicht nur praxisfremd, sondern ein Rückschritt für die Verkehrswende", sagt Neos-Nationalrat Dominik Oberhofer zu "Heute". Man müsse den Menschen "ehrlich sagen", was die Konsequenz einer gesetzlichen Helmpflicht für E-Scooter wäre: Es wäre nicht zuletzt das Aus für Leih-Scooter – eine Branche, die in Österreich 50 Millionen Euro Umsatz pro Jahr mache. Und man würde in vielen Städten, auch weit über Wien hinaus, eine zunehmend wichtige Säule des Nahverkehrs kappen: "Das ist marktfeindlich, innovationsfeindlich und am Ende schlicht konsumentenfeindlich", meint der Verkehrssprecher der Pinken. Gerade für die sogenannte letzte Meile, wo Bus und Bahn nicht hinkommen, seien E-Scooter ein wichtiges Verkehrsmittel, so Oberhofe: "Wer den Menschen ein Verkehrsmittel der letzten Meile nimmt, treibt sie zurück ins Auto", so Oberhofer.
https://www.heute.at/s/helmpflicht-fuer ... -120134362
Sorry für OT.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Langsam aber sicher blickt doch kein Mensch mehr durch. Alleine die Altersgrenzen und die dauernd neuen Fristen, die zum Teil wiederum rückwirkend gelten kann man ja schon gar nicht mehr unübersichtlicher gestalten. Ist doch kompletter Murks. Wieso überhaupt diese dauernde Rückerfassung über mehrere Jahre? Das ist für mich sogar das schlimmste an dieser Legistik…
2015 war das alles noch sehr übersichtlich und klar, 10 Jahre später ist das Gesetz endgültig der größte Scherbenhaufen…
Aber mal eine Frage:
Überlassung Schusswaffen der Kat. B. Funktioniert das jetzt noch immer gleich wie vorher einfach mit der Meldung an die BH?
Wurde das BGBl bereits kundgemacht? Sogar im RIS haben sie noch nicht die aktuellste Version, wie soll man sich hier überhaupt noch über das geltende Recht informieren können? Abkühlphase ist dort noch immer die drei Tage…
2015 war das alles noch sehr übersichtlich und klar, 10 Jahre später ist das Gesetz endgültig der größte Scherbenhaufen…
Aber mal eine Frage:
Überlassung Schusswaffen der Kat. B. Funktioniert das jetzt noch immer gleich wie vorher einfach mit der Meldung an die BH?
Wurde das BGBl bereits kundgemacht? Sogar im RIS haben sie noch nicht die aktuellste Version, wie soll man sich hier überhaupt noch über das geltende Recht informieren können? Abkühlphase ist dort noch immer die drei Tage…
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Hi...Maddin hat geschrieben: Di 7. Okt 2025, 18:44 .......................................................................................................
Aber mal eine Frage:
1 >>>Überlassung Schusswaffen der Kat. B. Funktioniert das jetzt noch immer gleich wie vorher einfach mit der Meldung an die BH?
2 >>>Wurde das BGBl bereits kundgemacht? Sogar im RIS haben sie noch nicht die aktuellste Version, wie soll man sich hier überhaupt noch über das geltende Recht informieren können? Abkühlphase ist dort noch immer die drei Tage…
Zu 1...... Ja, ist noch die "alte" Vorgehensweise. ( Selbst erst praktiziert )
Zu 2...... Ist noch nix kundgetan............somit "noch" altes Recht gültig.
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer müssen die Überlassung binnen 6 Wochen an die für den Käufer zuständige Behörde anzeigen. Das wird sich mit dem neuen Gesetz ändern, gilt aber aktuell unverändert.Maddin hat geschrieben: Di 7. Okt 2025, 18:44 Überlassung Schusswaffen der Kat. B. Funktioniert das jetzt noch immer gleich wie vorher einfach mit der Meldung an die BH?
Nein. Das Gesetzgebungsverfahren ist auch noch nicht abgeschlossen. Momentan liegt die Novelle im Bundesrat.Wurde das BGBl bereits kundgemacht?
Wie denn auch? Das Gesetz ist ja noch nicht erlassen.Sogar im RIS haben sie noch nicht die aktuellste Version
Genau. Das ist ja auch der status quo.wie soll man sich hier überhaupt noch über das geltende Recht informieren können? Abkühlphase ist dort noch immer die drei Tage…
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wie können dann eigentlich jetzt schon bestimmte Sachen anders umgesetzt werden wenn das neue Gesetz noch nicht gültig ist? Bestimmte Sachen sind ja meines Wissens schon seit Oktober gültig oder?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Nennt man "Voreilender Gehorsam" mancher Behörden.Master-chief1000 hat geschrieben: Mi 8. Okt 2025, 14:23 Wie können dann eigentlich jetzt schon bestimmte Sachen anders umgesetzt werden wenn das neue Gesetz noch nicht gültig ist? Bestimmte Sachen sind ja meines Wissens schon seit Oktober gültig oder?

Trauen sich doch die wenigsten Bürger mit der Behörde zu streiten oder gar zu prozessieren.
MfG
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Weil einzelne behörden "es einfach machen".Master-chief1000 hat geschrieben: Mi 8. Okt 2025, 14:23 Wie können dann eigentlich jetzt schon bestimmte Sachen anders umgesetzt werden wenn das neue Gesetz noch nicht gültig ist? Bestimmte Sachen sind ja meines Wissens schon seit Oktober gültig oder?
Ohne gesetzliche grundlage.
Was soll passieren?
glaubst wirklich das irgendwer a anzeige wegen amtsmissbrauch macht?
da hast als automatische retourkutsche sofort an anzeige wegen verleumdung.
wenn dann der amtsmissbrauch ned durchgeht dann "pickt" die anzeige wegen verleumdung.
da simma im strafrecht, das ist nimmer verwaltungsrecht
vorsatzdelikt und so
macht kein mensch
es ist daher vergleichsweise risikolos für die behörde irgendwelche fleissaufgaben zu machen
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Also bei der MA 2412 macht sicher keiner Fleißaufgaben.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Waltraud würde sich mit denen anlegen wenn er/sie Waffenbesitzer wäre/ ist. 

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Sry aber das ist absoluter bullshit. Nenn ein Bsp wo das so wäre. Glaubst du, ein Sachbearbeiter legt dem oder der AmtsträgerIn einer Behörde eine rechtswidrige Handlung zur Unterschrift vor? Was gäbs denn da zu gewinnen außer Pensionsverlust und Strafen? So blöd kann man im Gespann bei einer Behörde ganz sicher nicht sein, das wär das beste Eigentor überhaupt. Was glaubst du was passieren täte, wenn das öffentlich wird oder ein Anwalt drüber schaut?