m_a_d hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 16:02
Ich frage mich auch, wie das seitens der Haftung aussieht, wenn die Waffe im Zuge der Zwischen-Lagerung
a) abhanden kommt (zB Einbruch), was muss genau in welchem Vertrag zwischen Händler und Verkäufer stehen, damit die Versicherung des Gewerbetreibenden das deckt
b) beschädigt wird (unsachgemäßer Umgang, Wasserschaden etc)
und wie im Fall von B) das genau dokumentiert wird (Zustand vor der Einlagerung vs Zustand danach) um Beschwerden auszuräumen bzw auf den tatsächlichen Schaden zu limitieren (für den Fall, dass der Verkäufer oder Käufer plötzlich weitere Schäden an der Waffe "entdecken" bei Ausfolgung).
c)-z) alles woran ich jetzt nicht gedacht habe
Aus Sicht eines Gewerbetreibenden macht es wirtschaftlich wenig bis keinen Sinn, diese Dienstleistung anzubieten und ich denke das ist durchaus im Sinne des Gesetzgebers, damit indirekt den Verkauf von Privat zu Privat langsam aber sicher zu verunmöglichen.
Du hast richtigerweise angesprochen, wieso dem Gewerbetreibenden dafür ein angemessenes Entgelt gebührt. Er ist letztlich verpflichtet, für eine Gewisse Zeit die Verantwortung und die Haftung für fremdes Eigentum zu übernehmen, vergleichbar fast mit einer treuhändigen Verwaltung von fremden Eigentum.
Wenn ich als Gewerbetreibender so etwas durchführen würde, dann würde ich dafür jedenfalls:
1. mit der Haftpflichtversicherung sprechen, dass fremdes Eigentum gegen Schäden jedweder Art gesichert ist
2. ein Formular erstellen, welches die Haftung zwischen Käufer, Verkäufer und mir regelt
3. zur Verwahrung nach § 41 Abs 3 übernommene Waffen bei der Einlagerung jedenfalls bildlich den übernommenen Zustand sowie bei Ausfolgung den ausgefolgten Zustand zu dokumentieren
4. in eventu auch Konservierungsmaßnahmen vornehmen, da möglicherweise der Käufer oder Verkäufer mit Schweißspuren dafür sorgen könnten, dass die Waffe bei Ausfolgung in 4 Wochen stark flugrostig sein könnte (sowohl innen als auch außen)
5. sicherstellen, dass keine groben Funktionseinschränkungen oder -defekte vorliegen, die mir ggf. Käufer oder Verkäufer anlasten könnten (reicht zB vom gerissenen Auszieher bis zu Laufbauchungen oder sonstige Fehler am Innenleben, etwa gebrochene Federn, etc.)
6. geeignete Plätze im Lagerbereich anlegen, wo Waffen sauber getrennt und nach Eingangsdatum oÄ sortiert und von anderen Waffen getrennt gelagert werden - wo auch keine Beschädigung passieren kann
Ich gebe mir auch keiner Illusion hin, dass der private Käufer unmittelbar nach 4 Wochen bereits an der Tür warten wird. Und bei manchen wird es dann vielleicht ein halbes Jahr sein, wo es dann rum liegt, und genauso weiterhin Platz und Versicherung benötigt. Daher ist für mich vollständig nachvollziehbar, wenn hier pro Tag/angefangener Woche/etc. zusätzlich eine Lagergebühr verrechnet werden wird.