moretti hat geschrieben: Do 9. Okt 2025, 22:11
Aber welche Auflagen hat der Händler das melden zu müssen? Würde ich hören das mein Händler irgendeinen Kunden gemeldet hat, würde ich doch nie wieder eine Waffe, oder Teile bei Ihm kaufen.
Es gab einen Händler, der bis vor kurzem Griffstücke auf Waffengebraucht inseriert hat. Eine Bedingung für den Kauf des Griffstücks war, dass man eine Einverständniserklärung mit seinen Daten unterschreibt.
Auf Waffengebraucht sind seine Inserate nun verschwunden, und auf seiner Homepage findet man nichts außer seinem Namen und seiner E-Mail-Adresse.
Könnte es sein, dass er seinen Laden geschlossen und alle Waffenbücher und Unterlagen den Behörden übergeben hat? Oder wurde sein Geschäft von den Behörden geschlossen und die Waffenbücher sowie die Unterlagen beschlagnahmt?