Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.

INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Poirot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1025
Registriert: Mi 8. Jul 2015, 13:11

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Sa 11. Okt 2025, 13:50

Michl9mm hat geschrieben: Sa 11. Okt 2025, 10:43 Bei solchen Meldungen wird´s für LWB nicht leichter werden:

https://www.oe24.at/oesterreich/chronik ... /652051613
Warum ? Die Politik hat ihre Maximalforderungen widerstandslos durchgedrückt. Jetzt haben wir ein paar Jahre Ruhe bis die nächste Regierung drann ist.

Laut dem Artikel sieht es nach einer bsoffenen Gschicht aus. Die Suppe muss er auslöffeln. Im Straßenverkehr sind solche Alkofälle leider auch sehr unangenehm. Vor allem für die Opfer.
Alkoholverbot ? No way für die Regierung.

Hephaistos
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 16
Registriert: Mi 11. Jun 2025, 15:05

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Hephaistos » So 12. Okt 2025, 00:02

Gadai hat geschrieben: Mi 8. Okt 2025, 17:13 Also bei der MA 2412 macht sicher keiner Fleißaufgaben.
Im Außendienst schon.
That rifle hanging on the wall of the working-class flat or laborer's cottage is the symbol of democracy.

George Orwell

reload-smile

Benutzeravatar
Joewood
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1465
Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:07
Wohnort: Wien

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Joewood » So 12. Okt 2025, 12:22

Musashi hat geschrieben: Do 9. Okt 2025, 18:53 Gerade mal wieder einen Verkauf gecheckt und festgestellt, bei mir sind im ZWR alle bestehenden Wechselsysteme nun getrennt als Lauf und Verschluss eingetragen. Jetzt schon. Bei euch auch?
Wechselsystem - freies Zubehör; paar Mal halt aber pro WS nur ein Eintrag. Nix mit Lauf und Verschluss; hab es aber auch schon paar Jahre unverändert

Thomas1980
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 358
Registriert: Fr 25. Mai 2012, 20:12
Wohnort: Villach

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Thomas1980 » So 12. Okt 2025, 14:27

Dieser ganze Beitrag ist sehr unübersichtlich wenn man herausfinden will was sich jetzt ändert und ab wann es gilt.

Meine konkrete Frage ist:
Kann ich privat eine Waffe (Kat C) noch wie gewohnt direkt verkaufen oder muss ich das jetzt über einen Händler machen?

DVC
Thomas

spareribs
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2480
Registriert: Mi 19. Mai 2010, 10:57
Wohnort: Banana-Republik-Ost

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von spareribs » So 12. Okt 2025, 15:28

Servus : JA JA, du kannst kaufen und verkaufen ...derzeit keine Panik, das neue Super Gesetz gilt noch nicht ...wird aber wenn's soweit ist in den meisten Zeitungen und Internet publik gemacht !
kannst ruhig hier ein Angebot erstellen, wennst magst 😃
Gute Nacht Österreich, alles geht in Arsch... :doh:

Thomas1980
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 358
Registriert: Fr 25. Mai 2012, 20:12
Wohnort: Villach

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Thomas1980 » So 12. Okt 2025, 16:24

@spareribs

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

DVC
Thomas

Antworten