Nein, nein. Sie werden, wenn das Gesetz dann einmal publiziert wird, ab Oktober anzuwenden gewesen sein – gelten aber aktuell noch nichtMaster-chief1000 hat geschrieben: Mi 8. Okt 2025, 14:23 Wie können dann eigentlich jetzt schon bestimmte Sachen anders umgesetzt werden wenn das neue Gesetz noch nicht gültig ist? Bestimmte Sachen sind ja meines Wissens schon seit Oktober gültig oder?

Im Ernst: Juristen unterscheiden zwei Zeitpunkte, die „Geltung“ (dh das Gesetz gibt es, es wurde im BGBl. veröffentlicht und gehört unserem Rechtsbestand an) und das „Inkrafttreten“ (dh das Gesetz gibt es nicht nur, es ist auch anzuwenden.) Ein Gesetz tritt normalerweise am Tag nach seiner Veröffentlichung (0:00 Uhr) in Kraft, außer im Gesetz steht etwas anderes („ … ist ab 1. Jänner 2027 anzuwenden.“) Die Frist zwischen Geltung und Inkrafttreten nennt man „Legisvakanz“. Ausnahmsweise kann diese (mit Ausnahme des Strafrechts) auch negativ sein, dh ein Gesetz ist (nachträglich) auf Sachverhalte anzuwenden, die vor dem Zeitpunkt seiner Geltung liegen (also rückwirkend). Das ist legistisch unsauber, und außerhalb des Steuer- oder Sozialversicherungsrechts sehr selten – aber was will man machen?
Insofern, auch wenn es ein bissl paradox klingt: Manche Sachen werden ab Oktober anzuwenden sein – aber noch nicht :-O