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Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)

Beitrag von Promo » Mo 10. Nov 2025, 10:10

moretti hat geschrieben: Sa 8. Nov 2025, 21:51
Promo hat geschrieben: Mi 5. Nov 2025, 11:23 Edit, dank telefonischem Hinweis von Gerhard (Mahlzeit an der Stelle noch mal) Korrektur. Absurderweise muss auch bei Kat.B Überlassung zwischen Privat beim erstmaligen Kauf dieser Kategorie die Waffe beim Händler gelagert werden.
Und das ist was ich nicht verstehe. Warum kann ich nicht die die Waffe 4 Wochen lagern?
.. weil der § 41f im Abs 3 ausdrücklich besagt:
Während der Wartefrist ist die Schusswaffe bei einem Gewerbetreibenden gemäß § 47 Abs. 2 zu lagern. Dem Gewerbetreibenden gebührt hierfür ein angemessenes Entgelt.
Bei einem erstmaligen Erwerb einer Schusswaffe in der jeweiligen Kategorie muss daher seit 01.11.2025 die Waffe bei einem Gewerbetreibenden gelagert werden, egal ob Kauf von Privat oder Kauf von Gewerbetreibenden.
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Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)

Beitrag von rider650 » Mo 10. Nov 2025, 10:14

gewo hat geschrieben: Mo 10. Nov 2025, 09:16 ....
dann versteh ich dein beispiel überhaupt nicht mehr.
was willst du andeuten würde sich mit so einer konstellation erreichen lassen?
bzw warum wird so ein szenario durch die neuen bestimmungen wahrscheinlicher?

dass der G in der pampa sitzt und der A die waffe fuer ihn kauft und an ihn versendet hat doch mit abkuehlphase und lagerpflicht nichts zu tun.

das kann er doch jetzt auch schon tun
und wird kaum wen interessieren
wenn er es ned wöchentlich mit lauter unterschiedlichen leut macht ueber laengere zeit macht
weil das waere dann vermittlung von waffen die dem gewerbe vorbehalten ist
Ich stelle mir vor dass man so das Versandhandelsverbot der Händler umgehen kann, was jetzt natürlich auch schon geht. Da nun aber sowieso ein Händler involviert werden muss sinkt der zusätzliche Aufwand, der damit verbunden ist. Gockfun hat sich das Beispielszenario ausgedacht, der hat vielleicht eine andere Erklärung.

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Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)

Beitrag von Promo » Mo 10. Nov 2025, 10:21

m_a_d hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 16:02 Ich frage mich auch, wie das seitens der Haftung aussieht, wenn die Waffe im Zuge der Zwischen-Lagerung
a) abhanden kommt (zB Einbruch), was muss genau in welchem Vertrag zwischen Händler und Verkäufer stehen, damit die Versicherung des Gewerbetreibenden das deckt
b) beschädigt wird (unsachgemäßer Umgang, Wasserschaden etc)
und wie im Fall von B) das genau dokumentiert wird (Zustand vor der Einlagerung vs Zustand danach) um Beschwerden auszuräumen bzw auf den tatsächlichen Schaden zu limitieren (für den Fall, dass der Verkäufer oder Käufer plötzlich weitere Schäden an der Waffe "entdecken" bei Ausfolgung).
c)-z) alles woran ich jetzt nicht gedacht habe ;-)

Aus Sicht eines Gewerbetreibenden macht es wirtschaftlich wenig bis keinen Sinn, diese Dienstleistung anzubieten und ich denke das ist durchaus im Sinne des Gesetzgebers, damit indirekt den Verkauf von Privat zu Privat langsam aber sicher zu verunmöglichen.
Du hast richtigerweise angesprochen, wieso dem Gewerbetreibenden dafür ein angemessenes Entgelt gebührt. Er ist letztlich verpflichtet, für eine Gewisse Zeit die Verantwortung und die Haftung für fremdes Eigentum zu übernehmen, vergleichbar fast mit einer treuhändigen Verwaltung von fremden Eigentum.
Wenn ich als Gewerbetreibender so etwas durchführen würde, dann würde ich dafür jedenfalls:
1. mit der Haftpflichtversicherung sprechen, dass fremdes Eigentum gegen Schäden jedweder Art gesichert ist
2. ein Formular erstellen, welches die Haftung zwischen Käufer, Verkäufer und mir regelt
3. zur Verwahrung nach § 41 Abs 3 übernommene Waffen bei der Einlagerung jedenfalls bildlich den übernommenen Zustand sowie bei Ausfolgung den ausgefolgten Zustand zu dokumentieren
4. in eventu auch Konservierungsmaßnahmen vornehmen, da möglicherweise der Käufer oder Verkäufer mit Schweißspuren dafür sorgen könnten, dass die Waffe bei Ausfolgung in 4 Wochen stark flugrostig sein könnte (sowohl innen als auch außen)
5. sicherstellen, dass keine groben Funktionseinschränkungen oder -defekte vorliegen, die mir ggf. Käufer oder Verkäufer anlasten könnten (reicht zB vom gerissenen Auszieher bis zu Laufbauchungen oder sonstige Fehler am Innenleben, etwa gebrochene Federn, etc.)
6. geeignete Plätze im Lagerbereich anlegen, wo Waffen sauber getrennt und nach Eingangsdatum oÄ sortiert und von anderen Waffen getrennt gelagert werden - wo auch keine Beschädigung passieren kann

Ich gebe mir auch keiner Illusion hin, dass der private Käufer unmittelbar nach 4 Wochen bereits an der Tür warten wird. Und bei manchen wird es dann vielleicht ein halbes Jahr sein, wo es dann rum liegt, und genauso weiterhin Platz und Versicherung benötigt. Daher ist für mich vollständig nachvollziehbar, wenn hier pro Tag/angefangener Woche/etc. zusätzlich eine Lagergebühr verrechnet werden wird.
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Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)

Beitrag von Promo » Mo 10. Nov 2025, 10:24

rider650 hat geschrieben: Mo 10. Nov 2025, 10:14 Ich stelle mir vor dass man so das Versandhandelsverbot der Händler umgehen kann, was jetzt natürlich auch schon geht. Da nun aber sowieso ein Händler involviert werden muss sinkt der zusätzliche Aufwand, der damit verbunden ist. Gockfun hat sich das Beispielszenario ausgedacht, der hat vielleicht eine andere Erklärung.
Grundsätzlich hat für mich das Beispiel auch nicht viel Sinn ergeben, außer wenn man die Umgehung des Verbot des Versandhandels mit Waffen als Ziel ansieht. Das hat man aber auch vor der Novellierung des WaffG schon können (Person A kauft beim Händler um es dann an Person B zu schicken).
Für mich hat der Händler zukünftig aber deutlich mehr Arbeit, immerhin muss er die Erfüllung des § 41f sicherstellen, irgendwann ab 2026 auch die zweite ZWR Meldung.
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Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)

Beitrag von gewo » Mo 10. Nov 2025, 10:41

v0s hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 22:07
yoda hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 21:54
SectionThree hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 17:53
gewo hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 17:38 Pauschal 22,- keine zusätzliche Tagesgebühr.
Das heißt ich komme zu Euch in den Laden, kaufe meine erste B-Waffe, muss darauf 4 Wochen warten und darf für das Privileg auch noch 22 € bezahlen? Für eine Waffe, die normalerweise sowieso mehrfach im Lager liegt?
Beschwer dich bei der Regierung, die Händler haben zweifelsohne Mehraufwand damit und die Margen sind lächerlich gering, die können das nicht gratis machen.
Wo genau is da der Mehraufwand wenn die Waffe sowieso im Lager liegt?
Wie schauts dann eigentlich aus bei Waffen die erst bestellt werden müssen? Wenn die Waffe beim Großhändler lagernd ist, bestellt sie der Händler erst kurz vor Ende der vier Wochen und hat dadurch welchen Mehraufwand?
Und wenns nicht lagernd ist, und länger als vier Wochen dauert bis die Waffe beim Händler ist, hat der Händler welchen Mehraufwand?
Die Leistungen welche Du für die € 33,- erhältst sind folgende:

Kosten

Während der Wartefrist ist die Schusswaffe bei einem Gewerbetreibenden gemäß § 47 Abs. 2 zu lagern.
Dem Gewerbetreibenden gebührt hierfür ein angemessenes Entgelt.

Wenn also bei der Überlassung einer Schusswaffe Kat A, Kat B oder Kat C eine Wartefrist einzuhalten ist, dann ist die Schusswaffe bei einem Gewerbetreibenden zu lagern.

Das gilt auch beim Privatverkauf.

Wir bieten diese Dienstleistung an.
Sie beinhaltet folgenden Leistungsumfang:

Betreffend des Überlassers:
- Überprüfung der Waffendokumente des Überlassers
- Überprüfung ob die gegenständliche Schusswaffe im ZWR auf den Überlasser eingetragen ist

Betreffend des Übernehmers:
- Überprüfung der Waffendokumente des Übernehmers
- Überprüfung ob der Übernehmer zum Erwerb einer Waffe dieser Waffenkategorie berechtigt ist

Betreffend der Waffe:
- Überprüfung ob die Waffe im ZWR mit der angebrachten Seriennummer eingetragen ist - Überprüfung ob die lt. WaffG wesentlichen Bestandteile vorhanden sind
- Überblicksartige Kontrolle ob offensichtliche Schäden an der Waffe zu erkennen sind

Betreffend der Wartefrist:
- Überprüfung ob der Übernehmer eine Waffe dieser Waffenkategorie im ZWR eingetragen hat und Angabe ob eine Wartefrist erforderlich ist oder nicht.
- Übernahme der Waffe, leihweise Bereitstellung eines Abzugsschlosses mit Zahlencode zur Sicherung der Waffe gegen die Abgabe von Schüssen während sie bei uns gelagert wird, Verpackung in Schutzfolie und Schachtel
- Ausfolgung der Übernahme / Übergabebestätigung inkl. Angabe des frühestmöglichen Abholdatums.
- Verwahrung mind. vier Wochen laut WaffG §41f
- Ausfolgung nach Ende der Wartefrist
- Schriftliche Ausfertigung aller oben angegeben Daten ggf. Bestätigung der Einhaltung der Wartefrist ggü. der Behörde

Kosten:
Kosten Waffenlagerung während Wartefrist gem. §41f:
- Grundbetrag € 33,—
- Pro Tag der Waffenlagerung € 0,50
Alle Preis inkl. Mwstr.

ACHTUNG: Die Informationen über den Besitzstand des Käufers können nur dann an den Verkäufer mitgeteilt werden wenn dieser freiwillig die diesbezügliche Einwilligung gem DSGVO erteilt.



Wie Du da jetzt drauf kommst dass das kein Mehraufwand ist weiss ich nicht.
Vor allem da diese Schritte ja auch dokumentiert uind gespeichert werden müssen.


NICHT in diese Liste enthalten ist der Mehraufwand alles doppelt machen zu müssen.
Ich muss ZWEI MAL, also sowohl zum Zeitpunkt des Verkaufs als auch zum Zeitpunkt der Ausfolgung nach Lagerung:
- Dein waffenrechtliches Dokument überprüfen
- ins ZWR einsteigen um zu prüfen ob Du berechtigt bist
- die Waffe mit Dir gemeinsam auf Vollständigkeit und evt Schäden kontrollieren

Und Deine sonstigen Annahmen stimmen auch nicht.
Ich kann die bestellte Waffe nicht "einfach erst vier Wochen später bestellen", denn wir haben - wenn es sich nicht um 0-8-15 Jagdwaffen handelt - üblicherweise auf Waffen Lieferzeiten zwischen 3 Monaten und 3 Jahren. Wenn ich Dir also beauskunfte, dass Ware eine Lieferzeit von zb drei Werktagen hat dann gilt das genau für den Zeitpunkt der Auskunft. Wie die Verfügbarkeit in drei Wochen aussieht weiss kein Mensch.
Die Waffe ist zudem nicht "irgend eine" Waffe aus dem Waffenlager sondern sie wird beschriftet und getrennt gelagert damit sie nicht irrtümlich zwischenzeitlich verkauft wird.

Und dazu kommen dann garantiert pro Jahr noch Dutzende "Notfälle" wo die Knarre wieder aus dem Lager muss weil wer umbestellen will oder die gekaufte Waffe schon mal der Mama zeigen will oder schaun welcher Abmessungen sie hat um schon mal Zubehör zu bestellen usw usw usw
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

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Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)

Beitrag von mikonis » Mo 10. Nov 2025, 10:50

SectionThree hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 17:53
gewo hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 17:38 Pauschal 22,- keine zusätzliche Tagesgebühr.
Das heißt ich komme zu Euch in den Laden, kaufe meine erste B-Waffe, muss darauf 4 Wochen warten und darf für das Privileg auch noch 22 € bezahlen? Für eine Waffe, die normalerweise sowieso mehrfach im Lager liegt?
Möglicherweise verwechselst du Verkauf durch den Händler und mit/ohne Wartefrist mit Verkauf über den Handel mit/ohne Wartefrist und mit/ohne Zwischenlagerung.

Die mir von meinem Händler angekündigten Gebühren sollen etwa 20 € für privaten Handel ohne Lagerung/Wartefrist und etwa 50 € für privaten Handel mit Wartefrist betragen. Da bei den Abfragen beide, also Verkäufer, Käufer behandelt werden, die Übernahme ins händlereigene Portfolio etc. notwendig ist und sich das Prozedere über mindestens 2 Vorgänge zieht (was ist in den 4 plus x Wochen passiert), scheint doch einiges an Zeitaufwand dahinter zu stecken. Also ist der Preis plausibel. Für bei ihm gekauftes gibt es keine Zahlung bei Lagerung. Das wird wohl im Preis enthalten sein. So oder so.
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Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)

Beitrag von SectionThree » Mo 10. Nov 2025, 10:56

Ich glaube nicht, dass ich da etwas verwechsle. Dass für den Fall eines Privatverkaufs, der ja zukünftig auch nur noch mit Händler möglich sein soll, da eine angemessen Gebühr anfällt, ist klar und auch gerechtfertigt; egal ob mit oder ohne vierwöchiger Zwischenlagerung.
Für bei ihm gekauftes gibt es keine Zahlung bei Lagerung. Das wird wohl im Preis enthalten sein. So oder so.
Ist das so? Dann würde ich meinen Einwurf zurückziehen. Ich habe gewo aber so verstanden, dass sich bei ihm der Preis der Waffe um 22 € erhöht, wenn er sie mir nicht sofort ausfolgen darf.
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Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)

Beitrag von mikonis » Mo 10. Nov 2025, 11:25

SectionThree hat geschrieben: Mo 10. Nov 2025, 10:56 Ich glaube nicht, dass ich da etwas verwechsle. Dass für den Fall eines Privatverkaufs, der ja zukünftig auch nur noch mit Händler möglich sein soll, da eine angemessen Gebühr anfällt, ist klar und auch gerechtfertigt; egal ob mit oder ohne vierwöchiger Zwischenlagerung.
Für bei ihm gekauftes gibt es keine Zahlung bei Lagerung. Das wird wohl im Preis enthalten sein. So oder so.
Ist das so? Dann würde ich meinen Einwurf zurückziehen. Ich habe gewo aber so verstanden, dass sich bei ihm der Preis der Waffe um 22 € erhöht, wenn er sie mir nicht sofort ausfolgen darf.
Hätte ich nunmehr auch so verstanden. Dann ist es aber es ist völlig wurscht, ob er was am Preis draufschlägt oder verrechnet. Beides wäre in Ordnung.
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Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)

Beitrag von SectionThree » Mo 10. Nov 2025, 11:55

mikonis hat geschrieben: Mo 10. Nov 2025, 11:25 Hätte ich nunmehr auch so verstanden. Dann ist es aber es ist völlig wurscht, ob er was am Preis draufschlägt oder verrechnet. Beides wäre in Ordnung.
Naja, er verrechnet im Prinzip einem Erstkäufer einen höheren Endverkaufspreis als jemandem, der schon eine Waffe derselben Kategorie besitzt. „In Ordnung“ iS von „legal“ – auf jeden Fall. Besonders kundenfreundlich finde ich es persönlich nicht. YMMV.
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Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)

Beitrag von glockfun » Mo 10. Nov 2025, 11:57

Mir war das mit den Versandthemen die bislang schon gingen nicht so geläufig. Da ging anscheinend eh schon einiges was nicht Versandhandel ist.

Durch die neuen Erfordernisse mit Abwicklung über den Handel habe ich einfach einen größer werdenden Bereich vermutet.

Mein Fazit bleibt es ist viel Mehraufwand für alle und eher hinderlich beim.Verkauf zwischen privat. Allein seit Novelle 2x Kat C nicht gegangen weil gegenüber keine registriert hat und ich mir das mit Abkühlphase und wo lagern nicht antun wollte (weil wie genau noch unklar) daher nicht verkauft

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Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)

Beitrag von Steppenwolf » Mo 10. Nov 2025, 12:03

SectionThree hat geschrieben: Mo 10. Nov 2025, 11:55
mikonis hat geschrieben: Mo 10. Nov 2025, 11:25 Hätte ich nunmehr auch so verstanden. Dann ist es aber es ist völlig wurscht, ob er was am Preis draufschlägt oder verrechnet. Beides wäre in Ordnung.
Naja, er verrechnet im Prinzip einem Erstkäufer einen höheren Endverkaufspreis als jemandem, der schon eine Waffe derselben Kategorie besitzt. „In Ordnung“ iS von „legal“ – auf jeden Fall. Besonders kundenfreundlich finde ich es persönlich nicht. YMMV.
Wieso?
Durch die neuen Be4stimmungen entstehen dem Waffenhändler Mehrkosten/ Mehraufgaben die er natürlich in der Preisfindung ansetzten muss um auch Überlebensfähig zu bleiben. Auch die Verschärfung bei der Erlangung einer Schusswaffe führt zu Umsatzeinbussen durch die Hürden die natürlich "auch" kompenziert werden müssen.

Auch das schnell ausgesprochene "der Handel soll es auf Lager legen für 4 Wochen" heißt im Umkehrschluss höhere Lagerkosten (Fläche, Energie, Bearbeitungskosten,Manpower).

Der Staat zwingt die Gewerbetreibenden ebenso unwirtschaftlich zu verwalten wie der Verwaltungsapparat, der Staat, selbst. Die Kosten werden (na no na ned) direkt auf die Endkunden übertragen.

Ob der Preis Fair ist oder nicht soll jeder selbst entscheiden wobei die Parameter Fair oder nicht Fair - wirtschaftlich betrachtet eher eine untergeordnete Rolle spielen sollten. Er ist jedenfalls das Resultat des neuen Waffengesetz.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)

Beitrag von SectionThree » Mo 10. Nov 2025, 12:22

Steppenwolf hat geschrieben: Mo 10. Nov 2025, 12:03 Wieso?
Weil es für den Händler im Prinzip keinen Unterschied macht, wann er die Waffe aus seinem Lager entnimmt. Ich kaufe jetzt, erwerbe damit einen Anspruch auf Übereignung, und löse den dann in 4 Wochen ein. Der Rest ist einfach „Compliance“, das gibt's in anderen Brachen auch. Bei Standardware wie einer G17 entsprächen die 22 € dann mehr als 3% vom Kaufpreis. Das kriege ich bei normalen Verkäufen als Skonto.
Ob der Preis Fair ist oder nicht soll jeder selbst entscheiden.
Oder ob er die Preisgestaltung als „kundenfreundlich“ empfindet. QED & EOD.
Zuletzt geändert von SectionThree am Mo 10. Nov 2025, 12:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)

Beitrag von titan » Mo 10. Nov 2025, 12:29

Ich finds auch leicht übertrieben.

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Beitrag von Steppenwolf » Mo 10. Nov 2025, 12:40

SectionThree hat geschrieben: Mo 10. Nov 2025, 12:22
Steppenwolf hat geschrieben: Mo 10. Nov 2025, 12:03 Wieso?
Weil es für den Händler im Prinzip keinen Unterschied macht, wann er die Waffe aus seinem Lager entnimmt. Ich kaufe jetzt, erwerbe damit einen Anspruch auf Übereignung, und löse den dann in 4 Wochen ein. Der Rest ist einfach „Compliance“ das, gibt's in anderen Brachen auch. Bei Standardware wie einer G17 entsprächen die 22 € dann mehr als 3% vom Kaufpreis. Das kriege ich bei normalen Verkäufen als Skonto.
Ob der Preis Fair ist oder nicht soll jeder selbst entscheiden.
Oder ob er die Preisgestaltung als „kundenfreundlich“ empfindet. QED & EOD.
Da liegt der Fehler! Der Waffenhandel ist nicht normal und schon gar nicht mit dem "anderen" Handel zu vergleichen :D
Ich kenne keine Kundenunfreundlichere Branche ( z.B. ungewisse und lange Wartezeiten) wie den Handel mit Waffen und das ist nicht mal böse gemeint sondern spiegelt einfach meine Erfahrung wieder.

Um eine Preisfindung "Fair" zu gestalten, müssen wir erstens die genauen Gegenüberzahlen kennen und zweitens (noch viel wichtiger) im Sesselkreis diskutieren was der Geschäftsinhaber verdienen darf/soll. Letzteres würde ich spannend finden wenn wir da ein Testemonial finden. :lol:
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

Poirot
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Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)

Beitrag von Poirot » Mo 10. Nov 2025, 13:19

Steppenwolf hat geschrieben: Mo 10. Nov 2025, 12:40 und zweitens (noch viel wichtiger) im Sesselkreis diskutieren was der Geschäftsinhaber verdienen darf/soll. Letzteres würde ich spannend finden wenn wir da ein Testemonial finden. :lol:
Wie viel % sollte einem Händler beim Kauf einer Waffe zustehen ?

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