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Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Flying Dog
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Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?

Beitrag von Flying Dog » Do 20. Nov 2025, 13:33

Hallo.

Wurde vermutlich im Gesamtthread zu den anstehenden Änderungen bereits besprochen, aber die Suchfunktion hat nichts brauchbares hervorgebracht und ich hab dank Kind aktuell leider keine Zeit mich entsprechend mit dem Gesetzestext auseinanderzusetzen oder mich durchs Forum zu wühlen.

Schadet sicher auch nicht, wenn die Frage separat beantwortet wird, da ich sicher nicht der einzige bin...


Muss ich als Alt-WBKler nach kommendee Gesetzeslage nachträglich eine zusätzliche Kat-C WBK beantragen (für innerhalb der 2a ab Stichtag rückwirkend gekaufte Waffen sowie zukünftige)?

Oder hat wenigstens einer "da oben" eine Gehirnzelle genutzt und es läuft analog Führerschein - d.h. wenn ich zb den A-Schein habe, brauch ich nicht extra einen Schein fürs Moped!?

Bitte, Danke & beste Grüße
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-wolf-
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Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?

Beitrag von -wolf- » Do 20. Nov 2025, 14:29

Nein.
Kat. B WBK berechtigt grundsätzlich zum Kat. C Besitz (ohne Platzeinschränkungen).
"Wir kommen vom Himmel und bringen die Hölle... Glück Ab!"

"You don´t have to follow orders when your leader is acting like a daft c*nt!"

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Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?

Beitrag von Flying Dog » Do 20. Nov 2025, 14:39

Großartig, vielen Dank für die Antwort!
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Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?

Beitrag von RedRider1982 » Fr 21. Nov 2025, 07:18

Ergänzend:
Neu ist nur die Cool Down Phase von 4 Wochen auch für alle "Alt-WBK´ler"
die noch keine Kat. C Waffe besessen haben. (gilt auch bei Kat. B")
für dich kein Thema, da du ja schon welche hast.

Poirot
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Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?

Beitrag von Poirot » Fr 21. Nov 2025, 09:12

RedRider1982 hat geschrieben: Fr 21. Nov 2025, 07:18
Neu ist nur die Cool Down Phase
Die entfällt wenn man einen Waffenpass hat (z.B. Jäger).

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Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?

Beitrag von Wolf1971 » Fr 21. Nov 2025, 11:00

Jäger haben nicht automatisch einen Waffenpass - aber die gültige Jagdkarte bringt viele Vorteile (zb Führen einer B-Waffe im Revier).
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

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Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?

Beitrag von gewo » Fr 21. Nov 2025, 11:46

Wolf1971 hat geschrieben: Fr 21. Nov 2025, 11:00 Jäger haben nicht automatisch einen Waffenpass - aber die gültige Jagdkarte bringt viele Vorteile (zb Führen einer B-Waffe im Revier).
kann man nicht oft genug sagen.
ich hoer den bloedsinn die letzten paar wochen laufend
es scheint zum teil die meinung vorzuherrschen dass die jagdkarte seit der letzten novelle 2019 defacto ein waffenpass waere
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

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Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?

Beitrag von Flying Dog » Fr 21. Nov 2025, 11:49

RedRider1982 hat geschrieben: Fr 21. Nov 2025, 07:18 Ergänzend:
Neu ist nur die Cool Down Phase von 4 Wochen auch für alle "Alt-WBK´ler"
die noch keine Kat. C Waffe besessen haben. (gilt auch bei Kat. B")
für dich kein Thema, da du ja schon welche hast.
Das betrifft dann meine Frau, danke. Die hat bislang "nur" Kat. B Waffen.

Absolut lächerlich.
Gefährten sucht der Schaffende,
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
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Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?

Beitrag von moretti » Fr 21. Nov 2025, 12:13

Wenn ich das richtig verstanden habe, reicht ein Waffenrelevantes Teil einer Kat C Waffe?!
Wenn dem so wäre, was wäre denn dann der kleineste und billigste Teil einer Kat C? Oder liege ich da falsch?
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas

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Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?

Beitrag von fast12 » Fr 21. Nov 2025, 13:16

du wirst bei fast jedem Waffenhändler a rostiges, abgeranztes KK, Flobert, Flinte Kal 16 oder dgl. aus Verlassenschaften für max 100€ finden...

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Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?

Beitrag von Steppenwolf » Fr 21. Nov 2025, 14:07

gewo hat geschrieben: Fr 21. Nov 2025, 11:46
Wolf1971 hat geschrieben: Fr 21. Nov 2025, 11:00 Jäger haben nicht automatisch einen Waffenpass - aber die gültige Jagdkarte bringt viele Vorteile (zb Führen einer B-Waffe im Revier).
kann man nicht oft genug sagen.
ich hoer den bloedsinn die letzten paar wochen laufend
es scheint zum teil die meinung vorzuherrschen dass die jagdkarte seit der letzten novelle 2019 defacto ein waffenpass waere
Mir hat unlängst ein Jäger (eh ein sehr symphatischer lieber Kerl) erklärt - das WaffG unterlege dem Jagdgesetz . ...Auch wenn er unrecht hat liegt er dennoch nicht so falsch :D
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?

Beitrag von rider650 » Fr 21. Nov 2025, 14:16

moretti hat geschrieben: Fr 21. Nov 2025, 12:13 Wenn ich das richtig verstanden habe, reicht ein Waffenrelevantes Teil einer Kat C Waffe?!
Wenn dem so wäre, was wäre denn dann der kleineste und billigste Teil einer Kat C? Oder liege ich da falsch?
Wenn du eh schon kaufst wieso nicht etwas mit dem du sogar was anfangen kannst? Die Baikal Einlaufflinten Kal. 12 gibts bei wg für 100 - 200 € Zur Zeit ist sogar eine für 50 € drin. Wenn die bei mir in der Nähe wäre würd ich die selber kaufen.

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Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?

Beitrag von Steppenwolf » Fr 21. Nov 2025, 14:27

Was soll denn der Kauf ermöglichen das du nicht auch hättest, wenn du es nicht kaufst- abgesehen der 4 Wochen Wartefrist ?!

Hab auch, ähnlich wie bei den Mags, mir schnell eine Flinte organisiert weil "haben wollen".
Jetzt? fristet sie im Waffenschrank ihr Leben, aber ich kann sagen - mit mir nicht! ich warte nicht 4 Wochen!!

Jo ..des wars denn würde ich sie brauchen - hätte ich schon seit 7 Jahren eine.

Oder steht wieder eine Gesetzesänderung an die an mir vorübergegangen ist? :think:

p.s. Baikal einlaufflinte würde ich abraten wenn schon Doppelflinte ;)
Zuletzt geändert von Steppenwolf am Fr 21. Nov 2025, 14:31, insgesamt 2-mal geändert.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?

Beitrag von moretti » Fr 21. Nov 2025, 14:28

Danke fast12 und rider650. Habe mich schlecht ausgedrückt. Hätte das mit dem "billigste" weg lassen sollen.
Da ich noch keine Lust auf einen großen Waffenschrank habe (habe Möbeltresor. Für 5 Pistolen und Muni mehr als ausreichend) ist mir das "kleinste" wichtiger. Wenn ich mir dann eine C Waffe zulegen will, kann ich den großen Waffentresor und direkt die C Waffe holen, ohne 4 Wochen warten zu müssen.

@Steppenwolf: Dein erster Satz beantwortet sich ja selbst.
Danke für den Hinweis.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas

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