Styrax hat geschrieben: Mo 17. Nov 2025, 17:56
twin2000 hat geschrieben: Mo 17. Nov 2025, 17:18
Styrax hat geschrieben: Mo 17. Nov 2025, 16:11
Ist die ZWR Meldung für Magazine nach § 17/1/7 und 8 pro Magazin berechnet oder einmalig für eine genannte Menge?
Wir verrechnen für die Meldung von Magazinen keine Gebühren.
Was ist der Ursprung der Frage?
lg
g
Danke für deine Antwort.
Ich habe bei meiner WBK Erweiterung nach Vorlage einer Sportschützenbestätigung für eine Faustfeuerwaffe und ein Selbstladegewehr die Kat. A Eintragung im ZWR und Z7 & Z8 Eintrag auf der WBK erhalten.
Mir wurde vom SB mitgeteilt, das ich eine unbegrenzte Menge an Magazine für die eingetragenen Waffen erwerben kann. Deshalb meine Frage.
wir waffenhandels gewerbetreibende sind gesetzliche ermaechtigt hoheitliche handlungen vorzunehmen.
wir tun das immer dann wenn wir mit dem verkauf, der ummeldung, der registrierung usw von waffen zu tun haben,
wir unterliegen dabei - unbeachtlich der fehlenden beeidigung - in einigen bestimmungen dem beamtendienstrecht.
dass gibt uns einige rechte und einige pflichten
dazu gehoert auch, dass wir nur dann wenn das gesetz uns ausdruecklich dazu ermaechtigt gebuehren fuer handlungen verrechnen duerfen welche wir aufgrund unserer hoheitlichen beleihung vornehmen.
das ist derzeit der fall fuer kat C registrierungen gem §33 und fuer die dienstleistung der wartefrist gem §41f.
fuer alle anderen leistungen fuer welche wir per gesetz ermaechtigt wurden duerfen wir keine gebuehr erheben.
dazu gehoert zb auch die registrierung von waffen oder gegenstaenden der kat A und kat B.
daher ist die erhebung einer melde/oder registrierungsgebuehr fuer kat A und Kat B derzeit nicht zulaessig.
im prinzip aber a zahnlose geschichte denn klarerweise muss jeder gwerbetreibende seinen aufwand irgendwie dem kunden verrechnen. die preise von kat A magazinen sind daher auf wundersame weise seit der registrierungspflicht um ca € 10.,- bis 20,- pro stueck gestiegen....
ab der phase 2 der waffennovelle 2025 ca im Q2 /2026 wird aber die erhebung einer gebuehr auch fuer kat A und kat B zulaessig sein. dann werden die kat A magazine wieder um 10,- bis 20,- billiger und dafuer hast halt a ZWR Meldegebuehr von ungefaehr der hoehe pro magazin.
da der eine oder andere gewerberechtler abe ned immer so sattelfest ist ..... beim preisvergleich kat A magazine daher lieber immer nachfragen ob eine registrierungsgebuehr anfaellt.